OPUS 4 Release veröffentlicht

Nach knapp 3 intensiven, zum Teil anstrengenden und oft diskussionsreichen Monaten ist es nun vollbracht: OPUS 4.0 steht unter http://opus4.kobv.de zum Download bereit. Dazu gibt es eine ausführliche Dokumentation, ein Screencast-Video der Installation unter Ubuntu und eine Demo-Version, um sich die neue OPUS-Version mal anschauen zu können.

Die Highlights von OPUS 4 im Überblick:

– Suchmaschinentechnologie für Suche und Browsing
– templatebasierte Veröffentlichungsformulare
– flexibel definierbare, an DNB- und DINI-Standards orientierte Dokumenttypen
– Performanzsteigerung durch Einsatz eines Caching-Layers
– einfache Verwaltung von Sammlungen (Collections)
– Bibliographiefunktion und das Modul Freischalten
– professionell gestaltetes Layout

Zum Hintergrund: OPUS ist eine Open Source-Software unter der GNU General Public License für den Betrieb von institutionellen Dokumentenservern bzw. Repositorien. OPUS steht für Online Publikationsverbund Universität Stuttgart und wurde dort Ende der 90er Jahre vom Rechenzentrum der Universitätsbibliothek entwickelt. Seitdem wird OPUS mit nationalen Partnern kooperativ weiterentwickelt. Nachdem zum Abschluss der Projektförderungsphase Anfang des Jahres keine auslieferungsfähige Version vorlag, wurde im Sommer entschieden,  OPUS 4 in Berlin vom KOBV, unterstützt vom BSZ, der Universität Stuttgart, der SULB Saarbrücken und der SLUB Dresden, fertigzustellen.

Einfach lesen…

Manchmal muss man nicht mehr fragen, wer geniale Projekte fördert. Immer wieder taucht da der Name Tim O’Reilly auf, der sich auch für freie Software starkmacht. Im Februar rief er in einem Forbes-Kommentar Amazon dazu auf, bei der Entwicklung des Kindles auf bestehende, offene Standards zu setzen. Um hier selbst etwas zu tun, unterstützt er mit seinem Verlag das offene epub-Format. Dazu hostet sein Unternehmen das „Bookworm Projekt“

Bookworm erlaubt es Lesern ePub Bücher zu Ihrer Online Bibliothek hinzuzufügen und diese in ihrem Webbrowser oder auf ihrem mobilen Gerät zu lesen. Falls Sie ein mobiles Gerät besitzen, das ePub unterstützt (wie z.B. den Sony Reader oder iRex iLiad), können Sie Ihre Bücher in ihren E-Reader herunterladen. Bookworm ist speziell für die Benutzung mit dem iPhone optimiert und kann direkt in Stanza exportieren.

Bookworm wurde von einer O’Reilly-Autorin entwickelt und ist auch unter bookworm.simplicissimus.it gespiegelt zugänglich. Die Software Bookworm ist eine freie Software unter der BSD Lizenz und kann von der Tools Seite von Threepress kostenfrei heruntergeladen werden.

Johannes Haupt von Lesen.net kommt in seinem Test zu dem Ergebnis:

Das vielen eReader-Nutzern zu aufgeblähte und schwerfällige Desktop-Tool Adobe Digital Editions kann Bookworm aber wohl nur in den wenigsten Fällen komplett ersetzen.

Die Software Bookworm zielt auf eine Förderung der Verbreitung des ePub Formates und hat deshalb auch keine dahingehenden Pläne, proprietäre Formate wie *.mobi oder *.azw zu unterstützen, und genauso Formate mit eingeschränkter Flexibiltät, wie z.B. *.pdf.
Zu DRM vertritt man außerdem eine eindeutige Meinung:

DRM (Digital Rights Management) hat sich als schädlich für die technologische Weiterentwicklung erwiesen, unterbindet nicht wirklich illegales Kopieren und stellt eine nicht tolerierbare Benutzereinschränkung dar.

Daher wird Bookworm DRM-geschützte E-Books, zu deren Nutzung man eine spezielle Software benötigt, nicht unterstützen. Ziel ist es, Herausgeber weg von einem Digital Rights Enforcment hin zu einem wirklichen weichem DRM zu bewegen. Zu weichen DRM-Maßnahmen gehören die sogenannten forensischen Rechtssicherungen, wie beispielsweise Wasserzeichen mit dem Namen des Käufers innerhalb einer Datei. Davon profitieren dann sicherlich nicht nur die Nutzer (höhere Interoperarbilität bei den Geräten, bessere Nutzungsmöglichkeiten usw.), sondern auch die Verleger, die ihre Kunden nicht vergraulen.

