Ein Lied über Information Retrieval: „We started our engines“

Der Song entstand im Rahmen einer Videoprojekt-Hausaufgabe für die Übung zu Information Retrieval (Studiengang Informationswissenschaft & Sprachtechnologie, 1. Semester, WS 2011/12). Beteiligt daran waren Dominik Bauer, Yusuf Cezayirli & Moritz Röttges. Das Lied handelt vom Überfluss an Fachbegriffen und Fremdwörtern, die alle irgendwie damit zu tun haben, an Informationen zu kommen, einem dieses sowieso schon nicht ganz einfache Vorhaben aber enorm erschweren können. 🙂

 

[Diskussion]: Buch oder E-Book

Einen weiteren sehr interessanten Beitrag zu E-Books hat Tobias Zeumer in seinem Blog Verweisungsform.de geschrieben.
Er kommt in seinem Fazit zu folgenden Erkenntnissen:

Prinzipiell scheint das alles [die benötigten Funktionen, Anm. d. Verf.] nicht unmöglich oder besonders unwahrscheinlich (am “unwahrscheinlichsten” scheint derzeit eine echte Lösung von Format und Urheberrechten). Aber wenn diese machbaren Dinge geschafft wären…

Eine Programmierung neuer Funktionen dürfte nie das Problem sein. Neue Funktionen lassen sich sicherlich immer implementieren und alte Funktionen aktualisieren oder Funktionen des Buches nachbilden. Eine Gefahr ist sicherlich eine Überladung an Möglichkeiten. Das Handy von heute kann nicht nur zum Telefonieren genutzt werden, man kann damit auch Textnachrichten ersenden, im Internet surfen, fernsehen und Fotos schießen, aber die Handhabung wird immer komplizierter und umständlicher. Außerdem stellt sich die Frage, wie viele der Funktionen man im tagtäglichen Gebrauch dann wirklich nutzt.

Schwieriger gestaltet sich die Frage nach den Formaten. Hier werden die erfolgreichsten Anbieter entsprechende Spezifika diktieren und der, der mit seinem Format die meisten Geräte verkauft, hat da wohl die besten Chancen. Hier sind vor allem die Nutzer der Geräte gefordert, ihre Wünsche durchzusetzen. Offene Formate sind auf jeden Fall proprietären E-Book-Formaten vorzuziehen. Zumindest sollte von Anfang an die Forderungen nach einer hohen Interoperabilität einen der obersten Stellenwerte innehaben. Hier ist der Kindle im Vergleich zum Sony-Reader sehr schlecht aufgestellt.

Die rechtliche Seite wird wohl die schwierigste sein, da hier weit mehr Interessen mitspielen, als man auf den ersten Blick glauben mag. So werden neben technischen Patenten immer mehr Beteiligte des Content-Angebots ihre Rechte beachtet sehen. Die Rechte lassen sich im elektronischen Bereich wesentlich detaillierter darstellen (mal ganz abgesehen davon, dass sie auch dargestellt werden müssen, weil sonst die Inhalte überhaupt nicht angezeigt werden können) und können daher auch viel genauer abgerechnet werden. Dies wird neben den Unsicherheiten, die momentan durch das Urheberrecht verursacht werden, zu einer Verkomplizierung der Rechtesituation führen und sicherlich auch zu einer Verteuerung des Produktes „E-Book“.

Für das DRMS sollte ein offenes System wie OMA für die Handysparte Pflicht werden, um für eine entsprechende Interoperabilität der Geräte sorgen zu können. Durch offene Standards kann so eventuell die Monopolisierung des E-Book-Marktes verzögert oder gar verhindert werden und somit eine flexible Preisgestaltungsmöglichkeit für E-Books erhalten.

Und trotzdem will keiner das Ding haben, weil er keinen (relevanten) Nutzen darin sieht und seine Gewohnheit ihm den Griff zum Buch diktiert? Der entscheidende Wert eines Buches liegt doch nicht in seiner “physischen” Form. Es hat sich durchgesetzt, weil es erheblich Vorteile gegenüber Mund-Gehirn/Gedächtnis-Ohren-Informationsüber/-vermittlung hat, aber nicht weil dann Stille herrscht (die vielleicht zuächst als sehr unangenehm, weil abweichend vom Gewohnten, empfunden wurde. Schließlich konnte man vorher einfach nachfragen, statt blöd rumzublättern).

