Haufe-Lexware übernimmt LSL AG

Heute informierte die Literatur-Service Leipzig (LSL) AG ihre Kunden aus dem Bibliotheksbereich. Bereits am 17.02. teilte die Freiburger Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, welches nicht nur ein Medienunternehmen sondern auch ein Softwarehersteller ist, in einer Pressemitteilung mit, dass man die LSL AG zu 100 Prozent bereits rückwirkend zum 01.01.2011 übernommen hat. Mit der LSL AG erweiterter die Haufe Gruppe ihr Unternehmen um eine Beschaffungsplattform für Verlagsprodukte mit Schwerpunkt auf den B2B-Bereich. Dies ist der größte Zukauf seit 15 Jahren.

Die LSL AG stellt eine innovative Intranet-Einkaufsplattformen zur Verfügung, welche vor allem Firmen hilft, automatisierte Beschaffungen vorzunehmen. LSL liefert Medien aller Verlage und bietet dazu maßgeschneiderte Logistikservices. LSL versorgt Kunden wie E.ON, MAN, Siemens und viele Bibliotheken mit Zeitschriften, Fachliteratur bis hin zu elektronischen Medien, welche dann zentral über angepasste Portale verwaltet werden können.

Haufe hofft durch den Erwerb von LSL auch für die bisherigen Kunden die Beschaffungsprozesse zu vereinheitlichen, da diese nun Medien vieler Verlage aus einer Hand beziehen können. So will man neben den eigenen Haufe-Lexware-Lösungen auch ein komplettes Angebot auf den eigenen Portalen bieten. Haufe-Lexware entwickelt sich damit vom Produzenten zum Händler.

Die nach der Wende November 1991 von Jürgen Tschirner gegründete LSL AG beschäftigt heute 55 Mitarbeiter. Tschirner, der auch nach der nach der Übernahme Co-Geschäftsführer bei LSL bleiben wird, steht der Haufe-Mann Mirza Hayit zur Seite. Leicht fiel diese Entscheidung für eine Übernahme auf gewisse Weise schon, da der Standort in Leipzig gesichert ist und personell stark aufgestockt werden soll.

Ursprünglich geplant war nur eine Kooperation mit der Haufe Gruppe. Doch im Laufe der Verhandlungen zeigte sich, dass eine Integration von LSL in die Gruppe sinnvoller war. Neben Schweitzer, Internationaler Medien Service (Axel Springer), dem Buchholz Fachinformationsdienst und der VUB Printmedia wirkt LSL mit einem Jahresumsatz von 16 Millionen Euro der kleinste Anbieter und ist so unter einem erheblichen Druck, will sich aber durch Service von diesen Anbietern abzuheben und mit Haufe im Rücken hofft man auf einen besseren Zugang zu den Großkunden.

Dazu möchte man die Online-Services ausbauen. So hat LSL 2010 zwar 300.000 Print-Bücher an die Industrie geliefert, aber dem stehen ganze zwei E-Books gegenüber. Haufe ergänzt in dieser Hinsicht LSL sehr gut, denn dort werden 95 % der Umsätze elektronische erwirtschaftet. Für den besseren Service im Vertrieb werden über 50 Mitarbeiter von Haufe eingesetzt. Außerdem sollen die Portale optimiert werden, so dass die LSL-Kunden zukünftig noch einfacher Medien mit wenigen Klicks erwerben können.

Da kann man nur hoffen, dass neben all den industriellen Großkunden der Service für die Bibliotheken nicht schlechter wird und sie auch davon profitieren.

Quellen:
Haufe-Lexware übernimmt die LSL AG : Haufe Gruppe weiter auf Expansionskurs zum integrierten Lösungsanbieter, Pressemitteilung von Haufe-Lexware, 17.02.2011
Größter Zukauf seit 15 Jahren: Haufe-Lexware übernimmt LSL, Badische Zeitung, 18.03.2011
Daniel Lenz im Interview mit Jürgen Tschirner, Haufe-Gruppe übernimmt LSL : „Wir stärken unsere Vertriebskraft“, Buchreport.de

Return of investment – Die TIB lohnt sich

Die Technische Informationsbibliothek TIB in Hannover kostet. Sie ist die Zentrale Fachbibliothek für Technik, Architektur, Chemie, Informatik, Mathematik und Physik in Deutschland und ist in vielen Fällen Alleininhaberin von Beständen in ganz Deutschland. Zudem ist sie mit ihrem Bestand an technisch-naturwissenschaftlicher Literatur in Papier- und digitaler Form die weltweit größte Bibliothek ihrer Art. Sie führt zudem zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Digitalen Bibliothek durch.

