Meine persönliche Rückschau auf den BID-Kongress 2013 (Teil 4)

Diesmal habe ich mir auch die vielen Posterpräsentationen angesehen und es gibt zum Beispiel auf der Internetseite von EIGE (European Institute for Gender Equality) nun europaweite Ressourcen zur geschlechtsspezifischen Gewalt, auch gegen Männer, wie Frau Dr. Karin Aleksander  mir gegenüber betonte. Doch ist Spiralcurriculum nicht schon seit Jahren in Nordrhein-Westfalen, Hamdburg und anderswo ein etablierter Standard zur Kooperation mit Schulen und Bibliotheken, um Medien- und Informationskompetenz zu fördern? Auch hierzu gab es ein Poster über Leipziger Kooperationen zwischen Schulen und Stadtbibliotheken und deren Kooperationsweisen in der Vermittlung von Medienkompetenz und Leseförderung. Leider habe ich das Poster zum Thema “Train the Trainer: Motivation, Selbstreflexion und fachliche Kompetenz von Student Advisors bei der Vermittlung von Informationskompetenz” nicht gesehen oder übersehen, was von Michaela Zemanek von der UB Wien stammte. Dabei ging es um folgende Fragen: “Was müssen Studierende, die andere Studierende in Informationskompetenz unterweisen sollen, können? Über welche Kenntnisse und Soft Skills sollen sie verfügen? Was hilft ihnen, ihre eigene Kompetenz richtig einzuschätzen? Wie kann ihre Motivation gesteigert werden? Welche neuen Lehr- und Lernformen sind dafür geeignet?”

Am Nachmittag fand die öffentliche Arbeitssitzung des Arbeitskreises Kritische Bibliothek statt, die ich zum ersten Mal besuchte. Es sprach Peter Jobmann, der den ganzen Vortrag übernahm, den er sich ursprünglich mit Gerhard Zschau teilen wollte. Beide haben ein zusätzliches Fernstudium Demokratiepädagogik an der Freien Universität Berlin bald abgeschlossen und gemeinsam eine Abschlussarbeit zum Thema “Demokratiepädagogik und Bibliotheksentwicklung” verfasst, welche die arg bestandorientierte Sichtweisen und Herangehensweisen in öffentlichen Bibliotheken kritisierte.

Ein weiterer Aspekt war die kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff des Kunden, der deutlich machte, dass es hierzu keinen funktionalen Problembezug und keine wissenschaftliche Auseinandersetzung zu dessen Verwendung im bibliothekarischen Berufsfeld gibt. Jobmann machte die Machtasymmetrien deutlich und prangerte den semantischen Mißbrauch hierzu an. Den die Auftragsformen Markttausch, Vertragsbezeichnung und bürokratische Subordination sind Indizien dieser Asymmetrie. Er plädierte für eine berufsstandsweite Rollendiskussion und untersuchte in einem nächsten Schritt den Begriff des Leitbilds und deren Verwendung in Bibliotheken, sowie deren Implikationen. Dabei wurden 6 Typen von Leitbildern unterschieden: implizite, explizierte, propagierte (z.B. Ideen mit Leitbildpotenzial), explizite und oktroyierte Leitbilder.

Der “Code of Ethics” vom BID (BID e.V.) wurde vom Referenten als okrtoyiert eingestuft, da das Leitbild als fremdgesetzt bewertet wurde. Demokratiepädagogisch betrachtet müssten z.B. Leitbilder 3 Dimensionen erfüllen, um wirklich als impliziert und expliziert bezeichnet werden zu können: 1. Die Erscheinungsform: mental und manifest, 2. Handlungswirksamkeit = zukunftsbezüglich, verinnerlicht, denk- und handlungsanleitend und 3. von den Vertretern selbst getragen. Bin ich automatisch Mitglied bei BID e.V., wenn ich Mitglied im Berufsverband BiB bin? Wie auch immer, wie lässt sich ein von (allen) Mitgliedern aller Bibliotheks- und Informationsverbände getragener “Code of Ethics” denn durchsetzen? Durch Liquid Democracy? Beispiele aus anderen Ländern bzw. anderen Bibliothekwesen im internationalen Vergleich, wo Entscheidungen und Willsensbildungsprozesse auf bibliothekarischer Ebene demokratiepädagogisch durchgesetzt wurden und werden, wären sehr interessant und wichtig gewesen, um dnoch deutlicher zu machen, wie wichtig die Demokratiesierung von Bibliotheken, Berufsverbänden und dem Berufsstand im Allgemeinen wäre.

