Der dauerhafte Lauschangriff

Es wird zum Lauschangriff geblasen. Sei es in Deutschland, wo das Verfassungsgericht in Karlsruhe keinen Widerspruch des „Großen Lauschangriffs“ zur Unverletzbarkeit der Wohnung sieht, sei es Microsoft, die aus dem Such- und Surfverhalten persönliche Daten des Internetbenutzers abzuleiten versuchen. Wer achtet darauf, wenn Google mit seinem Slogan „Don’t be evil“ verlauten läßt: „Wir sammeln zukünftig mehr persönliche Nutzerdaten“?
Ist es das, wozu das digitale Zeitalter dienen soll? Wird der Mensch nun ernsthaft gläsern – gläsern für das, was in seinem Kopf vorgeht?

Pro Künstler und Autoren…

Was bedeutet eigentlich diese Aussage des Bundesrates? Nun für Nutzer von urheberrechtlich geschütztem Material nichts Gutes.


Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten AuskunftsAnprüchen [sic!] gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen.

Neben Lauschangriffen heißt dies wohl nun auch ein Ja zu einem verstärkten Einsatz von Kontrollsystemen wie DRM.

mehr dazu:
Bundesrat für leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern auf heise online