Google Books Settlement ist gescheitert

Das kann teuer für Google werden. Wie Bob van Voris bei Bloomberg berichtet, hat der Richter Judge Denny Chin den 125-Millionen-Vergleich zwischen Google und der American Authors Guild, der Vertretung für amerikanische Autoren und Verleger, abgelehnt.

Chin begründet dies wie folgt:

While the digitization of books and the creation of a universal digital library would benefit many, the ASA would simply go too far. It would permit this class action–which was brought against defendant Google Inc. to challenge its scanning of books and display of “snippets” for on-line searching – – to implement a forward-looking business arrangement that would grant Google significant rights to exploit entire books, without permission of the copyright owners. Indeed, the ASA would give Google a significant advantage over competitors, rewarding it for engaging in wholesale copying of copyrighted works without permission, while releasing claims well beyond those presented in the case.

Problematisch für die Einigung war, dass auch Autoren und Urheber durch den Vergleich betroffen wären, die gar nicht bis jetzt in diesen Gerichtsstreit involviert sind. Durch den Vergleich würde eine Situation geschaffen, in der Google jedes Buch digitalisieren und zur Verfügungen stellen dürfte, bis jemand dies verbietet. Dies ist aus verschiedenen Gründen sehr problematisch. Bisher dürfen Digitalisierungen nur nach Erlaubnis durch den Urheber oder seinen Verteter vorgenommen werden (Opt-In). Durch das Settlement (Vergleich) würde die Erlaubnis vorausgesetzt bis der Urheber dieser widerspricht (Opt-Out). Jemand, der aber nicht dem Vergleich Zugestimmt hat, darf aber nicht davon betroffen sein.

Die Entscheidung zu diesem Settlement lässt seit Jahren auf sich warten. 2005 war Google von Autoren und Verlegern wegen massiven Urheberrechtsverletzungen (Digitalisierung großer Mengen urheberrechtsgeschützter Bücher und der Anzeige von sogenannten “Snippets” online verklagt wurden. Im Ergebnis des Vergleiches würde eine Book Rights Registry gegründet, um die Rechteinhaber für den öffentlichen Zugang zu gewissen Büchern durch Google zu vergüten. Im Gegenzug würde das Settlement Google Immunität im Bezug auf das Copyright geben, so dass die Firma Millionen Bücher im Internet anbieten kann. Die daraus generierten Einnahmen sollten dann mit den Rechteinhabern geteilt werden.

Hilary Ware, Managing Cousnsel bei Google1,äußerte sich in einer ersten Reaktion sehr enttäuscht:

“Like many others, we believe this agreement has the potential to open up access to millions of books that are currently hard to find in the U.S. today,” Ware said in a statement. “Regardless of the outcome, we’ll continue to work to make more of the world’s books discoverable online through Google Books and Google eBooks.”

Wäre das Settlement zustande gekommen, hätte so eine der größten Sammlungen der Welt von Online-Büchern entstehen können, die Zugang zu selten vorhanden Büchern hätte ermöglichen können.

Richter Chin wird dazu am 25. April eine entsprechende Pressekonferenz geben.

[Update]

“Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern”, schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt “Google Books” erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.

[Update]

Quellen:
NYC Judge Rejects Google Book Settlement, ABC-News
Voris, Bob van: Google’s $125 Million Digital-Library Settlement Is Rejected by U.S. Judge, Bloomberg.com
Hoffelder, Nate: Google Books Settlement Rejected by Judge, eBooknewser
Stirland, Sara Lai: New York Judge Rejects Google Books Settlement, Broadbandbreakfast.com
[Update]Digitalisierung von Büchern : US-Gericht stoppt Google-Pläne, n-tv.de[/Update]

Mehr dazu:
Richter Chins Begründung auf Scribd.com
google.books.settlement

Google lässt seine Bibliothek erforschen

Google hatte mit Google Books 2004 ein Projekt angestoßen, dass gar nicht durchdacht war. Ziel war es einfach, alles Wissen der Welt online sichtbar zu machen und dazu zählen auch Bücher. Doch was anfangen mit diesem Projekt? Wie dieses optimal gestalten und allen zugänglich machen? Urheberrechte? Anfangen und machen hieß erstmal. Das Google Books settlement diente dazu, unter anderem die Copyright-Fragen zu klären. Auch sonst verlässt man sich da bei Google in aller Ruhe auf Gerichtsentscheidungen. Doch wie kann man die Bücher den Nutzern besser zugänglich machen? Um den Nutzen seiner rasch wachsenden Online-Bibliothek besser erfassen zu können, gibt Google dieses und nächstes Jahr je eine halbe Million Dollar aus.

