[Kurz] Rückschlag für die Buchpreisbindung in der Schweiz

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Schweizer Ständerats votierte erneut dafür, den Internethandel aus dem geplanten Preisbindungsgesetz für Bücher herauszunehmen. Das Votum gegen eine Einbindung in das Preisbindungsgesetz fiel mit acht zu drei Stimmen und einer Enthaltung.

Bereits Dezember letzten Jahres berichtete ich hier im Blog darüber, dass die Chancen für eine Preisbindungsgesetz in der Schweiz als gut erachtet werden. Der Nationalrat der Schweiz hatte sich für ein solches Gesetz ausgesprochen. Mit einer Entscheidung rechnet man Mitte März.

Dani Landolf vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) sieht in der Empfehlung der Kommission keine Niederlage und glaubt weiterhin an die guten Chancen eines solchen Gesetzes, zumal die Parlamentarier des Nationalrates mit 106 zu 73 Stimmen dem Minderheitsantrag eines Parlamentariers folgten und damals gegen eine Ausnahme des Internetbuchhandels aus dem Preisbindungsgesetz stimmten.

Würde man den Internethandel aus dem Preisbindungsgesetz herausnehmen, hätte man nichts gewonnen. Ein Preisbindungsgesetz wäre dann eine große Gefahr für den stationären Buchhandel, der so nicht mehr wettbewerbsfähig gegenüber dem Internethandel wäre.

Quelle:
Kommission: Keine Preisbindung im Internet, Börsenblatt.net

Buchpreisbindung wieder ein Thema in der Schweiz

Feste Bücherpreise waren in der Schweiz kein Thema für lange Zeit kein festes Thema mehr. 2007 war die alte, nicht gesetzlich geregelte Buchpreisbindung in der Schweiz außer Kraft gesetzt worden. Nun verwies die Mehrheit des Nationalrates der Schweiz alle Gegner eines festen Buchpreises auf die Plätze und setzt damit das zweite parlamentarische Gremium, den Ständerat unter Zugzwang.

Der Buchhandel feiert das Votum des Nationalrates vom 06. Dezember 2010 als etwas mit “geradezu historischen Ausmaßen”, denn in diesem Votum werden viele Gegenargumente, auch eigene widerlegt. Die Lobby muss gut gearbeitet haben, denn:

Nahezu jede Lücke, die es in der bisherigen Gesetzesvorlage gab und die dem stationären Buchhandel hätte schaden können, ist plötzlich verschwunden.

Geradezu eine Kehrwende haben die Nationalräte beim Online-Handel vollzogen. Die Parlamentarier des Nationalrates folgten mit 106 zu 73 Stimmen dem Minderheitsantrag eines Parlamentariers und stimmten somit gegen eine Ausnahme des Internetbuchhandels aus dem Preisbindungsgesetz. So soll es, anders als bei der ersten Abstimmung 2009, keine Sonderregelungen geben, auch nicht für Käufe in Ausland, welche den stationären Buchhandel massiv geschwächt hätten und weshalb sich der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) gegen diese stark gemacht hatte. Wären diese Ausnahmen nicht aus dem Gesetz genommen worden, hätte der Verband sich sogar gegen ein Preisbindungsgesetz ausgesprochen.

Der Kommmentar von Frau Tamara Weise uferte in Lobhudelei aus:

ein Applaus für die Politik, ein Tusch für die beharrlichen Lobbyarbeiter vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband – und ein Hoch auf die Kraft der Vernunft.

Dass die Lobbyarbeit wirksam war, sieht man auch daran, dass z.B. Jean-Claude Rennwald (Sozialdemokratische Partei) seinen Antrag, digitale Bücher in dieses Gesetzt mit hineinschreiben, zurückzog. So mag dieser Ansatz sinnvoll gewesen sein, aber die Lobbyisten hatten Angst, dass Rennwald “im Nationalrat ein neues Fass aufgemacht (hätte), obwohl das erste noch nicht leer war.”

