„Libreka! ungeschminkt“ bringt die Branchenplattform in die Diskussion

Das Schreiben „Libreka! ungeschminkt“ wurde anonym veröffentlicht und erschien zu einem Zeitpunkt, bei dem sich die Buchbranche und vor allem die schöne heile E-Book-Welt sich von der glänzendsten Seite zeigen wollten. Genau zur Zeit der Frankfurter Buchmesse verbreitete es sich wie ein Lauffeuer. Dieses Schreiben wurde vom Verleger-Ausschuss in der heutigen Sitzung im Frankfurter Buchhändlerhaus zum Anlass genommen, intensiv über die Branchenplattform libreka! zu diskutieren.

Wohl erwartungs gemäß ist, dass MVB-Geschäftsführer Ronald Schild die Meinung vertritt, libreka! weise Erfolge vor und man hätte inzwischen auch bei den Endkunden einen größeren Bekanntheitsgrad erreicht. Ich kann mir hierbei irgendwie nicht den Gedanken verkneifen, dass schlechte Publicity immer noch besser als keine Publicity ist und so die Etablierung eines Markennamen unterstütz. Lobbyfrontmann Matthias Ulmer (stellv. Vorsitzender des VA; Ulmer Verlag) kam natürlich beim Jonglieren der Zahlen bezüglich des Soll- und Ist-Standes des Projekts – wie kaum anders zu vermuten – zum Ergebnis, dass libreka! im Marktvergleich ziemlich gut dastehe. Die Frage dabei ist immer, mit wem man sich vergleicht.

Eine kritischere Stimme scheint hier Karl-Peter Winters (Vorsitzender des VA; Verlag Dr. Otto Schmidt) erhoben zu haben, der die Skepsis der eigenen Branche gegenüber libreka! beunruhigend findet. Man sei dem ursprünglichen Ziel, die beste Volltextsuche zu schaffen, bisher nicht gerecht worden. Nun vermutlich liegt das auch daran, dass kommerzielle Verlustängste dem doch erheblich entgegen standen. Statt Neugier zu wecken, kann man wohl sagen, hat es die Plattform geschafft, viele ihrer potentiellen Wiederholungstäter bei deren ersten Besuch dauerhaft abzuschrecken. Hinter den Kulissen scheint es eine mangelhafte Kommunikation zu geben und das wirkt sich eben auch auf den Service aus.

Die Qualität der Basisfunktionen von libreka! müsse verbessert, mit den Verlagen müsse stärker als bisher kommuniziert werden, so Winters. Der VA-Vorsitzende traf damit die Stimmung vieler Sitzungsteilnehmer.

Derzeit scheitert libreka! wohl auch ein der „vernünftige(n) Erwartungshaltung“, für die Ronald Schild plädierte. Dass die „Erwartungshaltung“ vielleicht zu hoch war mit den vollmundigen Ankündigen, ist nicht zu verdenken. Google und Google Books ist durch (Todes- oder Über-)Mut zu einer entsprechenden Bekanntheit gelangt, da kann man sich denken, dass man mit der Zögerlichkeit deutscher Verlage nicht gleichen Erfolg in so kurzer Zeit erreichen kann. Gewiss ist die personelle und finanzielle Ausstattung der MVB nicht mit Google oder Amazon vergleichbar, aber eigene Wege zu beschreiten ist immer risikoreich. War man denn eigentlich dazu bereit, ein wirkliches Risiko auf sich zu nehmen oder hat man sich hier nicht im eigenen Elan durch zögerliche Bedenken selbst ausgebremst? Dieser Kritikpunkt ist sicherlich ehrlich, wirkt aber wie ein verzweifelter Verteidigungsschlag nach der eigenen positiven Bewertung seines Produkts:

Außerdem würden der MVB häufig digitale Versionen von Titeln geliefert, die mit erheblichem Aufwand nachbearbeitet werden müssten, um auf libreka! als E-Book verkauft werden zu können.

Die Kritik von Vittorio E. Klostermann (Vittorio Klostermann Verlag), Albrecht Hauff (Thieme) und Hans Freiwald (CW Niemeyer Buchverlage) wird hoffentlich ernst genommen, denn sonst kann man das Projekt libreka! als gescheitert abhakten. Sie stellten fest, dass zwischen der öffentlichen Wahrnehmung der Plattform und der Selbsteinschätzung des Verbands Welten liegen. Hierzu ist es wichtig, dem jetzt intensiv gegenzusteuern, um zu verhindern, dass Verlage das zu sinken drohende Schiff verlassen.

