IPRED2: Zielsetzungen

April 2007 hieß es noch aus dem EU-Berichterstatterumfeld zur die geplante EU-Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums (IPRED2):

„Kinder, die Musik aus dem Internet laden, sollen nicht ins Gefängnis wandern.“

Nun scheint sich das Ziel zu ändern. Aus „Mafia-ähnlich organisierte Kriminelle“ sind jetzt „zunehmende systematische Verletzungen von Urheberrechten durch einige Internetnutzer“. Damit richtet sich die IPRED2 auch verstärkt gegen Filesharer.
Woher plötzlich dieser Sinneswandel, da Juni 2007 noch die verschiedensten Vorbehalte gegen die Richtlinie hatten?

Zingaretti fragte den Rat engl:

Given the need for urgent action by the EU in response to the increasingly systematic violation of copyright by some Internet users, can the Council provide a time frame for discussion of the directive of the European Parliament and of the Council on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights?

In dieser Frage sieht der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) den Beweis, dass die Strafvorschriften doch Filesharer treffen und eine Inhaftierung dieser möglich machen könnten. Sie befürchten, dass die Öffentlichkeit dabei nicht genug Aufmerksamkeit diesem wichtigen Punkt zollt, da die Debatte um IPRED2 ein wenig eingeschlafen wirkt.

Quellen:
Krempl, Stefan: EU-weite Strafvorschriften auch gegen Filesharer? via heise online
Die Kriminalisierung von Filesharing durch die EU via netzpolitik.org
Europe to send downloaders in jail without any public attention? via Digital Majority engl

IPRED 2 – ein paar provokative Fragen zum "geistigen Eigentum"

Joachim Jakobs von der FSFE (Free Software Foundation Europe) findet die Begriffe „Geistiges Eigentum“ und „Produktpiraterie“ problematisch und vertritt daher die Meinung, dass die Ende April dazu verabschiedete „EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigem Eigentum“ (IPRED2) überarbeitet werden muss.
Softwarekonzerne gehen mit den Begriffen wie „geistiges Eigentum“ sehr großzügig um. iese Forderung wurde kürzlich auf einer Konferenz des Verbraucherschutzministeriums erhoben. Sie gilt insbesondere für

Sie behaupten, Software sei ein „Produkt“ und diffamieren Menschen, die ihre Software illegal kopieren als „Produktpiraten“.

Sollten sie das wirklich ernsthaft meinen, so müssen sie sich auch folgende Fragen gefallen lassen:
Warum soll dann aber §1 des Produkthaftungsgesetzes für ihre „Produkte“ nicht gelten?

„Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Dies ist eine Forderung des Verbraucherschutzministeriums, insbesondere für „Produkte mit DRM.

Für „geistiges Eigentum“ müsste auch der Art. 14 GG gelten:
Art. 14 GG: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Wenn DRM aber gerade erschwert, dass die Allgemeinheit Zugang zu diesem „geistigen Eigentum“ erhält, wo ist dann die Verpflichtung des Eigentümers, dieses Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu gebrauchen?

Mehr dazu:
Jakobs, Joachim: IPRED 2 – Haftbefehl für Apples CEO Steven Jobs? (Polixea Portal)

IPRED2 ist durch

Das EU-Parlament hat sich heute in erster Lesung mit der Mehrheit für die EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) entschieden. Die Proteste im Umfeld haben jedoch erreicht, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt wurde.

Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen.

In den Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen, jedoch nicht wie bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) die Patente.

Allerdings wurde auch sofort wieder Kritik an dem Beschluss laut.

„In der vorliegenden Form nach wie vor eine Katastrophe“ ist das Gesetz nach Ansicht von Julian Finn vom Netzwerk Freies Wissen /Fairsharing Network:engl: .„Begriffe wie ‚Piraterie‘ und ‚gewerbliche Nutzung‘ sind nach wie vor nicht ausreichend definiert,“ kritisierte Finn.

Quelle:
EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein via heise online

Proteste gegen gegen EU-Richtlinie zum geistigen Eigentum weiter nötig

Heute traf sich das EU-Parlament zu Beratung der Frage zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte:engl: . Diese Vorbereitung dient der Abstimmung über den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf „COM(2005)276 final“ (Proposal for a European Parliament and Council Directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights:engl: ), die am 25. April 2007 stattfinden soll.

Gerechtfertigt wird dieser Richtlinienentwurf neben dem Kampf gegen Priatierie und Organisiertes Verbrechen, dem Schutz der Verbraucher vor gefälschten Produkten auch mit der Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat.

Würde die Richtlinie in der vorliegenden Fassung, die bereits mehrfach stark in die Kritik gekommen ist, verabschiedet, wären bisher im privaten Rahmen verankerte Rechte, wie die Privatkopie, ein Verbrechen.

Darüber hinaus ist in Artikel 3 des Richtlinien-Entwurfs vorgesehen, „den Versuch, die Beihilfe, die Aufforderung oder Verleitung zu solchen Verletzungshandlungen“ unter Strafe zu stellen.

Das Abgrenzungskriterium zu nicht strafwürdigen Handlungen, sprich die Formulierung „in gewerbsmäßigem Umfang“ („on a commercial scale“), ist so schwammig, dass es hier nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme, um eine Verletzung des Urheberrechts zur Straftat werden zu lassen.

Kritiker wie der britische Wissenschaftler Ross Anderson weisen darauf
hin
:engl: , dass durch solche vagen Formulierungen der Wettbewerb geschädigt, das Wirtschaftswachstum behindert und der Zensur Vorschub geleistet werden wird.