Eine längere Gewöhnung an E-Book-Reader ist sicherlich notwendig. Zu untersuchen ist die Frage, wie sich das Rezeptionsverhalten des Nutzers verändern muss. Wir haben das Internet als die Informationsquelle entdeckt. Auch keine Informationsfachleute können dort sehr schnell mehr oder weniger hochwertige Informationen finden. Es ist Teil des Alltags geworden und verdrängt inzwischen auch alte Medienformen, wie die Zeitung oder das Lexikon. Informationsaffine haben ihr Nutzerverhalten entsprechend angepasst, aber wieviele Nutzer haben das Internet nicht wirklich als Informationsquelle für sich entdeckt.

Naja, ich [Tobias Zeumer, Anm. d. Verf.] bin jedenfalls gespannt, ob das Buch aufgrund so herausragender Eigenschaften wie der haptischen Qualität und des ästhetischen Regalfüllwerts (wohl die zwei entscheidenden Eigenschaften, die ein E-Book Reader nie wirklich haben kann), wahrhaft das optimale und praktischste Informationsmittel – Information im allerweitesten Sinne – bleiben wird. 😉

Wir werden uns sicherlich an immer weitere technische Neuerungen gewöhnen, werden gerne technische Veränderungen in Kauf nehmen, die einen Vorteil bedeuten, allerdings glaube ich nicht, dass dies auf Dauer akzeptiert werden wird. Neben haptischen und ästhetischen Gesichtspunkten spielt noch etwas eine Rolle, die man nicht unterschätzen sollte. Die Handhabung eines Buches ist sehr einfach. Selbst das einfachste, technische Gerät stellt höhere Anforderungen an das technische Können des Lesers und die richtige Pflege. Ein Buch zerkratzt nicht wie ein Display, besitzt keine Akkus, die veralten, es beinhaltet keine Software, die regelmäßig upgedatet werden muss und … und …und … Wer will darauf dauerhaft achten?

Warum oder besser wann sollte man sich dennoch für das Produkt E-Book entscheiden?
Die Anschaffung eines Readers kann sich für diejenigen lohnen, die eine hohe technische Affinität besitzen und viel unterwegs sind. Auch im wissenschaftlichen Bereich kann es mit entsprechenden Funktionalitäten (z.B. Unterstreichung, Annotation, Lesezeichen, Verlinkung von Querverweisen) ein Ersatz für die Zettelwirtschaft sein, kann aber nicht das paralle Lesen in verschiedenen Artikeln oder Büchern (es sei denn man hat mehrere Lesegeräte 😉 ) ersetzen.
Über das E-Book können sehr teure Werke im Rahmen von DRM vielleicht sehr günstig für einen bestimmten, aber realistisch ausreichenden, Zeitraum zugänglich gemacht werden.

Gibt es weitere Pro- oder Contra-Argumente für oder wider das E-Book? Sicherlich. Nach meiner gerade sehr spontanen „Bestandsaufnahme“ überwiegen momentan deutlich die negativen Aspekte, die mich vom Kauf eines E-Book-Lesegerätes abhalten. Neben der Vielfalt der Lesegerät-Alternativen, die es momentan noch gibt, gibt es genug Nutzungsaspekte, mit denen ich nicht zufrieden wäre.
Das E-Book-Lesegerät wäre ein additives Gerät zum PC, Netbook und Handy, welches ein Gerät mit eingeschränktem technischen Nutzungsspektrum wäre (akzeptabel auf jeden Fall) und vor allem mit seinem sehr stromsparenden E-Paper-Display punkten würde. Für jemanden, der sich schlecht entscheiden kann, welches Buch er gerade lesen möchte, hätte so ein Gerät natürlich auch einen großen Vorteil… Allerdings Anschaffungspreis, schnelles Veralten der Hardware und die Dateiabhängigkeit von Formaten der Anbieter sind meiner Meinung nach das größte derzeitige Problem, das eine Anschaffung eines E-Book-Readers unrealistisch macht.

