Weiter gegen den Abmahnwahn

Ich hatte ja bereits auf die Erste Ausgabe des kostenlosen E-Books „Wegweiser-Abmahnung“ hingewiesen. Leider verschwand der Link nach einiger Zeit, aber nun gibt es ein Update zu diesem E-Book.
Der Verein gegen den Abmahnwahn e. V., die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben jetzt die 2. Auflage des eBooks „Wegweiser-Abmahnung“ veröffentlicht.

Wegweiser Abmahnung

Wegweiser Abmahnung

Die Autoren Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße bieten Ihnen mit diesem E-Book quasi einen „Erste-Hilfe-Koffer“ für den Fall der Fälle an, der als ein Leitfaden zur Orientierung dienen soll.

Das Buch kann und soll den Gang zum Fachanwalt nicht ersetzen!

Ins Buch sind alle Neuerungen des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eingearbeitet worden und auch die Thematik der Störerhaftung wurde inklusive der dazu passenden Gerichtsurteile aktualisiert.

Da auch Inkassofirmen durch Rechteinhaber immer öfter eingesetzt werden und so immer wichtiger im Abmahndschungel werden, gibt es nun neben der Präzisierung der modifizierten Unterlassungserklärung eine aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man sich als Abgemahnter verhalten sollte.

Laden Sie sich das PDF mit der CC-Lizenz BY-ND herunter und veröffentlichen Sie es, wie bspw. Gulli.com , damit es nicht wieder verschwindet.

Quelle:
Update des eBooks erschienen via gulli.com

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung

Abmahnungen scheinen zum Volkssport von Juristen geworden zu sein, glaubt man der Statistik für Juli 2008 des Vereins gegen denAbmahnwahn e.V.
Zusammen haben die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, der Verein gegen den Abmahnwahn e. V. und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs auch deshalb einen „Wegweiser Abmahnungen“ veröffentlicht. Das E-Book umfasst 96 Seiten gibt es in drei Varianten zum Download. Kostenlos ist der Download der einfachen Variante mit eingeschränkter Nutzbarkeit (Funktionen wie: Drucken, Verändern, Speichern, Links usw. nicht abrufbar. ), aber was wichtig ist, natürlich mit dem vollen Inhalt. Diese Variante wendet sich an juristische Laien, denen in verständlicher Sprache Informationen über Abmahnungen und Haftungskonstruktionen geliefert werden.
Gegen eine Gebühr, die dem Verein gegen den Abmahnwahn in Höhe von min. 5 Euro überwiesen werden kann, erhält man ein PDF mit der zusätzlichen Möglichkeiten zum Anklicken von Links und zum Ausdrucken. Rechtsanwälte, Journalisten, Vereine und sonstige Institutionen wenden sich zwecks Lizenzvertrag und für eine dritte, professionelle Variante an den Rechtsanwalt Wachs.

Hauptschwerpunkt des E-Books sind vor allem Abmahnungen von Filesharing-Nutzern, merkt man unter anderem an den Ausführungen zur Störerhaftung und zu strafrechtlichen Vorwürfen.

Auch auf die mittlerweile zur Standardreaktion gewordene Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung wird ausführlich eingegangen.

Zwar kann das E-Book den Rechtsanwalt nicht ersetzen, aber es kann Betroffene und Internetnutzer allgemein mit Informationen versorgen. Es bietet dafür neben FAQs und Hinweisen auch eine Liste mit Fachjuristen, die sich auf das Gebiet spezialisiert haben.

Quelle:
Abmahnungswegweiser als kostenloses eBook via heise online

Update:Leider funktionieren die Links zum Download der Statistik und der Kurzfassung des E-Books nicht mehr.

Hinweise zum Umgang mit der GPL

Das Software Freedom Law Center (SFLC):engl: hat seinen General Public License (GPL):engl: gut verständlich erläutert. Es gibt außerdem Unternehmen praktische Hinweise, wie sie regelkonform mit Lizenz umgehen können, durch die Beschreibung bewährter Vorgehensweisen, so dass GPL-Verletzungen vermieden werden können oder die GPL-Software lizenzgemäß vertrieben werden kann. Außerdem gibt es Hinweise, wie man richtig damit umgeht, wenn sich Autoren einer GPL-lizenzierten Software wegen eines Verstoßes melden.