Jährlich erhält sie 23 Millionen Förderung und macht aus jedem investierten Euro 3,80 Euro. Damit beweist sie, dass ihr Nutzen 3,8 Mal so hoch ist wie ihre Kosten für die Wissensgesellschaft. Zu diesem Ergebnis kommt eine TNS Infratest-Studie unter mehr als 600 Unternehmen, Forschungsinstituten und öffentlichen Einrichtungen.

Die Zahlen sind beeindurckend und machen deutlich, welchen Wert Bibliotheken besitzen. Für die TIB ist das Ergebnis der Studie auch ein positives Zeugnis für ihre Arbeit.

„Das Ergebnis der TNS Infratest-Studie zeichnet die TIB als effektiven Wissensgenerator und effizienten Informationsdienstleister aus. Mit ihren unschätzbaren Beständen ist sie ein wichtiger Motor für die Forschung und die Wirtschaft, die unsere Wissensgesellschaft bereichert“, sagt die Niedersächsische Wissenschaftsministerin, Professor Dr. Johanna Wanka.

Uwe Rosemann, Direktor der TIB freut sich darüber, dass mit der Studie nun die Bedeutung der TIB quantifiziert werden kann und sie ein Beweis dafür ist, dass die TIB einen Mehrwert für den Forschungsstandort Deutschland erwirtschaftet. Auch die Bestätigung der eigenen Arbeit durch ihre Kunden aus Industrie und Forschung bedeutet viel für die Angebote der Bibliothek. Er wertet das Urteil auch als Unterstützung der Strategie, als Bibliothek neue Aufgabenfelder zu besetzen un sich weltweit zu vernetzen.

Durch diese Umfrage, so Frau Dr. Sabine Graumann von TNS Infratest, war es möglich, den Mehrwert von Bibliotheken, öffentlichen Organisationen oder staatlichen Institutionen nun auch qualitativ zu erfassen. Mit dem von TNS Infratest gewählten neuartigen Projektansatz wurde der quantitative Beitrag der TIB sowohl für den einzelnen Nutzer als auch für den gesamten Wissenschaftsstandort Deutschland ermittelt.

Zur Ergebnismessung wurde auf die Contingent-Valuation-Methode zurückgegriffen, ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, welches von den Nobelpreisträgern Kenneth Arrow und Robert Solow entwickelt wurde. Die Befragten wurden unter anderem gebeten, eine Einschätzung über die Höhe des Schadens abzugeben, gäbe es die Institution nicht mehr und was sie zu zahlen bereit wären, um diese zu erhalten. Die Methode, die bereits in vielen Bereichen, wie beispielsweise in der Kulturpolitik und im Umweltbereich, eingesetzt wird, wurde erstmals für eine öffentliche Bibliothek in Deutschland angewandt.

Quelle:
Wundenberg, Petra: Die TIB – eine ausgewiesen lohnenswerte Investition, IDW online
Der volkswirtschaftliche Nutzen der TIB beeindruckt, TIB Hannover

[Kurz] Der Smart-OPAC der KU Eichstätt

Smartphones kommen langsam in Bibliotheken an. Sie sehen, dass die cleveren Telephone auch eine technische Plattform sind, die ihre eigenen Regeln haben und die daher mit bedient werden sollten, zumal ihre NutzerInnen noch unabhänger auf die Bestände der Bibliotheken zugreifen können.

Jetzt bietet uch die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) einen Online-Katalog für das Smartphone und Tablet-Computer. Mit dieser Applikation (App) kann der Nutzer nun auch unterwegs die Leihfrist verlängern oder im Bestand der KU oder der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ingolstadt durchsuchen.

