Verleger kehren DRM nicht wirklich den Rücken

DRM von Adobe wird laut Johannes Haupt von Lesen.net bei 3/4 aller Großverlage eingesetzt, d.h. DRM ist ein Thema in Verlagen. Dass es in der Branche eine kleine Diskussionen zu diesem Thema gibt, zeigt sich nur mittelbar, so z.B. in der Meldung, dass der Campus-Verlag einen DRM-Verzicht verkündete.

Der Campus-Verlag erklärte, auf “harte” Digital Rights Management-Maßnahmen (DRE) verzichten zu wollen und dafür ein neues, digitales Wasserzeichen (Social DRM) von HGV einzusetzen, um so den Schutz der Urheberrechte bei seinen PDF-Büchern sicherzustellen.

Geworben wird mit der Unabhängigkeit von verwendeten Lesegeräten und den dadurch fehlenden technischen Hürden. Wissen muss der Käufer, dass beim Download ein individuelles Wasserzeichen erzeugt wird, welches eindeutig dem Käufer des PDFs zugeordnet wird. Dabei werden sichtbar und unsichtbar die PDF-Version des E-Books mit der Transaktionsnummer Ihrer Bestellung mehrfach markiert. So lassen sich zwar Kopien weitergeben, aber sie lassen sich immer zum Käufer des Ursprungdokuments zurückverfolgen, sollten illegale Kopien auftauchen.
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Ein deutliches Signal gegen Digital Rights Management (DRM)?

“100 französiche Verlagen sagen NEIN zu DRM” – was für ein Signal. Über 100 französische Verlage hören einfach auf, DRM zu nutzen. Diese Verlage vertreiben derzeit 21.478 der erhältlichen E-Books, was etwa die Hälfte aller französischen E-Books ausmacht. Klingt super. Ist Augenwischerei. Sie verzichten einzig auf den harten, restriktiven Kopierschutz (Digital Rights Enforcement, DRE). Nur 7.823 Bücher werden komplett ohne jeglichen DRM-Schutz verkauft. Für die anderen 13655 E-Books verwenden die Verleger trotztdem weiterhin Wasserzeichen und andere “social” DRM-Maßnahmen, wodurch sie aber die Nutzung ihrer E-Books auf Geräten, die mit Adobe funktionieren oder auf Kindle-Readern erschweren. (Hier an dieser Stelle ist mir leider ein Verständnisfehler unterlaufen. Bitte lesen Sie dazu auch den zweiten Kommentar.)

Auf jeden Fall bemerkenswert ist die Aktion jedoch, weil sich die Verlage auf einen gemeinsamen Nenner geeinigt haben und so den Marktführern im DRE-E-Book-Geschäft den passiven Kampf ansagen. Es ist aber auch ein Werben um das Vertrauen der Nutzer. Und viele Verlage haben bisher kein DRE eingesetzt oder scheuten bisher die Kosten dafür.

Dennoch wäre es wünschenswert, wenn auch deutsche Verleger ein deutliches Signal gegen die DRE-Bevormundung setzen würden. Für viele Käufer von E-Books wäre dies ähnlich wie bei der Musik ein postives, vertrauenserweckendes Werbesignal

Quelle:
DRM: 100 éditeurs disent non, Aldus-depius 2006, 16.02.2011 (mit Auflistung der Verlage)
Hoffelder, Nate: 100 French Publishers Say No To DRM, ebook newser, 18.02.2011

Onleihe – und jährlich grüßt das DRMurmeltier…

Wenn man dem Auftreten des Web-Dienstleisters DiViBib als Anbieter der Onleihe und der Verbreitung seines Angebotes bei Öffentlichen Bibliotheken glaubt, ist ein Überleben der Bibliotheken in einer digitalen Welt nur so möglich. Ben Schwan schreibt beim Blog der Heise Technology Review über die Onleihe, bei der die teilnehmenden Bibliotheken nun einen Teil ihrer Bestände gleich in digitaler Form online anbieten können.

