Was ist eine Bibliothek?

Und was machen überhaupt Bibliothekare. Das Video von 2011 zeigt in einem Frühstückstisch-Gespräch mit Bibliothekarinnen und Bibliothekaren, wie sie ihren Job und ihre Aufgaben sehen. Gerade die Begeisterung, die dabei in den Gesichtern zeigt und in der Stimme der Bibliothekarinnen und Bibliothekaren zu hören ist, macht Spaß auf die Möglichkeiten, die diese Arbeit beinhalten kann. Das Video ist nicht nur für jene geeignet, die sich informieren wollen, was der Job beinhaltet, sondern auch für jene, die ein wenig an ihrem Job zweifeln. Die knapp 15 Minuten lohnen sich.

Breakfasting with librarians during the ALIA Information Online conference in Sydney, Australia, February 2011. Generous librarians answered the questions:
What is a library?
What do librarians do?
… and some shared what they think new librarians need to know…

Musterverfahren zum § 52a geht weiter

Über zweieinhalb Jahre ist es her, dass ich hier im Blog zu diesem Fall geschrieben haben. “Wiedermal Krach ums Urheberrecht – Alfred Kröner Verlag vs. Fernuniversität Hagen“. Heute endlich verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Musterverfahren die Problematik des Paragrafen 52a UrhG öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten zu Bildungszwecken) (BGH I ZR 76/12 [Werkteilnutzung durch Fernuniversität])

Der Kröner-Verlag hat die Fernuniversität Hagen verklagt, das Lehrbuch “Meilensteine der Psychologie” unzulässig vervielfältigt und über ihre Lernplattform verbreitet zu haben. Die Fernuni hatte auf eine Abmahnung des Verlages reagiert und von den zunächst 91 Seiten des 533 Seiten starken Buches das PDF auf 70 Seiten verringert und zusätzlich verhindert, dass das eingescannte PDF abgespeichert und weiterverarbeitet werden konnte. Allerdings wollte man die Ausdruckmöglichkeit beibehalten. Daraufhin kamm es zur Klage des Verlages, dem das Landgericht Stuttgart teilweise stattgegebenen hatte. Bei der Berufung sah das OLG Stuttgart das Angebot in dieser Form durch den “Intranet”-Paragrafen 52a UrhG nicht als gedeckt an. Es bestimmt, dass diese Schranke nur gelte, wenn der Umfang nicht mehr als drei Seiten des jeweiligen Werks umfasse. Außerdem bemängelt der Kröner-Verlag in seiner Klage:

Die Zugänglichmachung diene auch nicht zur Veranschaulichung im Unterricht, wenn die Wiedergabe des Werkteils eine Ergänzung und Vertiefung des Unterrichtsthemas darstellt. Jedenfalls sei sie in ihrem Umfang auch nicht geboten. Da sich der Prüfungsstoff auf die auf der Lernplattform eingestellten Kapitel beschränke, sei ein Erwerb des streitgegenständlichen Buches nicht mehr erforderlich, was die Klägerin in der normalen Verwertung beeinträchtige.

Bei der heutigen mündlichen Verhandlung geht es um die Frage, wann eingescannte Materialien der “Veranschaulichung des Unterrichts” dient und was mit dem so angebotenen Material gemacht werden darf (nur Anzeige oder auch Download und Ausdruck).

Interessant in diesem RAhmen ist auch der Rechtsstreit zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz, bei dem es um die Festsetzung des Tarifs für Intranetnutzungen von urheberrechtsgeschützten Materialien im Rahmen des § 52a UrhG geht. Im März hatte der BGH hier einige unklare Bestimmungen präzisiert.

In einem anderen Verfahren – dem Rechtsstreit zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz um den Tarif für Intranetnutzungen durch Hochschulen unter Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz – hatte der Bundesgerichtshof bereits im März einige unklare Bestimmungen der Vorschrift definiert. In der Pressemitteilung des BGH vom März ist dazu zu lesen:

danach sind unter “kleine Teile eines Werkes” maximal 12% eines Werkes, “Teile eines Werkes” maximal 25% eines Werkes (jedoch nicht mehr als 100 Seiten) und “Werke geringen Umfangs” Druckwerke mit maximal 25 Seiten zu verstehen.