„Wir tragen damit dem Nutzerverhalten und den neuen technischen Möglichkeiten durch vergleichsweise große, hochauflösende Displays Rechnung“, erklärt die stellvertretende Leiterin der Universitätsbibliothek, Dr. Maria Löffler.

Aufrufbar ist der mobile Katalog über die Homepage der UB oder über http://opac.ku-eichstaett.de als browserbasierte Anwendung. Das Design des OPACs wurde an den kleinen Bildschirm des Smartphones angepasst. Zentrale Funktionalitäten wurden integriert. Für personalisierte Dienstleistungen muss man sich auch an dieser Stelle mit seiner Nutzerkennung anmelden.

Quelle:
Schulte Strathaus, Constantin: Bibliothekskatalog im Westentaschenformat: Literaturrecherche jetzt auch auf dem Smartphone, Presseinformationen auf www.ku-eichstaett.de

Potsdamer Informationswissenschaftlern droht ein Platzproblem

Welchen Stellenwert die Informationswissenschaft in Deutschland hat, zeigt sich immer wieder in Deutschland. So wurde 2003 laut darüber nachgedacht, das Berliner Institut für Bibliothekswissenschaft (heute Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft) an der Humboldt-Universität Frühjahr 2004 zu schließen, das einzige Institut Deutschlands an dem auf universitären Niveau Bibliothekswissenschaft vermittelt wird.

Nun berichtet Dekan Professor Hobohm demotiviert über die Zukunft des Neubaus für seinen Fachbereich Informationswissenschaften und den Fachbereich Sozialwesen. Beide befinden sich noch nicht auf dem neuen Campus der Fachhochschule Potsdam (FHP). Jetzt wurde der Fachhochschule durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg mitgeteilt, dass der Neubau auf dem Campus aufgrund fehlender Finanzen trotz bestehender Genehmigung nicht begonnen wird.

Für die Informationswissenschaften bedeutet dies neben Lärm und Staub auch eine Raumnot, da wenn das Schloss und die historische Mitte ab 2012 realisiert werden, der einzigen Archivwissenschaft in Deutschland nach und nach Räume fehlen werden, da diese von außen her abgerissen werden müssen. Weitere Raumeinschränkungen entstehen durch die Nutzung von Teilflächen durch die Stadt- und Landesbibliothek, da eine entsprechende Zusage, die vor dem Hintergrund des bevorstehenden Neubaus getroffen wurde, nicht zurückgezogen werden kann.

Wie in diesem Chaos dann eine erfolgreiche Lehre möglich sein soll, ist fraglich. Hobohm hat in seinem Blogbeitrag zu diesem Thema mit einer ziemlichen Bitterkeit zu kämpfen:

Wäre ich nicht Beamter altdeutscher Mentalität, würde ich mich jetzt zu Bemerkungen hinreißen lassen, die meine Pension gefährden würden.

Deutlich macht er, wie kurzsichtig hier die Politik agiert.

Wieso bekommen Fachbereiche der alten Welt riesige Neubauten und die Wissenschaften, die die Probleme der neuen Welt bearbeiten könnten, werden vor den Kopf gestoßen? Für mich reiht sich das in eine Reihe mir nicht wirklich verständlicher politischer Entscheidungen der letzten Zeit: allen voran die ebenfalls sehr unvermittelte Beendigung der Förderung von FIZ Technik. Warum mache ich eigentlich noch Informationswissenschaft, wenn es keiner hören will. Richtig Herr Bredemeier!

Für die FHP ist die Entscheidung auch aus anderer Hinsicht nicht nachvollziehbar. Das Konzept für eine interdisziplinäre und fachübergreifende Zusammenarbeit wird erheblich gestört dadurch. Ziel des Interflex-Konzeptes war das Zusamenwachsen gestalterischer, ingenieurtechnischer, informationswissenschaftlicher und sozialer Studiengänge. Doch jetzt hängt die Hochschule in der Luft, weil man keinerlei Informationen über das weitere Vorgehen besitzt.

Alle Auszugspläne aus dem Gebäude am Alten Markt sind gestoppt. Statt dessen müssen dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen, die vor dem Hintergrund des Umzugs durchaus zum Unmut der Studierenden und Lehrenden zurückgestellt wurden, nun doch noch in Angriff genommen werden.

