Ein Trend zum E-Book

Archivalia und das IBI-Weblog berichten bereits darüber. Auch der Deutschlandfunk hat es schon von den Dächern gepfiffen: In Würzburg an der Universitätsbibliothek gibt es demnächst – finanziert aus Studienmitteln – mehr E-Books für die Studenten.

Heutzutage zu studieren, geht ins Geld. […] Rechtzeitig zum Weihnachtsfest macht die Universität Würzburg ihren Studenten daher ein “Geschenk”: 500 Lehrbücher, die statistisch am häufigsten ausgeliehen werden, gibt es bis zu den Feiertagen in elektronischer Form.

Die Universitätsbibliothek scannt die statistisch am häufigsten entliehenen Bücher ein und stellt sie den Studierenden elektronisch zur Verfügung. 💡
Dazu nutzt man den § 52b UrhG.

Dieser Paragraph erlaubt es zum ersten Mal innerhalb einer wissenschaftlichen Einrichtung elektronisch Gedrucktes bereitzustellen. Die Universitätsbibliothek sieht darin einen Freibrief fürs Digitalisieren. Wer allerdings hofft, jetzt aus dem Internet darauf zugreifen zu dürfen, muss sich enttäuschen lassen. Diese nachträglich zu E-Books umgewandelten Werke dürfen laut der Regelung des Paragraphen nur in den engen Räumlichkeiten an PCs vor Ort genutzt werden. Und mit rund 70.000 € aus Studienmitteln ist das auch kein billiges Weihnachtsgeschenk, dass hier den Studenten gemacht wird.

Ach ja, apropos Urheberrecht. Sich das Werk einfach herunterladen oder komplett ausdrucken – zweite Variante beim Palandt eine zeitaufwendige, teure und unnütze Lösung – funktioniert nicht.

Der Leiter des Projekts, Hans-Günther Schmidt dazu:

“Sie können ausdrucken, sie können Teile davon herunterladen. Der ganze Text – das wird wohl nicht gelingen. Wir haben verschiedene technische Sicherungen drin, so dass das ganze Buch, wie es das Urheberrecht auch vorsieht, nicht heruntergeladen werden kann…”

Ach ja, da war ja was. Das hört sich doch glatt nach DRM an. Wo bleiben die entrüsteten Schreie derjenigen, die Digital Rights Managment verteufeln? Es ist okay, denn das Projekt an sich bietet noch einige Risiken und auch den Wünschen der Verlage muss man Rechnung tragen.

Ich finde es auf den ersten Blick jedoch eine gute Sache, ein guter Anfang, wenn auch einige Einschränkungen, die durch §52 b UrhG gegeben sind und diesen Fortschritt erheblich eindämmen. Hoffen wir mal, dass die so angefertigten Scans die Bibliothek in den Köpfen oder auf Papier verlassen und nicht hinein in die bunte digitale Welt des Internets gelangen, damit sich Aufwand, Mut und dieser kleine Fortschritt auch lohnen.