Klein(st)auflagen bald nur noch als PoD

Die Zahlen neuer Bücher steigen, die Auflagenzahlen sinken. Neue Auflagen „alter“ Bücher mit einer kleinen Auflage sind teuer und lohnen sich häufig nicht mehr für die Verlage, wenn sich auch für das ein oder andere Buch noch ein Liebhaber finden würde. Bei der Entscheidung für eine neue, kleine Auflage sind häufig nicht unbedingt die ökonomischen Gesichtspunkte ausschlaggebend, sondern der „Wille zur Erhaltung einer gewissen Programmbreite über die ohnehin gut laufenden Titel hinaus“. Die Kompromisse, die dafür in den Verlagen geschlossen werden, sehen sehr unterschiedlich aus.

Der Suhrkamp Verlag, der im Vergleich zu anderen eine sehr große Backlist pflegt, hält eine besonders große Anzahl von Titeln lieferbar. Ziel des Verlages ist es, dabei ökonomisch heikle Nachdruckentscheidungen in Zukunft zu vermeiden. Vorrangig gilt dies v.a. im Bereich des wissenschaftlichen Verlagprogramms. Dort möchte man, dass auch Titel für sehr klein gewordene Zielgruppen ihren Platz behalten oder gar wiedereinnehmen.

Gedacht ist dabei, wie der Verlag nun mitteilte, nicht nur an die Nutzung des bei Kleinstauflagen kostengünstigeren Digitaldrucks. Man möchte vielmehr gleich einen Schritt weiter gehen und nur selten verlangte Titel der prominenten Reihen „suhrkamp taschenbuch wissenschaft“ und „edition suhrkamp“ von Books on Demand (BoD) produzieren und ausliefern lassen.

Zu diesem Zweck kooperiert man mit BoD. Die vom Buchhandel eingehenden Bestellungen werden an Books on demand in Norderstedt weitergeleitet, wo die Satzdaten für den entsprechenden Titel vorher hinterlegt worden sind. Qualitativ sind Druck und Bindung der Exemplare in den letzten Jahren verfeinert worden, dass eine Herstellungs in wenigen Stunden möglich ist und so die Lieferfristen für diese Titel kaum länger sein werden als für Titel, die althergebracht gelagert werden.

Technische Einschränkungen für diesen Druck ab einer Auflage von einem Stück gibt es nur wenige. Lediglich von abbildungsreichen Bänden will man bei Suhrkamp einstweilen absehen. Die Umschläge werden dagegen die bekannte Typographie von Willi Fleckhaus zeigen, aber in Material und Farbe differieren.

Wenn ein so renommierter Publikumsverlag wie Suhrkamp diesen Schritt zur neuen Druck- und Vertriebstechnik wagt, kann dies nur bedeuten, dass sich Print on Demand durchsetzt.

Eric Steinhauer kommt in seinem Blog „Scriptorium“ folgerichtig zu diesem Fazit:

Wenn sich auch die großen Verlage (neben Suhrkamp auch Hanser) für selten verlangte Titel langsam auf print on demand einstellen, dann wird das für den Wissenschaftsbereich bedeuten, dass die Tage des Auflagendrucks bei speziellen Monographien weitgehend gezählt sind.

Quelle:
Mayer, Helmut: Auf Anruf Druck, FAZ
Steinhauer, Eric: Suhrkamp macht print on demand via Scriptorium

Filesharing-Prozess endet mit Vergleich

Die US-Musikindustrie hat zahlreiche Verfahren wegen der Verteilung urheberrechtlich geschützter Titel über Filesharingnetze angestrengt. Die Beklagte Tenise Barker hat sich in ihrem Prozess nach drei Jahren Laufzeit auf einen Vergleich eingelassen.

Barker, die zuvor die Verbreitung der in der Klage aufgeführten acht Musikstücke eingeräumt hatte, wird der Recording Industry Association of America (RIAA):engl: Schadensersatz in Höhe von 6050 US-Dollar (4130 Euro) in Raten zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.

Interessant war der Baker-RIAA-Prozess auch daher, da im Laufe des Verfahrens Kernfragen der gesamten Klagekampagne angesprochen und zum Teil erstmals richterlich bewertet worden. Hier wurde mit zum ersten Mal die Grundthese der RIAA-Klagen diskutiert und schließlich auch richterlich überprüft

Die US-Musikindustrie geht in ihren Klagen davon aus, dass die Bereithaltung von Songs im Shared-Ordner eines Kazaa-Clients alleine schon eine Urheberrechtsverletzung darstelle.

Bakers Antwalt Beckerman agrumentierte dagegen mit dem Gesetzestext, nach dem laut US-Copyright ein Nachweis einer tatsächlichen Verbreitung des Materials erforderlich sei.

Im Grunde sah auch der zuständige Richter Kenneth Karas gesehen dies so. Danach sei ist die Theorie der RIAA-Anwälte konturlos und nicht tragfähig. Allerdings hatte der Richter die Klage nicht abgewiesen.

Stattdessen brachte Karas den Begriff der „Veröffentlichung“ ins Spiel und verschaffte der RIAA damit einen wichtigen Etappensieg.

Die genauen Motive der Klägerin für die Zustimmung zum Vergleich sind umbekannt. Möglich sind neben Rückschlägen im Prozess, wie eine abgelehnte Neubewertung den Falls und die weiteren Kosten für Baker bei einem Fortgang des Verfahrens sind sicherlich Gründe.

Ein Prozess in einer noch nicht durch Präzedenzfälle abgesicherten Angelegenheit birgt zudem das Risiko weiterer Rückschläge. Barker räumte die Vorwürfe zum Schluss weitgehend ein und einigte sich auf den Vergleich.

Ungeklärt bleibt, ob die Höhe des möglichen Schadensersatzes ab 750 US-Dollar pro Verstoß bei Songs, die unter einen Dollar kosten, nicht völlig ungerechtfertigt ist. Fraglich ist außerdem, ob überhaupt für jeden einzelnen Song und nicht nur einmal Schadensersatz fällig sei. Diese Fragen müssen nun in einem anderen Fall geklärt werden.

Quelle:
Filesharing-Verfahren endet mit Vergleich via heise online