Der Hochschule bleibt nur zu hoffen, dass diese Entscheidung nicht endgültig ist, denn noch gibt es Hoffnung. Die Fördermittel des Hochschulbauförderprogramms des Bundes sind bis 2013 zweckgebunden für den Hochschulbau zu verwenden. Sollte Brandenburg die 50%ige Kofinanzierung bis dahin sicherstellen können, ließe sich das Bauvorhaben finanziell realisieren. Ein Interesse an einer Realisierung hätte das Land ebenfalls. Der Altbau, in dem sich momentan die Informationswissenschaften der FHP befindet, steht der Entwicklung des Umfelds des Lantagsneubaus im Wege.

Es ist zu hoffen, dass der notwendige Neubau errichtet wird, um die vielversprechende engere Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachbereich der Hochschule nicht zu behindern. Damit wird die Zukunftsträchtigkeit dieses Studienganges verbessert und ermöglicht, dass Konzepte für den Umgang mit Informationsmaterialien, mit Informationen und die praktische, vorausschauende Arbeit erfolgreich vorangetrieben werden können.

Quellen:
Hobohm, Hans-Christoph: Informationswissenschaften bleiben im Abrißbau, LIS in Potsdam

MWFK streicht Hochschulneubau – Fachhochschule Potsdam kann Standort Alten Markt bis auf Weiteres nicht aufgeben, Presseerklärung der Fachhochschule Potsdam

Wikimedia und der Preis für Wissenschaftsbeiträge

Der Wikimedia Deutschland e.V. hat zusammen mit der „Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur“ sowie der Zeitschrift „Spektrum der Wissenschaft“ loben nun zum dritten Mal eine Zedler-Medaille für den Autor des besten geisteswissenschaftlichen und zum zweiten Mal des besten naturwissenschaftlichen deutschsprachigen Wikipedia-Lexikoneintrag aus. Das Preisgeld für den jeweiligen Gewinnerbeitrag beträgt 2500,00 Euro. Zusätzlich zum Wikipedia-Eintrag werden diese beiden Artikel auch auf der Website von Spektrum der Wissenschaft veröffentlicht.

Eingereichte Artikel sollen ein Thema beschreiben, das von enzyklopädischer Bedeutung ist. In die Wikipedia können dabei auch Lemmata aufgenommen werden, die in herkömmlichen Nachschlagewerken keine oder nur eine unzureichende Darstellung erfahren. Ein Beitrag für eine allgemeine Enzyklopädie muss ihren Gegenstand zwar wissenschaftlich korrekt in einer
fachlich präzisen Sprache darstellen, zugleich aber einem interessierten Laien möglichst allgemeinverständlich den Zugang zum Thema erlauben.

Um eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen, sollen die Zedler-Beiträge nicht mehr als 6.000
Wörter umfassen. Einsendungen müssen bis zum 15. Oktober 2009.

Die Preisverleihung der Zedler-Medaille findet am 8. Dezember 2009 im Senckenberg-Museum in Frankfurt am Main unter dem Motto „Evolution des Wissens“ statt.

Quellen:
Wer schreibt gewinnt Pressemitteilung von Wikimedia Deutschland
Zedler-Medaille via Wikimedia Deutschland

UB Augsburg erwirbt die „Bibliothek der verbrannten Bücher“

Es steht nach etlichen Verhandlungen fest, dass die umfassende Büchersammlung von Georg P. Salzmann, an die Universitätsbibliothek Augsburg kommt.

Die als „Bibliothek der verbrannten Bücher“ bekannte Sammlung könne schon bald allen Interessierten zugänglich gemacht werden, teilte Kunstminister Wolfgang Heubisch (FDP) am Donnerstag in München mit. Sie biete einen repräsentativen Überblick über die in der NS-Zeit geächtete deutschsprachige Belletristik und sei damit auch ein bedeutendes Zeitzeugnis.

Bisher scheiterten Versuche (Quelle von 2006), die Bibliothek unterzubringen an Geldmangel oder entsprechenden Forderungen von Herrn Salzmann.

