Glen Hansard – Small Mercies

Zu Beginn wird ein Gedicht von Maire Saaritsa vorgetragen, das Mut machen soll. Der Song stammt von einem Auftritt des Sängers Glen Hansard Anfang Juni in der Nationalbibliothek von Irland. Das Motto lautet #Courage2020. Das vollständige Konzert findet man unter folgendem Link

Freie Lizenzen gestärkt

Es ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn gegen die Bedingungen freier Lizenzen verstoßen wird. Dies entschied der “IP”-Gerichtshof, d.h. United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC). Dieser Gerichtshof ist die US-Bundesinstanz in Fragen des geistigen Eigentums.
Der Rechtsprofessor und Gründer der Non-Profit-Organisation Creative Commons:engl: Lawrence Lessig schreibt in seinem Blog:engl:

I am very proud to report today that the Court of Appeals for the Federal Circuit (THE “IP” court in the US) has upheld a free (ok, they call them “open source”) copyright license, explicitly pointing to the work of Creative Commons and others.

Lessig schätzt dies als eine entscheidende Stärkung freier Software-Lizenzen wie die GNU General Public License (GPL) oder CC ein.

In non-technical terms, the Court has held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. When you violate the condition, the license disappears, meaning you’re simply a copyright infringer.

Das Urteil des CAFC bezieht sich auf den Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Prof. R. Jacobsen und dem Unternehmen von Matthew Katzer. Der Professor hatte ein Freies Programm zur Steuerung von Modelleisenbahnen mit der offenen “Artistic License” veröffentlicht. Dessen Quellcode nutzte Katzer ohne die erforderliche Nennung Jacobsens kommerziell.

Ein Bezirksgericht hatte darin nur einen Vertragsbruch geortet und gegen Jacobsen geurteilt. Die Bundesinstanz hat diese Entscheidung aber aufgehoben, denn sie sieht im Verstoß gegen die Anforderungen einer freien Lizenz sehr wohl eine Copyright-Verletzung. Frei verfügbar gemachte Software kann also entsprechend rechtlich geschützt werden.

DAas CAFC erwähnt in der Urteilsbegründung auch ausdrücklich die Verwendung von CC-Lizenzen der GPL bei Linux. Creative Commons beurteilt dies wie folgt:

The Court held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. As a result, licensors using public licenses are able to seek injunctive relief for alleged copyright infringement, rather than being limited to traditional contract remedies.

Deutschlands Gerichte hätten in diesem Fall wohl vermutlich ähnlich geurteilt, da speziell die GPL bereits mehrfach durch Gerichtsurteile gestärkt worden ist.

  • Mai 2004, Landgericht München: in seiner Urteilsbegründung Wertung die Missachtung von GPL-Bedingungen durch einen Beklagten als Urheberrechtsverletzung
  • September 2006, Landgericht Frankfurt am Main: Bestätigung der Gültigkeit der GPL in Deutschland
  • 2007, Landgericht München: Urteil gegen den VoIP-Anbieter Skype aufgrund eines GPL-Verstoßes

Quellen:
huge and important news: free licenses upheld:engl: Blog von Lawrence Lessig
Rowe, Brian: THE “IP” Court Supports Enforceability of CC Licenses:engl: Meldung bei Creative Commons.org
US-Urteil stärkt Open-Source-Lizenen bei derStandard.at

EU-Engagement für die Stärkung des Geistigen Eigentums

Die EU hat spezielle Dialoge über Urheber-, Patent- und Markenrechte mit China, Russland und lateinamerikanischen Ländern aufgenommen und will nun unter anderem auch im Rahmen der UN die internationale Durchsetzbarkeit geistigen Eigentums verbessern. Die EU will damit die Bekämpfung der Produktpiraterie stärken und eine stärkere Achtung von Immaterialgüterrechten erreichen. Die Lobbyarbeit für geistige Eigentumsrechte setzt dabei auf Maßnahmen innerhalb der EU genauso wie auf bilaterale Handelsgespräche sowie Initiativen auf der Ebene multinationaler Organisationen wie der UN, der Welthandelsorganisation (WTO) oder im Kreis der G8-Staaten.

