Google-Book-Settlement und Europas Digitalisierungs-Urheberrechtsproblematik

Gestern und heute befasste sich die EU-Kommission in einer Anhörung mit der Digitalisierung der Bücher dieser Welt. Es sollte ein Überblick über die Auswirkungen des “Google Book US Settlement Agreement” auf die europäische Verlagswirtschaft, die europäischen Autoren und Konsumenten gewonnen werden sowie auf die europäische Gesellschaft als Ganzes, zumal indirekt auch europäische Autoren und Übersetzer betroffen sind.

Eines machten EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zum Thema Google Books schon vorher deutlich:

“Wenn wir zu langsam digital werden, könnte die Kultur Europas in Zukunft darunter leiden”, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung […].1

In der Anhörung konnten sich die Betroffenen zu Wort melden und ihre Beeinträchtigungen sowie Vorteile dieses Google-Book-Settlement benennen. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden.

1. Scope of the settlement
2. The quantity and status of European works covered by the Settlement
3. The Book Rights Registry
4. The notion of “commercial availability”
5. Consumer issues

Im Interesse der Bibliotheken veröffentlichte der europäische Bibliotheksverband EBLIDA im Vorfeld zu dieser Problematik ein Positionspapier (Deutsche Fassung des DBV).

Geographische Grenzen
Die Urheberrechtsgesetze gelten nur innerhalb der Staatsgrenzen, d.h. das Abkommen hat den Geltungsbereich der Vereinigten Staaten von Amerika. Erweiterte Leistungsangebote, z.B. Zugang zu europäischen verwaisten Werken (d.h. Werken ohne zu ermittelnden Urheber) im Volltext, können europäische NutzerInnen derzeit nicht genießen, da sie sich außerhalb des Regelungsbereiches des Abkommens befinden. Für Europa müsste an dieser Stelle ein Abkommen zwischen Google und den jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaften der einzelnen europäischen Länger geschlossen werden. Dafür stimmen aber häufig noch nicht die Grundlagen der Urheberrechtsgesetzgebung, z.B. sind nicht überall die erweiterte kollektive Wahrnehmungsverträge gesetzlich möglich oder es gibt keine Wahrnehmungsgesellschaften/Organisationen mit genügend weitreichender rechtlicher Befugnis für den Abschluss eines solchen Abkommens mit Google.

für Europäer besteht die Gefahr einer erheblichen Ungleichheit hinsichtlich des Zugangs zu (Google-)Büchern in digitalisierter Form. Ohne europäische Google-Vereinbarung werden europäische Universitäten und Bildungseinrichtungen gegenüber Universitäten und Einrichtungen in den USA extrem benachteiligt sein. Hier ist eine schnelle Reformierung der europäischen Urheberrechtsregelungen besonders hinsichtlich verwaister Werke und Bibliotheken notwendig, sonst fehlen auf europäischer Seite Digitalsierungsprojekte mit attraktiven inhaltlichen Angeboten.

Kritik bei Archivalia, 20.11.2008

“Die Europeana verfügt über ein Jahresbudget von gerade einmal 2,5 Millionen Euro, 14 Vollzeitkräfte arbeiten daran, Europas Kulturschätze ins digitale Zeitalter zu heben.”
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,591570,00.html

Und dann so ein Murks!

Europeana ist derzeit nur ein europäischer Furz gegen Google.

Bei der Debatte um mögliche Urheberrechtsverletzungen geht unter, dass ein Großteil der von Google digitalisierten Werke bereits gemeinfrei sind, d.h. in Bezug auf europäische Texhte, sind die Rechteinhaber mehr als 70 Jahre tot und jeder darf inzwischen diese Werke nutzen, da die Urheberrechte erschlossen sind. In der Diskussion wird wohl des öfteren ein generelles Misstrauen gegenüber dem Geschäftsgebaren des Unternehmens mit dem Slogan “Don’t be evil” nach Außen getragen.

In dieser Kritik am Google-Buch-Projekt spiegelt sich auch die urheberrechtliche Problematik europäischer Bibliotheken wieder. Zukunftsorientierung kollidiert erheblich mit dem durch profit-orientierte Lobbyisten gestalteten Urheberrecht. Immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, ist auf Dauer keine Lösung für eine wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Bevor hier wieder jene den Finger heben, die an Belletristik denken – ich spreche hier von Voraussetzungen des Urheberrechts für Werke, die für Forschung, Lehre und lebenslanges Lernen notwendig sind. Für diese Werke muss eine Fristenlösung für die Digitalisierung gefunden werden, die der kommerziellen Verwertung nicht entgegen steht, die aber auch den notwendigen Zugang zu diesen Informationen in digitalisierter Form erlaubt.2 Gerade in Hinblick auf die geographischen Einschränkungen des Google-Abkommens ist es von größter Wichtigkeit, dass rechtliche Hürden für Abkommen dieser Art, aber auch für europäische Digitalisierungsprojekte abgebaut werden.

