Besitz ist nicht gleich Eigentum

Es ist ein schöner Beitrag von Constanze Kurz, der da im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen zu lesen war. Aufhänger war der in der Netztwelt stark berichetete Fall der Nutzerin, deren Amazon-Account geschlossen wurde1 und die dann nicht mehr auf ihre E-Books zugreifen konnte, auch wenn sich Amazon durch das durchweg negative Medienecho gezwungen sah, den Account wieder zu öffnen.

Kurz beschreibt sehr gut diesen Vorgang und wichtig finde ich auch die klar beschriebene Erkenntnis, dass aus den “hässlichen Details im Kleingedruckten der Nutzungsverträge” – die meiner Meinung nach, kein Otto-Normal-Verbraucher versteht – hervorgeht, dass der “Käufer” nur ein Nutzungsrecht erwirbt, jedoch i.d.R. “kein Eigentum im herkömmlichen Sinne”. Juhu, jemand hat es verstanden und bringt das nun gut verständlich in die Masse der papierlesenden Menschheit, die das Eigentum an der Zeitung erworben hat.

Ach, hätte ich doch den Beitrag jetzt nach den äußerst wahren Bemerkungen zum Problem der fehlenden Erreichbarkeit von Menschen in diesem System beendet, denn nun schafft es Kurz ihre anfänglich juristisch richtigen Bemerkungen genau ins Gegenteil zu verdrehen.

Kurz schreibt:
“Viel wichtiger jedoch ist die grundsätzliche Frage nach dem Besitz digitaler Werke. Nicht nur der amerikanische Anbieter Amazon, auch die deutsche Verlaugsbranche verkauft elektronische Bücher vorzugsweise in einer Form, die es dem Kunden stark erschwert, eigene Sicherheitskopien beispielsweise als Vorsorge für Festplattenausfälle anzufertigen oder das gekaufte Werk auf ein anderes Lesegerät zu transferieren.”

Ich habe mal die Punkte in diesem Absatz hervorgehoben, auf die ich jetzt wegen ihrer Falschheit oder falsch damit verbundenen Annahmen eingehen werde.

Wie Kurz anfangs richtig schrieb, erwirbt der Nutzer eben kein Eigentum an der digitalen Datei, sondern nur eine Lizenz, mit der er die in seinem Besitz befindlichen Daten nutzen darf. Wichtig sich zu merken ist also, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen, d.h. die Daten gehen nicht in mein Eigentum über (böse juristische Feinheit, die aber bei Lizenzen immer gilt).

Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit diesen Daten gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.

Man erwirbt zudem nur eine Lizenz zur Nutzung und kauft nicht das Werk. In dieser Lizenz ist genau festgelegt, was man darf und was nicht. Anders als mit meinem Eigentum, kann ich also mit den lizentzierten Büchern nur in dem Rahmen umgehen, die durch den Lizenzgeber (i.d.R. der Rechteigentümer) erlaubt ist. Das bedeutet, dass er auch Sicherheitskopien untersagen kann, die eigentlich im Rahmen des Urheberrechts erlaubt sind. Hier gilt nämlich ein zivilrechtlicher Vertrag, den Sie akzeptieren, sobald sie das Recht zur Nutzung durch eine Lizenz erwerben. Die meisten Anbieter haben erkannt, dass die Einschränkung auf ein Gerät nicht sinnvoll ist und erlauben das Transferieren der Daten auf mehrere. Hinzu kommt, dass dabei auch häufig Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird – auf den Servern des entsprechenden Anbieters – auf dem diese als Sicherheitskopie gespeichert werden können.

Zurecht fordert Kurz ein Ende des Rechtezwangsmanagement (hartes DRM, Digital Rights Enforcement), mit dem die Buchbranche die gleichen Fehler wiederholt, wie sie der Musikindustrie teuer zu stehen gekommen ist. Sie treiben ihre eigenen (potentiellen) Käufer in die Illegalität, kriminalisieren sie bereits dann, wenn sie für die Nutzung Geld zahlen und eigentlich darauf achten, dass sie digitale Bücher legal nutzen. Die Anghängigkeit von Geräten, Software und einem Anbieter wird dafür sorgen, dass sich die Nutzer Alternativen suchen. Außerdem erschweren die Anbieter auf diese Weise die Archivierung und den zurecht dauerhaft geforderten Zugang zu den derzeit zeitlich uneingeschränkt lizenzierten Werken. Dort ist zudem vieles ungeklärt, wenn es z.B. um die Aktualisierung auf neue Auflagen bei Wissenschaftsbüchern oder dem beibehalten alter Auflagen von Büchern für die Bearbeitung von Editionen etc. geht.

