IPRED2: Zielsetzungen
April 2007 hieß es noch aus dem EU-Berichterstatterumfeld zur die geplante EU-Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums (IPRED2):
„Kinder, die Musik aus dem Internet laden, sollen nicht ins Gefängnis wandern.“
Nun scheint sich das Ziel zu ändern. Aus „Mafia-ähnlich organisierte Kriminelle“ sind jetzt „zunehmende systematische Verletzungen von Urheberrechten durch einige Internetnutzer“. Damit richtet sich die IPRED2 auch verstärkt gegen Filesharer.
Woher plötzlich dieser Sinneswandel, da Juni 2007 noch die verschiedensten Vorbehalte gegen die Richtlinie hatten?
Zingaretti fragte den Rat :
Given the need for urgent action by the EU in response to the increasingly systematic violation of copyright by some Internet users, can the Council provide a time frame for discussion of the directive of the European Parliament and of the Council on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights?
In dieser Frage sieht der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) den Beweis, dass die Strafvorschriften doch Filesharer treffen und eine Inhaftierung dieser möglich machen könnten. Sie befürchten, dass die Öffentlichkeit dabei nicht genug Aufmerksamkeit diesem wichtigen Punkt zollt, da die Debatte um IPRED2 ein wenig eingeschlafen wirkt.
Quellen:
Krempl, Stefan: EU-weite Strafvorschriften auch gegen Filesharer? via heise online
Die Kriminalisierung von Filesharing durch die EU via netzpolitik.org
Europe to send downloaders in jail without any public attention? via Digital Majority