Bernd Weidmann (Die Werkstatt) plädierte dafür, das anonyme Papier nicht als bloße Schmähschrift abzutun und sich in die Situation der Kritiker zu versetzen.

Eine sachliche Bewertung der vorhandenen Unzulänglichkeiten bei libreka! wird schwer werden, zumal jetzt mehr und mehr Emotionen mitschwingen. Die Defizite in der Kommunikation abzustellen und die Missstimmung in der Branche besser wahrzunehmen ist einer der wichtigsten Ansatzpunkte. Zudem sollte auf die Wahrnehmung der Kunden und der Konkurrenz (wenn man Bibliothekare dazu zählen möchte) frühzeitiger geachtet werden. Bereits 2007 wurde da an den Angeboten von libreka! nicht unbedingt ein gutes Haar gelassen.

Kommentar zu:
Diskussion um libreka! via Börsenblatt.net

Google Books im ZDF Mittagsmagazin

Ein kleiner Bericht über die digitale Bibliothek von Google vom 07.09.2009.

Seit die Internet-Suchmaschine Google alle Bücher dieser Welt digitalisieren möchte, gibt es jede Menge Kritik an diesem ehrgeizigen Projekt. Viele Autoren und Verleger fürchten um ihre Urheberrechte.

http://www.youtube.com/v/-26MwQQJP-k&hl=de&fs=1&color1=0x2b405b&color2=0x6b8ab6 – Video wurde gelöscht.

Geändert am 03.06.2018

Google-Book-Settlement und Europas Digitalisierungs-Urheberrechtsproblematik

Gestern und heute befasste sich die EU-Kommission in einer Anhörung mit der Digitalisierung der Bücher dieser Welt. Es sollte ein Überblick über die Auswirkungen des „Google Book US Settlement Agreement“ auf die europäische Verlagswirtschaft, die europäischen Autoren und Konsumenten gewonnen werden sowie auf die europäische Gesellschaft als Ganzes, zumal indirekt auch europäische Autoren und Übersetzer betroffen sind.

Eines machten EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zum Thema Google Books schon vorher deutlich:

„Wenn wir zu langsam digital werden, könnte die Kultur Europas in Zukunft darunter leiden“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung […].1

In der Anhörung konnten sich die Betroffenen zu Wort melden und ihre Beeinträchtigungen sowie Vorteile dieses Google-Book-Settlement benennen. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden.

1. Scope of the settlement
2. The quantity and status of European works covered by the Settlement
3. The Book Rights Registry
4. The notion of „commercial availability“
5. Consumer issues

Im Interesse der Bibliotheken veröffentlichte der europäische Bibliotheksverband EBLIDA im Vorfeld zu dieser Problematik ein Positionspapier (Deutsche Fassung des DBV).

Geographische Grenzen
Die Urheberrechtsgesetze gelten nur innerhalb der Staatsgrenzen, d.h. das Abkommen hat den Geltungsbereich der Vereinigten Staaten von Amerika. Erweiterte Leistungsangebote, z.B. Zugang zu europäischen verwaisten Werken (d.h. Werken ohne zu ermittelnden Urheber) im Volltext, können europäische NutzerInnen derzeit nicht genießen, da sie sich außerhalb des Regelungsbereiches des Abkommens befinden. Für Europa müsste an dieser Stelle ein Abkommen zwischen Google und den jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaften der einzelnen europäischen Länger geschlossen werden. Dafür stimmen aber häufig noch nicht die Grundlagen der Urheberrechtsgesetzgebung, z.B. sind nicht überall die erweiterte kollektive Wahrnehmungsverträge gesetzlich möglich oder es gibt keine Wahrnehmungsgesellschaften/Organisationen mit genügend weitreichender rechtlicher Befugnis für den Abschluss eines solchen Abkommens mit Google.

für Europäer besteht die Gefahr einer erheblichen Ungleichheit hinsichtlich des Zugangs zu (Google-)Büchern in digitalisierter Form. Ohne europäische Google-Vereinbarung werden europäische Universitäten und Bildungseinrichtungen gegenüber Universitäten und Einrichtungen in den USA extrem benachteiligt sein. Hier ist eine schnelle Reformierung der europäischen Urheberrechtsregelungen besonders hinsichtlich verwaister Werke und Bibliotheken notwendig, sonst fehlen auf europäischer Seite Digitalsierungsprojekte mit attraktiven inhaltlichen Angeboten.

Kritik bei Archivalia, 20.11.2008

„Die Europeana verfügt über ein Jahresbudget von gerade einmal 2,5 Millionen Euro, 14 Vollzeitkräfte arbeiten daran, Europas Kulturschätze ins digitale Zeitalter zu heben.“
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,591570,00.html

Und dann so ein Murks!

