Wer archiviert das Internet? Eine Diskussion auf der re:publica 2014

Wer archiviert das Internet? So lautete der Titel einer Diskussion auf der re:publica 2014. Paul Klimpel (http://www.collaboratory.de),  Alexis Rossi (http://archive.org) und Elisabeth Niggemann (Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek) diskutierten hierzu am Mittwoch, den 7. Mai auf der re:publica 2014. Hier die Kurzthese zur Diskussion und dem Video hierzu:

Trau, schau, wem: Kulturelle Gedächtniskonzepte jenseits der NSA Im Zuge der NSA-Enthüllungen entstand der Eindruck, Geheimdienste sammeln alles, speichern alles und archivieren alles, was an digitalen Informationen verfügbar ist. Während die Praxis der Geheimdienste im Verborgenen stattfindet, agieren Gedächtnisinstitutionen wie Bibliotheken, Archive und Museen öffentlich und unterliegen Regeln und institutionellen Zuschreibungen. Doch auch nicht-staatliche Institutionen wie das Internet Archive archivieren digitale Daten in frei zugänglicher Form. Wie unterscheiden sich Konzepte, Rahmenbedingungen und Praxis, wo gibt es Überschneidungen, wo Abgrenzungen, wo Lücken?

Ein Kurzfilm zum Welttag des Buches: “The Diary of a Disappointed Book”:

Dieser Kurzfilm erzählt das kurzlebige und enttäuschte Leben eines Buches. Obwohl Bücher oftmals bei Menschen zu deren wertvollen Schätzen zählen, ist es bemerkenswert zu beobachten wie einfach Bücher vernachlässigt und schlecht behandelt werden. Manchmal kommt es sogar vor, dass sie verloren gehen. Der Grund, weshalb ich mich entschied dieses Video zu posten, ist der Welttag des Buches 2011, der heute offiziell begangen wird. Im letzten Jahr war Ljubljana die Weltbuchhauptstadt. Dieses Jahr ist die Weltbuchhauptstadt Buenos Aires. 2012 wird es die Hauptstadt Armeniens, Eriwan sein. Was bietet Ihre Bibliothek heute zum Welttag des Buches an?

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Neuregelung für Fotokopien in Schulen

Schulbuchverlage, die Länder und mehrere Verwertungsgesellschaften haben sich geeinigt und das Fotokopieren an Schulen ist auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.

Demnach legt ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition sowie den Schulbuchverlagen, vertreten durch die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien), fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.

Damit ist es den Lehrern bundesweit wieder erlaubt auch aus Schulbüchern Kopien in Klassenstärke anzufertigen. Allerdings dürfen dadurch Bücher nicht vollständig ersetzt werden.

Kopiert werden dürfen an Schulen

  1. bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
  2. soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind, und zwar
    • Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
    • sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie
    • Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Eine weitere Einschränkung ist, dass nur einmal im Jahr aus einem solchen Werk kopiert werden darf. Außerdem bleiben digitale Kopien verboten. Einem Schüler mal kurz die Seite mit den entsprechden Übungsaufgaben zu mailen ist auch nach dieser Entscheidung nicht möglich.
Besteht ein Kopierbedarf darüber hinaus, müssen sich die Schulen direkt mit den Verlagen einigen.

Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an – auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten.

Diese Lösung wird gefeiert als

eine praktikable, unaufwändige und bedürfnisorientierte Kopierpraxis, die für den Unterrichtsalltag tauglich ist. Gleichzeitig werden die Rechte der Autoren und Verlage besser als in der Vergangenheit geschützt.

Diese Lösung bietet Lehrern auf jeden Fall Rechtssicherheit und stärkt das Bewusstsein für den urheberrechtlichen Schutz der Materialien. Wie zukunftsweisend diese Lösung ist, muss sich allerdings beweisen. Die Stärkung des Urheberrechtsbewußtseins kann in Rahmen dieser Regelung sicherlich gestärkt werden. Problematisch ist jedoch die Stärkung der Medienkompetenz. Digitale urheberrechtlich geschützte Materialien müssen ebenfalls eine Rolle in den Schulen finden. Wie sollen Schüler ein Bewußtsein für Urheberrecht digitaler Medien entwickeln, wenn sie schon allein durch die möglichen Angebote der Schulen keinen Kontakt dazu erhalten?

Quelle:
Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Börsenblatt.net
Urheberrecht: Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW