LIBREAS Ausgabe #21 erschienen

Diesmal hat die neuste Ausgabe #21 von LIBREAS den Schwerpunkt „Bilder, Graphen, Visualisierungen„.

Schwerpunkt: Bilder, Graphen, Visualisierungen

Freier Teil

Rezension

Ist die DRM-Diskussion in Bibliotheken angekommen?

Digital Rights Management (DRM) für E-Books ist ja schon etwas länger in der Diskussion. Auch Standards zum Erwerb von E-Books gibt es schon etwas länger. Doch wie eindeutig positionieren sich diese zu DRM?

Welche bibliothekarischen Standards für den Erwerb von E-Books gibt es überhaupt, die das Thema DRM thematisieren? Mir sind derzeit nur zwei bekannt.
Es gibt einerseits die E-Book-Standards der AG E-Books der Bayerischen Bibliotheken, eine Seite die seit dem 22. Januar 2007 besteht.
Dort widmet man dem Thema DRM genau einen Satz:

Technische Vorkehrungen dürfen nicht die volle Ausschöpfung der urheberrechtlich zulässigen Möglichkeiten einschränken (vgl. auch oben Nutzungsfunktionalitäten).

Die einzigen betroffenen Nutzungsfunktionalitäten, die dann dort aufgezählt werden, sind:

Datendownload für Nutzer: bevorzugt komplett; falls nicht erreichbar mind. kapitelweise1

Ggf. müsste dann eine Nutzung nach § 52a UrhG hinzugezogen werden, wenn es um die Verwendbarkeit für E-Learning-Angebote geht.

Für weitere zulässige Möglickeiten müsste man an der Stelle also in das Urheberrechtsgesetz zu seinen Schranken schauen: Zitieren für privaten und wissenschaftlichen Gebrauch, Anfertigen von Privatkopien, Anfertigen von Kopien für den wissenschaftlichen und lehrenden Gebrauch,… Eine Handlungsempfehlung, wie mit DRM aber ansich umzugehen ist, wird durch diese Standards nicht wirklich gegeben. Wann sind DRM-geschützte Dokumente nicht mehr erwerbenswert? Wie sieht die grundsätzliche Empfehlung aus?

Anders sieht das bei den Standards der AGMB aus, auf die auch hier im Blog bereits eingegangen wurde.

Kritisch sieht man elektronische Lehrbücher, welche durch proprietäre/flash-basierte Anzeigeprogramme massiv in ihrer Nutzung eingeschränkt werden.

Behinderungen durch DRM-Mechanismen werden von der AGMB gleichermaßen sehr kritisch gesehen und für Campuslizenzen von Lehrbüchern prinzipiell abgelehnt. Die AGMB empfiehlt ihren Mitgliedern mit allem Nachdruck, bei Verträgen auf den Kauf/Lizenzierung von DRM-freien Medien zu bestehen.

Wie sieht jedoch die Realität häufig aus? Sie sieht genauso aus, wie bei überteuerten Zeitschriftenpreisen. Es gibt einen Druck, diese Medien anzuschaffen und daher werden sie angeschafft, ohne über die Konsequenzen für die Nutzer nachzudenken. Die Tatsache, das DRM für Bibliotheken gerade im wissenschaftlichen Bereich nicht funktioniert, wird dabei nicht beachtet.

Dr. Klaus Junkes-Kirchen schreibt auf Inetbib:

Die einschlägigen Nutzerbefragungen (Freiburg, Frankfurt) belegen, dass DRM-freie PDF-Dateien (Kapitel oder auf Buchebene) die präferierte Form des Zugriffs darstellen.
Demzufolge dürften Bibliotheken auch in keine anderen Formate investieren.

Bitte legen Sie sich dabei nicht auf das PDF-Format fest. Wir werden in kürzester Zeit erleben, dass Studierende, Forschende sich nicht mehr auf dieses Format festlegen wollen, wenn es ums Lesen geht. Durch die zunehmende Zahl mobiler Endgeräte werden wir hier auch andere Formate gefordert sehen, die erstmal ein Lesen und annotieren erlauben. Vermutlich wird es als Zwischenlösung dann eine Synchronisation mit dem PDF-Dokument geben, um eine seitengenau Zitierung zu erlauben. Dauerhaft werden sich jedoch wohl Lösungen durchsetzen, die eine Lesbarkeit auf einem (mobilen) E-Reader (E-Book-Reader, Tablett, Smartphone etc.) erlauben und eine Zitierung durch Seiteneinblendungen im Text, Absatzzählungen (Randnummern) erlauben. Ähnliches lässt sich als Lösung z.B. bereits bei den Kommentaren und Loseblattsammlungen der Juristen in gedruckter Form beobachten oder bei Zeitschriftenartikeln bei Beck-Online.