Europeana ist derzeit nur ein europäischer Furz gegen Google.

Bei der Debatte um mögliche Urheberrechtsverletzungen geht unter, dass ein Großteil der von Google digitalisierten Werke bereits gemeinfrei sind, d.h. in Bezug auf europäische Texhte, sind die Rechteinhaber mehr als 70 Jahre tot und jeder darf inzwischen diese Werke nutzen, da die Urheberrechte erschlossen sind. In der Diskussion wird wohl des öfteren ein generelles Misstrauen gegenüber dem Geschäftsgebaren des Unternehmens mit dem Slogan „Don’t be evil“ nach Außen getragen.

In dieser Kritik am Google-Buch-Projekt spiegelt sich auch die urheberrechtliche Problematik europäischer Bibliotheken wieder. Zukunftsorientierung kollidiert erheblich mit dem durch profit-orientierte Lobbyisten gestalteten Urheberrecht. Immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, ist auf Dauer keine Lösung für eine wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Bevor hier wieder jene den Finger heben, die an Belletristik denken – ich spreche hier von Voraussetzungen des Urheberrechts für Werke, die für Forschung, Lehre und lebenslanges Lernen notwendig sind. Für diese Werke muss eine Fristenlösung für die Digitalisierung gefunden werden, die der kommerziellen Verwertung nicht entgegen steht, die aber auch den notwendigen Zugang zu diesen Informationen in digitalisierter Form erlaubt.2 Gerade in Hinblick auf die geographischen Einschränkungen des Google-Abkommens ist es von größter Wichtigkeit, dass rechtliche Hürden für Abkommen dieser Art, aber auch für europäische Digitalisierungsprojekte abgebaut werden.

Für Google-Books aus Sicht der Bibliotheken heißt es:

Es sollte keine Mühe gescheut werden, den nötigen rechtlichen Rahmen zu schaffen und Abkommen in allen Ländern zu schließen, um zu gewährleisten, dass diese in ihrem Ausmaß bisher unbekannte Informationsressource in ganz Europa zugänglich gemacht wird, um gleichberechtigten Zugang zur Förderung von Lernen und menschlicher Entwicklung zu sichern.3

EBLIDA/DBV sehen einige Punkte des Settlements besonders kritisch:
————————— Weiterlesen

  1. Google-Books
    EU-Kommissarin Reding will Google nicht verteufeln
    []
  2. Denkbar wäre beispielsweise eine Beurteilung von Lehrbüchern durch ein außenstehendes Gremium mittels eines Kriterienkatalogs. So könnte für Lehrbücher, die in rascher Auflagenfolge veröffentlich werden, gelten, dass z.B. die 27. Auflage digitalisiert werden darf, wenn derzeit die 29. Auflage die Aktuellste ist und Lehrbücher mit sehr geringer Auflagenfolge nach dem 3., 5. oder siebten Jahr seit Erscheinen immer auch in Abhängigkeit davon, ob es sich um ein Standdardwerk oder ein Ladenhüter handelt. []
  3. EBLIDA-Positionspapier: Information Hearing der Europäischen Kommission zum Thema Google Book US Settlement Agreement in Brüssel, 7. September 2009 []

Schutzlos der Willkür eines Giganten ausgeliefert

Unter den seit 2004 durch Google digitalsierten Büchern befinden sich auch deutsche Bücher, die noch immer urheberrechtlich geschützt sind. Damit sind viele Betroffene nicht uneingeschränkt einverstanden. Zwar hat sich Google mit amerikanischen Autoren und Verlegerverbänden Herbst 2008 in einem noch durch Gerichte abschließend zu bestätigen Vergleich geeinigt, aber deutsche Urheber und Verlage sind damit nicht eiinverstanden, da hier ungefragt amerikanisches Recht auf deutsche Urheberwerke übertragen wird.

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort möchte für die Rechteinhaber auch jene Rechte kollektiv wahrnehmen, die nach dem Google Settlement den Urhebern zustehen. Dies geht aber nur mit einer Ergänzung der Wahrnehmungsverträge. Die Zeit drängt allerdings. Bis zum 05. Mai 2009 müssen die Vergütungsansprüche für jedes in den USA durch Google digitalisierte Buch geltend gemacht werden. Google bietet eine Entschädigung in Höhe von 60 US-Dollar für jedes gescannte Buch an und eine pauschalisierte Verteilung von 63 Prozent der Werbeeinnahmen an.