Die derzeitigen Nutzungsfunktionalitäten eines Print-Buches kombiniert mit einer Vollzeitsuche und den Möglichkeiten der digitalen Verknüpfung zu Querverweisen wäre mein E-Book 😉

Zur Diskussion siehe auch Ben Kadens Beitrag und die dazugehörigen Kommentare im IBI-Weblog vom 28.05.2008.

Microsoft und das Offene Format

Das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme und Microsoft arbeiten an einer ‚Übersetzungshilfe‘ zwischen Microsofts eigenem Office Open XML (OOXML) und dem ISO-Standard Open Document Format (ODF). Die Lösung soll im Rahmen des für Informationstechnik zuständigen Ausschusses NIA-34 beim Deutschen Institut für Normung (DIN) entwickelt werden.

“Die Empfehlung für Office Open XML als ISO Standard wird zur Interoperabilität der verschiedenen Dokumentenstandards wesentlich beitragen.” (Gerd Schürmann , Fraunhofer-Institut FOKUS

Quelle:
Krempl, Stefan: Microsoft will Brücke zwischen Dokumentenformaten schlagen via heise online

Filmindustrie will interoperablen DRM-Standard

Dan Glicksman, seines Zeichens Chef des US-Verbandes Motion Picture Association of America (MPAA :engl: ), äußerte:engl: sich so auf einer vom Branchenblatt Variety:engl: und dem Datenbankanbieter LexisNexis organisierten Konferenz, auf der sich Industrievertreter mit dem Thema Digital Rights Management (DRM) auseinandersetzten.

Dies bedeutet bei weitem keine Abkehr von DRM, wie dies einige Musikkonzerne derzeit debattieren und umzusetzen versuchen, sondern ist weiterhin ein Bekenntnis zum Einsatz von DRM. Nur ist der Filmindustrie inzwischen klar geworden, dass dies nur mit und nicht gegen den Konsumenten geht. Der neue DRM-Standard soll dem Nutzer etwas mehr Spielraum lassen.

„Wir setzen uns dafür ein, die Interoperabilität Wirklichkeit werden zu lassen“. [so Glicksman] Interoperabilität und DRM seien miteinander vereinbar, wenn alle beteiligten Industrien es wirklich wollten.

Quelle:
US-Filmindustrie für neuen DRM-Standard mit Kopierrecht via heise online

Französische Regulierungsbehörde für Online-Content

Ziel der Regulierungsbehörde ist es, einen fairen Umgang mit Online-Inhalten zu überwachen. Die ARMT („l’Autorité de régulation des mesures techniques“) ist eine Kommission aus sechs Personen, welche die Kompatibilität von Angeboten und das Recht auf Privatkopien kontrollieren soll. Damit soll eine ausgewogene Rechteballance im Urheberrecht gesichert werden.

Dazu gehörten im Informationszeitalter die Interoperabilität technischer Maßnahmen und die Durchsetzung gesetzlicher Ausnahmen beispielsweise für die Privatkopie und für Archivierungszwecke in Bibliotheken.

Die Mitglieder sollen per Dekret von der Regierung ernannt werden. Sie dürfen nicht in Verwertungsgesellschaften oder der Medienindustrie arbeiten.
Ziel der Kommission soll sein, die Bildung monopolistischer Strukturen etwa im Online-Musikmarkt, wie sie durch den Einsatz von DRM möglich werden können, zu verhindern. Zur Durchsetzung ihrer Anordnungen kann die ARMT bei Verstößen hohe Geldstrafen gegen Unternehmen verhängen.

Frankreichs Kulturminister Donnedieu de Vabres hob in einer Rede die Bedeutung einer solchen Institution hervor. Im Informationszeitalter gehörten die “ Interoperabilität technischer Maßnahmen und die Durchsetzung gesetzlicher Ausnahmen – etwa für die Privatkopie und für Bibliotheken – in die Hände einer Aufsicht. Industrielle seien schließlich auch nur Kinder der Gesellschaft – und die müsse wiederum aufpassen, dass die kleinen und großen Racker nichts Böses anstellen.

Quelle:
Frankreich startet Regulierungsbehörde für Online-Content via PC Direkt
Französische DRM-Behörde nimmt Arbeit auf auf golem.de

Wie verhalte ich mich urheberrechtskonform?

