Wider das Zeitungssterben – Änderungswünsche für das US-Copyright

Sie sind sich sicher, der Hochschullehrer und der Anwalt in den USA. Ihre Schuldigen sind Google und andere News-Aggregatoren. In ihnen sehen sie den Grund für das Zeitungssterben. Ihre Lösung ist es, einmal mehr das Urheberrecht zu ändern und festzulegen, dass Dritten ein 24-stündiges Verbot auferlegt wird, über Inhalte aus Zeitungsberichten zu berichten.

Google ist schuld. Der Satz könnte langsam zu einer Generalaussage werden, wenn Dinge nicht so laufen wie sie sollen. Diesmal geht es nicht um den Datenschutz wie im Falle vom Deutschlands gehaßt-geliebten Thema bei Google Street-View. Diesmal bedroht Google mit seinem Dienst die Geschäftsmodelle der gedruckten Presse. Darin sich Professor Eric Clemons (Professur für Informationsmanagement an der Wharton School der University of Pennsylvania) und Anwalt Nehal Madhani der Kanlei Kirkland & Ellis in ihrem Beitrag für den Business Insider.

Was passiert? Durch Google News kann jeder alle wichtigen Passagen von jedem Artikel der New York Times, der Washington Post und praktisch jedes anderen Nachrichtendienstes praktisch sofort lesen.

Not surprisingly, traditional print media publications are dying, and not surprisingly their owners’ online dotcom alternatives are generating far too little revenue to pick up the slack; why pay for any content when the essence of everything is available immediately, and free, elsewhere.

Sie haben dann auch ein Lösung parat, wie man das Massensterben der traditionellen Printmedien mit einem gewissen Nachrichtenneuigkeitswert retten kann. Verschärft das US-Copyright!

Sie schlagen vor, Zeitungs- und andere journalistischen Inhalten einen besonderen Schutz einzuräumen. Danach sollen keine Teile der Geschichte einer Tageszeitung von einem Online-Aggregator wie Google wiedergegeben werden dürfen. Ausnahmen bestehen für die Kommentierung eines solchen Artikels. Für Wochenzeitungen und wöchentlich erscheinende Publikationen soll ein ähnliches Embargo für eine Woche bestehen.

Dieser Schutz seit notwendig, um den mit diesen Zeitungen verbundenen investigativen Journalismus zu schützen.

Doch was bedeutet dies? Clemons/Madhanis Vorschlag würde Zahlen und Fakten für ganze 24 Stunden urheberrechtlich schützen, denn selbst die Wiedergabe der puren Fakten wäre ein Copyright-Verstoß.

A stronger form of restriction, the “hot news doctrine”, would prevent rebroadcast not merely of the wording of the article itself, but of its essence; it’s not clear if the hot news doctrine is truly applicable or if the courts will allow the necessary extensions to make the doctrine applicable.

Neben der Durchsetzbarkeit dieser Doktrine gibt es auch noch ein anderes Problem. Diese Einschränkungen würde das grundlegende Prinzip einer ausreichenden Schöpfungshöhe betreffen und mit einer grundlegenden Copyright-Tradition der USA brechen. Auch in den USA sollen die geistigen Schöpfungen geschützt werden. Fakten sind nicht schutzwürdig. Beeinträchtigt würde auch das Recht der freien Meinungsäußerung, welches verfassungsrechtlich geschützt ist.

Nur an den News-Aggregatoren den Untergang der Pressemedien festzumachen ist zu kurz gedacht. Die Ursachen für die prekäre Wirtschaftslage der Printmedien in diesem Bereich müssen auch in der prekären Wirtschaftslage, in den fundamentalen Verschiebungen auf dem Werbemarkt und in dem Unwillen/der Unkenntnis der Zeitungsverlage gesucht werden, den Robots der Aggregatoren per robots.txt das Auslesen und den Zugan zu ihren Texten zu verbieten.

Ein wenig untergeht die Forderung der beiden nach einer generellen Revision.

We believe that copyright law needs to be revised, and made both shorter and more draconian if journalism is to survive and (2) we believe that the hot news doctrine may offer some relief to traditional media, but not in its current, 90 year old form.

Ein reiner Schwerpunkt auf Seiten des Journalismus jedoch würde dem Interessenausgleich durch ein solches Copyright zu Ungunsten der Leser/Nutzer/Kreativen verschieben. Und was mir während des Lesens auch als Frage durch den Kopf schoß:
Wird so nicht auch das Gleichgewicht zwischen den Zeitungen gestört? Sprich geschützt ist durch diese Doktrin dann nur die Zeitung, die als erstes eine Meldung veröffentlicht hat. Allen anderen ist ja durch diese Verschärfung des Copyrights eine Veröffentlichung innerhalb der nächsten 24 Stunden verboten, wenn sie keine Copyrights-Verletzung begehen möchten. Doch wie möchte man das nachweisen?