Das zweite Ziel der VG Wort ist die Entfernung von vergriffenen und lieferbaren Büchern aus dem Digitalisierungsprogramm. Urheberrechtlich geschützte Werke sollen, sofern es noch berechtigte Rechtsansprüche gibt, nicht durch Google genutzt werden dürfen. Was verspricht man sich dadurch? Die VG Wort und die Rechteinhaber gehen davon aus, dass den Urhebern Schäden dadurch entsteht, dass Google die Bücher digital zugänglich macht. Man erwartet wohl, dass mögliche Verluste höher sind, als die Einmalzahlung und die anteilig ausgezahlte Gewinnbeteiligung von Google. Wie dem auch sein wird, wird die Zeit zeigen.

Ob es wirklich so günstig ist, ganz aus dem Vergleich mit Google auszuscheiden, ist fraglich, denn Google Books hat sicherlich auch eine Art Werbeeffekt für die dort verzeichneten Bücher. Die Frage ist also, ob es nicht sinnvoll sein kann, das Buch trotz Lieferbarkeit bei Google Books zu belassen.

Einen weiteren entscheidenden Punkt dieser Aktion von VG Wort offenbart sich im dritten Ziel der Verwertungsgesellschaft. Man will auf Dauer das Recht eingeräumt bekommen,die digitale Nutzung vergriffener Werke zu lizenzieren. Hier würde dann nur noch einen Ansprechpartner geben. Doch dies ist nur möglich, wenn sich die Rechteinhaber damit einverstanden erklären. Und man überlässt bei lieferbaren Werken natürlich auch Autoren und Verlagen die Möglichkeit, direkt mit Google Nutzungsverträge abzuschließen.

Autoren können auch darüber entscheiden, ob sie ganz aus dem Vergleich aussteigen oder eigene Einwände geltend machen wollen. Die Einwände müssten ebenfalls bis fünften Mai genannt und nicht im Rahmen der VG Wort vertreten werden. Eine individuelle Durchsetzung in den USA gilt als sehr schwierig, so dass die VG Wort davon eher abrät.

Die Situation des deutschen Urheberrechts sieht VG Wort durch all die Möglichkeiten des Internet gefährdet. Eine effektive Verfolgung von Urheberrechtverletzungen ist bis jetzt nicht möglich.

Die Welt hat nun auch einen sachlichen Artikel zum Problem des Google Settlement gebracht. Zwar wirken die Fakten verkürzt und unvollständig, doch verzichtet man auf jegliche Polemik und Verknüpfung falscher Tatsachen, wie es in letzter Zeit bei einigen Zeitschriften der Fall war.

Quelle
Google digitalisiert auch deutsche Autoren via Welt online

Erster-Aprilente: Google wird zum Buchhändler

Bis jetzt ist es noch niemandem aufgefallen, aber der Beitrag Google als Buchhändler stimmt nicht so ganz. Google zeigt derzeit – so weit mir bekannt ist – keine Ambitionen als Zwischenhändler im Buchhandel aufzutreten.

Natürlich wird Google hier nicht das Print-Buch vertreiben, sondern einzelne benötigte Kapitel oder das gesamte wissenschaftliche Buch als E-Book. Verlage können sich bereits jetzt dafür anmelden.

Verlinkt wird hier nur auf das Partnerschaftsprogramm von Google, bei dem sich Verlage und Buchhändler anmelden können, um entsprechend gefundene Google-Scan-Bücher direkt an den Suchenden zu verkaufen. Dieses Programm gehört mit zum Werbeangebot, von dem letztendes die Autoren der Bücher profitieren können.

Ich wünsche allen noch einen schönen 1. April

Google als Buchhändler

Die Buchsuche, die ein gutes Instrument für die bibliothekarische Auskunftsarbeit ist und die vor allem schwer zugängliche, verwaiste Werke und gemeinfreie Bücher (vor 1923) enthält, integriert umstrittener Weise auch Bücher, die derzeit nicht mehr gedruckt werden aber auch aktuelle Bücher.

Die Einigung mit den Verlegern durch das „Google Settlement“ ist noch nicht gerichtlich bestätigt, aber schon denkt Google weiter. Die Buchsuche und Volltextanzeige sollen als Premiumaccount in Bibliotheken zugänglich gemacht werden. Hier befürchten Bibliotheken zurecht, dass Google sein Monopol nutzen wird und die diktierten Bedingungen unerfüllbar sein werden.

