E-Books in Würzburg führen zum Streit

Im Dezember kündigte die Universitätsbibliothek Würzburg an, die beliebtesten Bücher einzuscannen und als E-Book über entsprechende Terminal im Rahmen von § 52b UrhG zugänglich zu machen.

Jetzt reagiert auch der Börsenverein in einer sehr kurzen Mitteilung.

Muss eine Bibliothek, die Bücher für Leseterminals digitalisieren will, zunächst prüfen, ob der Verlag eine elektronische Lizenz zu angemessenen Bedingungen anbietet?

Um diese Urheberrechtsschranke des § 52 UrhG zu prüfen bereitet der Börsenverein jetzt einen Musterprozess gegen die Universitätsbibliothek Würzburg vor.

Aufmerksam geworden über
Ullmann, Nadine: Börsenverein geht gegen elektronische Lehrbuchsammlung vor via infobib.de

[Update]
Robert A. Gehring fängt seinen Artikel in golem.de mit dem steinigen Weg in die Informationsgesellschaft an. Leidtragend sind natürlich immer die Mutigen, in diesem Fall die Universität Würzburg.
Buchreport berichtet:

Die großzügige Gabe rief die Rechtsabteilung des Börsenvereins auf den Plan. Grund: Bibliothekbesucher konnten die Bücher komplett herunterladen, ausdrucken und mitnehmen. Trotz teilweisen Einlenkens der Uni bereitet der Verband eine Musterklage vor, u.a. für den stark betroffenen Verlag C.H. Beck.

Aufgrund dessen ließ der Börsenverein der Bibliothek prompt eine Abmahnung zukommen, die von der Universität auch unterschrieben wurde. Seitdem können die Bücher nicht mehr ausgedruckt oder kopiert werden. Für die Studenten heißt das, sie müssen wie aus Printbüchern die Textpassagen vom Bildschirm abschreiben oder abtippen.

Doch einmal wachgerüttelt, reicht diese Einschränkungen dem Börsenverein nicht. Nach dessen Auffassung reicht § 52b nicht aus, um die Werke überhaupt einzuscannen, auch wenn sie von den Rechteinhabern nicht selbst in elektronischer Form angeboten werden.

Auch die Intranetregelung des Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes möchte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang gerichtlich prüfen lassen, da seiner Meinung nach manche Hochschulen zu wenig Lehrbücher empfehlen. Stattdessen würden sie lieber Lehrbuchteile im Intranet anbieten.

Das bedeutet, dass der Börsenverein auch hier einen weiteren Musterprozess anstrengen wird. Dass das Verhalten an der Wirklichkeit und den Bedürfnissen ihrer Leser vorbei geht, wird nicht bedacht. Statt mit Rechtskonsequenzen zu drohen, sollten doch die Bemühungen, eine konstruktive Lösung zu finden, verstärkt werden.

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