Genauer betrachtet ist das Bild, welches Herr Schwan zurecht zeichnet ernüchternd. Ja, immer mehr Medien liegen digital vor und auch E-Books und E-Book-Lesegeräte erobern einen Markt. Natürlich ist es sinnvoll – nein, es ist notwendig -, dass Bibliotheken hier ein Angebot machen. Bei der Onleihe wird hier ein virtueller Gegenstand ausgeliehen, der dann für eine bestimmte Zeit (Stunden, Wochen) genutzt werden darf. Gegebenenfalls kann man diese Fristen auch verlängern. Das ist analog das gleiche Prinzip wie in der realen Welt und der einzige, mir erschließbare Vorteil liegt darin, dass ich dafür mein Sofa nicht mehr verlassen muss.

Bis jetzt nutzen das Onleihe-System über 130 Bibliotheken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auch der Verband öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB) hält derzeit knapp 15.000 Medien in dieser Form (VoeBB24) für die Ausleihe und Nutzung bereit. Voraussetzung für die Ausleihe ist der ganz normale Bibliotheksausweis. E-Books, Hörspiele, Filme, Videos und auch E-Paper können dann bequem digital entliehen werden. Gerade die E-Paper wie “Spiegel”, “FAZ”, “Süddeutsche Zeitung” oder das “Manager Magazin” werden sehr gerne genutzt, aber insgesamt ist das Angebot noch nicht zufriedenstellend:

Das Angebot reicht von eher unbekannteren Sachbüchern bis hin zu einigen Bestsellern.

Das Formatproblem konnte seit der Einführung der Onleihe nicht gelöst werden. Ton- und Filmdateien sind durch einen digitalen Kopierschutz (Digital Rights Enforcement) geschützt, welches dafür sorgt, dass Dateien nur mit dem Windows Media Player 11 abgespielt werden können, d.h. dessen Kopierschutz funktioniert zur Zeit nur unter Windows. Besitzer anderer Betriebssysteme sind daher von der Nutzung des Onleihe-Angebots ausgeschlossen. Bei tragbaren Abspielgeräten und Handys, auf die man während der Leihfrist die Medien übertragen kann, müssen ebenfalls mit Windows Media 11 oder mit Windows Mobile arbeiten. Apple-Jünger sehen hier alt aus.

Das Problem ist seit Jahren bekannt, aber es besteht seitens des Anbieters scheinbar / ganz offensichtlich kein Interesse, andere Lösungen zu finden und man richtet sich in den bestehenden Lösungen ein. Die Möglichkeit, überhaupt Zugang zu Informationen zu erhalten, wird dabei den Einschränkungen durch DRM übergeordnet. Bibliotheken akzeptieren diese Einschränkungen mit Hinweis auf die große Verbreitung des Microsoft Betriebssystems und halten somit an einem althergebrachten Geschäftsmodell (1:1 Zugang zu einem Medien) weiterhin fest, anstatt nach tragbaren Online-Lösungen zu suchen. Auf Dauer ist dies so nicht akzeptabel.

Mehr dazu:
Onleihe – eine neue Dienstleistung zahlreicher Bibliotheken, Bibliotheksportal, 11.02.2010
Fenn, Jürgen: Ernüchternde Erfahrungen mit der Onleihe, Schneeschmelze, 25.11.2009
Böhner, Dörte: Onleihe verschärft das Zugangsproblem, 06.10.2009
Hauschke, Christian: Onleihe – Kosten und Nutzen, Infobib, 14.01.2008
Sladek, Reiner: Onleihe nur für Microsoft-User, Telepolis, 03.09.2007

DRM für E-Books – Risiken und Nebenwirkungen des elektronischen Lesens

Unser Alltag wird zunehmend von Digitalen Gütern beherrscht, die uns zumeist per Download erreichen, wozu eben auch Software, Musikdateien und E-Books gehören. Doch man muss sich an der Stelle bewusst machen, dass man mit dem Download in der Regel auch einen Vertrag abschließt. Häufig jedoch sind die Regeln, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) der Inhalte-Anbieter aufgestellt werden, anders als die gewohnten für materielle Ware. iRights.info versucht die Online-Nutzer solcher Medien über die Veränderungen in Sachen Recht auf allgemeinverständliche Art zu informieren. Aber auch der kreative Prozess und seine rechtlichen Aspekte werden beachtet, u.a. im von Matthias Spielkamp und seinen Kollegen herausgegebenen P-/E-Book “Urheberrecht im Alltag: Kopieren, bearbeiten, selber machen” (2008), das ist persönlich auch heute noch als Einstieg in die Materie nur empfehlen kann.
E-Book-News hat mit Matthias Spielkamp über Kopierschutz und Digital Rights Management (DRM) in bezug auf das Lesen elektronischer Bücher.