Finanziert werden damit zwölf Projekte unter verschiedenen Fragestellungen und außerdem weden Tausender der online zugänglichen Bücher geprüft.

Google is hoping the research will validate its long-held belief that making electronic copies of old books will bring greater enlightenment to the world.

Damit will man auch den Vorwurf entkräften, Google, welches das Copyright mit Füßen tritt, würde Bücher nur digitalisieren, um den eigenen Profit zu steigern.

Zu den Gewinnern von Googles “Digital Humanities Awards” gehört auch ein Projekt der George Mason University, welches durch tiefere Analysen des Vokabulars zeitgenössischer Bücher ein genaueres Porträt des Viktorianischen Zeitalters zeichnen möchte. Das Projekt am Magdalen College Oxford erstellt einen Index übersetzter europäischer Literatur des Zeitraums von 1701-1917 (Bibliotheca Academica Traslationum), um die Änderungen der Übermittlung von Wissen innerhalb dieser Periode zu untersuchen. Andere Forscher der University of California, Los Angeles und der University of Washington erforschen Werkzeuge und Techniken zur automatisierten Bibliotheksanalyse. Für Google forschen derzeit 23 Gelehrte an 15 Universitäten.

Der Enthusiasmus von Google beim Buchscannen wurde inzwischen durch verschiedene änhängige Gerichtsverfahren bezüglich Urheberrechtsverletzungen etwas gestoppt. Dennoch sind derzeit über 12 Millionen Bücher eingescannt, wobei nicht alle online gestellt wurden. Betroffen sind vor allem copyrightgeschützte Bücher out of Print. Hier wartet Google auf eine Entscheidung bezüglich des Google Settlement, um so die Rechte für den digitalen Vertrieb von Büchern Out of Print zu erhalten. Viele lehnen dies ab, z.B. das U.S. Department of Justice, Verbraucherschützer und Google-Konkurrenten, die befürchten, dass dem Giganten so zu viel Macht auf dem digitalen Buchmarkt eingeräumt wird.

Quellen:

Orwant, Jon: Our commitment to the digital humanities, Official Google Research Blog
Google puts $1m into academic research projects for digitised books, Guardian.co.uk PDA digitalcontentblog
Liedtke, Michael: Google finances projects to test digital library, Associated Press
Google prüft Online-Bibliothek, nachrichten.at

Google Books kann für den Suchgiganten teuer werden

Seit 2005 tobt dieser erbitterte Streit um die kostenlose Internetbibliothek. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die VG Wort haben bereits heftig gegen dieses Angebot angekämpft. Im Google Books Settlement (angestrebter Vergleich zwischen amerikanischen Verlegern und dem Konzern Google) sah man einen Freibrief zum unkontrollierbaren Digitalisieren. Im derzeit laufenden Vergleichsverfahren soll die Frage geklärt werden, in welchem Umfang und mit welchen rechtlichen Hürden das Internetunternehmen vergriffene Bücher digitalisieren und online anbieten darf und ab welchem Moment die Urheberrechte der Autoren und die Verwertungsrechte der Verlage verletzt werden.

[Zu den Besonderheiten und dem bisherigen zeitlichen Ablauf des Google Books Settlement: [Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 2]

Nach mehrmaligem Verschieben von Fristen hatte Google dem US-Autoren- und Verlegerverband Oktober letzten Jahres einen Kompromiss vorgeschlagen. Google will registrierte Bücher aus den USA, Großbritannien, Australien und Kanada einscannen dürfen und setzt diesem 125 Mio. Dollar für Vergütungen entgegen. Unterstützt wird diese Form des Google Books Settlements (GBS) z.B. durch den Unterhaltungskonzern Sony und dem weltgrößten Buchkonzern Random House.

