Musterprozess wird zum Grundsatzstreit um elektronische Leseplätze

Dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Musterklage gegen die Universitätsbibliothek Würzburg einreichen möchte, wurde hier ja schon berichtet. Ziel der Klage des Börsenvereins ist eine Überprüfung der Tatsache, ob gesetzlich begünstigte öffentliche Einrichtungen Werke aus ihrem Bestand erst nach Lizenzverhandlungen mit Verlagen digital zugänglich machen dürfen. Man will hierbei die Interessen im Auftrag besonders betroffener Verlage wie dem C.H. Beck vertreten, der ja ein teures, aber bekanntes elektronisches Angebot hat und darin auch einen Zugriff auf den Palandt anbietet.

Die Frage hinter dem Prozess lautet: Müssen Bibliotheken vor der Bereitstellung von Büchern über elektronische Leseplätze die Angebote von Verlagen überprüfen, ob der Verlag selbst eine digitale Version eines gewünschten Titels anbietet?

In einer Stellungnahme vom 04.03.2009 äußerte sich der Deutsche Bibliotheksverband erstmals zu der Ankündigung des Börsenvereins. Ein wichtiger Punkt, der angesprochen wird, ist u.a. der im Buchreport erhobene Vorwurf, dass die Bücher ungeschützt angeboten worden wären.

Richtig ist […], dass die Nutzer an wenigen Tagen eingestellte Werke von den Leseplätzen herunterladen konnten. Allerdings war dies von der UB Würzburg nicht beabsichtigt, sondern nur kurzzeitig, aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Fehlers möglich. Dieser Mangel wurde, unmittelbar nachdem er entdeckt worden war, abgestellt und zwar noch vor der Abmahnung durch den Verlag C. H. Beck.

Ansonsten trägt trägt der DBV die Würzburger Auffassung mit, die auf Grundlage des § 52b UrhG davon ausgehen,dass eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer und einem entsprechenden Kopierschutze auch ohne eine vorherige Genehmigung durch einen Verlag möglich sein müsse. Frau Gabriele Beger, Vorsitzende des Bibliotheksverbandes betont in der Presseerklärung des DBV, dass eine etwaige Genehmigungspflicht oder Pflicht zur Überprüfung die urheberrechtliche Schranke und das damit verbundene Nutzungsprivileg dieses Paragrafen entwerten würde.

Zum besseren Verständnis des § 52b UrhG hier nochmal eine kurze Erklärung aus der Stellungnahme des DBV:

Der neue § 52b hat gemäß der Begründung den Sinn, den Bibliotheken zu ermöglichen, Werke aus ihrem eigenen Bestand an elektronischen Leseplätzen in gleicher Weise zur Nutzung zu bringen wie in analoger Form. Bibliotheken sollen also ihren Bestand an solchen Leseplätzen noch einmal digital abbilden und – in sehr engen Grenzen – zur Nutzung bereitstellen dürfen. Unter anderem soll eine zusätzliche Nutzung von stark nachgefragten Titeln (v.a. wissenschaftliche Standardwerken) bei Belastungsspitzen – etwa in Prüfungsphasen – sogar über die vorhandenen analogen Werkexemplare hinaus – gestattet sein.

Quellen:
Krempl, Stefan: Grundsatzstreit um elektronische Leseplätze in Bibliotheken via heise online
Börsenverein plant Musterprozess: dbv unterstützt Position der UB Würzburg, Presseerklärung des DBV
Börsenverein plant Musterprozess gegen UB Würzburg, Stellungnahme des DBV

Privacy – Das Problem wird erkannt

Das Problem Privacy ist auch auf der CeBIT angekommen. Dort veranstaltet das Potsdamer Hasso Plattner-Istitut für kreatives Denken eine wahre Haftzettelorgie, denn die Studenten des Instituts haben die Aufgaben, jeden Tag auf eine Aufgabe eine kreative Antwort zu finden.
Hasso Plattner-Institut für kreatives Denken Potsdam
Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe mit dem Hasso Plattner Institute of Design an der Stanford University. Abends um die Zeit der Stqandpartys geht wird die Aufgabe in die USA „verschifft“.
Hasso Plattner Institute of Design Stanford - Think creative

Das Hauptthema, dem sich die Studenten widmen sollen ist allerdings Privacy.