Kopierschutz, DRM und Wasserzeichen

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 1 des Video bei YouTube
Kopierschutz selbst ist ein rotes Tuch bei den Lesern. Eigentlich müsste jeder Autor, der auf Kopierschutz setzt fürchten, dass ihm seine Leser das negativ auslegen. So gesehen haben in den seltensten Fällen die Autoren ein Interesse an
einem technischen Kopierschutz, sondern es sind die Firmen. Der Autor möchte seine Rechte durchsetzen, aber dies in dem bereits bestehenden rechtlichen Rahmen. Meist sind sie jedoch an ihre Verträge gebunden. Dabei Die Verlage gehen mit dem Einsatz von DRM viel weiter als Kopierschutz. Sie können sehr viel detaillierter Rechte abbilden. So kann heute bereits festgelegt werden, auf welchen Geräten die Dateien genutzt und wie oft sie kopiert werden dürfen. Dabei hebeln sie unter Umständen auch bestehende Gesetzesausnahmen aus. So können auch gemeinfreie Texte, die als E-Book angeboten werden, plötzlich nicht mehr ausgedruckt werden. Das Ganze wird technisch unterbunden und gehen eindeutig zu weit. Hier melden sich auch immer wieder Verbraucherschützer zu Wort. “Ausnahmen” wie die Möglichkeit, Auszüge im Rahmen der urheberrechtlichen Schranken zu kopieren, technisch umzusetzen, ist zum Teil jedoch noch gar nicht möglich.

Außerdem ist es technisch betrachtet nahezu unmöglich, mit DRM eine 100prozentige Kontrolle zu erlangen, aber die Nutzbarkeit wird erschwert. Für 90 Prozent wird ein Umgehen des DRM-Schutzes unmöglich sein, aber es wird immer Leute geben, die sich einen Sport daraus machen werden, diesen Schutz zu knacken und dafür ein Programm zu erstellen, welches es anderen, weniger technisch versierten Menschen einfach macht, eine Kontrolle über die Dateien wiederzuerlangen.

Das Digitale Wasserzeichen ist vielleicht eine Alternative, aber bei E-Books kennt Spielkamp noch keine prominenten Beispiele, wenn es sich bei Hörbüchern aber auch bereits bewährt hat. Er hat Zweifel an einem wirklichen Erfolg, aber erkennt auch den Vorteil an, dass das Wasserzeichen dem Digital Rights Enforcement (hartes DRM) insoweit überlegen ist, dass keine Geräte-/Plattformabhängigkeit geschaffen wird. Die Wasserzeichen ermöglichen dabei zwar ein Zurückverfolgen der Dateien zum Besitzer, aber dann folgen Beweisschwierigkeiten. Kann man dem Besitzer nachweisen, dass er persönlich bewußt oder stark fahrlässig gehandelt hat, so dass die Dateien in einer Tauschbörse auftauchen konnten. Man kann sicherlich den schwachen Punkt finden, aber man kann ihm eine rechtliches Vergehen damit noch nicht nachweisen. Was passiert mit der Nachweispflicht, wenn die Dateien mit einem mobilien Endgerät verloren gehen und dann in einer Tauschbörse auftauchen? Hier fehlen Erfahrungswerte und Rechtssicherheit.