Für Google-Books aus Sicht der Bibliotheken heißt es:

Es sollte keine Mühe gescheut werden, den nötigen rechtlichen Rahmen zu schaffen und Abkommen in allen Ländern zu schließen, um zu gewährleisten, dass diese in ihrem Ausmaß bisher unbekannte Informationsressource in ganz Europa zugänglich gemacht wird, um gleichberechtigten Zugang zur Förderung von Lernen und menschlicher Entwicklung zu sichern.3

EBLIDA/DBV sehen einige Punkte des Settlements besonders kritisch:
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Monopolisierung
Mit Googles Buchprojekt könnte ein Monopol entstehen, zumal der Katalog des Suchgiganten ein fünfjährigen Vorsprung besitzt und wesentlich schneller wächst als bspw. die Buchsammlung der Europeana oder anderer vergleichbarer Projekte.

Zum Vergleich: In der von der EU-Kommission angeregten digitalen Bibliothek Europeana finden sich bislang 4,6 Millionen Bücher, Bilder, Musikstücke und Filme. Das sind gerade einmal fünf Prozent aller digitalisierten Bücher in der EU. Vielen Bibliotheken ist das Scannen und Bearbeiten der Werke zu teuer.4

Die 750 Millionen Dollar, die das Unternehmen derzeit bereit ist zu investieren, sind für Konkurrenzprojekte anderer Unternehmen und Institutionen eine riesige Hürde. Damit zeichnet sich bereits heute ab, dass ein Großteil des kulturellen Erbguts der Menschheit in digitalisierter Form von einem einzigen Unternehmen kontrolliert werden wird.

Auch das E-Book-Geschäft europäischer Verleger ist durch Googles Angebot besonders gefährdet. Von Googles zehn Millionen eingescannten Büchern (geplant sind wohl 30 Millionen) sind nur ein Bruchteil aktuelle Bücher, aber deutlich ist, dass dennoch die Buchsuche viel stärker genutzt wird als bspw. die E-Book-Handelsblattform Libreka des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels5. Google wäre für den Einstieg in den professionellen E-Book-Handel ganz im Gegensatz zu deutschen Verlagen gut aufgestellt. Dies Problematik ist ebenfalls ein Grund das EU-Expertenhearing und ein Grund für die hektischen Lobbyaktivitäten der Verlage6. Noch versichert Google recht glaubhaft, keine verlegerischen Ambitionen zu verfolgen.

Im Falle europäischer Abkommen müssen die zuständigen nationalen Behörden dafür Sorge tragen, dass Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vermieden wird, um größtmöglichen öffentlichen Nutzen durch das Abkommen zu gewährleisten.7

Preispolitik
Google plant, seine Angebote von Google Books in zweierlei Form auf den Markt zu bringen: zum ersten mit eingeschränkter Vorschau für den freien Online-Zugang und zweitens auf Subskriptionsbasis mit Volltextzugang für Bibliotheken, höhere Bildungseinrichtung zu marktüblichen Preisen (Gewinnerwirtschaftung) aber mit der Verwirklung eines breiten Zugangs durch die Öffentlichkeit. Dieses Modell bzw. geplante Pay-per-View-Dienste sind für das Google-Verlags-Programm angedacht. An diesem Programm nehmen inzwischen weltweit ca. 30.000 Verlage teil, die mit dem Konzern Verträge über die Nutzung abgeschlossen haben und eine Aussicht auf Gewinnbeteiligung erhalten haben.

Trotzdem zeigen jüngste Erfahrungen von Bibliotheken, dass Verlage von Fachzeitschriften der Gewinnerwirtschaftung auf Kosten eines breitegefächerten [sic!] Zugangs Vorrang gegeben haben, wodurch viele Bibliotheken sich gezwungen sehen, Abonnements zu kündigen8, weist EBLIDA daraufhin, dass für einen wirklichen gesellschaftlichen Nutzen des Google-Buch-Projekts darauf geachtet werden muss, dass diesem zweiten Aspekt im Abkommen ein hoher Stellenwert zukommt. Abonnenten müssen gerade durch den sehr monopolistischen Charakter des Projektes das zuständige nationale Kartellamt zur Überprüfung der Angebotskosten einschalten dürfen.

