Ich weiß, was du letzten Sommer gelesen hast…

Wer auf dem Kindle von Amazon liest, sollte drauf achten, dass der Inhalt des Kindle jugendfrei ist, denn Amazon schnüffelt auf seinen Lesegeräten.

Amazon und will Nutzer seines E-Book-Readers künftig vernetzen. Damit das klappt, schaut Amazon ihnen beim Lesen über die Schulter und merkt sich, welche Textpassagen Leser spannend finden.

Kindle, "1984"

Big Brother is watching you

Graus, das spricht dagegen, dass ich mir einen Kindle anschaffe. Ich möchte meine Bücher allein lesen. Das ist ewas sehr Privates. Sicherlich unterhalte ich mich über Bücher und empfehle sie weiter: Für alle, die es genau wissen wollen, zur Zeit lese ich:

Morton, Kate: Der verborgene Garten. – Diana Verlag, München, 2010 – Taschenbuch mit der ISBN: 978-3-453-35476

Ich empfehle dieses spannende Buch, weil ich es toll finde, aber eines möchte ich nicht, dass Amazon mir dabei über die Schulter schaut und herausfindet, dass ich mich dabei mit einer Lesegeschwindigkeit von zweimal acht Minuten vorwärts bewege. Soviel dazu…

Also, was hat Amazon vor. Amazon will das Lesen in eine neue Stufe heben und den Leser aus seinem stillen Kämmerlein holen, um ihn mit anderen Lesern zu vernetzen: LESEN 2.0. Zukünftig soll man aus dem Kindle heraus andere mit Textstellen in Twitter oder bei Facebook bombardieren können. Außerdem soll sich jeder Kindle-Nutzer anzeigen lassen können, welche Textstellen durch andere hervorgehoben worden sind. Dazu wird der Kindle „nach Hause telefonieren„.

Technisch ist das kein Problem, da alle Kindle-Reader ja sowieso über Internet mit Amazon-Rechnern in den USA verbunden sind und die Gerätesoftware sowieso dafür sorgt, dass der Reader mit ihnen Kontakt aufnimmt. „Big Brother is watching you“ trifft wohl zunehmend zu. Auf diese Weise kann Amazon bereits jetzt auslesen, welche Bücher man liest. Zukünftig filtert man einfach noch heraus, welche Textpassagen beim Lesen unterstrichen worden sind.

Natürlich sind die Daten nicht personalisiert, aber die Textmarkierungen sollen auf der Website des Online-Buchhändlers für Hitlisten ausgewertet werden. Dies zeit eine Betaversion der neuen Funktion:
Most Highlighted Passages of All Time

Auf der Seite kann man entdecken, dass mehr Kindle-Leser Dan Browns „Lost Symbol“ intensiv lesen als die Bibel.

Die Kindle-Leser haben dies Möglichkeit des Spielens mit positiver Resonanz aufgefasst, weil viele sie für interessant und hilfreich halten? Ist sie das aber auch? Welchen Mehrwert bringt es mir, dass ich weiß, dass ca. 1800 Leser Passage XY unterstrichen haben? Den Mehrwert außer der Befriedigung einer Spanner-Neugier muss ich wohl noch entdecken.

Lesen ist für mich in vielen Fällen ein Rückzug in die Privatheit, ein Abgeschlossensein von äußeren Einflüssen, wenn ich da an das Lesen von Romanen denke. Bei wissenschaftlichen Büchern ist es vielleicht anders, aber da lese ich ein Buch unter einem bestimmten Aspekt. Kann es mir dabei weiterhelfen zu sehen, wie 20 andere ganz andere Passagen für wichtig erachteten? Kontakt zu diesen Lesern kann ich nicht aufnehmen, da aus datenschutzrechtlichen Gründen (vermutlich eine reine Frage der Zeit und des Geldes, bis wann dies unüblich ist) sämtliche Daten anonymisiert sind. Ganz im Opt-out-Verfahren von Datenkraken wie Facebook, Google & Co kann man die Funktion deaktivieren. Damit bestraft man sich aber selbst. Um andere nützliche Funktionen des E-Book-Readers nutzen zu können, muss man diese Funktion aktiviert haben.

Auch us-amerikanische Datenschützer, wie Larry Ponemon haben Bedenken, denn schließlich kann man mehr noch als an den gelesenen Büchern anhand der unterstrichenen Passagen Aussagen über einen Menschen treffen. Zwar sind die weitergegebenen Daten anonym, aber wie sieht das in der Datenbank des Online-Buchhändlers aus? Dort sind die Daten sicherlich und dem Namen des Kindle-Nutzers gespeichert und werden sicherlich auch ausgewertet.

Amazon erfährt so noch wesentlich mehr über seine Kunden, von denen er ja bereits jetzt weiß, welche Bücher und CDs er so kauft, um dann über sein Empfehlungssystem passende Informationen zu empfehlen. Der Onlinehändler merkt sich genauso, welche Suchanfragen sein Kunde gestellt hat, wo er kommentiert und rezensiert hat und natürlich wieviel Geld er bei Amazon gelassen hat. Dann wartet der Medienriese mit passenden Kaufempfehlungen für exakt diesen Käufer auf, um noch mehr Geld zu erhalten.

