Strafrecht und Verbraucherrecht beim Urheberrecht

Durch den monopolistischen Charakter des Urheberrechtes müssen auf der anderen Seite auch die Verbraucher Rechte eingeräumt werden. Die strafrechtliche Verfolgung kostet jedoch ebenfalls.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.

Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.

Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.

Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.

Sony konnte nach anfänglichen Leugnen die Probleme zuletzt doch nur eingestehen, auch da Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Schon kurze Zeit später kam es zu ersten Sammelklagen gegen Sony und einer Klage wegen der Verbreitung illegaler „Spyware“ der Generalstaatsanwalt von Texas.

Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.

Für Sony waren neben dem wirtschaftlichen Schaden der Imageschaden riesig. Der Konzern versucht einen Teil des Schadens seit dieser Woche vom Hersteller der Kopierschutzsoftware zurückzubekommen.

Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.

Erfolgreicher war das Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals, wo sich zeigte, dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen.

Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.

Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.

Je abhängiger Länder von Produkten sind, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, können sich die höheren Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen schon. Bei Ländern, wo dies nicht der Fall ist, würde eine Verfolgung nur einen Verlustbedeuten, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt.

Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:

„Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken.“

Quelle:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de

Sony BMG vs. Mediamax oder Un-CD vs. Unding

Kommen wir mal wieder zu wirksamen technischen Schutzmaßnahmen… oder die lange Geschichte der Un-CDs von BMG geht weiter.

Sony BMG hat eine Klage gegen The Amergence Group (ehemals SunnComm) und deren Vertriebsarm MediaMax bei einem Gericht des US-Bundesstaates New Yorkeingebracht. Der Musikkonzern verlangt dabei zwölf Millionen Dollar Schadenersatz (umgerechnet rund 8,7 Millionen Euro).

Amergence hatte Sony BMG die Kopierschutzsoftware MediaMax geliefert, die im Jahr 2005 auf Millionen von CD-ähnlichen Musikträgern, so genannten Un-CDs, in Umlauf gebracht wurde.

Wurde die Musikscheibe in ein CD-ROM-Laufwerk eingelegt, installierte sich auf Windows- und Mac-OS-Systemen die MediaMax-Kopierschutzsoftware. Die Software enthielt jedoch Sicherheitslücken. Ein später veröffentlichter Uninstaller öffnete ebenso wie ein erster Patch neue Sicherheitslücken.

In diesem Rahmen hatte Sony BMG auch Probleme mit einem DRM-Rootkit namens XCP der britischen Firma First4Internet. Der Einsatz von MediaMax und von XCP sorgte bei Sony BMG zu einem riesigen PR-Desaster.

Schließlich musste der Konzern Entschädigungen an Kunden bezahlen, ein Rückrufprogramm für die betroffenen Un-CDs starten und nach Gerichtsverfahren in diversen US-Bundesstaaten Geldbußen entrichten.

Diese Kosten möchte Sony BMG offenbar von Amergence ersetzt bekommen. Dazu verklagt Sony BMG das Unternehmen wegen Nachlässigkeit, unfairer Geschäftspraktiken und des Bruchs des Lizenzabkommens, da die Software offensichtlich nicht wie garantiert funktioniert habe.

The Amergence Group weist die Anschuldigungen zurück und bemerkt: der Anlass für die gegen Sony BMG gerichteten Gerichtsverfahren war der Einsatz des XCP-Rootkits und nicht der Einsatz ihrer MediaMax-Software gewesen.

Quelle:
Sokolov, Daniel AJ : Sony BMG verklagt Lieferanten des Kopierschutzes Mediamax via heise online

Bye, bye CD

Folgt man den Plattenzahlen, dann ist das Jammern der Musikbranche in den USA nicht länger nur ein Jammern auf hohem Niveau. Verkaufsrückgänge von ca. 20 % tun weh. Andererseits – was die Verluste aus den weniger verkauften CDs sicherlich nicht aufwiegt – sind fast 20 % Wachstum auf Download-Verkäufe zu verzeichnen. Allerdings erwerben die Kunden hier eher Einzeltitel. Bevorzugt werden aber eher DRM-freie und barrierefreie Musik.
Wie wäre es Musikindustrie, doch wieder auf den Kunden vertrauen und ihn nicht durch Mißtrauen gleich abschrecken?