In einem vorletzten Kapitel seines Vortrags ging Jobmann auf Musik in öffentlichen Bibliotheken im Speziellen ein. Mir war zwar bekannt, dass öffentliche Bibliotheken Musik des Labels Aggro Berlin anschaffen, das frauenfeindliche und sexistische Texte enthält, aber neonazistische Musik war mir neu. Die Methode Standing Order wurde hier  teilweise kritisiert. Auch die zurecht in der Kritik stehende Musikgruppe Frei.Wild (Rechtsrock) und die Anschaffung von Musik nach dem Motto, weil es der “Kunde so will”, wurde hierbei angeprangert. Jobmann plädiert für den Aufbau von Medienkompetenz bei Bibliothekaren und Bibliothekarinnen, was laut ihm eine Leerstelle in der bibliothekarischen Aus- und Weiterbildung darstellt. Meines Erachtens ist unser Rollenverständnis durchaus in Gefahr, wenn wir Medien gleich welcher Art anschaffen, aber dem “Kunden” nicht medienkompetent genug machen und jeden Wunsch erfüllen. Der Referent sprach sich auch für Veranstaltungen in öffentlichen Bibliotheken aus, in denen über Musikalien wie Labels wie Aggro Berlin und anderen Medien über Gefahren und deren Inhalt kritisch aufgeklärt wird. Sein Credo war das einer dialogischen Bestands- und Bibliotheksentwicklung, als nur ungefragt und unreflektiert gewünschten Content für den “Kunden” zur Verfügung zu stellen. Das Publikum gab ihm größtenteils Recht. Besonders gefiel mir das Statement einer Bibliothekarin, die wie ein Gedicht das Rollenverständnis von vielen BibliothekarInenn satirisch deutlich machte:

“Ein Leser liest, ein Nutzer nutzt, ein Bibliothekar betreut eine Bibliothek. Ist diese krank?”

Prof. Dr. Rösch kritisierte die Novolatrie im Bibliothekswesen, die Alles Neue sofort für gut befindet und ständig Neues als gut und Altes als per se schlecht einordnet. Dabei machte er deutlich, dass nach seiner Meinung die Bestandorientiertung in deutschen Bibliotheken immer noch von einem obrigkeitsstaalichen Handeln geprägt ist. Statt nur Ausleihen und die Mediennzutung zu messen und zu beurteilen, galt sein Plädoyer den Bildungsprozessen, die durch Bibliotheken angeregt werden und im Lernort Bibliothek mit verschiedenen Lehrarrangement stattfinden. Wie können Unterhaltsträger diesen Mehrwert erkennen? Er lobte ausdrücklich den Vortrag, sprach sich gegen die “marktkonforme” Bibliothek aus und appellierte an die Bibliothekswelt mehr Transparenz bei Entscheidungsprozessen zu schaffen und mehr Diskurse zu organisieren. Shaked Spier verlangte vom Berufsstand mehr in die Offensive zu gehen, als in Deckung und seine Rolle und sein Verständnis des Berufs besser nach außen zu kommunizieren und deutlicher zu machen, was unsere Aufgaben und unser Wert ist.

Ein letzter Votrag des Tages, welchen ich noch besuchte, handelte vom E-Day an der Staatsbibliothek zu Berlin, der phonetisch betrachtet eine Ähnlichkeit mit dem D-Day von 1944 hat. Dabei handelt es ich bei Ersterem um einen Thementag zu elektronischen Ressourcen. So wurde ein erster E-Day 2011 von 800 Menschen besucht.

