Rechtliche Aspekte des Open Access – Zweitveröffentlichungsrecht

Thomas Hartman sprach auf den Open Access Tagen in Hamburg über das aktuelle Zweitveröffentlichungsrecht, welches in letzter Minute in dieser Legislaturperiode abgesegnet wurde, soll am 01.01.2014 in Kraft treten. Das in dieser Form verabschiedete Gesetz, ist nicht ganz widerspruchslos durch die Wissenschaftsgemeinschaft akzeptiert worden und bedarf einer Nachbesserung.

Das gesamte Video enthält folgende Vorträge der 6. Session – Rechtliche Aspekte des Open Access, moderiert von Heinz Pampel (zusammengefasst im Etherpad):

  1. C3S: Cultural Commons Collecting Society — auch ein Modell für den Textbereich? – Michael Weller (Europäische EDV-Akademie des Rechts, Merzig/Saar) – Von der Minute 5.50 bis zur 26.55 Minuten
  2. Neues gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht — Update zu den Anforderungen an Bibliotheken und Wissenschaftseinrichtungen – Thomas Hartmann (Max Planck Digital Library, München) – Von der Minute 26.56 bis zur 58.08 Minute
  3. Rechteklärung für OA-Zweitveröffentlichungen — das Serviceangebot der SLUB Dresden – Elena Di Rosa (Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek, Dresden) – Von der Minute 58.09 bis 1.26.57 Stunde
  4. DINI-Zertifikat 2013 — Neuerungen im Abschnitt Rechtliche Aspekte – Michaela Voigt (Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek, Dresden) – Von 1.26.57 Stunde bis 1.53 Stunde

Im Video erwähnte Thomas ein Handout, welches helfen soll, grundlegende Punkte zu bedenken.

Gelesen in Biblioblogs (24.KW’12) – Vertretung Lesewolke

(zweite Autorin: Doreen Thiede)

Wir hoffen, Liane hatte einen wunderbaren Urlaub und kommt gut erholt zurück. Dies ist der letzte Urlaubsvertretungsbeitrag unsererseits. Ab nächster Woche gibt es diese Rubrik dann wieder wie üblich bei Lesewolke.

Kritisch wurde in der Blogosphäre die Ankündigung von De Gruyter betrachtet, dass der BIBLIOTHEKSDIENST ab 2013 beim Verlag erscheint. Zurecht bemängelt wird die Verlängerung der Embargo-Zeit, für die Klaus Graf drastische Worte fand. Dem folgte bei der Inetbib Liste unter anderem ein Aufruf zur Gründung eines echten, eigenen Open Access-Journals für das Bibliothekswesen, der hier weiter verfolgt werden kann.

In Sachen Urheberrecht gab es auch eine Kehrtwende bei der CDU/CSU. Auf Blogfraktion.de, dem Blog der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wird auf das „Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft“ eingegangen, welches vom Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ besonders begrüßt wird. Heinz Pampel von wisspub.net widmet sich in seinem Beitrag zu diesem Diskussionspapier insbesondere der Frage des Zweitveröffentlichungsrechts für eine Stärkung des Open Access. Insgesamt sehr anschaulich wird das Abwägen der einzelnen Bedingungen durch Markus Beckedahl von Netzpolitik.org dargestellt. (via Infobib)

Um ein weiteres urheberrechtliches Thema kam man diese Woche nicht drumherum: „Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse“. Heise.de meldete, dass das Justizministerium endlich einen Entwurf für das neue Leistungsschutzrecht vorlegt.

Laut dem heise online vorliegenden, mittlerweile im Internet kursierenden Papier (PDF-Datei) sollen nur Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet veröffentlichen dürfen. Die Verlage sollen auch verlangen können, dass ihre Erzeugnisse weiter nicht unerlaubt genutzt werden. „Gewerbliche Nutzer“ müssten Lizenzen erwerben. Dies gelte nicht „für die reine Verlinkung“ und Zitate.

Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht IGEL hat dazu erste Reaktionen aufgelistet. (via netbib weblog)

Daneben gab es noch etwas Technik: Jakob Voss erläuterte in seinem Jakoblog das BEACON-Format und wünscht sich Feedback zur Spezifikation des endgültigen BEACON-Standard.

Im webis-Blog hat sich Michael Hohlfeld Gedanken über die Zukunft der ViFas (Virtuelle Fachbibliotheken) gemacht, die durchaus in ihrer jetzigen Form zur Disposition stehen.

So, und jetzt, wo Deutschland im Viertelfinale steht, spielen wir den Ball zurück zu Liane 😉