Schutzfristen-Irrsinn

Ist das noch zeitgemäß?

Schutzfristen-Irrsinn

Schutzfristen-Irrsinn

Das Urheberrecht soll den Urheber schützen, damit dieser von seiner Arbeit profitieren kann. Damit er auch etwas von Wert schafft und vererben kann, scheint es die Schutzfristen zu geben. Die Erben haben noch 70 Jahre nach seinem Tod die Möglichkeit von seiner Arbeit zu profitieren. Erst danach werden die Bücher des Autors gemeinfrei.

Die Seite Schutzfristen-Irrsin.de zeigt deutlich, was 70 Jahre Schutzfrist nach dem Tod eines heutigen Autors bedeuten.

Ob diese langen Schutzfristen noch zeitgemäß sind? In der Wissenschaft wohl kaum. Das Stichwort “Verwaiste Werke” macht das mit den langen Schutzfristen verbundene Problem deutlich, denn wenn das genaue Jahr des Todes nicht nachgewiesen werden kann oder Rechteinhaber (Erben, Verwertungsrechtebesitzer) ausfindig gemacht werden können. In diesen Fällen ist eine Verarbeitung, z.B. Digitalisierung, häufig nicht rechtssicher möglich und unterbleibt.


Aufmerksam geworden über:

Pauser, Josef: Schutzfristen-Irrsinn, VÖBBLOG

Neue Schutzdauer beschlossen

Schaffen Tote neue Werke? Diese Frage haben sich die Verantwortlichen nicht gestell und haben der Forderung nach 95 Jahren Schutzfrist nachgegeben. Der Vorstoß der EU wurde damit begründet, dass Musiker genauso gut geschützt sein sollen wie Autoren.

In der Presseerklärung:engl: des Rechtsausschusses des EU-Parlaments heißt es:

Copyright term for music recordings must be extended from 50 years to 95 years, says legislation approved on Thursday by the Legal Affairs Committee.

Increasing the term of copyright protection would ensure that performers and producers continue to receive royalties for 95 years from the first publication or performance of their song, according to a Commission proposal backed by the committee.

Die Empfehlung des Rechtsaussschusses gehen noch weiter:

The committee also asked the Commission to launch an impact assessment of the situation in the European audiovisual sector by January 2010, with a view to deciding whether a similar copyright extension would benefit the audiovisual world.

Zwar soll diese Regelung in drei Jahren nach Inkrafttreten und dann alle vier Jahre daraufhin überprüft werden, ob sie eine Verbesserung der Lage der Künstler bewirkt, aber auf den Schaden, den sie im allgemeinen der Kunstszene zufügt, wird dabei wohl nicht geachtet.
Wie soll Kreativität und Vielfalt im Vordergrund stehen, wenn dahinter ein Wust an Rechten steht, die kaum noch zu überblicken sind?

Matthias Spielkamp meint dazu:

Da darf man gespannt sein, mit welchen windigen Studien die Kommission dann auftrumpfen wird. Wahrscheinlich werden auch die, sollten sie negativ ausfallen, wieder ignoriert oder, wenn sie positiv ausfallen, unter Verschluss gehalten, damit sie nicht unabhängig überprüft werden können. Anschließend können sich dann Politiker auf Diskussionsveranstaltungen darüber auslassen, wie schlimm es doch ist, dass die “Menschen draußen im Lande so politikverdrossen” sind. Und täglich grüßt das Murmeltier?

Quelle:
De Girolamo, Federico: Music copyright to be extended to 95 years:engl: , Presseerklärung, Europäisches Paralment
Spielkamp, Matthias: Rechtsausschuss des Europaparlaments spricht sich für Verlängerung der Schutzdauer auf Musikwerke aus via Immateriblog.de

Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik

EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy startet einen Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik. Derzeit sind Musiktitel in Europa 50 Jahre lang durch das Urheberrecht geschützt, in Amerika hingegen dauert die Frist 95 Jahre. Als Grund nennt er:

“Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte – ein Zeitraum, der nicht einmal seine Lebensdauer erfasst”

Die IFPI fordert bereits seit längerer Zeit eine Erhöhung der Schutzfristen.
Die Musikindustrie begrüsst diesen Vorstoss. Laut dem Vorsitzenden der Musikindustrie würden die Künstler und Labels dadurch im Vergleich zu den Urhebern gleichberechtigter behandelt und auch die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Ländern würde verstärkt. Sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen – er soll der europäischen Kommission noch vor der Sommerpause in konkretisierter Form vorgelegt werden – wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Filmschaffenden eine Fristverlängerung möchten und dann wieder die Urheber.

Der Vorschlag würde keinerlei negative Auswirkungen auf Verbraucherpreise haben, beteuert McCreevy. Der Preis für Tonträger, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, sei nicht zwangsläufig niedriger […] als jener der geschützten Tonträger, hätten Untersuchungen ergeben.

Wer’s glaubt…

Quellen:
EU-Kommissar will Urheberrechtsschutz für Musiker verlängern via heise online
Deutsche Musikindustrie begrüßt Vorstoß zur Schutzfristenverlängerung via heise online
Musikindustrie begrüßt EU-Vorstoß zu Schutzfristenverlängerung via Bundesverband Musikindustrie

95 Jahre Schutzfrist gefordert

Die IFPI fordert in Europa 95 Jahre Schutzfrist für das geistige Eigentum. Bisher werden durch das Urheberrecht und internationale Verträge immerhin noch stolze 50 Jahre Schutzfrist für Tonaufnahmen eingeräumt.