Zu guter letzt ein Schlussplädoyer, das wohl von Peter Jobmann oder Gerhard Zschau stammt. Beide könnten zusammen als die Willy Brandts des deutschen Bibliothekswesens bezeichnet werden, da sie legitimerweise “Mehr Demokratie wagen” fordern, was wohl das Credo von Brandt war. Heute scheint dies dringender und nötiger denn je. Im Europäischen Jahr der Bürger und Bürgerinnen (2013), in dem Vereine wie “Mehr Demokratie e.V.” großen Zulauf  und Zuspruch finden und Volksentscheide und -begehren mehr und mehr von Menschen in Deutschland eingefordert werden, greifen die beiden ein Thema auf, dass auch im Unternehmenskontext zunehmend Machtstrukturen verändert werden. Doch Demokratie macht Arbeit und Innovation entsteht wohl leichter durch demokratische als durch autokratische Strukturen, oder?

Ich will weg vom Verwaltungsbibliothekswesen. Ja – dieser Teil wird den Weg gehen, den Gunter Dueck beschreibt: unterbezahlt und in Masseneinrichtung organisiert. Der einzige Weg in die Zukunft führt Bibliotheken über demokratische Wege. Bisher sind wir grenzwertig “unterprofessionell”. Wir haben fast keine Ahnung von Medienpädagogik, obwohl wir täglich Medien hin und her reichen und wir haben keine Ahnung ob unsere Leseförderung funktioniert, obwohl wir uns damit legitimieren. Wir wissen auch nicht, wie wir eigentlich die Verteidigung gegen unmenschliche (fängt bei Alltagsrassismus an) Inhalte organisieren, so wir denn überhaupt wollen (wo wir ja so neutral sind).

Geldschneiderei oder notwendig? – Gebühren für Bestseller-Entleihungen

Wer heute schnell über eine Bibliothek in Deutschland einen Bestseller ausleihen möchte, sieht sich häufig mit einem gebührenpflichtigen Bestseller-Service konfrontiert. Diese Entwicklung ist schon seit einigen Jahren in vielen öffentlichen Bibliotheken in Deutschland zu sehen. Der Service richtet sich an alle, die es besonders eilig haben, einen Bestseller zu lesen. Für Musik-CDS, Filme, DVDs gibt es dieses Angebot auch. Dabei können die Bibliotheksbenutzer gegen eine zusätzliche Gebühr von 2-3 Euros diese Medien ohne Vormerkung und Wartezeit entleihen. Dieser Service ist dabei nicht ganz unumstritten.

Wie funktioniert das. Unmittelbar nach Erscheinen der Bestsellerlisten von Wochenmagazinen wie Spiegel und Focus oder überregionalen Tageszeitungen, wird eine ganze Exemplaranzal der Bestsellertitel erworben und eingearbeitet, um sie möglichst schnell für den Service zur Verfügung stellen zu können. Monika Ziller, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands und Direktorin der Stadtbibliothek Heilbronn sieht in den Bestseller-Services eine wichtige Ergänzung des Angebots öffentlicher Bibliotheken, da die Medien auf diesen Listen in Bibliotheken auch sehr stark nachgefragt werden. Im Rahmen eines solchen Services ließe sich diese Nachfrage schneller und umfassender bedienen. Auch die Stadtbibliotheken und Köln und Würzburg haben positive Erfahrungen damit gemacht, zumal durch diesen Bestseller-Servie der Bestand um viel gefragte Titel erweitert werden könnte.

Ganz unproblematisch sind aber die hohen Gebühren nicht, wenn es um die Frage der Informationsfreiheit geht. So sieht der Arbeitskreis kritischer BibliothekarInnen “Akribie” zum einen eine unhinterfragte Unterstützung des Bestseller-Wesens, kritisiert aber auch die hohen Gebühren, die bei diesem Angebot erhoben werden.

