Bibliothek der Verbotenen Bücher (Postdam) und der Verbrannten Bücher (Augsburg)

Die nach ihrem finanziellen Unterstützer benannte Norbert-Fiebelkorn-Stiftung trägt einen Verein, der sich mit dem Aufbau einer Bibliothek beschäftigt. In dieser Bibliothek sollen Bücher stehen, die während der Zeit des Faschismus verboten waren. Ergänzt werden sollen diese durch Biographien von Antifaschisten. Seit Ende April kann man die „Brandenburger Bibliothek der im Faschismus verbotenen Bücher“ in der Hessestr. 19 in einem ehemaligen Maler-Lager und Konsum-Laden finden.

Der „Fritz Teppich Verein“, der den Namen des heute 92-jährigen Spanienkämpfers und Kommunisten trägt, hat von diesem ca. 600 Bücher in spanischer und portugiesischer Sprache als Schenkung erhalten. Dies ist noch zu wenig, um die Regale zu füllen, so dass der Vereinsvorsitzende Herbert Driebe für Spenden von Büchern zu diesem Thema offen und dankbar ist. Geld für Ankäuf in Antiquariaten fehlt und zur Zeit kommen leider nur wenige Spenden, so der Vereinsvorsitzende.

Er vermutet, dass nach der Wende und auch danach viel weggeschmissen wurde, »weil die Kinder damit nichts anfangen konnten«. Das sei sehr schade. Wer etwas besitzt, das in die Sammlung passen könnte, und es abgeben möchte, soll sich bei Driebe melden. Der 55-Jährige übernimmt auch komplette Bibliotheken und sucht sich das Passende heraus.

Die Bibliothek soll ab Herbst zu regulären Öffnungszeiten zugänglich sein. Ziel des Vereins ist es, möglichst viele der einst verbotenen Bücher zugänglich zu machen. Auch mit aktuelleren Werken zu dieser Zeit will man einen Beitrag im Kampf gegen Rechts leisten.

Durch Stiftung und Verein werden auch weitere Aktivitäten geplant, z.B. Projekte für Schulklassen, die Vorstellung unbekannter Autoren und Liedermacher sowie eine Lese-Filmreihe zu cineastischen Buchadaptionen. Zur Zeit finden bereits regelmäßig Lesungen statt.

Kontaktdaten für Ihre Spenden finden Sie im Beitrag von Maja Starke.

Eine ähnliche Sammlung befindet sich mit der Salzmann-Sammlung an der Unibibliothek in Augsburg. Die „Bibliothek der Verbrannten Bücher“ besteht aus ca. 12.000 Bänden. Diese Erstausgaben von Werken, die während des Nationalsozialismus verbrannt worden waren, werden zur Zeit katalogisiert. 4.000 der 12.000 Bände werden wohl Dubletten sein.

Die neuen Räume für diese Sondersammlung in der Universitätsbibliothek Augsburg warten bereits auf die Bücher. Die Sammlung soll der Öffentlichkeit erstmals am 15. Juli im Rahmen des Tages der Offenen Tür präsentiert werden.

Zur Eröffnung (13.00-13.15 Uhr) der Sondersammlung werden ab 13.15-14.00 Uhr ausgewählte Texte deutscher „verbrannter“ Schriftsteller durch ProfessorInnen der Universität gelesen und Herr Salzmann (14.00-14.30 Uhr) wird über seine Sammlung sprechen. Nach einer halbstündigen Pause werden SchauspielerInnen des Augsburger Theaters die Lesung aus weiteren Werken fortsetzen. Von 15.45-16.15 Uhr stellt sich Herr Salzman den Fragen der Besucher. (Siehe Programm „Schatzinsel des Wissens – 40 Jahre Universität Augsburg“, S. 74)

Quellen:
Fritsche, Andreas: Sammlung einst verbotener Bücher, Neues Deutschland, 26.05.2010
Starke, Maja: Bibliothek verbotener Bücher : Stiftung sucht Buchspender, plant Lesungen und Aktivitäten für Schüler, Märkische Allgemeine

Gemeinsame Online-Suche für alle Weimarer Bibliotheken

Was für ein Aufreißer, mit dem TLZ.de, das gemeinsame Portal der Thüringer Allgmeinen und der Ostthüringer Zeitung, die Nachricht aufmacht. Ob da die Begeisterung nicht ein wenig mit der Journalistin durchgegangen ist?