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vertritt bei der Anhörung unter anderem in diesem Punkt folgende Meinung:

Google Book Search kommt im Prinzip den Interessen von Bildung und Wissenschaft entgegen. Aber: Die von den Autoren für GBS freigestellten Werke dürfen nicht durch eine kommerzielle Vermarktung (pay-per-view-Dienste) der freien Verfügbarkeit entzogen werden.9

Kritikerin Bundesjustizministerin Brigitte Zypries warf Google “schlicht rechtswidriges” Verhalten vor und fordert zudem von den Bibliotheken harte Verhandlungen bei einer Digitalisierungsanfrage zu gemeinfreien Büchern.

Die Bibliotheken müssten zumindest darauf bestehen, von jedem Buch, das sie zur Verfügung stellen, eine digitalisierte Kopie zu bekommen, forderte die Ministerin.

(Ähm, genau das bietet doch Google in den Kooperationen auch an, oder?)

Zypris warnt laut vor einer Monopolstellung des Unternehmens. Noch sei die Nutzung von Google Books kostenfrei, aber dies ändere sich schnell bei einem Verkauf von Google zum Beispiel. Blödsinnigerweise sieht das Kulturstaatsministerium den freien Zugang zum kulturellen Erbe in Gefahr, wenn es den Kapitalinteressen einer einzigen Firma unterworfen sei. Hier traut man anscheinend seinem eigenen Urheberrecht nicht mehr, nach dem ja Urheberrechte irgendwann erlöschen und die Angebote gemeinfrei werden. Vielleicht sollte man hier das Gesetz nochmal zu Rate ziehen? Genau wie die Zeitschriftenverlage, die selbst reihenweise gemeinfreie Werke verlegt haben, erwirbt Google kein Alleinverwertungsrecht an den bspw. zwei Millionen veröffentlichten gemeinfreien Werken.

Langzeitarchivierung
Ein Großteil des Bucherbes wird nach Abschluss des Projektes digitalisiert sein und die teilnehmenden Bibliotheken erhalten ihren “Anteil”, d.h. von ihren zur Verfügung gestellten Büchern, als digitale Dateien zur Archivierung und anderweitigen Nutzung. Für die Gesamtdatenbank scheinen allerdings von Seiten Googles keine Vorkehrungen zur Langzeitarchivierung getroffen worden zu sein. So könnte Google jederzeit entscheiden, dass wenn die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht stimmt, die Datenmenge zu reduzieren durch Löschung von Teilen der Datenbank. Daher scheint es notwendig, durch Abkommen mit Google auch Vorkehrungen zu langfristigen Sicherung der Datenbestände zu treffen, so dass spätestens im Falle des Ausscheidens von Google die Datenbank als Pflichtablieferung an die Nationalbibliotheken zur Langzeitarchivierung gelangt.

Zensur
Google kann dem Abkommen zufolge 15 Prozent des gescannten urheberrechtlich geschützten Matierials nicht mehr lieferbarer Bücher von einer Nutzung ausschließen. Bei der Größenordnung des Projektes handelt es sich dabei um hunderttausende Bücher. Es besteht dabei die Gefahr, dass das Unternehmen von Interessengruppen und Regierungen unter Druck gesetzt wird, unerwünschte Inhalte nicht anzuzeigen und damit von einer weltweiten Sichtbarkeit auszuschließen. Hier muss gefordert werden, dass Google Listen mit diesen ausgeschlossenen Bücher und die Gründe für diese Zensur veröffentlicht.

Datenschutz
Gerade in Bibliotheken wird sehr viel Wert auf Datenschutz gelegt. Er ist geradezu unverzichtbar, da öffentlich finanzierte Bibliotheken nur auf Grund eines Gerichtsbeschlusses Nutzungsgewohnheiten einer bestimmten Person offenlegen dürfen. Aber gerade einige der Angebote machen es notwendig, dass Google Daten hinsichtlich der Aktivitäten der Benutzer erfasst und speichert. Im Abkommen selbst sind keine Maßnahmen zum Datenschutz vorgesehen. Für ein europäisches Vorkommen müssen daher entsprechende Regelungen verlangt werden.

Forschung
Diese Sammlung digitalisierter Bücher ist wie mehrfach festgestellt einmaligund bietet eine einzigartige Grundlage für computergestützte Forschung und Analyse (“non-consumptive research”), bei der die Forscher die gespeicherten Dokumente nicht zum Lesen oder zur Anzeige auf einem Display aufrufen. Google und zwei weitere Institutionen können für diesen Zweck berechtigten Nutzern einen Zugang zu diesem Corpus ermöglichen. Sie entscheiden ob es sich bei der geplanten Forschungsarbeit um „non-consumptive research“ handelt und es gibt keine Möglichkeit, diese Entscheidung anzufechten.