Bisher gab sich der Internetkonzern hinsichtlich seines Google-Books-Angebotes kämpferisch und zuversichtlich. Doch nun droht dem Riesen eine Niederlage. Das New Yorker Gericht und Richter Denny Chin hatten das Verfahren mehrfach verschoben, auf Grund zahlreicher Einwände. Zahlreiche Unternehmen, Verbände und auch Regierungen, u.a. Vertreter der Bundesregierung, von VG Wort aber auch von Amazon oder Microsoft brachten zahlreiche Argumente gegen das GBS vor. Diese will Richter Chin in Ruhe durcharbeiten, um alle Aspekte und Argumente einordnen und beachten zu können.

Google selbst scheint unverwüstliche optimistisch zu sein:

“Wie wir bereits bei der Anhöhrung vor Gericht gesagt haben: wir glauben fest, dass der Vergleich angenommen wird”, sagte ein Google-Sprecher. “Wir sind überzeugt, dieser Vergleich hat das richtige Gleichgewicht. Er sollte nicht zerstört werden, um die Einzelinteressen der Gegner des Vergleichs zu befriedigen.”

Ein Scheitern wird einfach nicht in Betracht gezogen. Ob diese Vogelstrauß-Taktik funktioniert, muss sich zeigen. Sie folgen hier wohl Morgensterns Palmström, der feststellte: “Weil, […], nicht sein kann, was nicht sein darf.”

Eine Entscheidung wird frühestens in zwei Monaten erwartet und die beteiltigten Anwälte gehen davon aus, dass sich Google wohl nicht durchsetzen werden kann. Die Kritiker am GBS hoffen so, den Schutz der Urheber zu sichern, ein Monopol von Google auf dem Buchmarkt zu verhindern. Sie sehen im im Ausbleiben einer Entscheidung einen Punktsieg.

Ein Scheitern von Google kann eine globale Bibliothek, die Verfügbarkeit von vergriffenen oder verwaisten Büchern um viele Jahrzehnte verhindern. Der Zugang zu Informationen für Wissenschaftler kann so erheblich erschwert werden. Außerdem können Anreize entfallen, sich diesem Problem auf internationaler und nationaler Basis zu nähern. Ein Vorteil hatte die Diskussion um das GBS bis jetzt auf jeden Fall. Man hat die Bedeutung eines Digitalisierungs-Urheberrechts in Europa erkannt und auch die Frage um die verwaisten und vergriffenen Werke ist mehr in ein öffentliches Interesse gerutscht.

Quelle:
Google droht juristische Schlappe via Handelsblatt.de

[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 6

Im dritten Diskussionspanel stellten sich Frau Dr. Beger für den DBV und die Stabi Hamburg, Herr Bruch vom Aktionsbündnis Urheberrecht, Herr Haller von Google Europe und Herr Steinhauser von der Community-Plattform Txtr, die einen eigenen E-Book-Reader an den Start bringen. Moderiert wurde dieses Panel von Matthias Steinkamp.

Steinkamp eröffnete die Diskussion mit der Aussage des DBV, das GBS kann nur gut sein, wenn dafür europäische Regelungen gefunden werden, da sonst Europa benachteiligt wäre. Zudem müssten die Bibliotheken als Interessensvertretung der Leser auftreten.

Frau Beger sah Bibliotheken vor allem als Dienstleister, die eben unter bestimmten Umständen die Wünsche ihrer Nutzer nicht befriedigen könnten. Dazu zähle auch der Zugang zu Wissen übers Internet. Wenn sie es nicht schaffen, die Bibliotheken und ihre Angebote ins Netz zu bringen, würde die Wissenssuche ihrer Nutzer in die Steinzeit zurückversetzt. Das Angebot von Google Books muss in Europa daher dem in den USA entsprechen.
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[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 5

Die zweite große Diskussionsrunde war das Panel der Urheber mit Dr. Florian Cramer von der Willem de Kooning Academie, Wolfgang Schimmel, Sekretär im Fachbereich Medien bei ver.di und den Autor Peter Glaser, moderiert durch Jan Engelmann von der Heinrich-Böll-Stiftung.