Kundenrechte müssen stärker eingefordert und unterstützt werden. Bibliotheken sind hier gefordert. Sie müssen stärker an die Öffentlichkeit treten. Dass das Thema dort aber nur langsam und unsortiert ankommt, ließ sich in den Diskussionen der letzten Zeit wahrnehmen. Angebote wie die Onleihe oder von Ciando werden häufig unkritisch trotz hartem DRM ins Portfolio übernommen, damit man gerade als Öffentliche Bibliothek sich überhaupt den Button “E-Book-Bestand” anheften kann. Aber auch aufgeklärte Nutzer müssen Druck ausüben, damit sich etwas bewegt.

FAZ-Feuilleton:
Kurz, Constanze, Aus dem Maschinenraum: Die Flüchtigkeit digitaler Besitztümer, FAZ

  1. Eine kleine Auswahl an Berichten:
    Herb, Ulrich: DRM, Amazon, E-Books & Lizenzen: Ein Lehrstück, Scinotopica
    Beuth, Patrick: Lesen verboten, Zeit online
    King, Mark: Amazon wipes customer’s Kindle and deletes account with no explanation, The Guardian
    Bekkelund, Martin: Outlawed by Amazon DRM, Martin Bekkelund
    Cory Doctrow: Kindle user claims Amazon deleted whole library without explanation, BoingBoing.net
    Rest, Jonas: Amazon löscht Bibliothek – und schweigt, Frankfurter Rundschau
    Phipps, Simon: Rights? You have no right to your eBooks., Computerworld.uk
    []

[Leseempfehlung] Perspektive Bibliothek

Perspektive Bibliothek

So, da ist sie, die zweite Ausgabe von Perspektive Bibliothek, Bd. 1, Nr. 2 (2012) [ISSN: 2194-8992].

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PDF, S. 4-30.
PDF, S. 31-52.
PDF, S. 53-76.
PDF, S. 77-105.
PDF, S. 106-136.
PDF, S. 137-162.
PDF, S. 163-192.
PDF, S. 193-221.

Creative-Commons-Lizenz
Diese Artikel der Zeitschrift stehen unter einer Creative Commons Attribution 3.0 License.

Screenshot einer LL-Lizenzanzeige

Bibliothekslizenzen – Library Licenses (LL)

Lizenzen sind recht kompliziert. Jeder Verlag hat seine eigene Lizenz und nicht immer erlauben Autoren oder Verleger eine Nutzung unter einer Creative Commons Lizenz.

Lising.org hat Lizenzen für E-Books in Bibliotheken zusammengestellt und eine kurze Übersicht geschaffen, die zumindest die grundlegendsten Punkte festhalten. Dabei wird nach “Name, Ownership, DRM-free, Copyright/License, Source, Distribution, Format, Cost and Examples” geschaut.

  • Name: Shorthand name for the model.
  • Ownership: Do libraries own authorized copies of the ebooks?
  • DRM-free: Does this option make ebooks available to libraries without freedom-restricting software?
  • Copyright/License: What legal protections apply to these authorized copies?
  • Source: How do libraries obtain copies of these eBooks?
  • Distribution: How do libraries distribute copies of these eBooks?
  • Format: In what format are these copies encoded?
  • Cost: Who pays and how much?
  • Examples: Libraries that are using this model.

Dabei ist mir ein Hinweis auf das “Library License Concept” von Jeff Goldenson aufgefallen. Goldenson arbeitet beim Harvard Library Innovation Laboratory

Die Idee:

Library License is a tool to grant public non-commercial online access to copyrighted material. Library Licensed works will be served over a secure, rights managed platform provided by libraries.

Ähnlich wie bei den Creative Commons-Lizenzen spiegeln auch Symbole die Lizenzbedingungen wieder.

Screenshot einer LL-Lizenzanzeige

Library License-Anzeige (vollständig)


Die Symbole sind interaktiv. Beim Darüberfahren mit der Maus erfährt der Nutzer, ab wann die Lizenz für dieses Werk gilt und für welche Bibliothek. Zudem hat er die Möglichkeit, sich per E-Mail darüber informieren zu lassen.