Nun möchte man eigentlich meinen, Amazon wäre lernfähig. Sein E-Book-Reader geriet erst Juli letzten Jahres ins Visier der Datenschützer, als Amazon ohne große vorherige Ankündigung E-Books (George Orwells Klassiker „Farm der Tiere“ und „1984“) auf den Lesegeräten seiner Kunden aus „urheberrechtlichen“ Gründen löschte :video: . Die Electronic Frontier Foundation (EFF) steht daher dem Kindle wie jedem anderen funkgesteuerten E-Book-Reader krititsch gegenüber. Solche Geräte räumen E-Book-Anbietern wie Amazon die Macht ein, sich via Internet in die elektronischen Lesegeräte einzuklinken und dort dem Besitzer bei etwas sehr Privatem über die Schulter zu schauen und Daten über ihn zu sammeln, ohne dass dieser sich ernsthaft dagegen verwehren kann. Die Geräte sind teuer genug erworben worden, ohne dass man dafür noch dauerhaft mit privaten Daten bezahlt. Und ganz ehrlich, wer würde sich gerne bei einem Techtelmechtel mit mit dem Bergdoktor oder den gehauchten Liebesbeteuerungen von Hedwigs Courths-Mahler erwischen lassen? 😉

Aufgepasst: Big Brother Is Watching You!

Quelle:
Krüger, Alfred: Amazon liest mit, ZDF heute.de

Bild: derecholaeer bei Flickr.com unter CC-BY

Mehr:
Ingram, Mathews: Amazon Starts Sharing What You’ve Highlighted on Your Kindle, Gigaom (03.05.2010)
[Hugendick, David]: Contra Amazon: Du liest nicht allein!, Zeit online
[Klopp, Tina]: Du bist nicht allein! Du bist einer von ihnen, Zeit online

DRM für E-Books – Risiken und Nebenwirkungen des elektronischen Lesens

Unser Alltag wird zunehmend von Digitalen Gütern beherrscht, die uns zumeist per Download erreichen, wozu eben auch Software, Musikdateien und E-Books gehören. Doch man muss sich an der Stelle bewusst machen, dass man mit dem Download in der Regel auch einen Vertrag abschließt. Häufig jedoch sind die Regeln, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) der Inhalte-Anbieter aufgestellt werden, anders als die gewohnten für materielle Ware. iRights.info versucht die Online-Nutzer solcher Medien über die Veränderungen in Sachen Recht auf allgemeinverständliche Art zu informieren. Aber auch der kreative Prozess und seine rechtlichen Aspekte werden beachtet, u.a. im von Matthias Spielkamp und seinen Kollegen herausgegebenen P-/E-Book „Urheberrecht im Alltag: Kopieren, bearbeiten, selber machen“ (2008), das ist persönlich auch heute noch als Einstieg in die Materie nur empfehlen kann.
E-Book-News hat mit Matthias Spielkamp über Kopierschutz und Digital Rights Management (DRM) in bezug auf das Lesen elektronischer Bücher.

Kopierschutz, DRM und Wasserzeichen

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 1 des Video bei YouTube
Kopierschutz selbst ist ein rotes Tuch bei den Lesern. Eigentlich müsste jeder Autor, der auf Kopierschutz setzt fürchten, dass ihm seine Leser das negativ auslegen. So gesehen haben in den seltensten Fällen die Autoren ein Interesse an
einem technischen Kopierschutz, sondern es sind die Firmen. Der Autor möchte seine Rechte durchsetzen, aber dies in dem bereits bestehenden rechtlichen Rahmen. Meist sind sie jedoch an ihre Verträge gebunden. Dabei Die Verlage gehen mit dem Einsatz von DRM viel weiter als Kopierschutz. Sie können sehr viel detaillierter Rechte abbilden. So kann heute bereits festgelegt werden, auf welchen Geräten die Dateien genutzt und wie oft sie kopiert werden dürfen. Dabei hebeln sie unter Umständen auch bestehende Gesetzesausnahmen aus. So können auch gemeinfreie Texte, die als E-Book angeboten werden, plötzlich nicht mehr ausgedruckt werden. Das Ganze wird technisch unterbunden und gehen eindeutig zu weit. Hier melden sich auch immer wieder Verbraucherschützer zu Wort. „Ausnahmen“ wie die Möglichkeit, Auszüge im Rahmen der urheberrechtlichen Schranken zu kopieren, technisch umzusetzen, ist zum Teil jedoch noch gar nicht möglich.

Außerdem ist es technisch betrachtet nahezu unmöglich, mit DRM eine 100prozentige Kontrolle zu erlangen, aber die Nutzbarkeit wird erschwert. Für 90 Prozent wird ein Umgehen des DRM-Schutzes unmöglich sein, aber es wird immer Leute geben, die sich einen Sport daraus machen werden, diesen Schutz zu knacken und dafür ein Programm zu erstellen, welches es anderen, weniger technisch versierten Menschen einfach macht, eine Kontrolle über die Dateien wiederzuerlangen.