Die Sammlung wurde von dem Münchner Georg Salzmann in mehr als 30 Jahren aufgebaut. Gesammelt werden jene Bücher als Erstausgabe, die den Bücherverbrennungen Mai 1933 durch die Nazis zum Opfer fielen. Auf den schwarzen Listen standen Werke jüdischer, marxistischer und pazifistisch deutschsprachiger Schriftsteller. Sie sollten aus dem Gedächtnis der Menschen gestrichen werden.

Die Bibliothek umfasst etwa 14 500 Bände. Etwa 80 Autoren sind in Salzmanns Archiv fast vollständig oder lückenlos dokumentiert, weitere 30 Autoren zumindest mit ihren wichtigsten Werken.

Die UB Augsburg punktete in der Vergabe mit ihrem Konzept mit Blick auf eine optimale Konservierung und Erschließung. Laut Dr. Ulrich Hohoff, Leiter der Universitätsbibliothek Augsburg, konnte die UB insbesondere mit Blick auf eine Nutzung für die politisch-historische Bildungsarbeit habe überzeugen. Die Bibliothek verspricht, die Sammlung umgehend zu bearbeiten, zügig aufzustellen und allen Interessierten zugänglich zu machen. Die Sammlung soll durch einen eigens dafür eingesetzten Mitarbeiter betreut werden. Neben dem Einsatz in Forschung und Lehre der Universität, wechselnden Ausstellungen, Bibliotheksführungen und Lesungen wird auch eine enge Zusammenarbeit mit Schulen und Bildungseinrichtungen, insbesondere dem Jüdischen Kulturmuseum Augsburg angestrebt. Auch mit einem eigenen Internetauftritt soll die Sammlung weithin sichtbar sein. Besonders die wissenschaftlich-bibliothekarische Aufarbeitung und die konservatorische Pflege des wertvollen Bestandes sei durch die Integration in die Universitätsbibliothek gewährleistet.

„Dies sind sehr gute Bedingungen, wie sie andere Standorte, die für die ‚Bibliothek der verbrannten Bücher‘ im Gespräch waren, so umfassend nicht bieten können“, so Hohoff.

Die Finanzierung des Ankaufs wird zum erheblichen Teil durch die Universität Augsburg aber auch durch die Stadt Augsburg, private Spendengelder, die Landeszentrale für politische Bildung, die Bayerische Landesstiftung sowie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bestritten.

„Dass vor rund vier Wochen auch die Bayerische Landesstiftung 60.000 Euro zur Finanzierung der Augsburger Lösung zugesagt hat, sehen wir“, so Hohoff, „als zusätzliche Bestätigung unseres Konzepts.“

Quellen:
Ankauf der «Bibliothek der verbrannten Bücher» vor Abschluss via ad-hoc news
„Bibliothek der verbrannten Bücher“ kommt nach Augsburg via derStandard.at
Uni Augsburg kauft Salzmann-Sammlung bei Süddeutsche Zeitung
Prem, Klaus P.: Auf gutem Weg nach Augsburg: die „Bibliothek der verbrannten Bücher“ bei idw

Rechtschreibfehler beseitigt

Jetzt entscheiden Gerichte in der Causa Darmstadt

Der Paragraph 52b UrhG spaltet die Gemüter. Die UB Würzburg stellte Anfang Dezember 2008 die ersten digitalisierten Lehrbücher ihren Studtenten an speziellen Leseplätzen zur Verfügung und sieht sich in ihrem Handeln gedeckt durch den Paragraphen 52b UrhG. Auf Grund einer technischen Panne war es eine zeitlang möglich die Bücher direkt herunter zu laden. Das führte zu einer raschen Einstweiligen Verfügung seitens des Beck-Verlages und der Drohung des Börsenvereins hiergegen in einem Musterprozess vorzugehen.

Der zweite Fall ist das Angebot der ULB Darmstadt, die ihren wissenschaftlichen Nutzerinnen und Nutzern digitalisierte Studien- und Lehrbücher aus ihrem Buchbestand zugänglich macht und ihnen auch den Download von Teilen ermöglicht (natürlich im Rahmen des § 53 UrhG – wissenschaftlicher Gebrauch, Teile usw.). Beim Angebot achtete man darauf, nicht mehr Zugriffe auf die Bücher zu ermöglichen als man Printexemplare im Bestand hat. Dies betrifft auch Werke des Verlags Eugen Ulmer KG, der das Vorgehen für rechtswidrig erachtet.

