Keine Jahresgebühren mehr in der Stadtbibliothek Nürnberg ab 2013

Die Stadtbibliothek Nürnberg machte nun vor ihrer und nun nach ihrer Eröffnung im neuen Gebäude zum zweiten Mal Schlagzeilen, nachdem es bereits die „Leiht-uns-leer-Aktion“ mit dem Flashmob-Aufruf via Bayern1 in den Bayerischen Rundfunk schaffte: „Leiht uns arm …“, bittet die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg, „… damit wir weniger zum Umziehen haben.“

Am 25. Oktober 2012 wurde die neu „Stadtbibliothek Zentrum“ eröffnet. Mit dem Neubau wurden die Zentralbibliothek, die Bibliothek Egidienplatz und die Musikbibliothek zusammengefasst. Hier der Link zur neuen Webseite: www.stadtbibliothek.nuernberg.de

Ab Januar 2013 wird die Ausleihe für alle Medien kostenfrei sein und es wird keine Jahresgebühr mehr geben. Das klingt zunächst Mal erstaunlich und revolutionär für eine große Stadtbibliothek in Deutschland, die zudem zu den ältesten kommunalen Bibliotheken Deutschlands zählt . In Zukunft werden sich die Nutzer und Nutzerinnen genau überlegen, wieviel sie ausleihen und wie lange, denn es gibt stattdessen bald eine sogenannte Verlängerungsgebühr.

Folgende Vorteile ergeben sie laut Stadtbibliothek in Zukunft für die KundInnen:

„1. Mediennutzung in der Bibliothek und Medienentleihung sind kostenlos.
2. Leihfristverlängerung für Kindermedien ist auch weiterhin kostenfrei.
3. Sie zahlen nur für Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen.
4. Sie können steuern, ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen.
5. Für Sie Interessante Medien sind schneller wieder verfügbar.
6. Die neuen Gebühren sind fair, weil sie nicht zu umgehen sind und damit
7. Missbrauch zu Lasten der Allgemeinheit ausgeschlossen ist.“

Das folgende Video geht kurz auf die Eröffnung der Bibliothek nach dreijähriger Bauphase ein.

Gelesen in Biblioblogs (24.KW’12) – Vertretung Lesewolke

(zweite Autorin: Doreen Thiede)

Wir hoffen, Liane hatte einen wunderbaren Urlaub und kommt gut erholt zurück. Dies ist der letzte Urlaubsvertretungsbeitrag unsererseits. Ab nächster Woche gibt es diese Rubrik dann wieder wie üblich bei Lesewolke.

Kritisch wurde in der Blogosphäre die Ankündigung von De Gruyter betrachtet, dass der BIBLIOTHEKSDIENST ab 2013 beim Verlag erscheint. Zurecht bemängelt wird die Verlängerung der Embargo-Zeit, für die Klaus Graf drastische Worte fand. Dem folgte bei der Inetbib Liste unter anderem ein Aufruf zur Gründung eines echten, eigenen Open Access-Journals für das Bibliothekswesen, der hier weiter verfolgt werden kann.

In Sachen Urheberrecht gab es auch eine Kehrtwende bei der CDU/CSU. Auf Blogfraktion.de, dem Blog der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wird auf das „Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft“ eingegangen, welches vom Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ besonders begrüßt wird. Heinz Pampel von wisspub.net widmet sich in seinem Beitrag zu diesem Diskussionspapier insbesondere der Frage des Zweitveröffentlichungsrechts für eine Stärkung des Open Access. Insgesamt sehr anschaulich wird das Abwägen der einzelnen Bedingungen durch Markus Beckedahl von Netzpolitik.org dargestellt. (via Infobib)

Um ein weiteres urheberrechtliches Thema kam man diese Woche nicht drumherum: „Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse“. Heise.de meldete, dass das Justizministerium endlich einen Entwurf für das neue Leistungsschutzrecht vorlegt.

Laut dem heise online vorliegenden, mittlerweile im Internet kursierenden Papier (PDF-Datei) sollen nur Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet veröffentlichen dürfen. Die Verlage sollen auch verlangen können, dass ihre Erzeugnisse weiter nicht unerlaubt genutzt werden. „Gewerbliche Nutzer“ müssten Lizenzen erwerben. Dies gelte nicht „für die reine Verlinkung“ und Zitate.

Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht IGEL hat dazu erste Reaktionen aufgelistet. (via netbib weblog)

Daneben gab es noch etwas Technik: Jakob Voss erläuterte in seinem Jakoblog das BEACON-Format und wünscht sich Feedback zur Spezifikation des endgültigen BEACON-Standard.

Im webis-Blog hat sich Michael Hohlfeld Gedanken über die Zukunft der ViFas (Virtuelle Fachbibliotheken) gemacht, die durchaus in ihrer jetzigen Form zur Disposition stehen.

So, und jetzt, wo Deutschland im Viertelfinale steht, spielen wir den Ball zurück zu Liane 😉