Quellen:
Haupt, Johannes: Bookworm: (Freie) epub-eBooks online lesen auf lesen.net
Über Bookworm via O’Reilly Labs
Daly, Liza: Bookworm and O’Reilly Labs O’Reilly Labs, 10.02.2009

Freie Lizenzen gestärkt

Es ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn gegen die Bedingungen freier Lizenzen verstoßen wird. Dies entschied der „IP“-Gerichtshof, d.h. United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC). Dieser Gerichtshof ist die US-Bundesinstanz in Fragen des geistigen Eigentums.
Der Rechtsprofessor und Gründer der Non-Profit-Organisation Creative Commons:engl: Lawrence Lessig schreibt in seinem Blog:engl:

I am very proud to report today that the Court of Appeals for the Federal Circuit (THE „IP“ court in the US) has upheld a free (ok, they call them „open source“) copyright license, explicitly pointing to the work of Creative Commons and others.

Lessig schätzt dies als eine entscheidende Stärkung freier Software-Lizenzen wie die GNU General Public License (GPL) oder CC ein.

In non-technical terms, the Court has held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. When you violate the condition, the license disappears, meaning you’re simply a copyright infringer.

Das Urteil des CAFC bezieht sich auf den Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Prof. R. Jacobsen und dem Unternehmen von Matthew Katzer. Der Professor hatte ein Freies Programm zur Steuerung von Modelleisenbahnen mit der offenen „Artistic License“ veröffentlicht. Dessen Quellcode nutzte Katzer ohne die erforderliche Nennung Jacobsens kommerziell.

Ein Bezirksgericht hatte darin nur einen Vertragsbruch geortet und gegen Jacobsen geurteilt. Die Bundesinstanz hat diese Entscheidung aber aufgehoben, denn sie sieht im Verstoß gegen die Anforderungen einer freien Lizenz sehr wohl eine Copyright-Verletzung. Frei verfügbar gemachte Software kann also entsprechend rechtlich geschützt werden.

DAas CAFC erwähnt in der Urteilsbegründung auch ausdrücklich die Verwendung von CC-Lizenzen der GPL bei Linux. Creative Commons beurteilt dies wie folgt:

The Court held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. As a result, licensors using public licenses are able to seek injunctive relief for alleged copyright infringement, rather than being limited to traditional contract remedies.

Deutschlands Gerichte hätten in diesem Fall wohl vermutlich ähnlich geurteilt, da speziell die GPL bereits mehrfach durch Gerichtsurteile gestärkt worden ist.

  • Mai 2004, Landgericht München: in seiner Urteilsbegründung Wertung die Missachtung von GPL-Bedingungen durch einen Beklagten als Urheberrechtsverletzung
  • September 2006, Landgericht Frankfurt am Main: Bestätigung der Gültigkeit der GPL in Deutschland
  • 2007, Landgericht München: Urteil gegen den VoIP-Anbieter Skype aufgrund eines GPL-Verstoßes

Quellen:
huge and important news: free licenses upheld:engl: Blog von Lawrence Lessig
Rowe, Brian: THE “IP” Court Supports Enforceability of CC Licenses:engl: Meldung bei Creative Commons.org
US-Urteil stärkt Open-Source-Lizenen bei derStandard.at

Microsoft und das Offene Format

Das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme und Microsoft arbeiten an einer ‚Übersetzungshilfe‘ zwischen Microsofts eigenem Office Open XML (OOXML) und dem ISO-Standard Open Document Format (ODF). Die Lösung soll im Rahmen des für Informationstechnik zuständigen Ausschusses NIA-34 beim Deutschen Institut für Normung (DIN) entwickelt werden.

“Die Empfehlung für Office Open XML als ISO Standard wird zur Interoperabilität der verschiedenen Dokumentenstandards wesentlich beitragen.” (Gerd Schürmann , Fraunhofer-Institut FOKUS

Quelle:
Krempl, Stefan: Microsoft will Brücke zwischen Dokumentenformaten schlagen via heise online