Ein paar Fragen zur Bibliothek 2.0

Seit etwas mehr als einem Jahr gibt es neben dem Web 2.0 auch die Bibliothek 2.0. Hat diese Bewegung etwas geändert oder war es eine Blase, die langsam an heißer Luft verliert?

Ich bin kein Freund dieser Bezeichnungen X.0, weil wir keine neue Versionen aus dem Hut zaubern, sondern nur Verbesserungen schaffen können. Und da gehe ich mit vielen Ideen von Library und Web 2.0 konform. Social networking, begeistern von Nutzern durch Mitmachangebote, mehr Kommunikation für die, die mit der Technik umgehen können, Bibliothek nicht mehr nur im Haus sondern wirklich im Netz. Aber sind die Bibliotheken dort wirklich angekommen? Wo sind die kleinen Stadt- und Dorfbibliotheken? Wo sind die Schul- und Krankenhausbibliotheken mit ihren Nutzern? An welcher Stelle haben sie ihren Platz in der Bibliothek 2.0 gefunden?

Das demokratische Konzept einer Mitmachbibliothek ist nur oberflächlich, erreicht es doch nur Nutzer, die eben sowieso im Netz unterwegs sind, Kommunenmitglieder des Web 2.0, die überzeugte Anhänger dieser Technik sind. An welcher Stelle gibt es Bemühungen, die Bibliothek 2.0 aus dem Netz in die reale Welt zu tragen, anstatt die Welt in eine zweite oder dritte Realität wie Second Life zu stürzen?

Wenn Bibliothek 2.0 etwas geschafft hat, dann war es, Fragen zu wecken, Ideen und das Gespräch zu fördern. Von der neuen Version einer Bibliothek sind wir meiner Meinung nach noch weit entfernt, aber die Ziele werden formuliert, Konzepte entwickelt und erprobt. Die Bibliothek selbst darf darüber aber nicht zum Stolperstein für diejenigen werden, die eben nicht technikversiert sind, ob als Bibliothekar oder als Nutzer.

Ein paar andere Gedanken:
We Asked for 2.0 Libraries and We Got 2.0 Librarians:engl: The Other Librarian

Elite – HU-Studenten meinen: Muss nicht sein

Studenten der Humboldt-Universität haben sich auf der Vollversammlung vom 22.05. gegen eine Bewerbung der HU als Elite-Universität ausgesprochen. Sie sehen in der Bewerbung ein „Luftschloss“.

Er habe „mit der Studienrealität nichts zu tun“. Probleme, die es schon jetzt in Betreuung und Lehre gebe, würden durch die Pläne verschärft.

Die Studenten kritisierten erneut, dass der Eliteantrag der HU „langfristig zu einer Streichung vieler vermeintlich schwacher Fächer“ führe. Die HU erhielte durch den Elitetitel eine Förderung in Millionenhöhe und könne damit neue Institute und Professuren schaffen. Nach Ablauf der Förderphase von fünf Jahren sei aber stark damit zu rechnen, dass andere Fächer gestrichen werden, um die neuen Schwerpunkte erhalten zu können. Probleme, die es schon jetzt in Betreuung und Lehre gebe, würden durch diese noch Pläne verschärft.

[…] bei der Vollversammlung unterstützten nicht alle den Aufruf. „Seid ihr wirklich dagegen, dass die Humboldt-Uni Geld erhält und sich damit ihre finanzielle Misere ein wenig bessert?“, fragte ein Student – und erhielt Applaus von einem Teil des Publikums. Die Proteste würden der HU im Elitewettbewerb und damit letztlich auch ihren Studenten schaden.

Dennoch werden weitere Proteste gegen diesen Elite-Antrag geplant.

Bisherige Informationen und Planungen sind m.E. noch nicht ausreichend, um sich ein wirkliches Bild von den Auswirkungen der Elite-Teilnahme der HU zu machen. Klar ist, dass die HU diesen Antrag stellen muss und dass sie das Geld gut gebrauchen kann. Fraglich ist aber, in wieweit bestehende Studiengänge angepasst werden und wo zunehmende Abstriche gemacht werden müssen.