Junkes-Kirchen stellt als nächstes fest, dass das Gegenteil in den Bibliotheken der Fall ist, weil die Nutzernachfrage nach bestimmten Titeln oder Fachgebieten keine andere Wahl ließe. Man übernähme da alles, wass die Verlage anböten, ob flash-basiert, in Java-Umgebungen, mit hartem DRM (Digital Rights Enforcement)2 oder für bestimmte Betriebssysteme/Browser zugelassene Dateien.

Liebe Bibliotheken, Junkes-Kirchen hat recht, wenn er fordert:

Hier durch Kaufenthaltung eine Veränderung der Angebotssituation herbeiführen, geht nur über eine konzertierte Aktion. Solange aber von den Verlagen, Bibliothekslieferanten und auch über Konsortien, E-Book-Angebote verbreitet und von den Bibliotheken angenommen werden, die den gewünschten Standards nicht entsprechen, ist das ein vergebliches Bemühen.

Nun möchte man bei solchen Diskussionen meinen, dass es nur noch Verlage im wissenschaftlichen Bereich gibt, die ihre Dokumente mit hartem DRM schützen. Das ist nicht der Fall und damit nicht nur die großen wie Springer, Wiley, Elsevier genannt werden, hier eine kleine Aufzählung der Verlage, die E-Books anbieten (nicht nur in Paketen, sondern auch als Einzeltitelauswahl, welche nicht auf hartes DRM setzen:

  • Oldenbourg
  • De Gruyter
  • Campus-Verlag

Mehr sind mir da leider auf Anhieb nicht eingefallen, aber Ergänzungen sind herzlich Willkommen.

Als Problem jedoch bleibt bestehen, dass man diesen Anbietern gerne einen „Wettbewerbsvorteil“ einräumen möchte, aber zu große Pakete, zu viel „Mindestabnahmen“, zu hohe Preise an vielen Stellen machen es auch gerade kleinen Bibliotheken schwer, hier für ihre Einrichtung passend elektronische Bücher zu kaufen.

Fazit:
Platte Standards und bloße Handlungsempfehlungen werden uns nicht in die Lage versetzen, den Verlagen den Einsatz von „DRM“ abzugewöhnen. Es bedarf eines konzertierten Vorgehens aller betroffener Einrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken), sowie Rückendeckung und verstärkten Empfehlungen zum Boykott auch seitens gewichtiger Gremien, z.B. der DFG (allein die Empfehlung zu Open Access ist an dieser Stelle nicht ausreichend), der Hochschulrektorenkonferenz, der bibliothekarischen Verbände etc. Auf Seite der Bibliotheken braucht es den Mut zu sagen, wir können aus dem und dem Grund nur das gedruckte Exemplar anschaffen, aber ihr Bedarf ist registriert und wird mit unseren Forderungen an den entsprechenden Verlag bzw. Aggregator weitergeleitet.

Und noch etwas: Bitte werfen Sie diese Forderungen nicht mit den Forderungen für Öffentliche Bibliotheken zusammen. Sicherlich lassen sich viele Forderungen auch für diese übernehmen, jedoch ist die Situation für diese Bibliotheken eine andere als die für Wissenschaftliche Bibliotheken.

Und zu meiner Frage in der Überschrift: Ist die DRM-Diskussion in den Bibliotheken angekommen? Da gibt es von mir ein fast klares Nein. Sicherlich ist das Problem DRM vorhanden, aber es wird darüber nicht diskutiert. Es werden keine Gespräche geführt und es werden Ausreden gefunden, um nichts tun zu müssen. Der Nutzer hat Vorrang, der Zugang zur Information ist wichtiger als die Benutzbarkeit des Inhalts. Allein da, wo zu wenig Geld vorhanden ist, ist DRM bereits heute ein Ausschlusskriterium.

  1. In der ausformulierten Form von Schäffler heißt es dann dazu: „Die Empfehlungen zur Downloadfunktion hängen eng mit der Frage nach dem eingesetzten Digital Rights Management zusammen. Technische Vorkehrungen der Verlage gegen missbräuchliche Nutzung sind nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, dürfen aber gleichzeitig nicht die volle Ausschöpfung der urheberrechtlich zulässigen Möglichkeiten einschränken.“ – Schäffler, Hildegard: Qualitätsanforderungen für E-Books-Standards aus bibliothekarischer Sicht: eine Checkliste – In: Giebenhain, Sabine; Mundt, Sebastian (Hrsg., 2007): Vier Jahre E-Books … und kein bisschen weise?, Stuttgart: Hochschulverlag, S. 47-54. []
  2. Man unterscheidet verschiedene Formen des DRM. Es gibt das harte DRM oder auch Digital Rights Enformcement (DRE), welches die Nutzungsmöglichkeiten und E-Book-Funktionalitäten nach Wunsch des Rechteinhabers einschränkt. Weiches DRM hingegen wird oft auch forensisches DRM genannt. Hier wird in die Datei beispielsweise ein Wasserzeichen eingebracht – sichtbar oder unsichtbar -, welches nachträglich erlaubt, festzustellen, wer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Die Nutzungsfunktionalitäten werden dabei nicht eingeschränkt. []