Quellen:
Clemons, Eric; Madhani, Nehal: We Need To Change Copyright Laws To Save Newspapers, Business Insider
Gehring, Robert A.: Kopierverbot für Fakten?, golem.de

Das Copyright noch nicht scharf genug – nachwürzen notwendig?

Steve Chabot, republikanischer Abgeordnetet, hat im US-Repräsentantenhaus einen Gesetzesentwurf zur drastischen Verschärfung geistiger Eigentumsrechte eingebracht. Wie sollen nach Intellectual Property Enhanced Criminal Enforcement Act of 2007:x: :engl: bereits der Versuch zu Copyright-Verletzungen strafbar und ahndungsfähig werden, als ob es wirklich erfolgte Verstöße gegen Immaterialgüterrechte sind. Selbst das „Verschwören“ mit zwei oder mehr Personen zur Ausführung von Urheberrechtsverletzungen müsste nach dem Gesetz geahndet werden. Dabei sollen Haftstrafen zwischen sechs und zwanzig Jahren fällig werden.
Selbst Lebenslänglich soll es geben beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch.

Strafbar ist natürlich auch das Umgehen technischer Kopierschutzmaßnahmen. Wer Werkzeuge zum Knacken von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) besitzt, soll im Sinne dieses Entwurfes straf- und zivilrechtlich verfolgbar sein.

Diese Bestimmung schränkt der Entwurf aber auch teilweise wieder auf die „Fälschung“ der verwendeten Kopiersoftware oder der damit erzeugten Ergebnisse ein, um die Regelung stärker auf die Bekämpfung von Produktpiraterie auszurichten.

Chabot steht mit seinem Entwurf noch allein da, dennoch könnte er Unterstützungauch in den Reihen der Demokraten finden, die den Kongress seit dem Herbst dominieren. Rückhalt erhält der Abgenordnete auch von der in Washington sitzenden Lobbyvereinigung Copyright Alliance:x: :engl: .

Die Interessensgemeinschaft mit zahlreichen Mitgliedern aus der Unterhaltungsindustrie begrüßte vor allem, dass mit dem Entwurf auch die Ressourcen für die Strafverfolger verstärkt werden sollen und so der Kampf gegen „den internationalen Verkehr mit Pirateriegütern“ effizienter gestaltet werden könnte.

Scharfen Protest übt dagegen die Electronic Frontier Foundation (EFF),die unter anderem beklagt :x: , dass bei dem Entwurf Schadensersatzansprüche für jede widerrechtliche erstellte Kopie fällig werden könnten. Sie hoffen jedoch, dass sich dieser Entwurf genauso wie seine Vorgänger nicht durchsetzt.

Experten gehen aber davon aus, dass sich der US-Kongress dieses Mal nach einer prinzipiellen Einigung über die Reform des Patentsystems verstärkt der Copyright-Novelle zuwenden könnte.

Quelle:
Krempl, Stefan : Neuer US-Vorstoß zur drastischen Copyright-Verschärfung:x: via heise online

Verschärfung des Copyrights in den USA

Der amerikanische Justizminister Alberto Gonzales hat einen neuen Gesetzesentwurf:engl: zum Schutz von Immaterialgüterrechten vorgestellt. Wird dieser Entwurf umgsetzt, könnten Copyright-Verletzungen in den USA bald deutlich schärfer verfolgt werden. Der Intellectual Property Protection Act of 2007:engl: soll bereits der Versuch einer Urheberrechtsverletzung strafbar machen.

Lebenslängliche Haft droht zugleich beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch. Als Beispiel für die Anwendung einer solchen Klausel brachten Vertreter des Justizministeriums dem US-Magazin CNet News:engl: zufolge Mitarbeiter eines Krankenhauses ins Spiel, die nicht-lizenzierte Computer-Programme nutzen und damit Schaden anrichten würden.

Nun, der maßlose Einsatz von Strafen ist schon öfter in den USA zu beobachten. Aber müssen „normale“ versuchte oder ausgeführte Copyright-Verletzungen mit Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren geahndet werden (so der Entwurf)? Dabei wird weder zwischen Privatkopier noch kommerziellen Kopierern unterschieden, so lange nur irgendein finanzieller Gewinn herauskäme. In Zukunft also dann besser nicht mal daran denken, eine Copyright-Verletzung zu begen, denn hier sieht das Justizministerium dieselbe „moralische Schuld“ wie bei tatsächlichen Copyright-Sündern.

Die Verfolgung von versuchten und tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen will Gonzales deutlich effektiver gestalten. So soll seiner Ansicht nach Ermittlern dabei das Telefonabhören in vergleichbarem Umfang wie bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen gestattet werden. Gerätschaften wie Computer, deren Einsatz beim Begehen eines Copyright-Verstoßes beabsichtigt war oder erfolgte, dürften von der Polizei laut dem neuen Vorstoß deutlich einfacher beschlagnahmt werden.

Krempl, Stefan: US-Justizminister hält an drastischer Copyright-Verschärfung fest via heise online