Einmal mehr eilt Weimar anderen deutschen Städten in die mediale Zukunft voraus: Am Montag wurde der elektronische Gesamtkatalog aller neun Weimarer Bibliotheken freigeschaltet. Mit wenigen Mausklicks erfährt der Nutzer am heimischen PC, wo das von ihm gesuchte Buch, die CD oder DVD vorhanden ist.

Leicht zu merken ist die Internet-Adresse http://kavia.gbv.de/DB=2.916/ nicht, aber einen Bookmark ist diese Online-Suche schon wert. Unter diesem Katalog können die Nutzer in allen Bibliotheken der Stadt gleichzeitig recherchieren. Weinmar bietet als erste Stadt ihren Bürgern diesen Service.

Der Direktor der Universitätsbiblitohek Dr. Frank Simon-Ritz beeindruckte mit Statistik. Die Nutzer können jetzt allein bei der Stadtbücherei, der Universitätsbibliothek, der Herzogin Anna Amalia Bibliothek und der Bibliothek der Hochschule für Musik Franz Liszt in 1,7 Millionen Medien (Print, Audio, Audiovisuell, Elektronisch) die Verfügbarkeit recherchieren. Eine weitere schöne Durchschnittszahl lieferte er auch noch. Pro Weimarer Bürger stehen 27,5 Medieneinheiten zur Verfügung. Damit sei man deutschlandweit an der Spite, so Simon-Ritz.

Auch die Bestände der Behördenbibliotheken, wie etwa des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Oberverwaltungsgerichts, des Verwaltungsgreichts Weimar, des Landesamtes für Denkmalpflege und Archälogie sowie des Thüringischen Hauptstaatsarchiv Weimar können mit dem Weimarer Gesamtkatalog jetzt durchsucht werden, wenn deren Medien aber i.d.R. auch nur vor Ort eingesehen werden können.

Zwar hatte bisjetzt jede Bibliothek ihren eigenen Katalog und ihr eigenes lokales Bibliothekssystem, welche jetzt in der Zentrale des GBV zu einem Katalog zusammengefasst wurden. Problematisch waren vor allem die Daten der Stadtbücherei, welche erst umgewandelt werden mussten, so dass der Gesamtkatalog deshalb erst am 28.06. freigeschaltet werden konnte.

Zwar gab es bislang bereits ein lokales Bibliothekssystem, doch jede der Bibliotheken hatte ihren eigenen Katalog. Zu einem Gesamtkatalog zusammengefasst wurden diese jetzt durch die Zentrale des gemeinsamen Bibliotheksverbundes in Göttingen, konkret: durch deren EDV-Fachmann Mathias Lange. Angemeldet worden war das Projekt im März und eigentlich hätte man sofort anfangen können, da jedoch die Daten der Stadtbücherei in einem anderen Format vorlagen und EDV-technisch zunächst umgewandelt werden mussten, konnte der Gesamtkatalog erst am 28. Juni freigeschaltet werden.

Quelle
Weber, Christiane: Gesamtkatalog Weimarer Bibliotheken erleichtert Online-Suche, TLZ.de

[Nachtrag zum Bibliothekskongress 2010] Ulmer erklärt sein gerichtliches Vorgehen gegen Leseplatzangebote

Eigentlich sollte dieser Beitrag über den Vortrag von Herrn Ulmer auf dem Bibliothekskongress längst veröffentlicht sein. Aber er ist irgendwie untergegangen. Daher nehme ich die Anfrage von Kathrin als Anlass, ihn jetzt doch noch zu veröffentlichen.

Herr Matthias Ulmer hielt seinen Vortrag ohne Folien. Er machte deutlich, dass er die Gerichtsverfahren nicht aufrollen will und es ihm mit seiner Klage um eine Musterlösung ging. Er sei kein ideologischer Vertreter der Verlage, sondern er sähe sich als Rechteinhaber, der für so ein Musterverfahren den Kopf hinhält. Sein Ziel sei es, in die Diskussion einzutreten und um Verständnis für die Verlegerseite zu werben. Er könne viele Positionen nachvollziehen, aber häufig seien ihm gemachte Aussagen gerade seitens der Bibliotheken wenig produktiv. Er wolle nicht polemisieren sondern die Verlagssicht (er-)klären.