Ziel der Veröffentlichung ist es, GPL-Verstöße zu vermeiden und negative Auswirkungen eines GPL-Verstoßes zu minimieren.

Quelle:
Der Umgang mit der GPL via heise online

Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.

Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche „allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist“, entschieden die Richter.

Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.

Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.

Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien – auch in Deutschland – haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. […]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.

Wer schützt an dieser Stelle eigentlich unbedarfte Jugendliche vor den Anwalthaien? Ist es bei Jugendlichen in diesem Bereich nicht häufig schon mit einer Emahnung von einer offiziellen Seite getan? Es nützt nichts, diese jungen Leute für ihr Leben lang zu verunsichern. Wichtiger ist frühzeitiges Beibringen von Informationskompetenz. Neben einer sicheren Handhabung der Technik, des Netzes und deren Möglichkeiten, werden sie für erlaubte und unerlaubte Handlungen frühzeitig sensibilisiert. Erst dann kann man trotz der aktuellen Diskussion davon ausgehen, dass so viel Wissen zum allgemeinen Kenntnisstand auch einer 15jährigen gehört. Beim momentanen Stand der Regelung wird hier eher den Abmahnern Haus und Hof geöffnet. Verängstigte Jugendliche werden eine weitere Auseinandersetzung mit dem richtigen Umgang mit Medien vermeiden und das kann keiner wollen.

Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de

Warnung: Gelddruckmaschine entdeckt!

Mit Urheberrecht versuchen findige und vor allem windige Rechtsanwälte über ein Urhberrechtsregister Geld zu verdienen. Hier muss vermutlich wesentlich mehr aufgeklärt werden.

Mit dem Urheberrechtsregister bieten wir Urhebern eine einfache und schnelle Möglichkeit ihre Ideen und Werke sicher zu schützen.

Publikation ist das einfachste Mittel, seine Werke und Ideen zu schützen. Jedes Werk, das einen bestimmten Schöpfungsgrad erreicht hat, ist automatisch geschützt. Dies ist einfach ein Geschäft mit der Unwissenheit. Dafür 65,45 € zu zahlen ist absolut nicht notwendig!

Ob Musiker, Schriftsteller, Fotograf, Software-Entwickler oder Architekt: jeder Urheber eines Werkes kann sein Werk bei uns registrieren lassen. Durch die Registrierung kann ein Urheber später nachweisen, wann er uns sein Werk übermittelt hat und zu welchem frühen Zeitpunkt seine Idee oder sein Werk bereits vorlag.

Bitte nur nicht ins Boxhorn jagen lassen davon. Ich kann dort Ideen und Werkttitel anmelden, ohne dass sie zu dem Zeitpunkt bestehen. Diese Möglichkeit, hiermit sein Eigentum zu sichern, wage ich zu bezweifeln. Ich kenne zumindest keine Klausel im Urheberrecht, die eine Art „Vorkaufsrecht“ für Ideen und Werke sind.

Sie schicken uns ihr Werk per Post oder elektronisch per e-mail und hinterlegen es damit bei uns. Wir registrieren Ihr Werk und schicken Ihnen eine Eingangsbestätigung nebst Urkunde über die Hinterlegung. Ihr Werk bleibt bei uns sicher verwahrt. Sollte es später auf den Zeitpunkt der Hinterlegung ankommen, können Sie anhand des bei uns hinterlegten Werkes den Zeitpunkt der Registrierung ihrer Urheberschaft nachweisen.

Und so einfach sind Sie Ihr Geld los. Besser investieren sie diese Euro in eine Publikation, mit der sie sicherstellen, dass Ihr Werk für jeden ab diesem Datum sichtbar ist.

In wie weit die drei Rechtsanwälte, die hinter dieser Idee stecken, sich mit dem Urheberrecht als Spezialisten auskennen, lässt sich bei der Schwerpunktlegung, nur erahnen. So jedoch wirkt das Ganze – viel Information ist auf der Seite nicht zu bekommen – eher wie die immer schon gewünschte Gelddruckmaschine: Einkommen ohne Aufwand.