Das Digitale Wasserzeichen ist vielleicht eine Alternative, aber bei E-Books kennt Spielkamp noch keine prominenten Beispiele, wenn es sich bei Hörbüchern aber auch bereits bewährt hat. Er hat Zweifel an einem wirklichen Erfolg, aber erkennt auch den Vorteil an, dass das Wasserzeichen dem Digital Rights Enforcement (hartes DRM) insoweit überlegen ist, dass keine Geräte-/Plattformabhängigkeit geschaffen wird. Die Wasserzeichen ermöglichen dabei zwar ein Zurückverfolgen der Dateien zum Besitzer, aber dann folgen Beweisschwierigkeiten. Kann man dem Besitzer nachweisen, dass er persönlich bewußt oder stark fahrlässig gehandelt hat, so dass die Dateien in einer Tauschbörse auftauchen konnten. Man kann sicherlich den schwachen Punkt finden, aber man kann ihm eine rechtliches Vergehen damit noch nicht nachweisen. Was passiert mit der Nachweispflicht, wenn die Dateien mit einem mobilien Endgerät verloren gehen und dann in einer Tauschbörse auftauchen? Hier fehlen Erfahrungswerte und Rechtssicherheit.

Umgehen eines technischen Kopierschutzes, Beschränkung der Nutzungsdauer, Erschöpfungsgrundsatz

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 2 des Video bei YouTube
Alles was technisch getan wird, um Dateien urheberrechtlich zu schützen, darf auch für den privaten Gebrauch nicht umgangen werden. Dies ist urheberrechtlich verboten. Ein wirksamer technischer Kopierschutz darf nicht durch irgendein anderes Programm umgangen werden. Bei Musik-CDs ist das häufig ohne große Probleme möglich. Ich lege die CD ein, starte beispielsweise den MediaPlayer und wandle die Dateien der CD in MP3s um, ohne dabei etwas vom Kopierschutz zu merken. In diesem Fall ist der „Kopierschutz“ technisch wirksam. Bei einem E-Book wird das momentan eher unwahrscheinlich sein, d.h. ich werde dafür ein spezielles Programm benötigen. Dies bedeutet wiederum, dass der technische Kopierschutz wirksam ist und somit nicht umgangen werden darf.

Es werden wohl zunehmend Angebote auf den Markt kommen, bei denen die Nutzungsdauer beschränkt wird. Wenn E-Books dabei für den gleichen Preis wie ein gedrucktes Buch verkauft werden, wird wohl kein Gericht der Welt eine solche Beschränkung als rechtmäßig ansehen. Problematisch wird es in dem Augenblick, wenn die Nutzungsdauer nach 5 Jahren, 10 Jahren, 30 Jahren endet (wenn technisch gesehen das Format noch funktioniert), muss man sich oder die verklagte Firma erstmal an die entsprechenden Geschäftsbedingungen von damals erinnern und in der heute sehr schnelllebigen Zeit existiert die Firma unter Umständen gar nicht mehr. Auch hier sind noch Unmengen ungelöster rechtlicher Probleme zu bewältigen.

Auch der Weiterverkauf von E-Books ist ein Problem. Unter den Bedingungen der Lizenzierung ist ein Weiterverkauf des E-Books nicht erlaubt. Der Erschöpfungsgrundsatz, der im Urheberrecht verankert ist und der besagt, dass ein Verlag bestimmen kann, dass sein Buch nicht weiter vervielfältigt werden darf, aber er darf nicht verbieten, dass das Buch weiterverkauft, verschenkt oder zerstört wird. Für digitale Bücher ist dies nicht gegeben. Hier fällt hoffentlich bald eine rechtliche Entscheidung.

Stellen sie sich vor, sie kaufen sich eine Bibliothek aus E-Books zusammen, die ist dann vielleicht mehrere tausend Euro wert. Und die dürfen Sie nicht verkaufen? Also noch nicht mal zum Zeitwert, noch nicht mal für einen Euro, den man auf dem Flohmarkt dafür bekommen würde? Das ist eigentlich schwer vorstellbar.

Dieser Erschöpfungsgrundsatz ist noch nichtmal für Dateien auf gekauften Datenträgern geklärt. Der Streit um den Verkauf von Gebrauchtspielen läuft auch bereits seit Jahren. Für Dateien, die rein immateriell erworben wurden, wird eine Entscheidung wohl noch viel schwerer fallen.

Was bleibt: Es gibt viel rechtliche Unsicherheit, weil uns rechtliche und technische Erfahrungenswerte fehlen. Als Nutzer kann man sich nur vorsichtig bewegen, gegen ungerechtfertigte (technische) Einschränkungen klagen oder wenn möglich, ganz auf den Erwerb drm-geschützter Daten verzichten.

Quelle:
Warner, Ansgar: “Urheber wollen niemanden verprellen”: irights-Experte Matthias Spielkamp im Gespräch über DRM&Kopierschutz, e-book-news.de