Noch ist der Entwurf für die Buchpreisbindung nicht durch, denn der Ständerat muss darüber entscheiden und so für eine generelle Klarheit für den Buchhandel und seine Lobbyisten sorgen.

Quelle:
Weise, Tamara: Buchpreisbindung: Das Wunder von Bern, Börsenblatt.net
Schweiz: Buchpreisbindung auch im Netz, Buecher.at
Meilenstein auf dem Weg zur Schweizer Preisbindung : Keine Ausnahme für die Onliner, buchreport.de

Wieviel Nebenbei braucht ein E-Book?

Das Buch ist ein Buch und bietet Informationen. Das E-Book ist ein elektronisches Buch und es bietet Informationen. Das ist momentan der Stand des E-Books, oder? Es ist meist genauso schwarz-weiß wie ein normales Buch, zumal wenn es für die bestehenden E-Book-Reader konzipiert wurde und für wissenschaftliche Belange oder Kinder kein buntes Material hinzugefügt werden musste.

Okay, dann kann ich auch das normale Buch kaufen, wenn ich auf eine Suchfunktion nicht angewiesen bin, oder?

In ihrem Kommentar stellt Börsenblatt-Redakteurin Sandra Schüssel zum E-Book-Roman nun folgende Behauptung auf:

“Multimediales Zusatzmaterial wird ein Grund sein, sich einen Roman als E-Book zuzulegen.”

Tatsächlich? Werden wir eine weitere Unterteilung der Bücher finden vom Trabbi bis zum Ferrari? Wird die Entwicklung so verlaufen, Ausgabenvielfalt statt Themenvielfalt? Momentan übertragen die meisten Verlage ihre Bücher doch eins zu eins ins Digitale und noch wird darüber gestritten, ob man das überhaupt tun sollte. Genau diesen Eindruck gewinne ich immer wieder bei den Diskussionen Print versus Elektronisch, besonders wenn es um die Argumente rund ums Urheberrecht geht.

Frau Schüssel sieht nun einige Verlage, die mittlerweile anders an die E-Book-Produktion herangehen und in das Zentrum ihrer Betrachtungen die Frage stellen, was einen echten Mehrwert für den Nutzer bietet. Hier an dieser Stelle verlässt sie dann jedoch ihre Argumentation für den Roman und wechselt eher in den Bereich der wissenschafts- und lernbezogenen Bücher, für die ein vorlesender Fremdsprachentrainer, ein interaktives Quiz bestimmt tolle Ergänzungen sind. Doch wie will man solche Mehrwerte bei Romanen schaffen? Ist das Zögern der Belletristikverlage nicht auch nur ein Zeichen für eine gewisse Ideenlosigkeit? Wie wäre es mit einem längeren Trailer für ein “Buch zum Film”, dreidimensionale Karten für Fantasy-Reiseromane und tolle Darstellungen der Charaktere?
Eine Frage hat die Verlage natürlich auch beschäftigt?

Braucht man Videos, wenn der Text doch das “Kino im Kopf” in Betrieb setzt?

An dieser Stelle muss man sein Zielpublikum genauer definieren als früher: Leser, die lieber Filme schauen würden, als den Roman zu lesen; Leser, die einen geschichtlichen Hintergrund genauer beleuchtet wissen möchten; Leser, die interaktiv den Erzählstrang beeinflussen wollen… Für einen Teil der Leser kann also ein Video, also Zusatzmaterial ein Grund sein, sich den Roman elektronisch zuzulegen. Ein gedrucktes Buch kann hier sicherlich nicht mithalten. Auf dieses Publikum zielen wohl die großen Verlage wie Bastei Lübbe und Rowohlt. Vorbilder sind wie immer in den USA zu finden, wo bereits heute angereicherte E-Books zu einem teureren Preis verkauft werden als Hardcover-Romane. Ich finde diese Idee unbefriedigend. Einfach nur etwas dazu packen kann jeder. Ich pack meine Texte auch online. Würde ich sie nicht mit Links versehen, mit Filmen verknüpfen, sie über viele Kanäle verteilen, könnte ich mich auch mit Freunden zusammensetzen und darüber diskutieren (was hier im Blog schriftlich ja jederzeit möglich ist) oder in meinem Kämmerchen auf ein Stück Papier schreiben… E-Books sollten das digitale Medium nutzen, Passagen vielleicht mit der passenden Musik untermalen, interaktive Erzählstränge ermöglichen, Methoden der Spieleführung einsetzen, Buchillustrationen mit animierten Szenen zeigen oder eine Wahl zwischen verschiedenen Buchversionen anbieten. Warum nicht die erste Ausgabe von Alice im Wunderland digital lesen oder eine mit modernen Bildern? Und bunte Schrift bei den Unterhaltungen …