Um hier billigere Angebote an Bibliotheken machen zu können, will Google demnächst nicht nur Hinweise geben, wo ein Leser das bei Google Books gefundene Buch entleihen oder kaufen kann, nein Google will zunehmend auch als Vertriebsplattform für die Verlage in Erscheinung ertreten. Natürlich wird Google hier nicht das Print-Buch vertreiben, sondern einzelne benötigte Kapitel oder das gesamte wissenschaftliche Buch als E-Book. Verlage können sich bereits jetzt dafür anmelden.

In dieser Form wird aus Google nicht nur ein Verlag sondern auch ein Buchhändler. Über die genauen Konditionen für die Verlage und Preise ist noch nichts nach Außen gedrungen.

[Update]

Aprilscherz

Das Dilemma des Autor-Google-Verhältnisses

Die FAZ schießt gegen Google. Malerisch beschreibt man das Aufbegehren gegen Google als „Rückzugsgefecht versprengter Truppen gegen eine Übermacht“. Es fehlt bei der Einleitung nur das Wort „Größenwahn“ in Bezug auf Googles Politik des Auslotens normativer Grenzen, wenn es darum geht, das Weltwissen verfügbar zu machen.

Dabei geht es nicht nur ums große Geld, sondern auch selten mit ganz legalen Mitteln zu – wie bei großen Eroberungszügen nicht anders zu erwarten.

Alles begann damit, dass Google sich vor erst fünf Jahren an das Riesenprojekt wagte, die Bestände amerikanischer Bibliotheken zu scannen. Neben Public-Domain-Werken, nicht mehr lieferbaren Büchern sind dort aber auch noch urheberrechtlich geschützte und lieferbare Bücher zu finden. Einen Großteil der Masse der Google-Scans betreffen die Books-out-of-Print. Europäische Bibliothekspartner lassen nur gemeinfreie Bücher digitalisieren.

Das dreijährige Mammutverfahren kostete 45 Mio Dollar und häufte eine Million Akten- und Gutachtenseiten an. Oktober letzten Jahres dann wurde der Vergleich „Google Book Settlement“ eingereicht und wird seit dem auch durch eine große Anzeigenkampagne und im Internet in 36 Sprachen bekannt gemacht. Damit sollen die Autoren über die Modalitäten des Settlements aufgeklärt werden.

Der Ton wurde leider nicht sachlicher, nachdem der erste Frust niedergeschrieben war. Sicherlich muss man bemängeln, dass die Übersetzung wohl mit Hilfe von Googles hauseigener Übersetzungsmaschine durchgeführt worden war und keine deutschen Urheberrechtler herangezogen worden.

So wird schon auf der ersten Seite aus einem „Verleger“ ein „Herausgeber“ und aus einem „Autor“ ein „Unterklasse-Autor“.

Damit wird dieser Vertrag rechtlich praktisch unlesbar.

Ein zweites Leider mag vielleicht auch gelten. Um herauszufinden, ob die eigenen Werke digitalisiert wurden, hat auch Schwierigkeiten. Metadatenquelle war der Worldcat, der mit 270 Millionen Büchern aus allen Ländern doch recht unübersichtlich ist.

Der FAZ-Autor macht sich auch hier unreflektiert zum Sprachrohr eines (zumindest vom Sprachstil so wirkenden) aufgebrachten Christian Sprang,seines Zeichens Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Hinzu kommt: Wer das Settlement-Formular ausfülle, gebe schon wieder jede Menge Metadaten von sich preis.

Die Opt-out-Klausel, die es Autoren und Verlagen ermöglicht, Google mitzuteilen, dass sie aus dem Vergleich aussteigen wollen. Dies ist für den Riesen nicht verpflichtend, dass er die Bücher tatsächlich aus dem Netz nehmen muss. Erst mit einer Privatklage in den Vereinigten Staaten kann der Autor/Verlag nachweisen, dass Google amerikanisches Copyright gebrochen hat. Kleine Verlagee und einzelne Autoren können sich dies finanziell nicht leisten. Bis zum Ende der „notification period“ am 5. Mai 2009 müssen sich Autoren bzw. Verlage gemeldet haben.

Die Frage, die sich stellt, ist natürlich, welche Vorteile Autoren davon hätten, dass sie sich dieser größeren Sichtbarkeit entziehen. Muss man auf seinem Recht bestehen, nur um Recht zu behalten? Fast trotzig wirkt hier die Reaktion des deutschen Jusitziars. Welche Nachteile befürchtet man, dass man allen Autoren und Verlagen pauschal dazu rät, Google zu verlassen? Wo gibt es offizielle, sachliche Entscheidungshilfen, die ein Pro & Contra einer solchen Entscheidung klar darstellen oder abwägen?