Umgehen eines technischen Kopierschutzes, Beschränkung der Nutzungsdauer, Erschöpfungsgrundsatz

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 2 des Video bei YouTube
Alles was technisch getan wird, um Dateien urheberrechtlich zu schützen, darf auch für den privaten Gebrauch nicht umgangen werden. Dies ist urheberrechtlich verboten. Ein wirksamer technischer Kopierschutz darf nicht durch irgendein anderes Programm umgangen werden. Bei Musik-CDs ist das häufig ohne große Probleme möglich. Ich lege die CD ein, starte beispielsweise den MediaPlayer und wandle die Dateien der CD in MP3s um, ohne dabei etwas vom Kopierschutz zu merken. In diesem Fall ist der “Kopierschutz” technisch wirksam. Bei einem E-Book wird das momentan eher unwahrscheinlich sein, d.h. ich werde dafür ein spezielles Programm benötigen. Dies bedeutet wiederum, dass der technische Kopierschutz wirksam ist und somit nicht umgangen werden darf.

Es werden wohl zunehmend Angebote auf den Markt kommen, bei denen die Nutzungsdauer beschränkt wird. Wenn E-Books dabei für den gleichen Preis wie ein gedrucktes Buch verkauft werden, wird wohl kein Gericht der Welt eine solche Beschränkung als rechtmäßig ansehen. Problematisch wird es in dem Augenblick, wenn die Nutzungsdauer nach 5 Jahren, 10 Jahren, 30 Jahren endet (wenn technisch gesehen das Format noch funktioniert), muss man sich oder die verklagte Firma erstmal an die entsprechenden Geschäftsbedingungen von damals erinnern und in der heute sehr schnelllebigen Zeit existiert die Firma unter Umständen gar nicht mehr. Auch hier sind noch Unmengen ungelöster rechtlicher Probleme zu bewältigen.

Auch der Weiterverkauf von E-Books ist ein Problem. Unter den Bedingungen der Lizenzierung ist ein Weiterverkauf des E-Books nicht erlaubt. Der Erschöpfungsgrundsatz, der im Urheberrecht verankert ist und der besagt, dass ein Verlag bestimmen kann, dass sein Buch nicht weiter vervielfältigt werden darf, aber er darf nicht verbieten, dass das Buch weiterverkauft, verschenkt oder zerstört wird. Für digitale Bücher ist dies nicht gegeben. Hier fällt hoffentlich bald eine rechtliche Entscheidung.

Stellen sie sich vor, sie kaufen sich eine Bibliothek aus E-Books zusammen, die ist dann vielleicht mehrere tausend Euro wert. Und die dürfen Sie nicht verkaufen? Also noch nicht mal zum Zeitwert, noch nicht mal für einen Euro, den man auf dem Flohmarkt dafür bekommen würde? Das ist eigentlich schwer vorstellbar.

Dieser Erschöpfungsgrundsatz ist noch nichtmal für Dateien auf gekauften Datenträgern geklärt. Der Streit um den Verkauf von Gebrauchtspielen läuft auch bereits seit Jahren. Für Dateien, die rein immateriell erworben wurden, wird eine Entscheidung wohl noch viel schwerer fallen.

Was bleibt: Es gibt viel rechtliche Unsicherheit, weil uns rechtliche und technische Erfahrungenswerte fehlen. Als Nutzer kann man sich nur vorsichtig bewegen, gegen ungerechtfertigte (technische) Einschränkungen klagen oder wenn möglich, ganz auf den Erwerb drm-geschützter Daten verzichten.

Quelle:
Warner, Ansgar: “Urheber wollen niemanden verprellen”: irights-Experte Matthias Spielkamp im Gespräch über DRM&Kopierschutz, e-book-news.de

Panzerung oder Mückennetz – Die DRM-Gretchenfrage von Matthias Ulmer

Die Ankündigung von libreka! in Zukunft auch hartes DRM anbieten zu können, hat wieder einmal die üblichen Milchtöpfe zum Überschäumen gebracht. Warum nur?

Warum sollten sich die Nutzer, die Leser, diejenigen, die damit arbeiten, nicht darüber aufregen? Warum sollen Menschen, die über ihren Tellerrand hinausschauen und gesehen haben, wie DRM gescheitert ist, nicht mit dem Kopf schütteln? Warum soll man nicht nach dem Geld fragen, dass da zum Fenster hinausgepulvert wird?

Ganz nüchtern betrachtet ist es doch ein Vorteil, wenn es bei DRM ein “mit” und ein “ohne” gibt. Dass also der, der “mit” DRM sein möchte “mit” sein kann, und der, der “ohne” sein möchte, “ohne”.