Was kann man gegen diese EU-Richtlinie machen?
Die EFF Europe ruft mit dem Motto „Copy Crime“ zu Protestaktionen in letzter Minute auf.
Die Bürger Europas sollen sich dabei an ihre Abgeordneten im EU-Parlament:engl: wenden und diese auffordern, dem Richtlinien-Entwurf eine Abfuhr zu erteilen. Eine weitere Möglichkeit, Stellung zu beziehen, soll eine Online-Petition:engl: bieten, mit dem Ziel den
Protest wirksam zu kanalisieren.

Ein Bündnis aus dem Förderverein für eine freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der EFF, dem Europäischen Verbraucherverband und dem Europäischen Bibliothekenverband hat konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Richtlinien-Entwurfs unterbreitet. Die Vorschläge können auf der Copy-Crime-Website:engl: eingesehen werden können.

Quelle:
Gehring, Robert A.: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen via golem.de

Mehr Kritik an der IPRED2

Verschiedene Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen:engl: für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte aufgeschrieben. Sie wollen damite eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung „vager neuer Urheberrechtsverbrechen“ möglichst verhindern. Gerade Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft kritisieren den schlechten Entwurf in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief :engl: . Das Gesetzes vorhaben richte sich hauptsächlich gegen die jungen Europäer, zumal die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien. Sie würden damit ganz allgemein „eine Bedrohung für die Bürgerrechte“ sein.

„Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein“, erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF:engl: ) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens.

Der Entwurf würde mehr Unklarheiten in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung aufwerfen, als das Verfahren vereinfachen.

Weiter werden die Änderungsanträge zur zweiten Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED2) von der der EFF unterstützt, die bereits deutlich die Gesetzesinitiative kritisiert hat.:x: Weiter dabei sind der Verbraucherschutz-Dachverband BEUC:engl: , der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII:engl: ), die Free Software Foundation Europe (FSFE:engl: ) sowie die Bibliothekenvereinigung EBLIDA:engl: .

Sie appellieren an die Abgeordneten, im Rahmen der 1. Lesung des Entwurfs kommende Woche insbesondere die Reichweite der Richtlinie allein auf eindeutige Fälle der Urheberrechts- und Markenpiraterie einzugrenzen.

Präzisiert werden müssen die Kriminalisierungskriterien bezüglich des „gewerblichen Umfangs“ und der „absichtlichen Verletzung“ von Rechten.

So dürften nur „wiederholte und in großer Zahl durchgeführte Rechtsverletzungen“ betroffen sein, mit denen ein „direkter kommerzieller Vorteil“ verfolgt werde. Handlungen bei Privatpersonen ohne Gewinnabsichten müssten explizit ausgeschlossen werden. Weitere Bedingung sei, dass eine Rechtsverletzung „überlegt, bewusst und böswillig“ erfolge.

Quelle:
Krempl, Stefan: Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen via heise online

EFF kritisiert EU-Direktive IPRED2

Die europäische Sektion der Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert den Entwurf für eine EU-Direktive zum effektiven Schutz geistigen Eigentums (IPRED2). Es gäbe zu viele unklare Bestimmungen und unzureichende Definitionen, besonders bei Passagen zum „kommerziellen Charakter“ von Copyright-Vergehen oder beim Begriff der „Anstiftung“. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es bereit ausreichend Gesetze gegen kommerzielle Copyright-Vergehen gibt, die den Vorschlag an sich überflüssig machen. Eine weitere Gefahr sie die europäische Sektion darin, dass durch unscharfe Formulierungen die Polizei mehr Befugnisse erhalte und legitime Nutzer wie Unternehmen leichter in Verdacht kämen. Damit würden digitale Rechte und die Innovationskraft zu stark beschnitten.
Falls IPRED2 in der jetzigen Form verabschiedet würde, sieht die EFF viele mögliche Betroffene bei den Open-Source-Entwicklern, Web 2.0-Medienplattformen wie YouTube und Internet-Service-Providern, die sich weigerten, P2P-Dienste zu blockieren. Dies würde zu einer erneuten Stärkung von Musik-Labels und Filmstudios führen, die durch die neue Direktive viel mehr Handhabe gegen solche innovativen Gruppen, Dienste und Unternehmen hätten. Ein Vorgehen wegen „Anstiftung von Piraterie“ zudem auf Kosten der europäischen Steuerzahler wäre viel einfacher. Eine weiteres Problem käme auf die Nutzer solcher Angebote zu. Die Rechtslage würde für sie viel unübersichtlicher, da sie sich nicht immer klar darüber sein könnten, ab wann sie Gesetze übertreten. Auch für Bibliotheken könnte dies eine noch höhere Risikokalkulation bei digitalen Angeboten und vielleicht auch eine Serviceeinschränkung bedeuten.

Anlässlich der zum 24. April anstehenden Debatte im EU-Parlament zu dem Thema hat die EFF nun eine Online-Petition:engl: gestartet, die jeder Internet-Nutzer unterzeichnen kann. Darin wird das Parlament gebeten, die neuen Tatbestände Beihilfe, Begünstigung und Anstiftung zu streichen und die Direktive auf die Bekämpfung von Markenfälschung und tatsächlicher kommerzieller Copyright-Vergehen zu beschränken.

Quelle:
Europäische EFF wünscht Änderungen der Direktive zum Schutz geistigen Eigentums via heise online