Als erstes definierte er dann die Aufgabe der Verlage / seines Verlages als Sicherstellung einer optimalen Nutzung von Lehrbüchern für Studierende. Prüfkriterien wären das geänderte Lern- und Leseverhalten der Zielgruppe. Für eine optimale Lösung bedürfe es technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Prüfungen. Dazu mussten als erster Schritt die rechtlichen Grundlagen mit den Autoren geklärt werden. Dies ist seiner Meinung nach ein Grund für die verspäteten elektronischen Angebote der Verlage.

Um den Studierenden gerecht zu werden, hat sich der der Ulmer-Verlag am UTB E-Book-Angebot beteiligt. Bei den Gesprächen zu diesem Angebot hätten 50% der Bibliotheken für eine Copy&Paste-Option ausgesprochen und 50% wären strikt dagegen gewesen – so in der Art: Um Gottes Willen, der Studierende lernt ja sonst nichts mehr. Da habe ich mich natürlich gefragt, was das für gefragte Bibliotheken waren…

Der Ausdruck von Seiten aus dem „utb-studi-e-book“-Angebot sei auch deshalb ein Problem, weil über die Ausdruckoption nicht sichergestellt werden kann, dass nur ein Papierausdruck und kein PDF erstellt wird. Ein weiteres Problem sind auch die Metadaten gewesen, um die Bücher automatisch in den Katalog übernehmen zu können. Das nächste ist der aufzubauende neue Workflow. Neben der Belastung der Mitarbeiter gibt es einen hohen Bedarf an Investitionen. Der kann jedoch noch nicht aus den Einnahmen der E-Books gedeckt werden. Nach Ulmers Angaben betrugen die Einnahmen aus dem E-Book-Verkauf für den Ulmer-Verlag nur 5000 Euro im Jahr 2009. Der Aktualisierungsaufwand für Produktionssoftware usw. ist außerdem wesentlich höher als bei gedruckten Büchern.

Damit nicht genug. Die nächste offene Frage betrifft Nutzungsstatistiken, die nicht nur wichtig sind, um herauszufinden, was benötigt wird, sondern die auch für eine angemessene Vergütung (Honorierung) der E-Books notwendig sind. Hauptproblem für den Verlag sind fehlende Erfahrungen und die daraus resultierenden unterschiedlichen Angebotsmodelle. Um Erfahrungen zu sammeln, führt Herr Ulmer derzeit einen Hybridtest durch, auch um die Chancen und Risiken der E-Books besser ausloten zu können

Der Ulmer-Verlag ist im E-Book-Geschäft seit drei Jahren dabei. Ulmer sieht, dass einige Verlage bereits tragbare Modelle besitzen. Denen will man es im Verlag gleichtun und etwas an Potential abjagen. Doch wichtig ist, dass das Hauptgeschäft – der Print-Bereich – darunter nicht leidet. Zurzeit sieht man, dass die Einnahmen im Bereich der Printprodukte sinken, aber noch kann man nach drei Jahren keine mittelfristigen Aussagen treffen. Es führt jedoch zu einer Verunsicherung, da die Einnahmen aus dem Printbereich stärker sinken als sie im E-Book-Bereich steigen. Dabei waren elektronische Produkte eigentlich als zusätzliche Einnahmequelle gedacht. Zumindest bedarf es eines Ausgleiches, der nicht da ist.

Wie ist jedoch nun die Haltung zur Schranke des § 52b UrhG? Erstmal ist diese demokratisch so gewollt und somit okay, aber Ulmer schränkte das auch gleich ein. Die Schranke ist okay, wenn sie vielleicht auch nicht gut ist. Die Anwendung ist gut, aber es geht um die Ausgestaltung der Umsetzung. Der Verlag hatte die betroffenen Autoren angeschrieben, als man auf das Angebot der TU Darmstadt aufmerksam wurde. Damals sprach man in diesen Briefen von einem „kriminellen Verhalten“ der Bibliothek. Dies hatte zu starker Kritik geführt. Anders als im Fazit der UB der TU Darmstadt hat das Verfahren Ulmer vs. TU Darmstadt zu mehr Rechtssicherheit geführt und das Hauptsacheverfahren sei deshalb nicht notwendig. Man müsste sozusagen durch die Gegenseite dazu gezwungen werden.

