Tutorial: Richtig Zitieren!

„Vielen von euch mag es wie eine Strafaufgabe vorkommen: welche Fußnoten muss ich wo und wie setzen? Ab wann „zitiere“ ich und ab wann sind Formulierungen meine eigenen Gedanken? Die richtigen Zitierregeln zu kennen, ist aber die Grundlage für wissenschaftliches Arbeiten! Campus Magazin zeigt sie euch.“

Friedericke Kühn

Bayerischer Rundfunk: http://br.de/s/2hT51TM
Autorin: Friedericke Kühn

Urheberrecht und das Aus für Digitale Bibliotheksangebote

Digitale Angebote der DNB wurden vom Netz genommen…“ lautete mein Blogbeitrag vor knapp einer Woche zum Schließen der Angebote “Exilpresse digital” und “Jüdische Periodika in NS-Deutschland”. Da vermutete ich noch:

“Aus rechtlichen Gründen” heißt es in der Begründung. Nichtssagend und alles implizierend. Vermutlich geht aus aus “urheberrechtlichen Gründen” nicht, aber ein Hinweis auf dies, würde aus meiner Sicht den Ärger etwas mildern.

Genauer hätte ich sagen müssen, den Ärger etwas mildern, den die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) abbekommen hat deshalb. Ärgerlich bleibt es dennoch. Im Grunde ist es so, dass die Debatte um den Schutz geistigen Eigentums dafür sorgt, dass die DNB u.a. die Ausgaben der Exilzeitung Aufbau nicht mehr verfügbar macht. Ursache ist die unklare Urheberrechtslage, die zu diesem Schritt zwingt und somit wichtige Einblicke in eine Epoche der Geschichte zurück ins Versteck treibt.

Die Einrichtung muss derzeit für jeden Text der Zeitschrift im Einzelfall prüfen, ob diese online gestellt werden. Zwar hat der Aufbau-Verlag die Archivierung begrüßt, aber er kann das nicht erlauben, da er sich zum Zeitpunkt, als diese Texte verlegt wurden, die Rechte für diese damals unbekannte Nutzung nicht sichern konnte.

Matthias Spielkamp von iRights.info erklärt die Ursachen in einem Interview im Deutschlandradio. Darin macht er deutlich, warum „Gedächtsnisorganisationen“ wie Museen, Bibliotheken udn Archive ihren Aufträgen dank des Urheberrechts nicht nachkommen dürfen. Spielkamp fordert u.a.:

„Wenn Gedächtnisorganisationen das tun, wofür sie eigentlich existieren, dann darf das keine Urheberrechtsverletzung sein.“

Nationalbibliotheken vs. Urheberrecht, 06.05 min.

Spielberg plädiert im Rahmen des dritten Korbs der Urheberrechtsnovelle für eine Bereichsausnahme, die sehr umfassend wäre, aber Bibliotheken erlaubt, im Rahmen ihrer Arbeit, Werke zu digitalisieren und in angemessener Form einer Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ohne im Einzelfall jeden Urheber überprüfen zu müssen.

Auf der anderen Seite sollte man in Deutschlands Bibliotheken darüber nachdenken, ein entsprechendes Risikomanagment einzuführen, wie dies in vielen Bibliotheken schon der Fall ist, z.B.:

Kennt jemand andere Beispiele hier in Deutschland?

Warum Risikomanagement an Bibliotheken. Bei diesem wird abgewogen, wie hoch das Risiko einer Klage tatsächlich ist. Dies kann nach reiflicher Überlegung dazu führen, dass ein Risiko als gering eingeschätzt wird und man dann trotz rechtlicher Bedenken z.B. eine digitalisierte Sammlung online zugänglich macht. Neben den Risiken werden auch pragmatische Gesichtspunkte in die Entscheidungen einbezogen.

Digitale Angebote der DNB wurden vom Netz genommen…

Fehler 404 – irgendwie schon, wenn man momentan die „Exilpresse digital“ oder „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“ nutzen möchte. Dort kriegt man zwar nicht die Fehlermeldung angezeigt, aber den folgenden Text:

Die beiden Angebote „Exilpresse digital“ und „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“ können aus rechtlichen Gründen nicht bereitgestellt werden.
Beide Dienste sind nach einer Übergangszeit in den Lesesälen der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und Frankfurt am Main nutzbar.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leitung des Deutschen Exilarchivs 1933-1945, Dr. Sylvia Asmus.

Die beiden Angebote der Deutschenen Nationalbibliothek sind offensichtlich seit dem 27.6.2012 nicht mehr zugänglich. Man teilt auf der Seite der Zielsetzung mit:

Dieser Dienst ist nach einer Übergangszeit in den Lesesälen der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und Frankfurt am Main nutzbar.

„Aus rechtlichen Gründen“ heißt es in der Begründung. Nichtssagend und alles implizierend. Vermutlich geht aus aus „urheberrechtlichen Gründen“ nicht, aber ein Hinweis auf dies, würde aus meiner Sicht den Ärger etwas mildern. Natürlich wäre es auch gut zu wissen, ob man die Rechtslage prüft, um möglichst den alten Service wieder anbieten zu können. So jedoch schließt man zwei wichtige Quellen für die historische Forschung und zwingt somit die vielleicht inzwischen „verwöhnten“ Nutzer wieder zu Bibliotheksreisen, obwohl das digitale Angebot dies eigentlich unnötig macht.

Aufmerksam geworden über:
Graf, Klaus: Abschaltung „Exilpresse digital“ und „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“, Archivalia

Zwei Videos über die vielfältigen Aufgaben von BibliothekarInnen an der Nationalbibliothek von Neuseeland

Im ersten Video wird Amy Watling, eine wissenschaftliche Bibliothekarin der Alexander Turnbull Library poträtiert. Sie spricht über die Primärquellen, die sie Tag für Tag NutzerInnen zur Verfügung stellt. Watling ist genauergesagt ein sogenannter „Reference librarian“, eine berufliche Richtung für die es bei uns noch keine spezielle Ausbildung gibt.

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