Gesucht war eine kreative Lösung für den Datenschutz von Arbeitnehmern, der nicht zuletzt wegen der Skandale bei Bahn und Telekom in die öffentliche Diskussion geraten ist.

Lösungen sollen kreativ gefunden werden und nicht im Rahmen der klassischen Gesetzgebung, wo in aller Schnelle dank Wahlkampf sowieso nichts zu erwarten ist. Mittwochabend wurde ein erster deutscher Zwischenstand präsentiert. Zwei Projekte wurden dabei schon mal ins nähere Auge gefasst. So soll es für die praktische Umsetzung in digitaler Ebene einen „Privacy Analyzer“ geben, der die AGB von Web-Angeboten automatisch nach Gefahrenpunkten für den Nutzer untersucht und davor warnt, wenn das jeweilige Unternehmen die so erhaltenen Nutzerdaten weitergibt oder gar verkauft. Um außerdem die Netz-Surfer für das Problem zu sensibilisieren, hat man auf einer spielerischen Ebene ein „Privacy Paket“ für den Aufklärungsunterricht zusammengestellt. Dies enthält die Kleinigkeiten,

die Menschen lieber für sich behalten: Fotos von Saufgelagen, Transvestiten-Fummel, Viagra und diverse Knöllchen komplett mit einem Briefchen: „Lieber Manni, du bist immer in meinen Gedanken. Dein Internet.“

Dieser Zwischenstand ging dann nach Stanford, wo sich die Designer ans Werk machten. Hier kritisiert der Autor des zugrundeliegenden Artikels zurecht:

In der Nacht machten sich die Designer in Stanford ans Werk. Würden sie den Ausgangsgedanken vom Arbeitnehmerdatenschutz aufgreifen können, der dem deutschen Team etwas entglitten war? Fehlanzeige: Am Donnerstagmorgen wurden das Voodoo Eye und der „Virtual Identity Report“ vorgestellt. Das künstliche Auge soll im Nacken des Anwenders sitzen und immer dann heiß werden, wenn dieser persönliche Dinge im Internet freigibt. Der Identitätsreport entpuppte sich als aggregierte Sammlung all jener Dinge, die man über Google, die Wikipedia, Facebook/Xing/LinkedIn oder Yasni über eine Person herausfinden kann. Neben dem Report erfanden die Studenten einen Internet Eraser, der all diese schlimmen Fakten wirklich aus dem Internet löschen kann.

Mit der Frage eines innovativen Arbeitnehmerdatenschutz wurde sich zwar nicht gesondert beschäftigt, aber dennoch hat die School of Desing Thinking einige Erfolge aufzuweisen.
Da gibt es beispielsweise für den Großmarkt der Metro-Gruppe die Idee eines „automatischen Abholmarktes“, der gut zu vergleichen ist mit den Packstation der Post. So kann man einen 24-Stundenservice bieten – bestellen übers Internet und abholen, wenn man Zeit dafür hat. Damit kann man sich der Konkurrenz durch Supermärkte besser stellen.
Auch für das Problem, den Informationsstress von Managern abzubauen, fand man ein passende Idee. Wie wäre es mit einem „Handy-Sitter“, der stundenweise Blackburry und iPhone betreut?

Die ersten Fazits zu den Aktionen des HPI sind äußerst positiv und man kann die Tage der Studenten auf der CeBIT auch über das dazugehörige Blog mitverfolgen. Auch nach der CeBIT sollen alle darüber informiert werden, ob die auf der Messe gefundenen Lösungen auch wirklich angenommen werden.

Quelle:
Borchers, Detlef: Junge Querdenker machen sich Gedanken über Privacy auf heise online