Wer archiviert das Internet? Eine Diskussion auf der re:publica 2014

Wer archiviert das Internet? So lautete der Titel einer Diskussion auf der re:publica 2014. Paul Klimpel (http://www.collaboratory.de),  Alexis Rossi (http://archive.org) und Elisabeth Niggemann (Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek) diskutierten hierzu am Mittwoch, den 7. Mai auf der re:publica 2014. Hier die Kurzthese zur Diskussion und dem Video hierzu:

Trau, schau, wem: Kulturelle Gedächtniskonzepte jenseits der NSA Im Zuge der NSA-Enthüllungen entstand der Eindruck, Geheimdienste sammeln alles, speichern alles und archivieren alles, was an digitalen Informationen verfügbar ist. Während die Praxis der Geheimdienste im Verborgenen stattfindet, agieren Gedächtnisinstitutionen wie Bibliotheken, Archive und Museen öffentlich und unterliegen Regeln und institutionellen Zuschreibungen. Doch auch nicht-staatliche Institutionen wie das Internet Archive archivieren digitale Daten in frei zugänglicher Form. Wie unterscheiden sich Konzepte, Rahmenbedingungen und Praxis, wo gibt es Überschneidungen, wo Abgrenzungen, wo Lücken?

Zeichen-Bücher-Netze. Von der Keilschrift zum Binärcode

Der Film hat mir gefallen und ist wirklich gelungen. Er hebt zum Schluss die Bedeutung der Bibliotheken für die Zukunft hervor. Bibliotheken werden nicht überflüssig.

Zeichen — Bücher — Netze: Von der Keilschrift zum Binärcode. Die neue Dauerausstellung des Deutschen Buch- und Schriftmuseums bietet Einblick in 5000 Jahre Mediengeschichte der Menschheit. Die Ausstellung stellt zugleich Fragen nach der Zukunft unserer Gesellschaft: Was hat ein Kerbholz mit einer SMS zu tun? Was eine chinesische Schriftrolle mit einem Papiertheater, eine Bleiletter mit einem zensierten Comic oder einem Wasserzeichen?

Urheberrecht und das Aus für Digitale Bibliotheksangebote

Digitale Angebote der DNB wurden vom Netz genommen…” lautete mein Blogbeitrag vor knapp einer Woche zum Schließen der Angebote “Exilpresse digital” und “Jüdische Periodika in NS-Deutschland”. Da vermutete ich noch:

“Aus rechtlichen Gründen” heißt es in der Begründung. Nichtssagend und alles implizierend. Vermutlich geht aus aus “urheberrechtlichen Gründen” nicht, aber ein Hinweis auf dies, würde aus meiner Sicht den Ärger etwas mildern.

Genauer hätte ich sagen müssen, den Ärger etwas mildern, den die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) abbekommen hat deshalb. Ärgerlich bleibt es dennoch. Im Grunde ist es so, dass die Debatte um den Schutz geistigen Eigentums dafür sorgt, dass die DNB u.a. die Ausgaben der Exilzeitung Aufbau nicht mehr verfügbar macht. Ursache ist die unklare Urheberrechtslage, die zu diesem Schritt zwingt und somit wichtige Einblicke in eine Epoche der Geschichte zurück ins Versteck treibt.

Die Einrichtung muss derzeit für jeden Text der Zeitschrift im Einzelfall prüfen, ob diese online gestellt werden. Zwar hat der Aufbau-Verlag die Archivierung begrüßt, aber er kann das nicht erlauben, da er sich zum Zeitpunkt, als diese Texte verlegt wurden, die Rechte für diese damals unbekannte Nutzung nicht sichern konnte.

Matthias Spielkamp von iRights.info erklärt die Ursachen in einem Interview im Deutschlandradio. Darin macht er deutlich, warum “Gedächtsnisorganisationen” wie Museen, Bibliotheken udn Archive ihren Aufträgen dank des Urheberrechts nicht nachkommen dürfen. Spielkamp fordert u.a.:

“Wenn Gedächtnisorganisationen das tun, wofür sie eigentlich existieren, dann darf das keine Urheberrechtsverletzung sein.”