Im Gegensatz zu den Bibliotheken und dem DBV hält er das Vorgehen von Würzburg und vor allem von Darmstadt für rechtswidrig. Er vertritt die Rechtsauffassung, dass Bibliotheken vor der Digitalisierung nach § 52b UrhG die ausdrückliche Erlaubnis des Verlages einholen müssen. Außerdem sieht Ulmer kein Kopienrecht durch § 52b UrhG legitimiert.

Einstweiliger Höhepunkt im Vorfeld war hier der Artikel Ulmers zur „Landesbibliothek als Copyshop“ auf den Seiten des Börsenvereins. Hitzige Debatten wurden in vielen Kommentaren geführt. An den gravierend auseinanderklaffenden und festgefahrenen Meinungen zum Thema Urheberrecht haben sie allerdings wenig geändert.

Diese unterschiedlichen Auslegungen des § 52b UrhG sind von genereller Bedeutung für alle Bibliotheken an Hochschulen und ihr weiteres Vorgehen in Rahmen von § 52b UrhG.

Das Recht auf freie Benutzung vorhandener wissenschaftlicher Quellen und das Recht der Kopie zum persönlichen Gebrauch sind elementare Voraussetzungen des wissenschaftlichen Arbeitens, um neues Wissen zu schaffen. Daran darf sich auch im digitalen Umfeld nichts ändern.

Die TU Darmstadt will in dem anstehenden Prozess Rechtssicherheit für die Handlungsweise ihrer und anderer Bibliotheken anstreben, zumal die Anwendung des § 52b UhrG auf der Seite der Bibliotheken wesentliche Investitionen notwendig macht. Daher bedarf man hier einer verlässlichen Rechtsgrundlage.

Dazu findet am 13.05.2009 vor dem Landgericht Frankfurt am Main die erste mündliche Verhandlung zum Antrag auf eine Einstweilige Verfügung des Verlages Eugen Ulmer KG gegen die TU Darstadt statt zu den oben geschilderten „Urhberrechtsverletzungen“ durch die Anwendung des neuen § 52b UrhG durch die Universitäts- und Landesbibliothek ULB Darmstadt.

Dies ist natürlich keine entgültige Klärung des Sachverhaltes, kann aber für die derzeitigen Entwicklungen einen Dämpfer bedeuten. Gespannt muss man nun verfolgen, in wie weit sich das Bild eines „Copyshops“ durchsetzt oder die Voraussetzung für „wissenschaftliches Arbeiten“ gestärkt werden.

Und bei allen gerichtlichen Entscheidungen und Auffassungen gibt es Beteiligte, die nicht gefragt werden. Hier kämpfen Institutionen gegeneinander, die gemeinsam um ihr Überleben kämpfen sollten. Das funktioniert vermutlich nicht, wenn sie auf dem sinkenden Schiff noch darum streiten, ob eine Wende nach Luv oder Lee die richtige ist, anstatt die Pumpen anzuschmeißen, überflüssigen Ballast loszuwerden und enger zusammen zu arbeiten. Letztendlich bedienen sie zum Schluss im wissenschaftlichen Bereich die gleiche Klientel und können hier nur mit Service punkten. Kooperation wäre das Schlüsselwort, mit dem sich der ein oder andere Schlamassel auf beiden Seiten lösen und sich das ein oder andere Loch kitten ließe.

Quelle:
Presseerklärung „§ 52b UrhG bald auf dem richterlichen Prüfstein“ des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V.
§ 52b UrhG wird richterlich geprüft via boersenblatt.net

Musterprozess wird zum Grundsatzstreit um elektronische Leseplätze

Dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Musterklage gegen die Universitätsbibliothek Würzburg einreichen möchte, wurde hier ja schon berichtet. Ziel der Klage des Börsenvereins ist eine Überprüfung der Tatsache, ob gesetzlich begünstigte öffentliche Einrichtungen Werke aus ihrem Bestand erst nach Lizenzverhandlungen mit Verlagen digital zugänglich machen dürfen. Man will hierbei die Interessen im Auftrag besonders betroffener Verlage wie dem C.H. Beck vertreten, der ja ein teures, aber bekanntes elektronisches Angebot hat und darin auch einen Zugriff auf den Palandt anbietet.