Autor Glaser begann die Diskussion. Er ist für die Digitalisierung des menschlichen Kulturerbes, wobei die Googlescanns eher für Quantität denn Qualität stehen. Als interessantes und qualitativ höherwertiges Projekt preist er das Gutenberg Project als leuchtendes Vorbild und hofft, dass durch die Entwicklungen nun die Kulturpolitik geweckt wird. Die Vorteile sieht er bei Google in Bezug auf die Rettung von Büchern, die derzeit vom Säurefraß bedroht sind. Er befürchtet aber auch, dass das Gutenberg Project mit seiner Qualität durch das GBS maginalsiert wird. Florian Cramer wirft ein, dass das Gutenberg Project durch das Urheberrecht häufiig keine guten Editionen zu Texten enthält, da diese eben noch dem Schutz des Gesetzes unterliegen. Glaser hingegen äußert, dass eben nicht nur Google enteignet, sondern auch andere. Als Beispiel bringt er die Werke Kafkas, welche dieser testamentarisch dem Feuer überantwortet, denn keines seiner Werke sollte veröffentlicht werden.

Jan Engelmann stellt die These auf, dass kleine Autoren das Google-Angebot annehmen sollten, 60 Dollar sicher und Beteiligung an den Einnahmen mit 63 Prozent, sofern sich Gewinne ergäben. Er unterscheidet dabei auch zwei Systeme der Entlohnung der Autoren. Belletristik-Autoren schrieben für Gratifikationen, Wissenschaftsautoren für das Prestige. Ihnen allen gemein wäre, dass die Unterschreiber des Heidelberger Prozeses nur Angst hätten, nie wieder ein Buch zu veröffentlichen. Open Access und das GBS ständen für einen Verlust von Kontrolle und den Verlust der Chance, ein Werk zu veröffentlichen, um damit Geld zu verdienen oder durch eine Buchpublikation Prestige zu gewinnen. Wissenschaftler selbst verdienen in der Regel kein Geld mehr damit, sondern müssen sogar eher dafür bezahlen.
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[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 4

Den Vorträgen von Dr. Rauer und Frau Pakuscher sowie der kurzen Diskussions schloss sich die Diskussionsrunde der Verleger und Google an. Moderiert durch Herrn Dr. Poltermann stellten sich Stefan Keuchel, verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit bei Google Deutschland, Jan Meine vom jungen Meine-Verlag und Dr. Joerg Pfuhl von Random House München den Fragen.

Pfuhl arbeitet für Random House München einem großen Publikumsverlag. Das GBS betrifft diesen Verlag genau, denn es sind ca. 10.000 deutschsprachige Werke des Verlags bei Google Books digitalisiert worden. Es bestand großes Interesse an der Digitalisierung der Bücher, aber die Umsetzung durch Google sorgte für Enttäuschung. Daher hat man bisher auch nicht am Verlagsprogramm von Google Books teilgenommen. Er äußerte sich auch enttäuscht, dass Unterzeichner des Heidelberger Appells dennoch an dem Programm teilnehmen.
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[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 3

Frau Dr. Pakuscher, die seit 2000 Leiterin der Abteilung Urheberrecht des Bundesministerium der Justiz (BMJ), entschuldigte das Fernbleiben von Frau Brigitte Zypries und den unfertig wirkenden Beitrag, da sie kurzfristig einspringen musste. Momentan sei die Arbeit der Bundesregierung in Bezug aufs GBS nicht gefordert, da man jetzt die Statuskonferenz abwarten müsse, bei der erstmal neue Verfahrensfragen aber keine inhaltlichen Debatten besprochen würde. Man sei aber auch im Vorfeld tätig geworden. So haber die Ministerin das Thema GBS in die europäischen Gremien eingebracht und den Amicus Curiae Brief eingereicht. Zudem seien Kontakte zum US Department of Justice aufrecht erhalten worden. Daraufhin hätte das Copyright Buero die geäußerten deutschen und europäischen Bedenken ernst genommen. Ein besonders wichtiger Punkt waren die geäußerten kartellrechtlichen Bedenken, die bei der Eingabe des US Justizministeriums bedacht wurden. Das Internet bedeutet nicht nur Zugang zum Wissen, sondern betrifft auch massiv wirtschaftliche Interessen von Aggregatoren wie Google, Intermediären, Providern und Nutzern. Das Kartellrecht ist dabei ein Wirkungsmechanismus gegen ein internationales Monopol und schützt die Freiheit kleinerer Teilnehmer.
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[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 2

Dr. Nils Rauer stellte sich der doch sehr umfassenden Frage: Was bedeutet das Google Book Settlement für Leser, Autoren und Bibliotheken?