Nationalbibliotheken vs. Urheberrecht, 06.05 min.

Spielberg plädiert im Rahmen des dritten Korbs der Urheberrechtsnovelle für eine Bereichsausnahme, die sehr umfassend wäre, aber Bibliotheken erlaubt, im Rahmen ihrer Arbeit, Werke zu digitalisieren und in angemessener Form einer Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ohne im Einzelfall jeden Urheber überprüfen zu müssen.

Auf der anderen Seite sollte man in Deutschlands Bibliotheken darüber nachdenken, ein entsprechendes Risikomanagment einzuführen, wie dies in vielen Bibliotheken schon der Fall ist, z.B.:

Kennt jemand andere Beispiele hier in Deutschland?

Warum Risikomanagement an Bibliotheken. Bei diesem wird abgewogen, wie hoch das Risiko einer Klage tatsächlich ist. Dies kann nach reiflicher Überlegung dazu führen, dass ein Risiko als gering eingeschätzt wird und man dann trotz rechtlicher Bedenken z.B. eine digitalisierte Sammlung online zugänglich macht. Neben den Risiken werden auch pragmatische Gesichtspunkte in die Entscheidungen einbezogen.

Digitale Angebote der DNB wurden vom Netz genommen…

Fehler 404 – irgendwie schon, wenn man momentan die “Exilpresse digital” oder “Jüdische Periodika in NS-Deutschland” nutzen möchte. Dort kriegt man zwar nicht die Fehlermeldung angezeigt, aber den folgenden Text:

Die beiden Angebote „Exilpresse digital“ und „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“ können aus rechtlichen Gründen nicht bereitgestellt werden.
Beide Dienste sind nach einer Übergangszeit in den Lesesälen der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und Frankfurt am Main nutzbar.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leitung des Deutschen Exilarchivs 1933-1945, Dr. Sylvia Asmus.

Die beiden Angebote der Deutschenen Nationalbibliothek sind offensichtlich seit dem 27.6.2012 nicht mehr zugänglich. Man teilt auf der Seite der Zielsetzung mit:

Dieser Dienst ist nach einer Übergangszeit in den Lesesälen der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und Frankfurt am Main nutzbar.

“Aus rechtlichen Gründen” heißt es in der Begründung. Nichtssagend und alles implizierend. Vermutlich geht aus aus “urheberrechtlichen Gründen” nicht, aber ein Hinweis auf dies, würde aus meiner Sicht den Ärger etwas mildern. Natürlich wäre es auch gut zu wissen, ob man die Rechtslage prüft, um möglichst den alten Service wieder anbieten zu können. So jedoch schließt man zwei wichtige Quellen für die historische Forschung und zwingt somit die vielleicht inzwischen “verwöhnten” Nutzer wieder zu Bibliotheksreisen, obwohl das digitale Angebot dies eigentlich unnötig macht.

Aufmerksam geworden über:
Graf, Klaus: Abschaltung “Exilpresse digital” und “Jüdische Periodika in NS-Deutschland”, Archivalia

GND löst PND, GKD und SWD ab

Das Blog “Nachrichten für Öffentliche Bibliotheken” berichtet darüber, dass die GND (Gemeinsame Normdatei) ab sofort online (19.04.2012) einzusehen ist.
In der GND werden die während der letzten drei Jahrzehnten im deutschsprachigen Raum aufgebauten großen überregionale Normdateien, d.h. die GKD (Gemeinsame Körperschaftsdatei), die PND (Personennamendatei) und die SWD (Schlagwortnormdatei) in eine einzige Normdatei überführt. Die Verbünde sind derzeit dabei, die neuen Normdateien in ihre Kataloge einzuspielen und damit die alten Normdaten zu ersetzen. Diese soll webfähig und zudem auch für MARC21 nutzbar sein.

Im Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek haben die Experten der Arbeitsstelle für Standardisierung in Zusammenarbeit mit den Expertengruppen Formalerschließung, Normdaten und Sacherschließung GND-Übergangsregeln (Version 1.2, Stand: 16. März 2012, PDF 2 MB) erstellt.