Bereits Ende Oktober entschied der BGH seine Begründung des am 20. März 2013 verkündeten Urteils vogelegt, wor in es heißt, dass Hochschulen nur dann ein Intranetangebot machen dürfen, sofern ein Verlag den betreffenden Inhalt nicht zu angemessenen Lizenzbedingungen anbietet. Im Gegenzug müssen die Hochschulen werkbezogen ihre Intranetangebote erfassen und den Verlagen melden. Dafür ist eine Vergütung in Anlehnung an die Kopiervergütung in Höhe von 0,8 Cent pro Seite und Teilnehmer zu entrichten. Allerdings wird auf den endgültigen Gesamtvertrag noch gewartet, der durch das OLG München ausgearbeitet werden soll.

Quellen:
Bundesgerichtshof verhandelt Musterverfahren zu Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz, Börsenblatt.net
Verlagsangebot hat Vorrang, Börsenblatt.net
Kalendarische Terminvorschau des BGH, 28.11.2013, Der Bundesgerichtshof

Weitere Informationen:
LG Stuttgart – Urteil vom 27. September 2011 – 17 O 671/10, GRUR-RR 2011, 419 = ZUM 2011, 946
OLG Stuttgart – Urteil vom 4. April 2012 – 4 U 171/11, GRUR 2012, 718 = ZUM 2012, 495

Die kommunale Bibliothek in Granada (Nicaragua)

Die kommunale Bibliothek in Granada, Nicaragua, ist eines der aus der Partnerstadt Frankfurt unterstütztenden Projekte hervorgegangen. In einem Seitenflügel des ehemaligen Klosters San Francisco stehen den meist jugendlichen Lesern und Leserinnen über 5.000 Bücher zur Auswahl zur Verfügung.

Wir wissen alles über dich

Die folgende Infografik von Statista zeigt, dass die Staaten sehr gerne bei Google anklopfen und Nutzerdaten haben müssen möchten. Die Zahlen stammen aus 3 1/2 Jahren und umso erschreckender ist die Höhe. Über 41.000 Mal hat die USA nachgfragt. Aber auch Deutschland hat mit knapp 7.500 Anfragen auf die Auskunftsfreudigkeit von Google vertraut und liegt damit auf Rang sechs.

auskunftsersuchen-zu-nutzerdaten-bei-google
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista, CC BY-NC

Ob alle Anfragen tatsächlich notwendig waren?

Ein Imagevideo der Canada Water Library im Stadtbezirk Southwark (London)

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift BuB berichtete der Leiter der Stadtbibliothek Duisburg, Jan Pieter-Pieter Barbian im Artikel “Im Herzen der Weltstadt”  von der Exkursion der dbv Sektion 1, die Bibliotheken in London besuchte. Das in der Zeitschrift BuB abgebildete Foto stammt von der Canada Water Library, die sich im Londoner Stadtbezirk Southwark befindet. Die Bibliothek erstreckt sich auf 2.900 m², kostete 14, 1 Millionen £ und wurde im November 2011 fertiggestellt. Der kurze Imagefilm lässt den Architekten Piers Gough vom Büro CZWG architects zu Wort kommen, ebenso Hanif Kara, einem der Ingenieure von AKT II. Adrian Whittle ist der Vorsitzende im Stadtbezirk von Southwark für Kultur, Bibliotheken, Lernen und Freizeit und erklärt im folgenden Video die hohe Resonanz der lokalen Einwohnerschaft auf die Bibliothek im Hinblick auf die steigenden Bibliotheksschließungen in Großbritannien. Das Video stammt von “Living Projects“, die auf ihrer Webseite mit einer Reihe von Imagefilmen auf ihre Arbeit aufmerksam machen.


Der Film wurde von “CZWG architects, AKT II und Southwark Council” gesponsert.