An einem Treffen diese Woche traf die Bundeskanzlerin mit der IFPI zusammen, um über die veränderten Rahmenbedingungen «der Musikindustrie als eine der tragenden Säulen der Kreativwirtschaft» zu sprechen, wie in der Medienmitteilung auf der Website der deutschen IFPI zu lesen ist.

Bei dem Treffen ging es um den Schutz der Interessen der Tonträgerhersteller (vermutlich weniger um die der Künstler) vor “Piraten”. Entsprechend wurden Forderungen nach Einschränkungen bei der Privatkopie laut.

eispielsweise sollen nach der IFPI die Internet-Service-Provider dazu verpflichtet werden, den Service-Vertrag mit Kunden, die Urheberrecht verletzende Inhalte online stellen, zu kündigen.

Okay, man kan verstehen, dass lebende Künstler (z.B. Udo Jürgens, Paul McCartney) ein Problem darin sehen, wenn ihre frühen Stücke nach einer über 50jährigen Bühnenkarriere plötzlich gemeinfrei werden. Hier kann man eine Verlängerung der Schutzfrist auf Lebenszeit akzeptieren, aber 95 Jahre ist heftig. Und wie gehen Künstler wie Johannes Heesters damit um, die nun schon von diesen Problemen eingeholt worden sind?
Eine interessante Entdeckung hat Lawrence Lessig in seinem Blog:engl: festgehalten:

As reported yesterday, there was an ad in the FT listing 4,000 musicians who supported retrospective term extension. If you read the list, you’ll see that at least some of these artists are apparently dead (e.g. Lonnie Donegan, died 4th November 2002; Freddie Garrity, died 20th May 2006). I take it the ability of these dead authors to sign a petition asking for their copyright terms to be extended can only mean that even after death, term extension continues to inspire.

I’m not yet sure how. But I guess I should be a good sport about it, and just confess I was wrong. For if artists can sign petitions after they’ve died, then why can’t they produce new recordings fifty years ago?

Kritiker werfen der IFPI und den Fordernden sogar einen Vertragsbruch mit der Öffentlichkeit vor. Den Künstlern und Firmen waren die Regeln und Bedingungen bereits vorher bekannt. Zudem haben sich diese auch noch in ihrem Sinne verbessert. Und zu glauben, dass die Künstler nach diesen 50 Jahren leer ausgingen, ist auch nicht der Fall. Für jedes Leermedium werden pauschale Abgaben an die VG Ton fällig und daraus würden die Künstler anteilig bezahlt, auch nach Ablauf der Schutzfristen.

Quellen:
IFPI fordert 95 Jahre Schutzfrist in der EU auf Digitale Allemende
Gehring, Robert A.: Musikindustrie drängt Bundeskanzlerin zu Urheberrechtsverschärfung via iRights.info
Michalk, Stefan: Bundeskanzlerin trifft Vertreter der internationalen Musikindustrie Bundeskanzlerin trifft Vertreter der internationalen Musikindustrie via IFPI.de

Schaffen Tote noch neue Werke?

Nun, diese Frage scheint sich für die IFPI nicht zu stellen. Mehr denn je wird das Urheberrecht in ihren Händen zu einem Marktinstrument, mit dem man Monopole schaffen kann. Fünfundneunzig Jahre Schutzfrist heißen umgekehrt, immer schneller veraltendes Wissen wird immer länger geschützt und so mit immer länger zu totem “Wissenskapital”. Bereits jetzt sind verwaiste Werke ein großes Problem. Die schnelllebige Medienbranche ist gar nicht in der Lage, hundertprozentig lückenlos nachzuweisen, wer welche Rechte besitzt. Das liegt unter anderem an den vielen Verlagsankäufen, -zusammenlegungen und -teilungen. Hier schaut schon verlagsintern ja niemand wirklich mehr durch, wer welche Rechte danach noch besitzt. Und wenn es darum geht, die Erben von Rechten ausfindig zu machen, wird es ganz schwer. Wer weiß denn noch, was der Vater, Großvater, geschweige denn der Urgroßvater oder auch mütterlicherseits an Werken geschaffen worden ist und wer an diesen Werken auch noch irgendwelche Rechte besitzt? Für Bibliotheken und Forscher ist doch jetzt schon nicht mehr nachvollziehbar, wann ein Werk keine Rechte besitzt. 25 Jahre mehr Schutz bedeutet 25 Jahre mehr Probleme und nicht unbedingt 25 Jahre Mehreinnahmen durch die Verwerterindustrie. Hier mag es zwar einige wenige Ausnahmen geben – denken wir an Walt Disney und Micky Mouse, doch dann wird es schon schwieriger.

Was wir heutzutage in einer wissensbasiert lebenden Welt benötigen, ist ein klares, einfach verständliches Urheberrecht mit genauen Definitionen von Geltungsdauer und Umfang. Uninteressant meines Erachtens ist es da eher, die Verwerter noch weiter zu schützen, die durch ihre Monopolstellung genug Geld damit machen. Wissen und Informationen müssen nicht nur bezahlbar bleiben, sie müssen auch zugänglich erhalten werden.