[Bericht] Podiumsdiskussion „Open Science – Chancen und Herausforderungen der digitalen Wissenschaft“

Gestern fand im Rahmen der Open Access Week und des Berliner Bibliothekswissenschaftlichen Kolloquiums (BBK), veranstaltet vom Open Access Koordinationsbüro der Helmholtz-Gemeinschaft, dem Computer- und Medienservice, der Universitätsbibliothek und dem Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin sowie dem Center für Digitale Systeme der Freien Universität Berlin, die Podiumsdiskussion „Open Science – Chancen und Herausforderungen der digitalen Wissenschaft“ im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum der Humboldt-Universität zu Berlin statt.
Das Thema versprach eine interessante Diskussion, zumal die Protagonisten auf dem Podium aus sehr unterschiedlichen Einrichtungen und Fachrichtungen kamen und sich in der Person von Dr. Angelika Lex eine Vertreterin eines der derzeit umstrittensten wissenschaftlichen Verlage – Elsevier – der Debatte stellte.
Den Einstieg machte nach einer Begrüßung durch den Leiter des Grimm-Zentrums, Dr. Andreas Degkwitz, der Mathematiker und Präsident des Konrad-Zuse-Zentrums für Informationstechnik Berlin (ZIB) Prof. Dr. Martin Grötschel. Ausgehend von einer Maximalforderung, die er in einem Interview vor nunmehr 11 Jahren in Bezug auf die wissenschaftliche Informationsversorgung formuliert hat – „Ich will alles und zwar sofort, jederzeit, überall und kostenlos zur Verfügung haben“ – schlug er aus dem Blickwinkel des Wissenschaftlers einen weiten Bogen vom Bekenntnis zu und der Umsetzung von Open Access, über die Publikationspraxis bis hin zum Umgang mit Forschungsdaten und der Verantwortung für deren nachhaltigen Zugang. Er endete mit der Erkenntnis, die sich im Folgenden wie ein roter Faden durch die Diskussion zog: nämlich, dass wir anfangen müssen, unsere eigenen Forderungen, vor allem in Bezug auf Open Access, auch selbst umzusetzen.
In dieser Stimmung begann die eigentliche Podiumsdiskussion, an der neben den bereits erwähnten Dr. Degkwitz, Prof. Dr. Grötschel und Dr. Lex noch Dr. Christoph Bruch (Helmholtz-Gemeinschaft), Prof. Dr. Ortwin Dally (Deutsches Archäologisches Institut), Dr. Jeanette Hofmann (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) und Dr. Anne Lipp (Deutsche Forschungsgemeinschaft) teilnahmen. Die Rolle des Moderators übernahm Prof. Dr. Peter Schirmbacher (CMS der Humboldt-Universität zu Berlin). Alle PartizipantInnen machten ihre jeweiligen Standpunkte deutlich, bevor dann das Publikum mit Fragen in die Diskussion einbezogen wurde. Dabei kristallisierten sich schnell einige zentrale Fragen heraus: Welche Rolle werden die wissenschaftlichen Verlage in der Zukunft spielen? Schaffen es die WissenschaftlerInnen, sich von (künstlichen) Institutionen wie dem Impact Factor zu lösen? Wo liegt die moralische/akzeptable Obergrenze für die Gewinnspanne eines wissenschaftlichen Verlags? Wie werden WissenschaftlerInnen zukünftig miteinander arbeiten (kollaborativ in virtuellen Forschungsumgebungen)? Wie gehen wir mit dynamischen Publikationsformen um? Und last but not least: welche Aufgaben erwachsen den Gedächtnisinstitutionen aus den aktuellen Entwicklungen?

Fazit: Eine spannende Veranstaltung, bei der ein Thema diskutiert wurde, das sicher nicht nur den Teilnehmern gestern Abend im Auditorium des Grimm-Zentrums auf den Nägeln brennt, dessen Komplexität aber natürlich nicht in zwei Stunden erschöpfend diskutiert werden kann, wie neben Herrn Schirmbacher zum Abschluss der Veranstaltung („ich weiß, Sie würden hier mit uns auch noch bis Mitternacht diskutieren“) auch Matthias Fromm im Fazit seines lesenswerten Blogbeitrags feststellt.