Am 11. Juni wird das Gerichtin New York dem Vergleich mit hoher Wahrscheinlichkeit zustimmen, da sich hier in den Augen der Richter die Prozessparteien selbständig geeinigt haben.

Sollte trotz von mehreren Seiten angekündigter Einsprüche der Vergleich am 11. Juni bestätigt werden, wird der Tag als Wende in die Geschichte des Urheberrechts eingehen.

Formal gilt dieser Vergeleich nur in den USA, dennoch befürchtet der Börsenverein, dass jetzt das Urheberrecht leichter umgehbar wird. Der Autor sieht dadurch die bisherige Rechtsstaatlichkeit für Verleger und Autoren bedroht.

Google erhält durch diesen Vergleich eine andere Rolle. Die Regelungen des Settlement mit der Authors Guild sehen eine Garantiesumme von 60 Dollar pro unauthorisiert digitalisierten Buch vor. Diese Autoren können mit entscheiden, ob und in welchem Umfang Google das Werk im Zusammenhang mit Werbung nutzen darf. An die Autoren wird außerdem pauschalisiert dreiundsechzig Prozent der Werbeeinnahmen Googles ausgeschüttet.

So wird Google zum Händler und nach 2011 zum Verleger. Denn das gar nicht unrealistische Kalkül der Firma sieht vor, dass höchstens einer von zehn Copyright-Inhabern seine Ansprüche geltend machen wird. Damit fallen die Rechte im Lauf der nächsten Jahre an Google.

Mir ist Unklar, in welcher Form Google hier zum Verleger wird. Wikipedia definiert Verleger:

Früher bezeichnete man mit Verleger den Auftraggeber im Verlagssystem. Heute bezeichnet der Begriff einen Unternehmer, der einen Verlag für Bücher, Noten, Zeitschriften oder Zeitungen betreibt oder leitet. Die Branchenbezeichnung leitet sich von Vorlage ab. Der Verleger geht mit Druck- und Werbungskosten in Vorlage.

In diesem Fall wird Google nicht erst 2011 zum verleger, sondern ist es bereits seit der Verlag Scans erster Bücher der Public Domain angeboten hat.

Die Regelung des Vergleichs sichert Google, dass sollten alle sieben Millionen Rechteinhaber die 60 Dollar pro Buch verlangen, maximal 420 Millionen zahlen muss. Auch diese Rechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es sind etwa 7 Millionen Bücher, die digitalisiert worden, aber etwa 500.000 fallen davon unter die Public Domain. Die muss man wohl abziehen. Google scheint nicht mit einer großen Anzahl von Anträgen zu rechnen, denn man stellt 45 Millionen Dollar, d.h. knapp 11 % der Summe für die Auszahlung bereit.

Schon jetzt darf, die Zustimmung des Gerichts voraussetzend, Google alle Bücher einscannen, die bis zum 5. Januar 2009 erschienen sind. „Das ist das eigentlich Teuflische an diesem Plan“, erklärt Sprang.

Kolidieren hier die Wünsche des größten Menschheitsprojekts mit den Vorstellungen des geistigen Eigentums? Sehr schön, jetzt kommen wir zu den tapferen Männlein, die sich gegen die Übermacht stämmen. Auf dieses Bild habe ich direkt seit Beginn des Feuilletons gewartet.

Der Börsenverein hat sich mit der Verwertungsgesellschaft Wort und mit dem Schriftstellerverband verbündet, die sich normalerweise um das Eintreiben von Kopier- und anderen Vervielfältigungserlösen für Autoren kümmert. Die VG Wort soll nun ihren Wahrnehmungsvertrag gegenüber 380.000 Vertragsnehmern um die elektronischen Rechte erweitern. Per Rechtsgutachten ist diese Vorgehensweise abgesichert, es wäre ein Pfund, mit dem sich wenigstens ein wenig wuchern ließe.

Und jetzt passiert was, wo ich stutzte. Bis eben war Google der Buh-Mann und auf einmal träumen nicht alle Autoren davon, Google zu enteignen? Das ist eine sehr unerwartete Wendung am Ende des Beitrages.

Sicherlich muss man Googles Tätigkeiten besser kanalisieren und den Kopf gottergeben in den Sand zu stecken oder einfach das, was Google macht, unreflektiert zu verteufeln.

So gelähmt wirkt die Branche angesichts der Chuzpe, dass viele klagen, der Kampf sei schon verloren – bevor sie ihn aufgenommen haben. Mit den Urheberrechten gäbe man, so der Schriftsteller Thomas Hettche, auf, wofür man Jahrhunderte gekämpft habe.