An Ideen mangelt es vielleicht doch nicht, aber wohl wie in vielen Bibliotheken am geschulten Personal, welches das Know hat, neue Dinge zu gestalten, an Menschen, die bevorstehende Veränderungen anmahnen und darauf dringen, sie auch umzusetzen. Die Verleger müssen sich Experten suchen, wo sie diese vielleicht nichtmal vermuten. Sie benötigen Könner, die sich gleichermaßen mit Text, Video und Audio auskennen. Um bei der Autoanalogie zu bleiben:

Ein Kutschenbauer hatte andere Qualifikationen als ein Kfz-Mechaniker.

Quelle:
Schüssel, Sandra: Multimediale E-Books: Mehrwert bringt Umsatz, Börsenblatt.net

Es gibt sie: Raubkopierer in Deutschland

Beamte des Landeskriminalamtes in Brandenburg haben in Cottbus Fachbücher sichergestellt, bei denen es sich vermutlich um illegale Nachdrucke handelt. Börsenblatt-Redakteurin Sabine Cronau sieht darin “fast etwas Nostalgisches”.

Das LKA wurde durch ehrliche Kunden aufmerksam.

Es gibt sie wirklich: Menschen, die ein Portemonnaie auf der Straße finden und zum Besitzer zurückbringen. Und Kunden, die sich mit einem Buchschnäppchen aus dem Online-Shop an den Verlag wenden – weil sie das Gefühl haben, kein Original in den Händen zu halten.

So informiert haben die Beamten eine eine mutmaßliche Raubkopierer-Werkstatt in Cottbus entdeckt. Bereits am 30.7. durchsuchten sie mit Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichtes Cottbus und durchsuchten fünf Objekte in der Stadt. Ermittelt wurde gegen fünf deutsche Beschuldigte zwischen 39 und 48 Jahren. Die Beschuldigten sollen sein Anfang 2007 “gewerbsmäßig und ohne Einwilligung der Berechtigten” verschiedene Fachbücher in einer Druckerrei nachgedruckt (vervielfältigt) und im Rahmen einer Firma den Verkauf über Internetauktionsplattformen organisiert haben.

Die Beschuldigten sollen die Bücher zudem als „preisreduzierte Mängelexemplare” bzw. als aus der „Insolvenzmasse eines Kölner Buchgroßhandels” stammend deklariert und deshalb wesentlich preiswerter als die Originale angeboten haben, um den Verkauf zusätzlich zu stimulieren.

Die Ermittler entdeckten bei ihren Durchsuchungen neben ca. 90 Transportkisten mit mehreren hundert unberechtigten Buchnachdrucken , auch Druckbögen und zum Vervielfältigen vorbereitete Origianwerke. Außerdem wurden mehrere Terrabyte elektronische Daten sowie zahlreiche Ordner mit Geschäfts- und Vertriebsunterlagen sichergestellt.