„Gebühren für die Berechtigung zur Medienausleihe oder sogar für den Zutritt zu Bibliotheksbeständen stehen generell in einem Spannungsverhältnis zu dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Informationsfreiheit“, erklärt Frauke Mahrt-Thomsen von Akribie. „Und ab einer gewissen Höhe sind sie nicht mehr mit diesem Grundrecht vereinbar.“

Stadtbibliotheken wie z.B. in Würzburg entschärfen dieses Argument dadurch, dass man die Bestseller-Titel auch im “normalen” Bestand anbietet, wo jedoch häufig lange Wartzeiten und Vormerkungen in Kauf genommen werden müssten, nach dem Motto: ‘Wer nicht zahlen will, der muss halt warten.”

Doch nicht nur die Informationsfreiheit ist ein Kritikpunkt. Durch das Erheben von Gebühren auf die “Vermietung” (Ausleihe) einzelner Medien, sei laud Mahrt-Thomsen aus die Grenze des den Bibliotheken von den Urhebern zugebilligten und durch die Bibliothekstantieme abgegoltenen Verleihprivilegs überschritten. 1

„Sie gehen damit vom kostenlosen Verleihen zum mit Gebühren belegten Vermieten über, und das ist sowohl nach deutschem Urheberrecht wie nach EU-Public Lending Right nicht erlaubnisfrei und kann als Wechsel zu einer wirtschaftlichen Aktivität gewertet werden.“

Dies wird durch ein Rechtsgutachten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels von 2005 bestätigt, das im Bestseller-Service eher ein Vermieten als ein Verleihen sieht.

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass die Bibliotheken Erwerbszwecke verfolgen (…). Die für eine einschlägige Vermietung erforderlichen Nutzungsrechte haben die Bibliotheken nicht erworben. Infolgedessen begehen sie Urheberrechtsverletzungen, wenn die bisherige Praxis zur Überlassung von Bestsellern fortgeführt wird.

Bisher hat man jedoch wohl auf eine gerichtliche Überprüfung dieser Position verzichtet, da bisher keine wirtschaftlichen Folgen für Verlage und Buchhandel durch den Bestseller-Service in öffentlichen Bibliotheken bemerkt wurde. Häufig sind Bibliothekskunden auch Buchhandelskunden und erwerben in vielen Fällen das Buch letztendlich doch, z.B. als Geschenk.

Der Bibliotheksverband vertritt eine andere Meinung, da durch den Bestseller-Service keine Gewinne erwirtschaftet werden und das Angebot sich lediglich selbst trägt, könne man nur von einem Verleihen von Medien sprechen. Hermann Rösch, Mitglied des Ausschusses für den freien Zugang zu Informationen und Meinungsfreiheit im Weltverband der Bibliotheken, sieht im Bestseller-Service eine akzeptable Praxis. Allerdings gilt dies nur unter der Bedingung, dass die Bestsellerbücher auch ganz regulär in der Bibliothek vorhanden und zu den gleichen Bedingungen wie andere Bücher ausgeliehen werden können. Dieses sich selbst finanzierende Angebot hat aber auch Vorteile sowohl für den Bibliotheksnutzer als auch für die Bibliotheken.

„Sie können so eine zusätzliche kundenorientierte Dienstleistung anbieten sowie auf akute und aktuelle Nachfrage flexibel reagieren. Nutzungssteigerung und Imagegewinn sind also die zu erwartenden Effekte – und die sind für Bibliotheken wichtiger denn je.“

Quelle:
Giersberg, Dagmar: Bestseller-Service in Bibliotheken: Service oder Kommerz?, Goethe-Institut e. V.

  1. Mehr Informationen: „Bestsellerservice“ in bundesdeutschen Bibliotheken, Stellungnahme von Akribie (Arbeitskreis Kritischer BibliothekarInnen), 12.12.2010 []