Am 05.04. werden PND, GKD und SWD bei der DNB geschlossen. Aktuelle Informationen zu den Datendiensten der DNB sind auf der Webseite des “Rundschreiben Datendienst” zu finden.

Mehr Informationen zum Thema GND auf der Website der DNB.

100 Jahre Deutsche Nationalbibliothek

Einhundert Jahre Deutsche Nationalbibliothek (DNB) – zu diesem Jubiläum bietet die DNB nicht nur viele Veranstaltungen sondern auch ein Mitmach-Projekt für ihre Nutzer unter dem Titel “Wir sind ein Jahrgang!“.
100 Jahre DNB
Einhundert Jahre DNB heißen 100 Sammlungsjahrgänge von 1913 bis 2012. Für jedes Jahr möchte die Nationalbibliothek ein Bild von Ihnen mit einem Buch, einem Musiktitel oder einer anderen Veröffentlichung aus Ihrem Geburtsjahrgang. Diese Bilder sollen den Rahmen für ein großes Bildmosaik bilden.

Die Einsendungen aus insgesamt 100 Jahrgängen bilden nicht nur ein Bild unserer Gesellschaft sondern zeigen auch wie vielfältig die Interessen und Geschichten der Einzelnen sind.

Wir sind ein Jahrgang – Nachgefragt bei… der Deutschen Nationalbibliothek from CrowdsourcingDE on Vimeo.

Die Bilder werden unter einer CC BY-SA 3.0 bzw. unter der Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication veröffentlicht.

Über das Teilnahmeformular sollten Sie Ihre Kontaktdaten (wenn Sie möchten, kann später auch nur der Vorname öffentlich angezeigt werden)und Ihr Geburtsjahr sowie ein Foto. Das Foto sollte Sie mit dem gut sichtbaren Medium zeigen. Können Sie das Medium nicht konkret zeigen können, werden Sie kreativ, um darzustellen, warum dieses Werk für Sie etwas Besonderes ist. In einem kurzen Text schildern Sie Ihren persönlichen Bezug zu diesem Medium und/oder Büchern bzw. Musik.

Gerne können Sie an dieser Stelle auch Bezug auf Ihren Geburtsjahrgang nehmen.

Bei Fragen und technischen Problemen wenden Sie sich einfach an die Redaktion dieses Angebotes.

Sie finden weitere Informationen zu Ein Jahrgang auf
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Interessant sind auch die Ausgaben des Jubiläumsmagazins (1. Ausgabe).

RDA kommt Mitte 2013

Anfang Dezember habe ich bereits einen Beitrag zu RDA in Deutschland veröffentlicht. Dort hatte man sich auf die nächstliegenden Aufgaben geeinigt. Inzwischen hat sich ein wenig getan.

Die “Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW” machten darauf aufmerksam, dass die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) ihre formale Erschließung ab Mitte 2013 auf den neuen Standard Resource Description and Access (RDA) umstellen wird.

Dazu hat die DNB inzwischen ein ausführliches FAQ veröffentlicht. Zudem liegt der Abschlussbericht der IFLA Study Group on the Functional Requirements for Bibliographic Records inzwischen in der deutschen Übersetzung vor:

Weitere Informationen zu RDA erhalten Sie auf der Website des Standardisierungsausschusses der DNB.

RDA wird kommen …

Am 05.12.2011 fand die 20. Sitzung des Standardisierungsausschusses statt. Ein wichtiger Top war die “Internationalisierung der deutschen Standards” und u.a. die Umstellung auf den Resource description and access (RDA)-Standard.

Derzeit planen in den USA auch größere Bibliotheken nach dem RDA-Standard ihre Medien zu erfassen. Die Library of Congress, die National Library of Medicine und die National Agricultural Library wollen die RDA nach Beseitigung des bestehenden Anpassungsbedarfs offizell bis Januar 2013 (Ende der 18monatigen Testphase) einführen. Im November 2011 hat die LoC ihre Katalogisierung nach RDA begonnen.1 Die von der LoC erarbeiteten Anwendungsregeln sollen dann in Deutschland nachgenutzt werden. Die deutsche Übersetzung der RDA liegt auch bereits in einem ersten Entwurf vor.