Mehr dazu:
„Mit CDs ist kein Geld mehr zu verdienen“ via heise online

Nachtrag: Scheitern der digitalen Langzeitarchivierung

Bereits am 23. Februar haben wir schon über den CD-Zerfall geschrieben. Klar ist abzusehen, dass dies nicht nur das Musikarchiv in Berlin betrifft.

Digitale Information hält für immer oder fünf Jahre – je nachdem, was zuerst kommt”, spotten Experten, die sich mit der Haltbarkeit von modernen Datenträgern vom magnetbeschichteten Band bis zur DVD befassen.

Das scheint sich mehr denn je die Wahrheit zu sein. Ein anderer Punkt ist die Lesbarkeit der Daten. Lesegeräte von heute können Daten von vor einigen Jahren nicht mehr richtig feststellen oder sie gibt es nicht mehr. Denken wir hier an die verschiedenen Lesegeräte. Wer besitzt heute noch ein Diskettenlaufwerk. Gespeichert wird heute auf CDs, DVDs oder mal eben auf USB-Sticks. Doch auch bei letzteren schwächeln erste Exemplare bereits.

Wir erleben so etwas wie eine kalte Bücherverbrennung./cite>

Werden wir eine geschichtslose Gesellschaft, weil wir nicht in der Lage sind, aktuelles Wissen, aktuelle Geschichte dauerhaft zu speichern. Auch müssen die Auswahlmethoden geändert werden. Was soll gespeichert werden, was digital, was in Papierform?

Mehr dazu:
Glaser, Peter: Digitale Bücherverbrennung, FOCUS-Online

CD-Langzeitarchivierung vorm Scheitern

Der Zerfall von CDs bedroht den Bestand des Deutschen Musikarchives in Berlin. Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts werden CDs im Archiv gesammelt. Durch Benutzung entstehen Micro-Verletzungen im Schutzlack der CDs, in die Feuchtigkeit zieht. Das führt zu einer Errusion, so dass die CD wie ein Spiegel „blind“ wird und somit nicht mehr gelesen werden kann. Hinzu kommen die früher verwendeten Drucklacke, die jetzt ebenfalls den Schutzlack angreifen.

„Unter idealen Lagerungsbedingungen gebe ich einer CD 50 bis 80 Jahre Lebensdauer“, sagt der Leiter des Lehrgebietes Multimedia und Internetanwendungen der Fernuniversität Hagen, Matthias Hemmje. Eine „Lagerung unter idealen Bedingungen“ hieße jedoch, dass die CDs nicht angefasst und staub- sowie lichtgeschützt in klimatisierten Räumen aufbewahrt werden müssten, deren Temperatur 18 Grad Celsius nicht übersteigt. An das Abspielen der CD unter solchen Bedingungen sei kaum mehr zu denken.

Noch problematischer ist die Situation bei selbstgebrannten CDs, auf denen man Zuhause alte Videofilme, Fotos, Musik und so weiter speichert. Hier empfiehlt Herr Hemmje, die Daten auf externen Festplatten zu speichern. Diesen Weg versucht das Archiv seit 2006 zu gehen. Fraglich ist jedoch, wie dabei mit den CDs und den Informationen vor 2006 umgegangen werden soll? Auch die Speicherung auf Festplatten ist keine Lösung für die Langzeitarchivierung.

Die Speicherung von Daten auf CDs für die Langzeitarchiverung muss daher als gescheitert angesehen werden. Dies betrifft wohl im großen Rahmen dann auch DVDs, die in ihrer Herstellung ähnlich sind.

Quelle: Deutsches Musikarchiv: CD-Zerfall bedroht Kulturerbe auf Heise online