Neben einer festgelegten Zeitspanne können auch andere Faktoren bei diesen Lizenzen als Grundlage berücksichtigt werden (performance-abhängige Lizenzen). So wäre es vorstellbar, dass die LL-Lizenzen dann greifen, wenn das Buch vom Verlag als “Out of Print” gemeldet wird oder eine bestimmte Verkaufssumme eingenommen worden ist.

Kurz skizziert der Ablauf:
Bibliotheken verhandeln mit den Verlagen über die Lizenzen. Sie akzeptieren dabei für einen bestimmten Zeitraum die Lizenzen des Verlages und ergänzen diese mit einem Library-License-Contract, der die Lizenzbestimmungen des Verlages ab einem bestimmten Punkt ersetzt.
Die LL greifen z.B., wenn die anzunehmenden Verkaufszahlen stark sinken, z.B. nach 5 Jahren.

With the license in effect, full digital rights are given to recognized libraries. Publishers maintain exclusive commercial rights.

So können Bibliotheken sicherstellen, dass sie auch weiterhin den Zugang zu diesen digitalen Informationen für eine breite Öffentlichkeit sicherstellen können. Für die Bibliotheken wird Rechtssicherheit geschaffen, ohne dass sich die Verlage befürchten müssen, dass ihnen “gute Geschäfte” durch die Lappen gehen, weil sie Bibliotheken erlauben, ihre Bücher frei zugänglich zu machen. Für beide Seiten lassen sich so langwierige Nachverhandlungen vermeiden, wenn es darum geht, z.B. nach einer gewissen Zeit, Zugangsbedingungen zu ändern oder auf Digital Rights Management zu verzichten. Für Bibliotheken ergibt sich zudem eine Lizenzvereinfachung für eine spätere Verfügbarmachung der elektronischen Medien.

Noch ist man bei der Entwicklung dieser Lizenzen ganz am Anfang, aber es ist zu hoffen, dass sich diese Idee durchsetzt, zumindest dann, wenn Creative Commons-Lizenzen oder andere freie Lizenzen von den Rechteinhabern nicht erwünscht sind.

Ich weiß, was du letzten Sommer gelesen hast…

Wer auf dem Kindle von Amazon liest, sollte drauf achten, dass der Inhalt des Kindle jugendfrei ist, denn Amazon schnüffelt auf seinen Lesegeräten.

Amazon und will Nutzer seines E-Book-Readers künftig vernetzen. Damit das klappt, schaut Amazon ihnen beim Lesen über die Schulter und merkt sich, welche Textpassagen Leser spannend finden.

Kindle, "1984"

Big Brother is watching you

Graus, das spricht dagegen, dass ich mir einen Kindle anschaffe. Ich möchte meine Bücher allein lesen. Das ist ewas sehr Privates. Sicherlich unterhalte ich mich über Bücher und empfehle sie weiter: Für alle, die es genau wissen wollen, zur Zeit lese ich:

Morton, Kate: Der verborgene Garten. – Diana Verlag, München, 2010 – Taschenbuch mit der ISBN: 978-3-453-35476

Ich empfehle dieses spannende Buch, weil ich es toll finde, aber eines möchte ich nicht, dass Amazon mir dabei über die Schulter schaut und herausfindet, dass ich mich dabei mit einer Lesegeschwindigkeit von zweimal acht Minuten vorwärts bewege. Soviel dazu…

Also, was hat Amazon vor. Amazon will das Lesen in eine neue Stufe heben und den Leser aus seinem stillen Kämmerlein holen, um ihn mit anderen Lesern zu vernetzen: LESEN 2.0. Zukünftig soll man aus dem Kindle heraus andere mit Textstellen in Twitter oder bei Facebook bombardieren können. Außerdem soll sich jeder Kindle-Nutzer anzeigen lassen können, welche Textstellen durch andere hervorgehoben worden sind. Dazu wird der Kindle “nach Hause telefonieren“.

Technisch ist das kein Problem, da alle Kindle-Reader ja sowieso über Internet mit Amazon-Rechnern in den USA verbunden sind und die Gerätesoftware sowieso dafür sorgt, dass der Reader mit ihnen Kontakt aufnimmt. “Big Brother is watching you” trifft wohl zunehmend zu. Auf diese Weise kann Amazon bereits jetzt auslesen, welche Bücher man liest. Zukünftig filtert man einfach noch heraus, welche Textpassagen beim Lesen unterstrichen worden sind.