Bereits seit letztem Jahr erarbeitet die DNB allgemeine Schulungsunterlagen. Dem folgt die Erarbeitung eines Workflows in Zusammenarbeit mit den Verbünden. Ziel ist es, einheitliche Anwendungsregeln für alle Verbünde zu schaffen2, die sie an denen der LoC orientieren und die kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen. Grundlage dafür ist eine deutsche Übersetzung der RDA.

Die Verbünde erklären sich grundsätzlich bereit, den Umstiegsprozess mitzutragen, wünschen sich jedoch, stärker eingebunden zu werden. Sie benötigen noch mehr Informationen, um Planungssicherheit zu haben.

Der Ausschuss vereinbart, vorhandene Informatinsstrukturen rund um das Projekt RDA auszubauen und den Umstieg auf RDA organisatorisch durch eine AG RDA zu unterstützen. Ansprechpartner der Verbünde bei Fragen rund um die RDA ist zudem die AG Kooperative Verbundanwendungen.

Das browser-basierte Web-Interface (RDA-Toolkit), welches das reine Regelwerk, zahlreiche Dokumente, Mappings und Schulungsmaterialien enthält, ist seit September 20103 kostenpflichtig und für die Nutzung muss eine entsprechende Lizenz erworben werden. Die Einzelplatzlizenz pro Bibliothek liegt derzeit bei 170 € / 195 USD im Jahr.

Frau Niggemann verhandelte im Auftrag des Standardisierungsausschusses mit den Verlegern um einen möglichst kostengünstigen Zugang zum Regelwerk RDA. Ziel war es, mit einem jährlichen Beitrag den Verbünden einen unbegrenzten Zugang zum RDA Toolkit zu ermöglichen. Auf der IFLA-Tagung im August 2011 führten die Verhandlungen zu der Empfehlung, dass die DNB und die Mitglieder des Standardisierungsausschusses ein Konsortium für 3 1/2 Jahre gründen sollten, um so den öffentlich finanzierten deutschen Bibliotheken einen unbeschränkten Zugriff zu ermöglichen.

Basis der Kalkulation ist die Statistik des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), die Aufteilung der Gesamtsumme in Höhe von 200.000 USD pro Jahr sollen sich die Verbünde, die ekz sowie die beiden Staatsbibliotheken und die DNB teilen.

Es gab etliche Bedenken gegen die vorgelegte Regelung:

  • ein zu kurzer Zeitraum zwischen der Vorlage des Angebots und der Abstimmung, um innerhalb der Verbünde belastbare Absprachen zu treffen.
  • Bedarf des Toolkits zu gering bei Öffentlichen Bibliotheken (laut Vertreter der EKZ)
  • fehlende Absehbarkeit, in welchem Umfang die den Verbünden angeschlossenen Bibliotheken das Toolkit nutzen werden.
  • Startzeitpunkg der gemeinsamen Nutzung und Finanzierung des RDA-Toolkits ab Mitte nächsten Jahres ist für die Verbünde viel zu früh, da wirklicher Einsatz RDA in Verbünden nicht vor Mitte 2014 realistisch.

Generell steht man der vorgeschlagenen Regelung der Finanzierung über eine Nationallizenz aufgeschlossen gegenüber.

Für die Aufteilung der Gesamtsumme wird folgender Schlüssel zugrunde gelegt:
75 % (150.000,- USD) zahlen die Verbünde, jeweils 12,5 % (25.000,- USD) die ekz sowie die Deutsche Nationalbibliothek(9.000,- USD), die Bayerische Staatsbibliothek (8.000,- USD) und die Staatsbibliothek zu Berlin (8.000,- USD). Über die genaue Aufteilung des Verbundanteils in Höhe von 75 % einigen sich die Verbundzentralen untereinander.

Bei der Abstimmung gab es jedoch 4 Nein-Stimmen, so dass momentan das Modell einer Nationallizenz nicht weiterverfolgt wird.