Im Moment ist vieles im Fluss. Das GBS, d.h. der Google Book Vergleich, in seiner bisherigen Form ist Geschichte. Es sind nach der Eingabe des US-Justizministeriums grundlegende Änderungen zu erwarten. Fast hypnotisch wedelt er mit einem Packen Zetteln. Allein 57 Seiten macht der Ausdruck nur der Liste mit allen Eingaben aus. Das macht deutlich, wie umstritten und kritisch das GBS zu betrachten ist.

Rauer stellte kurz die Ausgangssituation da, erklärte das Prozedere der Class Action und seine Auswirkungen auf Deutschland, bevor er kurz das GBS und die Knackpunkte des Vergleichs in seiner jetzigen Form erläuterte Abschließend fasste er die geäußerten Bedenken schwerpunktartig zusammen.

Am 14.12.2004 machte Google das Google Library Project bekannt, welches Bibliotheksbestände digitalisieren sollte, um dem Ziel, den Menschen alles Wissen der Welt zugänglich zu machen, ein Stück näher zu kommen. Seit 2007 steuert die Bayerische Staatsbibliothek als einzige Bibliothek Deutschlands ihre gemeinfreien Werke bei. Heute beinhaltet Google Books etwa 10 Millionen Werke, die in den USA unter der Fair Use-Regel digitalisiert werden. Google rechnet dabei mit Kosten zwischen 10 – 12 Euro pro Buch.

Das Projekt war von Anfang an nicht unumstritten. Bereits am 20.09.2005 reichten Authors Guild und die Association of American Publishers eine Klage gegen Google ein. Es gibt noch eine zweite Klage, die auch vom GBS umfasst wird, in der einzelne Autoren klagten. Der Streitpunkt dieser Klagen war die Digitalisierung und Zugänglichmachung kleiner Exzerpte (“brief excerpts”). Heute umfasst die Klage die Digitalisierung des gesamten Buches, d.h. der Vergleichsgegenstand hat sich ausgeweitet. Die Gegner berufen sich bei ihrer Klage auf einen Verstoß gegen das Copyright Act, 17 U.S.C. §101 et. sec. Google sieht aber sein Vorgehen geschützt durch die Copyright Fair Use-Klausel des Copyright Act, 17 U.S.C. §107 et. sec.

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[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 1

Die Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung, des Goethe-Instituts und von irights.info zum Thema “Enteignung oder Infotopia” am 02.10.2009 stellte Google Books in das zentrale Interesse für die Zukunft des Wissens. Ist Wissen in Zukunft nur noch mit dem Suchgiganten möglich? Welche Auswirkungen hat das Google Books Settlement (GBS)? Welche Weichenstellungen des Urheberrechts sind möglich. Nach den Grußworten von Dr. Andreas Poltermann der Heinrich-Böll-Stiftung und Dr. Christoph Bartmann des Goethe-Instituts führte Matthias Spielkamp von irights.info allgemein in das Thema der Tagung ein. Ihm folgte Dr. Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht bei Lovells LLP, der uns versuchte dieses Mammutwerk des GBS und seien Auswirkungen zu verdeutlichen. Frau Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz (BMJ) sprang für Bundesjustizministerin Brigitte Zypris ein und erklärte uns in einer Rede, was die Bundesregierung tut. Dem schloss sich dann das erste Diskussionspanel der Verlage und Googles an.

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Feiert der Börsenverein da nicht voreilig?

Das umstrittene Google Book Settlement ist zurückgenommen worden, denn die US-Autoren- und Verlegerverbände wollen den Vergleich grundlegend neu aushandeln. Google selbst ist grundsätzlich auch dazu bereit, Änderungen am Book Settlement Agreement vorzunehmen.

„Das ist ein guter Tag für das Urheberrecht“, sagt Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Der Rückzug der verhandelnden Parteien bestätigt unsere Argumentation und Vorgehensweise in diesem Verfahren.“ Gleichzeitig danke der Börsenverein Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für ihr Eingreifen. „Den Weitblick und die Unterstützung des Bundesjustizministeriums und des US-Justizministeriums haben die europäischen Rechteinhaber auch von der EU-Kommission erwartet“, so Honnefelder.