Natürlich sind die Daten nicht personalisiert, aber die Textmarkierungen sollen auf der Website des Online-Buchhändlers für Hitlisten ausgewertet werden. Dies zeit eine Betaversion der neuen Funktion:
Most Highlighted Passages of All Time

Auf der Seite kann man entdecken, dass mehr Kindle-Leser Dan Browns “Lost Symbol” intensiv lesen als die Bibel.

Die Kindle-Leser haben dies Möglichkeit des Spielens mit positiver Resonanz aufgefasst, weil viele sie für interessant und hilfreich halten? Ist sie das aber auch? Welchen Mehrwert bringt es mir, dass ich weiß, dass ca. 1800 Leser Passage XY unterstrichen haben? Den Mehrwert außer der Befriedigung einer Spanner-Neugier muss ich wohl noch entdecken.

Lesen ist für mich in vielen Fällen ein Rückzug in die Privatheit, ein Abgeschlossensein von äußeren Einflüssen, wenn ich da an das Lesen von Romanen denke. Bei wissenschaftlichen Büchern ist es vielleicht anders, aber da lese ich ein Buch unter einem bestimmten Aspekt. Kann es mir dabei weiterhelfen zu sehen, wie 20 andere ganz andere Passagen für wichtig erachteten? Kontakt zu diesen Lesern kann ich nicht aufnehmen, da aus datenschutzrechtlichen Gründen (vermutlich eine reine Frage der Zeit und des Geldes, bis wann dies unüblich ist) sämtliche Daten anonymisiert sind. Ganz im Opt-out-Verfahren von Datenkraken wie Facebook, Google & Co kann man die Funktion deaktivieren. Damit bestraft man sich aber selbst. Um andere nützliche Funktionen des E-Book-Readers nutzen zu können, muss man diese Funktion aktiviert haben.

Auch us-amerikanische Datenschützer, wie Larry Ponemon haben Bedenken, denn schließlich kann man mehr noch als an den gelesenen Büchern anhand der unterstrichenen Passagen Aussagen über einen Menschen treffen. Zwar sind die weitergegebenen Daten anonym, aber wie sieht das in der Datenbank des Online-Buchhändlers aus? Dort sind die Daten sicherlich und dem Namen des Kindle-Nutzers gespeichert und werden sicherlich auch ausgewertet.

Amazon erfährt so noch wesentlich mehr über seine Kunden, von denen er ja bereits jetzt weiß, welche Bücher und CDs er so kauft, um dann über sein Empfehlungssystem passende Informationen zu empfehlen. Der Onlinehändler merkt sich genauso, welche Suchanfragen sein Kunde gestellt hat, wo er kommentiert und rezensiert hat und natürlich wieviel Geld er bei Amazon gelassen hat. Dann wartet der Medienriese mit passenden Kaufempfehlungen für exakt diesen Käufer auf, um noch mehr Geld zu erhalten.

Nun möchte man eigentlich meinen, Amazon wäre lernfähig. Sein E-Book-Reader geriet erst Juli letzten Jahres ins Visier der Datenschützer, als Amazon ohne große vorherige Ankündigung E-Books (George Orwells Klassiker “Farm der Tiere” und “1984”) auf den Lesegeräten seiner Kunden aus “urheberrechtlichen” Gründen löschte :video: . Die Electronic Frontier Foundation (EFF) steht daher dem Kindle wie jedem anderen funkgesteuerten E-Book-Reader krititsch gegenüber. Solche Geräte räumen E-Book-Anbietern wie Amazon die Macht ein, sich via Internet in die elektronischen Lesegeräte einzuklinken und dort dem Besitzer bei etwas sehr Privatem über die Schulter zu schauen und Daten über ihn zu sammeln, ohne dass dieser sich ernsthaft dagegen verwehren kann. Die Geräte sind teuer genug erworben worden, ohne dass man dafür noch dauerhaft mit privaten Daten bezahlt. Und ganz ehrlich, wer würde sich gerne bei einem Techtelmechtel mit mit dem Bergdoktor oder den gehauchten Liebesbeteuerungen von Hedwigs Courths-Mahler erwischen lassen? 😉

Aufgepasst: Big Brother Is Watching You!

Quelle:
Krüger, Alfred: Amazon liest mit, ZDF heute.de

Bild: derecholaeer bei Flickr.com unter CC-BY

Mehr:
Ingram, Mathews: Amazon Starts Sharing What You’ve Highlighted on Your Kindle, Gigaom (03.05.2010)
[Hugendick, David]: Contra Amazon: Du liest nicht allein!, Zeit online
[Klopp, Tina]: Du bist nicht allein! Du bist einer von ihnen, Zeit online