Die Frage hinter dem Prozess lautet: Müssen Bibliotheken vor der Bereitstellung von Büchern über elektronische Leseplätze die Angebote von Verlagen überprüfen, ob der Verlag selbst eine digitale Version eines gewünschten Titels anbietet?

In einer Stellungnahme vom 04.03.2009 äußerte sich der Deutsche Bibliotheksverband erstmals zu der Ankündigung des Börsenvereins. Ein wichtiger Punkt, der angesprochen wird, ist u.a. der im Buchreport erhobene Vorwurf, dass die Bücher ungeschützt angeboten worden wären.

Richtig ist […], dass die Nutzer an wenigen Tagen eingestellte Werke von den Leseplätzen herunterladen konnten. Allerdings war dies von der UB Würzburg nicht beabsichtigt, sondern nur kurzzeitig, aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Fehlers möglich. Dieser Mangel wurde, unmittelbar nachdem er entdeckt worden war, abgestellt und zwar noch vor der Abmahnung durch den Verlag C. H. Beck.

Ansonsten trägt trägt der DBV die Würzburger Auffassung mit, die auf Grundlage des § 52b UrhG davon ausgehen,dass eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer und einem entsprechenden Kopierschutze auch ohne eine vorherige Genehmigung durch einen Verlag möglich sein müsse. Frau Gabriele Beger, Vorsitzende des Bibliotheksverbandes betont in der Presseerklärung des DBV, dass eine etwaige Genehmigungspflicht oder Pflicht zur Überprüfung die urheberrechtliche Schranke und das damit verbundene Nutzungsprivileg dieses Paragrafen entwerten würde.

Zum besseren Verständnis des § 52b UrhG hier nochmal eine kurze Erklärung aus der Stellungnahme des DBV:

Der neue § 52b hat gemäß der Begründung den Sinn, den Bibliotheken zu ermöglichen, Werke aus ihrem eigenen Bestand an elektronischen Leseplätzen in gleicher Weise zur Nutzung zu bringen wie in analoger Form. Bibliotheken sollen also ihren Bestand an solchen Leseplätzen noch einmal digital abbilden und – in sehr engen Grenzen – zur Nutzung bereitstellen dürfen. Unter anderem soll eine zusätzliche Nutzung von stark nachgefragten Titeln (v.a. wissenschaftliche Standardwerken) bei Belastungsspitzen – etwa in Prüfungsphasen – sogar über die vorhandenen analogen Werkexemplare hinaus – gestattet sein.

Quellen:
Krempl, Stefan: Grundsatzstreit um elektronische Leseplätze in Bibliotheken via heise online
Börsenverein plant Musterprozess: dbv unterstützt Position der UB Würzburg, Presseerklärung des DBV
Börsenverein plant Musterprozess gegen UB Würzburg, Stellungnahme des DBV

Deutsch als Wissenschaftssprache

Der Deutsche Kulturrat kommt in seiner Presseerklärung vom 27.01.2009 zum Schluss: „Wissenschaftssprache Deutsch liegt im Sterben“ und fordert daher „Konzepte zur Sicherung der Wissenschaftssprache Deutsch“. Die am Abend des 26.01.09 stattgefundene Anhörung des Unterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Deutschen Bundestags zu Deutsch als Wissenschaftssprache zeigte, dass Deutsch als Wissenschaftssprache immer mehr an Bedeutung verliert. Der Kulturrat fordert, dass sich die Politik gegen diesen Verlust an kultureller Vielfalt stämmt und und nicht noch zu fördern.

Deutsch war einst in den Natur-, in den Ingenieur- als auch den Geisteswissenschaften weltweit die führende Wissenschaftssprache. Davon ist sie heute mit nur noch 1% im Bereich der veröffentlichten naturwissenschaftlichen Beiträge Lichtjahre entfernt. Deutsche Studierende sollen inzwischen von deutschsprachigen Professor auf Englisch unterrichtet werden. Der Kulturrat kritisiert, dass ein Verzicht auf Deutsch als Wissenschaftssprache die Aufgabe von Traditionen ist und es an einer kritischen Auseinandersetzung mit diesen mangelt.