Was heißt das für die Branche:
Die braven Kunden beweisen der Buchbranche, dass es noch immer Menschen gibt, die bereit sind für Qualität ihren Preis zu zahlen. Ob allerdings gejubelt werden darf, dass nicht alle beim E-Book-Hype dabei sein wollen? Ist es nicht gerade hier notwendig, den Hype ein wenig zu unterstützen, um dieses Geschäftsfeld in Gang zu bringen und sich dort einen teilnehmenden und gestaltenden Platz zu sichern? Vom “E-Book-Zeitalter” sind wir doch wohl noch einige Lichtjahre entfernt. Natürlich lohnt es sich immer noch, Kopien anzufertigen, die nicht auf einen Datenträger passen. Aber natürlich, aus Sicht der Fortschritts- und Technikgläubigen hat “der Fall Cottbus […] fast etwas Nostalgisches, gerade wenn es ums Fachbuch geht.”

Die Tapeziertische, auf denen Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre an deutschen Universitäten billige und schlechtgebundene Raubkopien von Lehrbüchern und Bestsellern angeboten wurden, sind damals von oben mal mehr, mal weniger toleriert worden. Die Kosten für den Aufwand bei Verfolgung und die Verluste scheinen sich wohl die Wage gehalten zu haben. Heute geht man da weniger nostalgisch vor:

Dass die geschädigten Verlage jetzt in Cottbus Anzeige erstatten – und die Polizei 90 Kisten und mehrere Tausend Gigabyte elektronische Daten beschlagnahmt, dürfte auch mit dem Thema Internet­piraterie zusammenhängen: Der Druck im Kessel steigt.

Auffällig ist, dass von dieser Aktion nichts in die Presse durchgesickert zu sein scheint, denn hier könnte die Verlagsbranche doch endlich einen schlagkräftigen Beweis für die Piraterientheorien anbringen und lancieren: Raubkopierer gibt es also auch hier in Deutschland und sie arbeiten gewerbsmäßig…

Na, warten wir mal ab, ob man da mehr hört, wenn die Geschäftsunterlagen ausgewertet sind.

Quellen:
Durchsuchungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urheberrecht u.a. in der Internetwache Brandenburg (31.07.2009)
Cronau, Sabine: Druck im Kessel, Kommentar via Börsenblatt.net (06.08.2009)

Der Börsenverein will es einfach

Kann der Börsenverein und Libreka mit ihrer neuen E-Book-Offensive eigentlich beim Kunden punkten? Sind die neuen Geschäftsmodelle für den Leser geeignet? Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen beleuchtet den Start des E-Books in Deutschland.

Umständliche Downloadprozeduren könnten jedenfalls die Kunden abschrecken.

Schon dieser Satz an sich ist ein Allgemeinplatz für mehr oder weniger geübte Internetnutzer. Das Internet verlangt einfache und schnelle Strukturen. Die Breitbandangebote machen aus uns mehr denn je ungeduldige Kunden. Sekundenschnell soll es gehen und mit wenigen Mausklicks. Das “könnte” verkennt die Situation. “Umständliche Downloadprozeduren schrecken jedenfalls Kunden ab”, müsste die Erkenntnis sein und diese hätte man mit ein wenig Internet- und Menschenkenntnis im Vorfeld wissen können oder sogar müssen.

Man kann sich mit technischen Innovationen schwer tun und auch scheitern, aber so neu ist ja diese Innovation nicht mehr. In Amerika zeigt ein Händler wie Amazon, wie man es gut macht. Auf ein Scheitern zu setzen, heißt auch, dass man ganz auf dieses Projekt hätte verzichten sollen oder sich zumindest hätte Zeit lassen sollen.

