Internetrecht – das neue Skript April 2011 ist da

„Halbjährlich grüßt der Professor“ titelt RA Henning Krieg in seinem Blog und weist auf das neu erschienene Skript zum Internetrecht von Professor Hoeren hin.

Da in diesem Rechtsbereich sehr viel passiert, verwundert es nicht, wenn Prof. Hoeren im Vorwort schreibt:

Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ drohen auch den Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, auf die Hybris zu verfallen, auf allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen. Ich bitte daher den Leser – die Leserin – um Verzeihung, wenn die eine oder andere Information nicht mehr aktuell oder gar falsch sein sollte.

Der Aufbau des Werkes richtet sich nach den Anforderungen, die an Internetanbieter gestellt werden, welche folgende Dinge brauche, um im Internet auftreten zu können:

  • eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),
  • Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),
  • Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),
  • den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt)
  • sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).

Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen.

Wieder sind es über 550 Seiten zum Nachschlagen und sich informieren.

Schwierige Situationen in Bibliotheken: Ein Sketch aus der britischen Comedyshow Harry & Paul

Der Bibliothekar in dem folgenden Video blieb meines Erachtens erstaunlich ruhig. Doch wie realistisch ist eine solche Situation hierzulande? Natürlich soll dieser Ausschnitt nur witzig erscheinen, ebenso wie der gesamte Sketch, aber irgendwie war mir in diesem Fall nicht nach Lachen zumute.