Zugang, Sichtbarkeit und Nutzer
Ein paar Gedanken zu einem Chatgespräch, dass ich in ähnlicher Form neulich führte.
Liebevoll haben wir mühsam unsere Nutzer in den Informationskompetenzschulungen und ausführlichen Beratungsgesprächen daran gewöhnt, dass Sie nicht nur in unserem Bibliothekskatalog recherchieren sollen, sondern auch in den regional übergeordneten Katalogen. Es ist schön zu sehen, wenn sie dann tatsächlich diesem nettgemeinten Tipp nachkommen und tatsächlich das E-Book finden, das sie möchten.
Doch jetzt wird es schwierig und sie kommen nicht weiter. Zum Glück bietet meine Bibliothek einen Chat an, so dass der Nutzer oder die Nutzerin sich auch auf diese Weise Hilfe verschaffen konnte.
So kam es zu folgender Chat-Anfrage
Nutzer: Hallo, ich habe über den GVK folgendes Buch gefunden. http://gso.gbv.de/DB=2.2/PPNSET?PPN=723643253
Nutzer: Hat die HSU nicht die dafür benötigten Rechte?
Bibliothekar: Hallo einen kleinen Augenblick bitte. Ich prüfe es.
Bibliothekar: Ich habe das Buch gefunden
Bibliothekar: Dieses Buch hat, wenn Sie bei besitzende Bibliotheken schauen, keine Bibliothek angegeben, d.h. niemand besitzt dieses Buch.
Nutzer: Es ist doch eine elektronische Ressource.
Bibliothekar: d.h. auch wir können Ihnen leider keinen Zugang zu diesem Buch im Moment ermöglichen
Nutzer: Der link ganz unten führt bei mir ins Leere.
Nutzer: http://www.gbv.eblib.com/patron/Login.aspx?r=needlogin
Bibliothekar: Es ist ein E-Book, aber um Ihnen darauf einen Zugang zu ermöglichen, muss die Bibliothek eine Lizenz besitzen.
Bibliothekar: Wir besitzen momentan keine Lizenz.
Nutzer: Könnte dieses eBook denn einmalig erworben werden?
Biblothekar: Sie können gerne einen Anschaffungsvorschlag bei der Bibliothek einreichen: http://ub.hsu-hh.de/skripte/anschaffungsvorschlag/index.php
Bibliothekar: Da entscheidet dann der entsprechende Fachreferent, ob das Buch angeschafft wird oder nicht
Bibliothekar: und das ist unter anderem auch abhängig von der angebotenen Lizenz.
Bibliothekar: Ich habe noch geschaut, ob eventuell eine gedruckte Ausgabe vorhanden ist.
Bibliothekar: leider nicht, denn Sie hätten das gedruckte Exemplar dann per Fernleihe bestellen können.
Nutzer: Gut, dann werde ich den Weg des Anschaffungsvorschlages gehen…vielen Dank für Ihre Hilfe
Bibliothekar: gern geschehen –
Bibliothekar: Ich wünsche Ihnen noch einen guten Tag 🙂
Nutzer: Vielen Dank nochmal und ebenfalls einen schönen Tag 😉
Da gibt es ein Buch, das passend ist und das eigentlich wie sofort verfügbar aussieht, weil es ja elektronisch ist und dann komme ich als Nutzer nicht ran, weil keine Bibliothek über eine entsprechende Lizenz verfügt. Nun könnte man sagen, wer des Lesens mächtig ist, sieht, dass unter Besitzende Bibliothek(en) keine Bibliotheken stehen und als kleveres Kerlchen, wüsste man dann, dass man damit auch bei seiner Bibliothek keinen Zugang erhält. Das ist eigentlich eine logische Übertragunsleistung. Doch die Leistung des Nutzers geht ja weiter. Das Buch gibt es elektronisch, also müsste ich doch Zugang erhalten können, auch wenn die Bibliothek es nicht besitzt.
Diese Problem ist nicht das erste Mal aufgetaucht und dürfte auch anderen KollegInnen bekannt sein. Ich vermute mal, dass einerseits die Erwartungshaltung unserer Nutzer sehr hoch ist. Sie sehen, dass es etwas gibt, also muss man dort auch über seine Bibliothek herankommen können. Da es elektronisch vorhanden ist, sollte es kein Problem sein.
Aber gerade der Zugang zu elektronischen Medien wird zunehmend ein Problem. Immer mehr Bücher gibt es nur noch elektronisch. Hier ist eine Bestellung per Fernleihe unmöglich, sollte das Buch in der eigenen Bibliothek nicht vorhanden sein. Das heißt auf Dauer eine Verschlechterung der Informationsversorgung. So sind zwar mehr Medien sichtbar, aber sie sind nicht für die Nutzer zugänglich.
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, inwieweit es Sinn macht, Bücher in Katalogen nachzuweisen, die über gar keine Bibliothek zugänglich gemacht werden können. Zwar werden die Nutzer fündig, aber anders als bei gedruckten Werken, kommt er an diese Medien im Zweifelsfalle gar nicht.
Momentmal, kann man da natürlich sagen, Bibliografien erlauben ja auch nur den Nachweis von Literatur. Ich glaube, da müssen wir uns nochmal stark unterhalten, welche Aufgabe ein Katalog wie der GVK hat und welche Aufgabe vielleicht der Spezialkatalog einer Spezialbibliothek hat. Natürlich kann man jeden Katalog wie eine Bibliografie nutzen, aber zuallerst geht man zum Katalog, um darüber Literatur zu beschaffen. So werden Kataloge doch in der Regel in unserem bibliothekarischen Alltagsgeschäft an den Nutzer verkauft.