Ganz zurecht sieht der Kulturrat im Verlust der Wissenschaftssprache Deutsch auch einen Verlust an wissenschaftlichem Denken. Zu sehr ist das Wissenschaftsdenken sprachkulturell geprägt.

Auf lange Sicht wird so der Wissenschaftsstandort Deutschland eher leiden als international anschlussfähig

In einer fremden Sprache lassen sich Feinheiten nicht so gut darstellen wie in der Muttersprache, d.h. auch wichtige Feinheiten können nicht in einer Form kommuniziert werden, die ihre Bedeutung entsprechend hervorhebt und unterstreicht.

Zurecht warnt Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann:

„Das Festhalten an der Wissenschaftssprache Deutsch hat nichts mit Deutschtümelei oder gar Nationalismus zu tun. Ganz im Gegenteil, es geht um die Sicherung der kulturellen Vielfalt und den Erhalt kultureller Eigenständigkeit.“

So notwendig das Festhalten an einer deutschen Wissenschaftssprache ist, müssen auch andere Probleme bedacht werden.

Michael Seadle deutet in seinem Blog auf die andere Seite des Problems:

The language problem affects library publications. German language library journals simply are not read outside of Germany, except by a few German subject specialists, and many of Germany’s best library authors write in English for international journals because they want a broader audience for their ideas. Does this mean that the German-only journals are doomed to a local-only significance? It is hard to argue that the answer is not „yes“.

In welcher Form sollte Wissenschaft sich mit diesem Problem auseinander setzen? Deutsche Konferenzen nur noch in Deutscher Sprache? Wie soll die Politik reagieren? Gesetzliches Festschreiben von Sprachstandards (natürlich Deutsch) für wissenschaftliche Veröffentlichungen geförderter Forschungsergebnisse? Und wie sollten Bibliotheken ihren Bestand aufbauen? Deutsch ausgerichtet oder doch verstärkt englischsprachig?

Wikimedia-Preis für Wissenschaftsbeiträge

Der Wikimedia Deutschland e.V. hat zusammen mit der „Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur“ sowie der Zeitschrift „Spektrum der Wissenschaft“ bereits zum zweiten Mal eine Zedler-Medaille für den Autor des besten geistes- und erstmals des besten naturwissenschaftlichen deutschsprachigen Wikipedia-Lexikoneintrag ausgelobt.

Ziel der Ausschreibung ist es, einen Anreiz zur breitenwirksamen Aufbereitung wissenschaftlicher Themen zu geben und diese damit für ein breiteres Publikum sichtbar zu machen.

Das Preisgeeld für jeden Gewinnerbeitrag beträgt je 2.500 Euro und wird durch den Verlag Spektrum der Wissenschaft gestiftet.

Die Autoren können ihre Beiträge bis zum 19. Oktober 2008 einreichen. Dabei kann es sich um ein Thema handeln, welches bisher noch gar nicht in der deutschsprachigen Wikipedia behandelt wurde, aber es kann auch ein Beitrag zu einem Thema sein, wobei ein bestehender Lexikon-Eintrag deutlich verbessert wurde.

Im Jahr 2007 wurde nur ein Preis für Geisteswissenschaften vergeben. Diesen gewann der Schweizer Übersetzer und Autor Josef Winiger:x: für einen Artikel über den deutschen Philosophen Ludwig Feuerbach.

Die Jury wird aus Autoren der Wikipedia, Wissenschaftlern der Mainzer Akademie und Journalisten des Heidelberger Wissenschaftsverlags bestehen, die über die Vergabe des Preises entscheiden. Der Namensgeber Johann Heinrich Zedler gab das 68-bändige „Zedlersche Universallexikon“ heraus, Welches im 18. Jahrhundert als das größte gedruckte Universallexikon galt.

Quellen:
Zedler-Medaille 2008 ausgeschrieben Presseerklärung von Wikimedia Deutschland e.V.
Pluta, Werner: Wikimedia schreibt Preis für Wissenschaftsbeiträge aus via golem.de

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