Scharf kritisiert wird in diesem meiner Meinung nach an das BMJ anbiedernden Artikel die Vorstellungen, der EU-Kommissare Viviane Reding und Charlie McCreevy, welche eine Abhängigkeit europäischer Autoren und Verlage von einem Suchmaschinenbetreiber billigend in Kauf genommen hätten und somit ein Monopol seitens Google akzeptiert hätten. Ich habe die Mahnung der Kommissare anders verstanden.
Ihre Hauptfrage war:

Ist Europas Urheberrechtsrahmen modern genug, um die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke zu ermöglichen?

Dabei sehen sie deutlich:

Die Digitalisierung von Büchern ist eine Herkules-Aufgabe, bei der der öffentliche Sektor zwar die Federführung übernehmen muss, für die er aber auch die Unterstützung des privaten Sektors braucht .[sic!] Jetzt muss klar sein, dass dank Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen das Potenzial neuer Technologien und privater Investitionen mit den reichen, über Jahrhunderte aufgebauten Sammlungen öffentlicher Einrichtungen kombiniert werden kann. Wenn wir zu langsam in die Digitalisierung einsteigen, könnte Europas Kultur in der Zukunft Schaden nehmen.”

Hier ist jeder Verlag, jedes interessierte Unternehmen gefordert, mitzuwirken. Auch Kleinvieh macht auch Mist, nur anfangen muss man. Mit der geforderten Anpassung des europäischen Urheberrechts wird Google nicht zugespielt. Solche Behauptungen seitens des Börsenvereins zeigen eher ein Desinteresse am Erhalt kultureller Güter durch Digitalisierung. Sich darauf auszuruhen, dass der Staat hier komplett einzuspringen hätte und ihm aber beim Urheberrecht zu einem stark restriktiven Recht zu zwingen durch rein profitorientierte Gründe, zeigt eine gewisse Janusköpfigkeit.

Das US-Justizministerium machte vergangenen Freitag deutlich klar, dass das zuständige Gericht die Vereinbarung zwischen Google und der US-Buchbranche ablehnen sollte. Das Ministerium äußerte unter anderem Urheberrechts- und Wettbewerbsbedenken.

Allerdings stellte sich Washington nicht grundsätzlich gegen die Vereinbarung, die das Einscannen von Millionen von Büchern durch Google regeln soll, sondern rief die Beteiligten auf, die Bedenken möglichst schnell auszuräumen.

Auf Grund der vom US-Justizministerium geäußerten Bedenken sind die US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände gestern im Einverständnis mit Google an den United States District Court of the Southern District of New York herangetreten und baten, das für den 7. Oktober 2009 angesetzte Fairness-Hearing abzusagen und am 6. November in einer „Status Conference“ einen neuen Terminplan festzulegen. Man reagiert damit auch auf die Bedenken mehrerer US-Bundesstaaten, die einzelne Aspekte der Einigung mit Sorge betrachten.

Da europäische und deutsche Urheberrechtsinteressen mit betroffen sind, fordert der Börsenverein, die europäischen Verlegerverbände in den weitern Verhandlungen zu beteiligen. Ob man dieser Forderung nachkommt? Bereits im Vorfeld der ersten Verhandlungen zwischen den US-amerikanischen Verbänden und Google hatte man eine Beteiligung verlangt.

Eine Einigung zwischen Google und den US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden ist zwar wieder ein Stück in die Zukunft gerutscht, aber sie ist nicht ausgeschlossen und ob hier die europäischen Verleger davon profitieren werden, steht in den Sternen. Sicherlich hat Google signalisiert, europäische Interessen zu berücksichtigen, aber ob dazu eine direkte Beteiligung bei den Verhandlungen zählt, ist aus meiner Sicht eher fraglich.

Quellen:
Börsenverein: „Ein guter Tag für das Urheberrecht“ Pressemmitteilung Börsenverein
Books: Google bereit zu Änderungen & Verlage wollen länger Zeit via Googlewatchblog.de
Regierung schreitet ein – Süddeutsche Zeitung
US-Verleger fordern mehr Zeit zum Verhandeln via Spiegel online
„Höchste Zeit für Europa, ein neues Kapitel über digitale Bücher und Urheberrechte aufzuschlagen“ – Gemeinsame Erklärung der EU-Kommissare Reding und McCreevy anlässlich der „Google Books“-Zusammenkünfte diese Woche in Brüssel Presseerklärung auf Europa.eu

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