Quelle:
Tina Rohowski : „Geheimniskrämerei“ : Ein Teil der HU-Studenten wehrt sich gegen EliteTagesspiegel

Schaffen Tote noch neue Werke?

Nun, diese Frage scheint sich für die IFPI nicht zu stellen. Mehr denn je wird das Urheberrecht in ihren Händen zu einem Marktinstrument, mit dem man Monopole schaffen kann. Fünfundneunzig Jahre Schutzfrist heißen umgekehrt, immer schneller veraltendes Wissen wird immer länger geschützt und so mit immer länger zu totem „Wissenskapital“. Bereits jetzt sind verwaiste Werke ein großes Problem. Die schnelllebige Medienbranche ist gar nicht in der Lage, hundertprozentig lückenlos nachzuweisen, wer welche Rechte besitzt. Das liegt unter anderem an den vielen Verlagsankäufen, -zusammenlegungen und -teilungen. Hier schaut schon verlagsintern ja niemand wirklich mehr durch, wer welche Rechte danach noch besitzt. Und wenn es darum geht, die Erben von Rechten ausfindig zu machen, wird es ganz schwer. Wer weiß denn noch, was der Vater, Großvater, geschweige denn der Urgroßvater oder auch mütterlicherseits an Werken geschaffen worden ist und wer an diesen Werken auch noch irgendwelche Rechte besitzt? Für Bibliotheken und Forscher ist doch jetzt schon nicht mehr nachvollziehbar, wann ein Werk keine Rechte besitzt. 25 Jahre mehr Schutz bedeutet 25 Jahre mehr Probleme und nicht unbedingt 25 Jahre Mehreinnahmen durch die Verwerterindustrie. Hier mag es zwar einige wenige Ausnahmen geben – denken wir an Walt Disney und Micky Mouse, doch dann wird es schon schwieriger.

Was wir heutzutage in einer wissensbasiert lebenden Welt benötigen, ist ein klares, einfach verständliches Urheberrecht mit genauen Definitionen von Geltungsdauer und Umfang. Uninteressant meines Erachtens ist es da eher, die Verwerter noch weiter zu schützen, die durch ihre Monopolstellung genug Geld damit machen. Wissen und Informationen müssen nicht nur bezahlbar bleiben, sie müssen auch zugänglich erhalten werden.

IPRED 2 – ein paar provokative Fragen zum "geistigen Eigentum"

Joachim Jakobs von der FSFE (Free Software Foundation Europe) findet die Begriffe „Geistiges Eigentum“ und „Produktpiraterie“ problematisch und vertritt daher die Meinung, dass die Ende April dazu verabschiedete „EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigem Eigentum“ (IPRED2) überarbeitet werden muss.
Softwarekonzerne gehen mit den Begriffen wie „geistiges Eigentum“ sehr großzügig um. iese Forderung wurde kürzlich auf einer Konferenz des Verbraucherschutzministeriums erhoben. Sie gilt insbesondere für

Sie behaupten, Software sei ein „Produkt“ und diffamieren Menschen, die ihre Software illegal kopieren als „Produktpiraten“.

Sollten sie das wirklich ernsthaft meinen, so müssen sie sich auch folgende Fragen gefallen lassen:
Warum soll dann aber §1 des Produkthaftungsgesetzes für ihre „Produkte“ nicht gelten?

„Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Dies ist eine Forderung des Verbraucherschutzministeriums, insbesondere für „Produkte mit DRM.

Für „geistiges Eigentum“ müsste auch der Art. 14 GG gelten:
Art. 14 GG: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Wenn DRM aber gerade erschwert, dass die Allgemeinheit Zugang zu diesem „geistigen Eigentum“ erhält, wo ist dann die Verpflichtung des Eigentümers, dieses Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu gebrauchen?

Mehr dazu:
Jakobs, Joachim: IPRED 2 – Haftbefehl für Apples CEO Steven Jobs? (Polixea Portal)

1 16 17 18