In Deutschland plant die Deutsche Nationalbibliothek ab Mitte 2013 auf RDA4 umzusteigen. Eine Alternative zu RDA wird von keinem der Mitglieder des Standardisierungsausschusses gesehen, dennoch können sie noch nicht endgültig über eine Einführung des Standards im deutschsprachigen Raum entscheiden. Vorher muss in den beteiligten Einrichtungen und Verbundgremien darüber ein entsprechender Beschluss erfolgen. Ein entsprechendes Entscheidungsverfahren soll nun in Gang gesetzt werden, um in der 21. Sitzung dann endgültig über die Einführung von RDA entscheiden zu können.

Protokoll des 20. Sitzung des Standardisierungsausschusses

  1. Aktuelle Informationen der LoC []
  2. Dies ist besonders wichtig für die Fremddatenübernahme, die in Deutschland bei 80% liegt. []
  3. Eine Weile lang, konnte das Toolkit kostenlos getestet werden. []
  4. Informationen der DNB zu RDA []

Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig eröffnet

Heute wurde endlich der langerwartete und schwer benötigte Erweiterungsbau der Deutschen Bücherei in Leipzig feierlich eröffnet. Der vierte Erweiterungsbau der fast 100jährigen Bibliothek kostete rund 59 Millionen Euro. Er verbindet nun in Form eines aufgeschlagenen Buches das Hauptgebäude von 1912 mit den weniger hübschen, aber sehr markanten Büchertürmen, die während der fast vierjährigen Bauzeit ebenfalls mit einer neuen Fassade versehen wurden.

Der Neubau besteht aus neun Stockwerken, wovon drei unterirdisch liegen. Der Bibliothek stehen nun 14.000 Quadratmeter mehr zur Verfügung, darunter fast 11.000 qm dringend benötigte Magazinfläche. Um die neuen Magazine in die Ablauforganisation der DNB einzubeziehen, mussten rund 170 Regalkilometer Medien bewegt und umgesetzt werden. Für weitere Medien wurden jetzt insgesamt neue 136 km laufende Regalfachböden geschaffen. Auch für eine konstante Luftfeucht von 50% bei 18°C ist gesorgt. Die Bibliothek setzt dabei auf ein innovatives Konzept der Geothermienutzung, wobei 48 Erdwärmesonden mit einer Bohrtiefe von ca. 124 Metern in den Erdboden zu einer Halbierung der Energiekosten gegenüber konventionellen Methoden führen sollen.

Entworfen wurde der Bau von der Stuttgarter Architektin Gabriele Glöckler, die als Siegerin eines europaweiten Ausschreibungswettbewerbes hervor ging. Als Idee liegt das Konzept von “Umschlag – Hülle – Inhalte” der Gestaltung zugrunde und das Gebäude macht in dieser Form auch seine Funktion als Büchermagazin sichtbar.

“Mit der Umsetzung der Vierten Goldbergvariation von Bach in abgestuft rote Fassadenelemente wird zugleich auf das Deutsche Musikarchiv und die Musiktradition der Stadt Leipzig angespielt”, führt Glöckler weiter aus.

Neben den neuen Magazinen wird im vierten Erweiterungsbau auch das Deutsche Buch- und Schriftmuseum untergebracht, welches im März des nächsten Jahres eröffnet werden soll. Außerdem ist dort das Deutsche Musikarchiv untergebracht, welches von Berlin nach Leipzig umgezogen ist. Der Neubau beherbergt neben dem Lesesaal des Musikarchivs auch die Räume der Anne-Frank-Shoa-Bibliothek.

Bewundert werden kann dieser architektonisch gelungene Neubau im hier verlinkten Video :video: .

Die Deutsche Bücherei, der Leipziger Teil der Deutschen Nationalbibliothek sammelt seit 1913 das gesamte deutsche Schrifttum aus dem In- und Ausland, sowie Übersetzungen deutschprachiger Werke und Germanica (fremdsprachige Werke über Deutschland). Durch das Pflichtexemplargesetz müssen alle Verlage zwei Exemplare möglichst unaufgefordert und kostenlos an die Bibliothek liefern. Die Doppelexemplare sind ein Überbleibsel der deutsch-deutschen Teilung. Der gemeinsame Bestand der beiden Standorte beträt momenta etwa 26 Millionen Bücher, Zeitschriften und andere Medien. Ca. 14,5 Millionen sind in Leipzig.

