Keine Jahresgebühren mehr in der Stadtbibliothek Nürnberg ab 2013

Die Stadtbibliothek Nürnberg machte nun vor ihrer und nun nach ihrer Eröffnung im neuen Gebäude zum zweiten Mal Schlagzeilen, nachdem es bereits die „Leiht-uns-leer-Aktion“ mit dem Flashmob-Aufruf via Bayern1 in den Bayerischen Rundfunk schaffte: „Leiht uns arm …“, bittet die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg, „… damit wir weniger zum Umziehen haben.“

Am 25. Oktober 2012 wurde die neu „Stadtbibliothek Zentrum“ eröffnet. Mit dem Neubau wurden die Zentralbibliothek, die Bibliothek Egidienplatz und die Musikbibliothek zusammengefasst. Hier der Link zur neuen Webseite: www.stadtbibliothek.nuernberg.de

Ab Januar 2013 wird die Ausleihe für alle Medien kostenfrei sein und es wird keine Jahresgebühr mehr geben. Das klingt zunächst Mal erstaunlich und revolutionär für eine große Stadtbibliothek in Deutschland, die zudem zu den ältesten kommunalen Bibliotheken Deutschlands zählt . In Zukunft werden sich die Nutzer und Nutzerinnen genau überlegen, wieviel sie ausleihen und wie lange, denn es gibt stattdessen bald eine sogenannte Verlängerungsgebühr.

Folgende Vorteile ergeben sie laut Stadtbibliothek in Zukunft für die KundInnen:

„1. Mediennutzung in der Bibliothek und Medienentleihung sind kostenlos.
2. Leihfristverlängerung für Kindermedien ist auch weiterhin kostenfrei.
3. Sie zahlen nur für Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen.
4. Sie können steuern, ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen.
5. Für Sie Interessante Medien sind schneller wieder verfügbar.
6. Die neuen Gebühren sind fair, weil sie nicht zu umgehen sind und damit
7. Missbrauch zu Lasten der Allgemeinheit ausgeschlossen ist.“

Das folgende Video geht kurz auf die Eröffnung der Bibliothek nach dreijähriger Bauphase ein.

[Kurz] Das Urheberrecht ist durch

Heute ist mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP der lange umkämpfte Regierungsentwurf eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft mit den Änderungenaus dem Rechtsausschuss im Bundestag verabschiedet worden. Die Grünen enthielten sich größtenteils und die Linke stimmte gegen den 2. Korb der Urheberrechtsnovelle. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und könnte somit im Herbst diesen Jahres gültig werden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) freute sich, dass „wir ein wichtiges Projekt endlich an sein Ziel bringen“ und „das Urheberrecht fit machen für das digitale Zeitalter“. Petra Sitte kritisierte dagegen für die Linken, dass die Regierungsfraktionen die „Interessen von Wissenschaft und Bildung aus den Augen verloren haben“. Sie befürchtete eine Verteuerung des Wissenszugangs.

Für Norbert Geis ist klar: Vordringlichste Aufgabe der Politik ist es ihm zufolge im Urheberrechtsbereich, „den Menschen da draußen klar zu machen, dass es um verfassungsmäßig geschützte Rechte geht“.

Übrigens, für bedenklich halte ich die Meinung von Herrn Krings, der eine „Freibier-Mentalität in der Wissenschaft“ sieht, der die Politik „Einhalt gebieten“ muss. Vieleicht sollte Herr Krings sich nochmal über die Grundpfeiler der Wirtschaft Gedanken machen, bevor der ihr den ein oder anderen davon absäbelt. Auch sollte man über die garantierte Informationsfreiheit im Grunggesetz (Art.5 Abs.1 S.1, 2.Hs GG) nachdenken, wenn man den Leuten, die sich qualifiziert informieren möchten, diese Möglichkeit nicht mehr einräumen kann, da Bibliotheken mit ihrem Haushalt und durch ein Verbot der Fernleihe keine umfassenden Informationsmöglichkeiten mehr anbieten können.

Quelle:
Krempl, Stefan: Bundestag segnet neues Urheberrecht ab via heise online

Die große Freiheit – oder doch lieber Überwachungsstaat?

Der Tagesspiegel berichtet über eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Dazu wollen Politiker den Grundrechtekatalog (Art. 1-19) modernisieren und ein neues Grundrecht für die Freiheit im Internet einführen.
Das Grundgesetz nennt bis jetzt die Informations-, die Versammlungs-, die Vereinigungsfreiheit, das Postgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung als geschützte Räume gegen staatliche Eingriffe.
Die SPD hat dabei andere Ziele im Auge als die CDU (wen wundert’s?).

Während die SPD allerdings die Freiheitsrechte zum Ausgangspunkt nimmt, kommt die Union von der entgegengesetzten Seite: „Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der Online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der Online- Durchsuchung – muss zunächst definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt.

Beide Parteien zeigen sich dabei sehr optimistisch.

„Bis zum Ende der Legislaturperiode“, hofft SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, könnte ein Gesetzentwurf stehen. Diesen Zeitraum setzt auch der CDU-Innenexperte Ralf Göbel an.

Warten wir es ab, ob sie merken, dass dies auch unausweichliche Folgen fürs Urheberrecht haben wird.

Quellen:
Junge, Barbara: Freiheit im Internet als Grundrecht auf Tagesspiegel
Neues Freiheitsrecht „Internet“ soll ins Grundgesetz : Freiheit oder Überwachungsrecht? via Golem.de