Die Schweiz gibt ihren Bürgern in Form eines Ratgebers zu dieser Frage einen hilfreichen Leitfaden an die Hand.
Auf der Website der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist die „Handlungshilfe“ mit dem Titel CDs brennen und Tauschbörsen veröffentlicht und berücksichtigt nach Angaben der Verfasser den aktuellen technischen Stand und die geltende Rechtslage in der Schweiz. Änderungen des Urheberrechtsgesetzes werden derzeit parlamentarisch beraten und sollen ggf. im vorgelegten Ratgeber durch eine Neufassung ebenfalls berücksichtigt werden.

Privatkopien sind und bleiben in der Schweiz derzeit und zukünftig möglich. Auch das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist erlaubt.

Ausdrücklich wird im Ratgeber darauf hingewiesen, dass normale Brennprogramme nicht in der Lage sind, einen Kopierschutz zu umgehen. Die SKS hat aber eine Lösung parat: „Hierfür gibt es Programme, welche die Kopiersperre umgehen. Sobald die Kopiersperre umgangen ist, können Sie mit demselben Programm oder einem anderen Brennprogramm eine Kopie Ihrer CD oder Ihrer DVD erstellen. Die gebrannte CD oder DVD ist dann nicht mehr mit einer Kopiersperre versehen.“

Der Ratgeber weist deutlich darauf hin, dass Programme zur Konvertierung von Formaten dazu dienen, die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen technischen Systemen zu ermöglichen.

Die Juristen der Stiftung gehen daher davon aus, „dass das Garantieren der Interoperabilität Vorrang vor dem Verbot der Kopiersperrenumgehung hat“.

Die in dem Ratgeber erwähnten Tipps und Tricks gelten nur im Rahmen des liberalen Urheberrechts der Schweiz, nicht ausnahmslos in Deutschland, dessen Urheberrecht wesentlich restriktiver ist.

Quelle:
Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen auf golem.de

No DRM- Scheitern in Britannien

Bereits am Montag hat die Britische Regierung eine Petition zum Verbot von DRM abgelehnt.


„DRM überwacht nicht nur die Einhaltung von technischen Schutzmaßnahmen. Es gibt den Rechteinhabern auch noch nie da gewesene Auswahlmöglichkeiten, wie und zu welchem Preis ein Verbraucher digitale Medien kaufen und nutzen kann“, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung. „Es ist klar, dass die Bedürfnisse und Rechte der Anwender beachtet werden müssen. Sie müssen darüber informiert werden, was genau sie kaufen, wie und wo sie das Produkt nutzen dürfen und welche Beschränkungen bestehen.“

In der Petition wird DRM-Systemen vorgeworfen, sie schränkten die Möglichkeiten der Verbraucher ein, auch konkurrierende Angebote zu nuten. Grund dafür ist die häufige Systemabhängigkeit wie beispielsweise bei FairPlay von Apples iTunes.

Mehr dazu: Graeme Wearden und Stefan Beiersmann: Britische Regierung lehnt DRM-Verbot ab auf ZDNet.de

DRM-Entwickler auf Seiten der DRM-Abschaffer

Nun, das klingt wirklich spektakulärer als es ist. Im offenen Brief von Coral Consortium:engl: ruft das Konsortium Jobs und damit auch Apple zu einer Zusammenarbeit aus.
Eine Zusammenarbeit würde zumindest eine Interoperabilität des DRM-Systems „FairPlay“ von Apple mit Abspielgeräten anderer Anbieter bedeuten, was schon ein erheblicher Fortschritt wäre. Dazu müsste Apple noch nicht einmal den Code von „FairPlay“ offenlegen.

Dies ist ein anderer Weg, als Jobs ihn in seinen „Thoughts on Music“:engl: vorgeschlagen hat, wo er sich für eine Abschaffung jeglichen DRMs ausgesprochen habe, zumal weil man das Apple-System „FairPlay“ aus Sicherheitsgründen nicht lizenzieren könne.

Quellen:
Jobs, Steve: Thoughts on music“:engl:
Lacy, Jack: Coral Consortium Letter to Steve Jobs:engl:
Ernst, Nico: DRM-Entwickler reichen Steve Jobs die Hand