Die Frage, wie schnell sich E-Books dank der neuen E-Book-Lesegeräte verbreiten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die hier im Blog bereits mehrfach diskutiert worden sind (z.B. hier, hier und hier). Sicherlich sind in dieser zweiten Offensive die Chancen höher, aber gerade Unklarheiten in Bezug auf Formate und Digitalem Rechtemanagements und auch das verschwindend geringe Angebot deutscher E-Books-Titel sind deutliche Hindernisse für den Erfolg des E-Books. Sicherlich kann man hier auf den Erfolg des Kindle-Reader von Amazon schauen, der aber doch mehr als eine viertel Million Titel als Rückenstärkung hat. Hier hört ein Vergleich der Märkte auf. Nur auf die positive Resonanz des Sony Readers zu hoffen, ist gefährlich. Wenn der leere Reader nicht mit Büchern gefüllt werden kann, weil sie zu teuer sind, sich schlecht herunterladen und auf den Reader spielen lassen, lässt so einem Luftgebilde schnell die heiße Luft entweichen. Optimismus ist nötig, aber er muss auch gut unterfüttert werden.

Kopfzerbrechen werden in den nächsten Monaten das Rechtemanagement und die Titeldistribution machen: Beide Prozesse verhindern wegen ihrer Umständlichkeit, dass das Geschäft mit E-Books im großen Maßstab in Gang kommen kann.

Auf eine iTunes-Lösung (=Kindle-Lösung) zu hoffen, ist keine Lösung des Problems, um auf Dauer den E-Book-Hype am Laufen zu halten.

Bleibt es bei den angebotenen Geschäftsmodellen, wird die Versuchung, sich illegal zu bedienen, übermächtig werden.

Eine offene Lösung mit einem sogenannten »weichem« Kopierschutz via digitalem Wasserzeichen oder Fingerprints ist hier sicherlich eine vielversprechendere Lösung, die mit guten Preisen, einer einfachen und kompfortablen Bedienung der Downloadportale und E-Book-Reader-Software untermauert werden muss. Auch sollte man die diversen weitergehenden Nutzungsfunktionalitäten gedruckter Bücher nicht aus dem Blick verlieren. Nicht alle lesen Romane.

Quelle:
Roesler-Graichen, Michael: Der Kunde will einfache Prozesse via Börsenblatt.net

Der Börsenverein hat die wirklichen Raubkopierer ausgemacht

Der Börsenverein und der Deutsche Hochschulverband können sich mit der Kultusministerkonferenz nicht über eine “angemessene” Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen einigen. Der Börsenverein geht sogar so weit, der Kultusministerkonferenz ein gesetzwidriges Handeln vorzuwerfen.

Die “Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage”, erklärt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes sekundiert dem Börsenverein: “Diese Politik gefährdet die Versorgung mit hochwertiger Studienliteratur und entbehrt jeder bildungspolitischen Weitsicht.”

Grund für diese ungewohnte Einigkeit von Börsenverbein und Deutschem Hochschulverband ist die Weigerung der Kultusministerkonferenz, Autoren und wohl vor allem Verlagen eine titelbezogene angemessene Vergütung für jeden Titel im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu zahlen.

Grund für diese harte Reaktion seitens des Börsenvereins sind die die Äußerungen von Knut Nevermann, dem Staatssekretär des Sächsischen Kultusministeriums. Nevermann hatte in einem Interview mit dem Börsenblatt angekündigt, dass Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet auch in Zukunft nicht einzeln erfassen würden.

Die Regierungsfraktionen beschlossen Ende 2008, den “Intranet-Paragrafen” 52a§ UrhG bis 2012 zu verlängern. Dieser Paragraf erlaubt es Bildungseinrichtungen für Unterrichtszwecke urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften einem eng begrenzten Personenkreis in elektronischer Form im Intranet zur Verfügung stellen. Die Gegenleistung für eine Werknutzung innerhalb dieses rechtliche Privileg ist “eine angemessene Vergütung”, welche an die Verwertungsgesellschaft Wort zu zahlen ist. Und an der Stelle wird es mehrfach schwierig.
Ersten müssen die Mittel dafür aus dem Bildungsetat der Länder bezahlt werden.
Zweitens ist zwischen allen Beteiligten strittig, wie sich diese “angemessene Vergütung” errechnet und was letztendlich gezahlt werden soll.