Etwas ungläubig las ich dann, dass der Digitalisierungskritikier und Schriftsteller Thomas Hettche sich mit einer für seine Arbeit doch so wichtigen Vereinbarung, die seit Monaten durch die Presse geistert, noch nicht auseinander gesetzt hat. Damit reiht er sich wohl in die Mehrheit der Autoren ein.

Das zeigt einmal mehr das man „dagegen“ ist, ohne das Problem oder die Möglichkeiten zu beleuchten. Autoren, die sich nämlich auch mit den Chancen auseinander setzen, erkennen, dass sie als passive Nutzer nämlich sogar selbst von Google Books profitieren. Das zeigt aber auch das Dilemma in denen Autoren stecken. Einerseits haben sie nicht wirklich Einfluss auf Google, andererseits gewinnen Sie auch durch die bessere Sichtbarkeit ihrer Bücher. Ich persönlich habe schon mehrfach Fachbücher erworben, die ich in der Bibliothek nicht schnell beschaffen konnte und deren Relevanz ich über Google evaluieren konnte. Also, das ist dann wohl Google Books als die perfekte Werbeplattform.

Glücklich ist die Lösung für beide Seiten nicht, da man mit mehr Einigungsbereitschaft von beiden Seiten im vorfeld eine einvernehmlichere Lösung hätte erzielen können.

Unter den Büchern, die Google digitalisieren will, befinden sich nach Angaben es Börsenvereins allein 50.000 deutschsprachige Titel von Random House Deutschland, dem größten deutschen Publikumsverlag. Random House Vorstandsvorsitzender Joerg Pfuhl ist nicht ganz so ablehnend:

„Grundsätzlich ist der Google-Vergleich eine gute Sache. Er könnte Basis für neue Geschäftsideen sein. Und immerhin hat Google die Urheberrechte nun anerkannt.“ Aber auch er räumt ein, Google habe „viel Misstrauen gesät. Die Vorgehensweise ist bekannt: Fakten schaffen, um dann unter Druck Lösungen zu erzwingen.“

Google muss zeigen, dass es auf der finanziellen Seite wenigstens ein verlässlicher Partner ist und das Vertrauen rechtfertigt, dass Autoren in das Unternehmen einbringen.

Eine letzte Schwarzmalerei kann sich der Autor am Ende des Beitrages nicht verkneifen. Er sieht ein Grundsatzproblem, dass dieser Prozess akut werden lässt.

Werden künftig Werke der Wissenschaft, der Literatur geschrieben, wenn sie sogleich Gemeingut im Internet sind? Was, wenn die neuen Geschäftsmodelle es Urhebern nicht mehr ermöglichen, von dieser Arbeit zu leben: Verschwinden dann ganze Berufszweige und machen den Selbstausstellern Platz?

Da will ich mal ein paar genauso grundsätzliche Gegenfragen stellen. Schaffen wir den Zugang zu Wissen für eine Elite, wenn der Zugang zu Informationen immer kostenpflichtig ist? Geht nicht zu viel Wissen verloren, weil es nicht zur rechten Zeit auffindbar ist? Ist der Schaden für die Allgemeinheit nicht höher, wenn wegen fehlendem Wissenszugang die Forschung erlahmt oder es zu Doppel- und Dreifachentwicklungen kommt (mal abgesehen, dass wir damit zur Zeit sowieso schon zu kämpfen haben)?
Natürlich muss man Google im Auge behalten und verhindern, dass aus Google ein neues Elsevir wird. Google darf kein Monopolist bleiben. Und man mag meinen, die Industrie und damit auch die Content-Industrie, wüßte, dass Konkurrenz das Geschäft belebt Ich weiß, das ist ein abgedroschener Allgemeinplatz, doch die Bestrebungen mit Libreka wirken einfach nur ungeschickt. Da klingt es richtiggehend getroffen, was der Autor zum Schluss schreibt:

Früher hätte man nach der Politik gerufen und ihr erklärt, dass Wissen systemwichtig sei. Doch die Politik scheint sich für all das nicht zu interessieren.

Quelle:
Hintermeier, Hannes: Das Teuflische an diesem Plan via FAZ.Net

FAZ, Google, VG Wort und irgendwo auch Bibliotheken

Wieviel Selbstbetrug ist dabei, wenn man dem „liebenswerten“ Riesen Google traut? Bunt und lässig wirkt die schnelle Suchmaschine und ihr Motto „Don’t be evil“ ist geradezu sympatisch. Das Versprechen, nicht mehr in Büchern blättern zu müssen, ist eine Verheißung, die Google mit „Google Books“ glaubhaft werde lässt.