Die Ziele des Gesetzgebers, die dem § 52b UrhG zugrunde liegen, sind auch aus Sicht der Verlage sinnvoll, aber nur wenn seitens der Verlage keine Angebote oder nur Angebote zu inakzeptablen Bedingungen gemacht werden. In der Leipziger Verständigung hatte man auch den Ausdruck und eine campusweite Nutzung vereinbart. Die Priorität sollte dabei auf Verlagsangeboten mit annehmbaren Konditionen liegen. Nach Ulmers Meinung leg(t)en die Bibliotheken diese Vereinbarung zu weit aus.

Er sprach auch kurz die Verhandlungen um eine angemessene Vergütungsabgabe an, die an die §§ 52a und 52b UrhG gekoppelt werden soll. Der bisherige Schiedsspruch für § 52a UrhG wurde abgelehnt und man erhofft sich, durch die Kopplung einen zusätzlichen Ausgleich zu schaffen. Der Verlag selbst würde eine privatwirtschaftliche Lösung einer pauschalisierten Vergütung durch die VG WORT vorziehen.

Ulmer sieht es als gemeinsame Aufgabe von Verlagen und Bibliotheken an, Studierenden den Zugang zur Information zu ermöglichen. Derzeit stände man am Anfang, zumal die neue Technik auch neue Vernetzungsmöglichkeiten ermöglicht. Das Angebot von komplexen Datenbanken, die im Rahmen schwieriger Nutzungsmöglichkeiten, einen Schutz vor Urheberrechtsverletzungen bieten, geht seiner Meinung nach nur in der Zusammenarbeit mit Verlagen. Neben der Schaffung des Zugangs ist auch die Qualitätssicherung der Lehrmittel eine Aufgabe der Verlage.

Die Bedeutung der Bibliotheken als Einnahmequelle für Verlage wird größer werden. Bisher waren Bibliotheken nicht von direktem Interesse, da diese die Medien über den Buchhandel erworben haben. Aber durch die Lizenzierung elektronischer Medien wird der Kontakt zueinander direkter werden. Bei der Frage des Zugangs sieht Ulmer ein Scheitern, denn der Zugang wurde nicht verbessert, weil man nicht auf Basis der Leipziger Verständigung weitergearbeitet hat. Seit dem Sündenfall „Download“ bestand Ulmers Meinung nach keine Möglichkeit der Verständigung mehr.

Eine weitere Aufgabe sei die Finanzierung des Ganzen. Dies ist ein bildungspolitisches Thema. Sowohl bei der Qualitätssicherung, dem Zugang als auch bei der Finanzierung sei man derzeit gescheitert. Man hätte viele Chancen vertan. So hätte man beispielsweise die Bildungspolitik bei der Bundestagswahl gemeinsam wesentlich weiter nach oben puschen müssen. Die Politiker seien sogar froh, dass Bibliotheken und Verlage sich streiten. So hätte man bei den ständigen Kostendiskussionen derzeit keine schlagfertigen Gegner, wenn es um Kürzungspotentiale in diesem Bereich geht.

Aus Ulmers Sicht benötigen wir eine Einigung und einen Verzicht auf gegenseitige Brüskierung. Dies ist etwas schwer, da die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien zum Dritten Korb als eine solche Brüskierung angesehen werden. Deswegen ist es dringend, dass man jetzt auf Ideologien verzichtet und dem Pragmatismus bei den Lösungen Vorrang einräumt.

Eine solche Forderung wirkt seltsam in einem doch immer wieder von Ideologien geprägten Vortrag, der an einigen Stellen an den Forderungen und Wünschen der Bibliotheksnutzer, denen die Bibliotheken verpflichtet sind, vorbeigeht. Eine erhoffte Erklärung des Kommunikationsverzichtes zwischen Bibliothek und Verlag, eine wirkliche Diskussionsbereitschaft und das damit verbundene Akzeptieren anderer Wünsche und Notwendigkeiten konnte ich in diesem Vortrag nicht finden.

[Update] Rechtschreib- und Grammatikkorrektur, 30.06.2010, 16.45 Uhr u. 01.07.2010, 17.00 Uhr