Die Kultusminister bevorzugen eine pauschale Vergütung. Die Verlage wünschen hingegen, dass jede einzelne Werksnutzung getrennt erfasst wird und dass dies der VG Wort gemeldet wird. Nur so würde die VG Wort anhand der tatsächlichen Nutzungsvorgänge die angemessene Bezahlung ermitteln und dieses Geld dann an die betroffenen Verlage und Autoren ausschütten können. Ansonsten käme nur eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip in Frage.

Der Streit zwischen VG Wort (Vertreterin der Rechteinhaber) und der Kultusministerkonferenz wurde vor der zuständigen Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes Ende Dezember entschieden. Der Kompromissvorschlag der Schiedsstelle wurde vergangene Woche von den Kultusministern abgelehnt, denn sie befürchten eine Kostenexplosion. Das würde die ohnehin sehr knappen Bildungshaushalte der Länder über Gebühr beanspruchen.

Quelle:
Gehring, Robert A.: Börsenverein: Kultusminister sind Raubkopierer via golem.de
Buchhandel wirft Kultusministerkonferenz “Enteignung von Autoren” vor via heise online

Neuregelung für Fotokopien in Schulen

Schulbuchverlage, die Länder und mehrere Verwertungsgesellschaften haben sich geeinigt und das Fotokopieren an Schulen ist auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.

Demnach legt ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition sowie den Schulbuchverlagen, vertreten durch die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien), fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.

Damit ist es den Lehrern bundesweit wieder erlaubt auch aus Schulbüchern Kopien in Klassenstärke anzufertigen. Allerdings dürfen dadurch Bücher nicht vollständig ersetzt werden.

Kopiert werden dürfen an Schulen

  1. bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
  2. soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind, und zwar
    • Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
    • sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie
    • Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Eine weitere Einschränkung ist, dass nur einmal im Jahr aus einem solchen Werk kopiert werden darf. Außerdem bleiben digitale Kopien verboten. Einem Schüler mal kurz die Seite mit den entsprechden Übungsaufgaben zu mailen ist auch nach dieser Entscheidung nicht möglich.
Besteht ein Kopierbedarf darüber hinaus, müssen sich die Schulen direkt mit den Verlagen einigen.

Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an – auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten.

Diese Lösung wird gefeiert als

eine praktikable, unaufwändige und bedürfnisorientierte Kopierpraxis, die für den Unterrichtsalltag tauglich ist. Gleichzeitig werden die Rechte der Autoren und Verlage besser als in der Vergangenheit geschützt.

Diese Lösung bietet Lehrern auf jeden Fall Rechtssicherheit und stärkt das Bewusstsein für den urheberrechtlichen Schutz der Materialien. Wie zukunftsweisend diese Lösung ist, muss sich allerdings beweisen. Die Stärkung des Urheberrechtsbewußtseins kann in Rahmen dieser Regelung sicherlich gestärkt werden. Problematisch ist jedoch die Stärkung der Medienkompetenz. Digitale urheberrechtlich geschützte Materialien müssen ebenfalls eine Rolle in den Schulen finden. Wie sollen Schüler ein Bewußtsein für Urheberrecht digitaler Medien entwickeln, wenn sie schon allein durch die möglichen Angebote der Schulen keinen Kontakt dazu erhalten?

Quelle:
Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Börsenblatt.net
Urheberrecht: Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW

“Wir feiern das E-Book”

Springer Science + Business Media hat via einer Umfrage in fünf Universitätsbibliotheken Aussagen zum Nutzungsverhalten von digitalen Büchern in Forschung und Wissenschaft gesammelt.

E-Books spielen sicherlich in einigen wissenschaftlichen Bereichen eine zunehmende Rolle. Schneller Zugriff, Copy&Paste, bessere Durchsuchbarkeit… Das wissenschaftliche E-Book ist in der Zwischenzeit beim Nutzer angekommen, so teil der Verlag mit. Fast als Bestätigung kann man sehen, dass eine Nutzung vor allem im Forschungs- und Studienumfeld zu finden ist. Es gibt nur wenige Leute in meinem privaten Umfeld, die überhaupt darüber nachdenken, sich ein E-Book-Roman zu besorgen, da hier eine wichtige Rolle das Lesevergnügen spielt, dass nun so gar nicht am PC ihrer Meinung nach zu finden ist. Dem schließe ich mich in der momentanen Situation an.