Gerade im internationalen Bereich wird Europa noch vor den USA inzwischen als führend bei der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten angesehen. So hat die EU-Kommission etwa bei der WTO eine entsprechende Debatte in der Arbeitsgruppe zur Fortschreibung des umstrittenen TRIPS-Abkommens (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) entfacht und damit Streit ausgelöst.

Viele Entwicklungsländer vertreten die Ansicht, dass eine Durchsetzung der Immaterialgüterrechte außerhalb des Mandats der WTO stehen sollte. In der EU selber ist das TRIPS-Abkommen ebenfalls umstritten und hat deshalb, trotz erheblicher Bedenken von vielen Seiten, eine inzwischen im EU-Parlament und vom EU-Rat behandelte Ergänzungsdirektive für Strafvorschriften auf den Weg gebracht.

Pedro Velasco Martins von der Handelsabteilung der Brüsseler Behörde lobte dazu die Liste mit Zielen rund um den besseren Schutz geistigen Eigentums, welche auf dem jüngsten G8-Gipfel in Heiligendamm erstellt worden war.

Besonders hob Velasco dabei die geplante ein Richtung einer Zolldatenbank im Kampf gegen Produktpiraten hervor. Auch bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wolle man das Thema forcieren. Darüber hinaus böte man einzelnen Entwicklungsländern technische Unterstützung beim Aufbau von Systemen rund um Immaterialgüterrechte an.

Jetzt würden noch Sanktionsmöglichkeiten benötigt, um Druck auf nachlässige Länder in diesem Sektor ausüben zu können, was derzeit nur innerhalb der WTO möglich ist.

Im Rahmen der UN waren die Bemühungen der EU-Kommission und der US-Regierung auch bereits erfolgreich.

“Wir achten sowohl auf Aspekte der Kommerzialisierung als auch auf solche der Durchsetzung bei Angelegenheiten rund ums geistige Eigentum im Rahmen allgemeiner wirtschaftlicher Strategien für die innovative Entwicklung und die Stärkung des Wettbewerbs in unseren Mitgliedsstaaten”, zitiert IP Watch Andrey Vasilyev, den Direktor der Abteilung für Kooperation und Integration beim UNECE.

Es geht vor allem um die Darstellung , dass ein starkes System etwa rund um Urheber- oder Patentrechte vorteilhaft sei für die nationalen Volkswirtschaften und diese im ersten Schritt überhaupt schutzwürdiges Wissen produzieren und entsprechende Ideen haben.

Diese Einstellung wird kritisiert, da der volkswirtschaftliche Nutzen beispielsweise des Patentwesens zweifelhaft sei, zumal aus einem System zum Schutz geistigen Eigentums nicht jeder Einzelne oder jedes Land automatisch einen Nutzen ziehen könne. Es bedarf einer Berücksichtigung der besonderen Bedingungen in den einzelnen Staaten.

Das beste System für Immaterialgüterrechte “ist nicht notwendigerweise auf die erdenklich breiteste Definition oder die weitest mögliche Erteilung von Schutzrechten ausgelegt”.

Ziel müsse ein Ausgleich zwischen den Bedürfnissen zur Vergabe temporärer Ausschlussrechte für die Erfinder und denen der Allgemeinheit zur Verbreitung neuen Wissens auch im Interesse künftiger erfinderischer Geister gefunden sein.

Die Interessen der Entwicklungsländer stehen dabei im Hintergrund, da nur etwa ein Pronzent der vom Patentkooperationsvertrag ihrer Organisation erfassten gewerblichen Schutzrechte auf das Konto der 46 am wenigsten entwickelten Länder ginge. Was passiert da eigentlich mit den restlichen kreativen Ideen von Erfindern und Forschungseinrichtungen? Sind die weniger schützenswert oder werden sie einfach aufgekauft durch finanzstarke Firmen aus den Industriestaaten?

Quelle:
Krempl, Stefan: EU kämpft für Stärkung des geistigen Eigentums auf allen politischen Ebenen via heise online