The idea of a free standing object in space is quite appropriate for a library, since it is a portal to the discovery of other worlds. As a piece of sculpture it binds together a tube station, a stretch of open water and a plaza and makes the precursor landmark of a substantial new development on London’s Canada Water. The inverted pyramid form contains a readily accessible café, performance space, internet points and popular books within a small footprintat ground level, whilst the expanding shape above enables the containment of the main library withina single, galleried, skylit double volume.The whole is clad in aluminium sheets, anodised a light bronze with sequined perforations.” Nicholas Campbell, Rex Wilkinson, Roger Zogolovitch and Piers Gough (CZWG Architects LLP)

Rolf Hapel: “Rethinking the Public Library in the Networked Society”

Den folgenden Vortrag hielt der Direktor der Stadtbibliothek Aarhus Rolf Hapel, auf dem “International Future of Learning Summit: Mobility Shifts” am 14.11.2011 in New York.

Aus Deutschland waren unter anderem Torsten Meyer  & Konstanze Schuetze von der Universität Köln auf der Konferenz und sprachen zum Thema “MedienBildungsRaum: Media – Art – Space = Open Experimental Living Space”.

Rolf Hapel, Aarhus Public Libraries, Denmark from The Politics of Digital Culture on Vimeo.

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Vorläufige Version der DBS ist freigegeben

Die DBS-Redaktion teilte mit, dass die Daten der Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) für das Berichtsjahr 2011 nun in einer “vorläufigen Version” eingesehen werden können.

Alle DBS-Teilnehmer haben nun die Gelegenheit ihre Daten zu prüfen und Korrekturen an die DBS-Redaktion zu melden. Bitte schauen Sie sich Ihre Daten nochmals genau an, bis 6. Juli nehmen wir Ihre Korrekturen in die DBS-Datenbank gern auf.

Ihre Änderungswünsche können Sie mit Ihrer DBS-ID gerne and die Deutsche Bibliotheksstatistik melden.

Die Redaktion ist mit dem Rücklauf der statistischen Zahlen für 2011 zufrieden, denn Sie konnten Wir “eine leichte Steigerung der Ausfüllquote bei den Wissenschaftlichen Bibliotheken” verzeichnen, während die Ausfüllquote bei den hauptamtlich geleiteten Öffentlichen Bibliotheken nahezu gleich geblieben ist und bei 97,4 % liegt.

Und für alle, die sich wundern, warum in die Bibliotheksstatistik so viel Zeit investiert wird, kann man hier einige Gründe nachlesen:
Lebert, Sonja: Die Bedeutung der Deutschen Bibliotheksstatistik – nicht nur für Katholische öffentliche Büchereien, BiblioTheke 4/2008
DBS zählt!www.bibliotheksstatistik.de, Flyer

Quelle:
Mitteilung der Redaktion der Deutschen Bibliotheksstatistik über die DBS-Mailingliste

Ein Imagevideo des Community Library Service im Londoner Stadtbezirk Hackney

Der “Community Library Service” bietet EinwohnerInnen, welche aufgrund ihres Alters, ihrer Gesundheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind die Bibliotheken vor Ort zu besuchen, einen wertvollen Service an. Dieser beinhaltet eine Lieferung einer großen Auswahl von Bibliotheksmaterialien zu den Menschen nachhause, insbesondere auch an Seniorenwohnheime und Wohnsiedlungen.

Alles digital? Cover

Konferenzband zu den Weimarer EDOC-Tagen 2011

Ich hab vergangenen Juni sehr ausführlich hier im Blog über die E-Book-Tage in Weimar berichtet, welche die unterschiedliche Sicht von Verlegern, Nutzern und Bibliothekaren beleuchtete. Zu dieser Tagung ist endlich in Open-Access-Form die bereits damals angekündigte Veröffentlichung erschienen.
Alles digital? Cover

Es ist ein Bild aus alten Tagen: ein wissbegieriger Student, auf der Suche nach fundierter wissenschaftlicher Information, begibt sich an den heiligsten Ort aller Bücher – die Universitätsbibliothek. […] Wie lässt sich der Wandel durch den Einzug des E-Books in das etablierte Forschungssystem beschreiben, welche Konsequenzen lassen sich daraus ablesen und wird schließlich alles digital, sogar die Bibliothek? […] Der Tagungsband stellt alle Perspektiven und Ergebnisse zum Nachlesen zusammen.

Maier, Matthias; Simon-Ritz, Frank (Hrsg.): Alles digital? E-Books in Studium und Forschung : Weimarer EDOC-Tage 2011, Verlag der Bauhaus-Universität, Weimar 2012. – 978-3-86068-454-2.
Online-Version (Opus-Server)

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