Die Vorteile, die bei der Umfrage genannt worden sind, kommen einem auch nur altbekannt vor:

  • Online-Bücher stehen einem rund um die Uhr zur Verfügung
  • Praktisch ist eine Volltextsuche
  • Vorteilhaft ist auch der leichte Zugriff auf Informationen. Man hat sie immer mit dem Laptop dabei.

Bestätigt werden auch gerne noch die alten Nachteile:

  • Es fällt schwer, Bücher am Bildschirm zu lesen.
  • Bevorzugt werden noch immer herkömmliche gedruckte Bücher.

Dies ließ sich stichprobenartig international nachweisen, denn befragt wurden die University of Illinois in Urbana-Champaign, die University of Turku in Finnland, das Centre for Mathematics and Computer Science (CWI) Amsterdam der Niederlande, die Universität Münster, Deutschland und die JRD Tata Memorial Library, Indian Institute of Science, Bangalore, Indien.

Schade, dass hier nicht noch eine genauere Unterscheidung gemacht wird zwischen sowieso stark Technik-Informatik-lastigen Studienfächern und geisteswissenschaftlichen, buchabhängigen Wissenschaften.

Und bei all der Feierei, wie toll das E-Book ist, wird verschwiegen, welche Probleme bestehen. Einerseits sind E-Books in Bibliotheken keineswegs gut erschlossen und keineswegs problemfrei zu nutzen. Da sind u.a. auch die starken Nutzungseinschränkungen durch das Digital Rights Enforcement zu nennen. Wenn elektronische Bücher letztendlich nur wie gedruckte Bücher zu nutzen sind oder noch eingeschränkter, weil man sie nicht entleihen oder wichtige Bereiche in Auszügen kopieren kann, ist es verständlich, dass Nutzer darin keinen Vorteil für sich entdecken. Wie erklären sich sonst Reaktionen, dass nach der Fernleihe eines gedruckten Buches verlangt wird, wenn das elektronische, welches sicherlich einige Vorteile bietet, vorhanden ist. Klar, der Nutzer sagte, es ist für ihn nicht verfügbar, wenn er seine Diplomarbeit Zuhause schreibt und er nicht in die besitzende Bibliothek fahren kann.

Quellen:
eBooks punkten mit Volltextsuche:x: via Börsenblatt online
eBooks – The End User Perspective:x: :engl: :pdf:

2008: Start der Sammlung von Netzpublikationen

Das Börsenblatt online berichtet, dass die Deutsche Nationalbibliothek ihrem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag zur Sammlung von Netzpublikationen ab 2008 nachkommen will. Begonnen wird mit Monographien ausgewählter Partner. Gerade aus Sicht der Verleger scheinen viele Aspekt allerdings noch unklar.

Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Die DNB möchte den Verlagen ihre Bedingungen jedoch nicht diktieren, sondern mit ihnen zusammen Lösungen finden.

Quelle:
Lutze, Doreen: DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen via Maikatze liest

DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen

Ab 2008 soll es nun ernst werden mit dem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek zur Sammlung von Netzpublikationen. Zunächst soll – in einer ersten Testphase mit ausgewählten Partnern – mit Monographien begonnen werden. Allerdings sind vor allem auf Verlegerseite noch viele – nicht nur technische – Aspekte unklar. Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Den Verlagen nur etwas zu diktieren, liegt der DNB jedoch fern, wie Schwens immer wieder durchblicken ließ. Die DNB wolle einen gemeinsamen Nenner finden, agiere nach dem Motto: minimaler Aufwand bei maximaler Wirkung.

via börsenblatt online

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