Aus ehemaligen Gegnern dieses Projektes, den Autoren und Verlegerverbänden, wurden in den letzten drei Monaten nach der bahnbrechenden Einigung am 28. Oktober 2008:engl: „Branchenpartner“. Damit ist man bei der Sache also schon beim „Wir“ angekommen.

Eng wollen die Suchmaschinisten mit ihnen zusammenarbeiten, „um noch mehr Bücher dieser Welt online verfügbar zu machen“. Das utopisch Vermessene steckt in der Wendung „dieser Welt“, welche Google erneut zu erobern ausgezogen ist – und wie wohl niemand zuvor in der Geschichte über alle Kulturen, Sprachen und Religionen hinweg tatsächlich in den Griff zu bekommen scheint.
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Anders ist da der Auftritt deutscher Streiter wie der VG Wort, die nun gegen das Projekt Google Books vorgehen möchten, für das Google in den USA „trotz bisheriger Rechtsunsicherheit schon sieben Millionen Bücher digitalisiert“ hat.

Weiterlesen

Mobil gemacht gegen Google Books!

Der Börsenverein, der Verband deutscher Schriftsteller (VS) und die VG WORT gehen gegen den us-amerikanischen Dienst Google Books vor. Sie wolllen damit eine ihrer Meinung nach ungenehmigte Digitalisierung ihrer Bücher durch Google in den USA beenden.

Ende November 2008 einigte sich Google nach einer Zahlung von 125 Millionen US-Dollar mit den Verbänden Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) und beendete somit einen mehrjährigen Streit zwischen dem Suchmaschinenbetreiber und den US-Rechteinhabern. Danach darf Google die kompletten Buchbestände der größten US-amerikanischen Bibliotheken, die der Internetkonzern gescannt hatte, auf seiner Plattform „Google Books“ zugänglich machen.

Für deutsche Bücher ist diese Einigung nicht gültig. Deutsche Verlage und Autoren richten sich dagegen, denn sie sehen nicht ein, warum dieses Abkommen auch für ausländische und somit deutsche Werke gelten soll.

Google habe sieben Millionen Bücher ohne Genehmigung der Rechteinhaber vervielfältigt, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. [… ] Unter den circa 7 Millionen Büchern, die von dem Vergleich erfasst werden, sind auch zehntausende deutschsprachige Buchtitel, so der Börsenverein.

Besonders problematisch ist, dass der Onlinezugang zu geschützten Werken, die allerdings nicht mehr gedruckt werden, bei Google Books nur gegen Bezahlung möglich ist, wobei er in Bibliotheken kostenlos ist. Als ein weiteres Problem wird angesehen, dass Rechteinhaber ihre Werke nur schützen können, wenn sie diese in ein Buchrechte-Register eintragen (Opt-Out-Verfahren). Für weiterhin verlegte Titel ist die Aufnahme in Google Books nur mit der Zustimmung der Verleger und Autoren möglich.

„Ein effizienter Schutz der Interessen von Urhebern und Verlagen ist in dieser Situation am besten durch ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten zu erreichen“, sagte VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats.

Bei ihrem Vorgehen stützt sich die VG WORT auf ein Rechtsgutachten, welches durch eine spezialisierte internationale Anwaltskanzlei erstellt wurde. Auf dieser Basis soll das weitere Vorgehen abgesprochen werden. Außerdem versucht VG WORT ihr Vorgehen mit anderen Verwertungsgesellschaften im deutschsprachigen Raum abzustimmen.

Quelle:
Deutsches Bündnis gegen Google-Dienst für gescannte Bücher via golem.de
Deutsche Autoren und Verlage wollen Verlust von Bücherrechten an Google verhindern via heise online

Wenn sich Bibliotheken gemein mit Google machen…

… ist das dann fortschrittlich oder gefährliche Dummheit. Das mag jeder Bibliothekar für sich entscheiden. Wie gestern bereits berichtet ist es heute amtlich: BSB und Google arbeiten in Sachen Buchdigitalisierung für dasGoogle Library :engl: zusammen.

Jens Redmer, Leiter der Google Buchsuche für Europa, den Mittleren Osten und Afrika, in der Pressemitteilung: „Die einzigartigen Bestände der Bayerischen Staatsbibliothek sind ein spannender Beitrag zur Google Buchsuche, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Bücher dieser Welt entdecken zu helfen.“

In dem vorab veröffentlichten Manuskript:engl: kritisierte Thomas C. Rubin, Justiziar bei Microsoft: Google wolle sich durch systematische Urheberrechtsverletzungen bereichern.

Quellen:

Stellungnahme Bayerische Staatsbibliothek:
Kooperation mit Google

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