Besonders ausländische Forscher sind benachteiligt, da es nicht möglich schien, zu Forschungszwecken Zugang zu der Datenbank zu erhalten. Ein europäisches Abkommen muss auch diesem Problem Rechnung tagen. Eine unabhängige Körperschaft sollte beauftragt weden, die angeführten Ablehnungsgründe der betreuenden Institution auf deren Angemessenheit hin zu überprüfen

Fazit
Wesentlich für die Ergebnisse dieser Anhörung der Europäischen Kommission wird es jedoch sein, ob die New Yorker Richter am 8. Oktober 2009 die Einigung zwischen Google und amerikanischen Autorenverbänden als rechtens bestehen lassen. Ein postiver Ausgang für Google könnten diese Regelungen dann auch für den Rest der Welt de facto zum Standard werden lassen.

Einen kleinen Sieg des europäischen Standpunktes gibt es schon zu vermelden. Google-Sprecher Bill Echikson kündigte in Brüssel an, dass künftig Vertreter von europäischen Verlegern und Autoren an der Aufsicht des Projekts beteiligt würden, d.h. europäischer Einfluss damit wachsen würde. Es gibt sogar Meldungen, dass Google europäische Bücher aus dem Index infernen will. Was davon zu halten ist und ob dies nicht nur eine Fehlmeldung ist, muss sich erst zeigen. Wirklich wünschenswert ist dies wohl kaum.

Europa befindet sich in einem Zwiespalt. Gerne möchte man ein Konkurrenzprojekt zu Google aufbauen, aber die Europeana mit digitalen Kopien vergriffener Bücher zu befüllen ist derzeit sehr schwierig, da das europäische Urheberrecht ist in zahllose nationale Regelungen zersplittert ist. Um eine europäische Verwertungsgesellschaft für vergriffene Bücher zu schaffen, muss die EU das Urheberrecht vereinheitlichen und an die Erfordernisse einer Zukunft anpassen. Der öffentliche Sektor muss dabei federführend sein (Staatsaufgabe), aber die riesige Aufgabe ist so kostspielig, dass man auf die Hilfe privater Unternehmen wie Google und Co sehr stark angewiesen ist.

Eine Vermittlung zwischen den Interessen der privatwirtschaftlichen Verlage (Verwertern) und der notwendigen Anpassung und Vereinheitlichung des Urheberrechts unter Beachtung archivarischer und wissenschaftlicher Bedürfnisse ist eine Mammutaufgabe, ohne deren Lösung die “Herkules-Aufgabe” der Digitalisierung des gedruckten Kulturerbes nicht möglich sein wird. Hoffen wir, dass die fortschrittlicheren EU-Kommissare sich mit der Anpassung des Urheberrechts durchsetzen und es fit für die digitale Zukunft bekommen.

  1. Google-Books
    EU-Kommissarin Reding will Google nicht verteufeln
    []
  2. Denkbar wäre beispielsweise eine Beurteilung von Lehrbüchern durch ein außenstehendes Gremium mittels eines Kriterienkatalogs. So könnte für Lehrbücher, die in rascher Auflagenfolge veröffentlich werden, gelten, dass z.B. die 27. Auflage digitalisiert werden darf, wenn derzeit die 29. Auflage die Aktuellste ist und Lehrbücher mit sehr geringer Auflagenfolge nach dem 3., 5. oder siebten Jahr seit Erscheinen immer auch in Abhängigkeit davon, ob es sich um ein Standdardwerk oder ein Ladenhüter handelt. []
  3. EBLIDA-Positionspapier: Information Hearing der Europäischen Kommission zum Thema Google Book US Settlement Agreement in Brüssel, 7. September 2009 []
  4. Google-Books
    EU-Kommissarin Reding will Google nicht verteufeln [
    ]
  5. Gründe hierfür sind wohl vor allem die schlechte Usability und die hohen Einstiegshürden für die Benutzung der Seite. Google verzichtet auf Schnickschnack, der aktuellste Software benötigt, ist intuitiver bedienbar und überzeugt anspruchslose Nutzer mit einem einfachen Konzept. Fehlerhafte Metadaten fallen da für den Otto-Normal-Nutzer und angehende Wissenschaftler weniger ins Gewicht, obwohl an dieser Stelle Libreka punkten könnte. []
  6. Bücherstreit: Googles Buch-Suche beschäftigt die EU-Kommission des DBV []
  7. EBLIDA-Positionspapier: Information Hearing der Europäischen Kommission zum Thema Google Book US Settlement Agreement in Brüssel, 7. September 2009 []
  8. EBLIDA-Positionspapier: Information Hearing der Europäischen Kommission zum Thema Google Book US Settlement Agreement in Brüssel, 7. September 2009 []
  9. Kuhlen, Rainer: Zwischenbericht des Sprechers des Aktionsbündnisses zu den direkten Verhandlungen mit Google in Mountain View via Iuwis.de/blog []