Quellen:
26 Millionen Bücher und Medien lagern in der Nationalbibliothek, The EpocheTimes::online
Deutsche Nationalbibliothek Leipzig : Feierliche Eröffnung des Erweiterungsbau, infoTV Leipzig
Kulturstaatsminister eröffnet Erweiterungsbau der Nationalbibliothek, Pressemitteilung der Deutschen Nationalbibliothek

Bitkom-Leitfaden zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Bitkom, der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) haben sich über einen Leitfaden zum Umgang mit der Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Nationalbibliothek verständigt.

Oktober 2008 wurde die Pflichtablieferung von Netzpublikationen im Rahmen der “Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek” (PflaV) festgeschrieben. Es sollen nunmehr nicht nur “körperliche Medienwerke” (Printmedien, Datenträger), sondern auch “unkörperliche Medienwerke” (Online-Medien) dauerhaft gesammelt und archiviert werden.

Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und auch die PflaV lassen viele Fragen offen.

Welche Webpublikationen werden erfasst? Sind betroffene Online-Autoren verpflichtet, selbst relevante Publikationen einzureichen? In welcher Form müssen zu erfassende Netzpublikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden? Und wird man bestraft, wenn man der Pflichtablieferung nicht nachkommt?

§ 3 Abs. 3 DNBG bezeichnet ohne genauere Unterteilung als Medienwerke in unkörperlicher Form “alle Darstellungen in öffentlichen Netzen. Recht schnell nach Inkrafttreten der PflaV wies die DNB darauf hin, dass nicht alle Blogger, Foren- oder private Websitebetreiber aktiv an die Nationalbibliothek herantreten müssen oder zu den Betroffenen zählen. Aber Unklarheiten blieben dennoch bestehen.

Der nun veröffentlichte Leitfaden (öffnet sofort) von Bitkom und DIHKsoll den potentiell Betroffenen helfen, die Auswirkungen auf ihre Angebote einschätzen und Missverständnisse im Vorfeld ausräumen zu können.

Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss.

Die Webanbieter müssen nicht befürchten, dass sie ohne Aufforderung durch die Deutsche Nationalbibliothek zur Abliegerung verpflichtet sind und dass sie so auch nicht mit einem Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen müssen.

Die DNB setzt vor allem auf eine automatische Sammlung der Inhalte durch Harvesting. Sie kann daher aus technischen Gründe nicht jede digitale Veröffentlichungsform im Internet sammeln, sondern nur solche, die “vergleichbar mit entsprechenden körperlichen Werken” und frei zugänglich sind. Eingeschränkt zugängliche Online-Werke unterliegen der Abgabepflicht, wenn durch ein entsprechendes Entgelt – wie bei E-Journals üblich – jeder Zugang erhalten kann. Die DNB erarbeitet Kriterien zu den von einer Ablieferungspflicht betroffenen Publikationen, um für eine mittel- und langfristige Sicherheit bei den Betroffenen zu sorgen.

Der Leitfaden, der von der Bitkom zur Verfügung gestellt wird, wird ständig aktuell gehalten und entsprechenden Veränderungen angepasst. Hilfreich ist auch die Zusammenstellung der Frequently Asked Questions der DNB

Auf Länderebene ist der Entwicklungsstand, sowohl was die gesetzlichen Regelungen zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen als auch die technische Seite angeht, von Bundesland zu Bundesland derzeit noch sehr heterogen.

Leitfaden

Hinweise zur Pflichtablieferungsverordnung (öffnet sofort) – Bitkom

Quelle

Leitfaden zur Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen veröffentlicht via heise online
Pflichtablieferung von Web-Inhalten an den Staat – bitkom
Information zum derzeitigen Stand der Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek 28.01.2009 des Sozialdienst katholischer Frauen

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