[Zitat] Unkommentiert – 1957
„Im Vergleich zu anderen Institutional-Formen der Volksbildung eignet der Volksbücherei gewissermaßen eine Autarkie-Stellung: Mittel und Methode ihres Tuns können nicht von anderen Institutionen übernommen werden – die Bücherei hebt sich in ihrer Sonderung aus der Reihe der anderen Formen heraus, deren Wirkmittel Vortrag und Gespräch sind. Es kann also nicht in gleicher Art eine Konkurrenz zwischen Volksbücherei oder Volkshochschule geben wie zwischen dieser und anderen Formen ortsgebundener Bildungswerke oder zwischen „Akademie“ und Schulungs-Heim, die in vieler Hinsicht gleiches erstreben. – Aber diese Autarkie-Stellung enthebt die Volksbücherei als Bildungsinstution nicht ihrer eigenen Problematik; es braucht nur an die Frage erinnert werden, die mit den Begriffen „Freihand“ und „Theke“ angerührt ist. […] Die Frage, ob allein die Freihand-Bücherei der demokratischen Bildungshaltung gerecht werden könne, muß also noch durchaus offen betrachtet werden.“ Franz Pöggeler, 1957 in „Einführung in die Andragogik : Grundfragen der Erwachsenenbildung“