Das ist sicherlich von Vorteil für die Mutigen, die es wagen, sich ohne harte Panzerung den Mücken stellen. Die Panzerung wirkt ja oft abschreckend und ein Fliegengitter, z.B. in Form von forensischem DRM (personalisierte Wasserzeichen), hat auch einen schützenden Effekt. Es ist nur manchmal komfortabler. Eine Rüstung ist schwer, teuer und unflexibel. So ein Netzt stört wesentlich weniger, wenn das Ganze mal aus der Mode gekommen ist.
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Buchhandelsargumente gegen DRM

Das war ein Artikel, den man so an dieser Stelle nicht erwartet hat. Noch vor drei Wochen hieß es bei Börsenblatt.net: libreka! unterstützt ab sofort auch “harten” Kopierschutz [17.06.2009] Die Buchplattform libreka! versprach den teilnehmenden Verlagen ab sofort für ihre E-Books mit Hilfe des Adobe-DRM für einen Kopierschutz zusorgen. Klingen die eigenen Worte jetzt nicht wie Hohn?

„libreka! etabliert sich weiter als offene und universellste Plattform. Die Verlage haben jetzt die Wahl, ob sie ihre E-Books in libreka! mit einem psychologischen Kopierschutz oder mit einem ‚harten’ DRM versehen –oder ihre E-Books ungeschützt anbieten möchten“, sagt Ronald Schild, Geschäftsführer der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH.

Offen und universell war die Plattform ab diesem Zeitpunkt garantiert nicht mehr. Inzwischen sieht Schild wohl ein: “Piraten lieben DRM”, glaubt man dem Titel dieses Blogbeitrags. Das was DRM-Experten seit langer Zeit sagen, scheint nun für Libreka! zur Erkenntnis geworden zu sein. Es ist kein Widerspruch, in Kopierschutz ein förderndes Element von Piraterie zu sehen.

Zum erstem Mal sieht jemand der Entscheidungsträger, was sie dem Kunden damit antuen. Bücher mit dem Adobe-Kopierschutz können bis zu sechs Mal vom eigenen Konto bei libreka! heruntergeladen werden. Aber dann beschränkt man auch die Möglichkeiten, Teile davon zu markieren, kopieren und auszudrucken. Diese drm-geschützten E-Books können auf allen E-Book-Readern und Computern gelesen werden, welche die Software die Software Adobe Digital Edition unterstützen, die kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Es gibt genug Computer, die nicht aktuell genug sind, genug Nutzer, die Linux nutzen, und damit auch nicht anzeigen können. Hat man hier von Ciando nix gelernt?

Was heißt das, wenn man DRM in die Welt der gedruckten Bücher überträgt. Sie kaufen ein Buch im Hardcover in der kleinen Buchhandlung um die Ecke und die nette Buchhändlerin muss Sie dann darüber aufklären, dass sie dieses Buch höchstens an drei Familienmitglieder weitergeben dürfen. Ausgeschlossen sind andere Verwandte, ihre Freunde oder Bekannte. Außerdem wird bestimmt, dass Sie das Buch auch noch nicht während ihrer Heimfahrt gleich anlesen dürfen, weil sie sich erst über eine kostenfreie Hotline registrieren müssen. Und damit Sie das Buch mit seinen 700 Seiten nicht kopieren können, wurden die Seiten in einem Spezialdruckverfahren gefüllt. Das ist auch der Grund, warum Sie das Buch nicht im Sonnenlicht odder direkt unter einer Lampe lesen können, weshalb Sie das Buch nicht direkt am Strand lesen können oder Ihre Leselampe dimmen müssten.

Mit den Kopiereinschränkungen könnten ja die Kunden noch leben und sie beim E-Book vielleicht auch noch verstehen, aber der dafür notwendige technische Aufwand ist ihnen nun wirklich nicht zuzumuten. Wenn sogar computeraffine Leser Probleme haben, die kopiergeschützten E-Books zu nutzen, was passiert dann mit denen, die da eigentlich überhaupt keine Ahnung haben (mal abgesehen, dass diese wohl sich kein E-Book kaufen würden)?

Schild stellt außerdem fest:

Und wir sollten uns darüber klar sein, dass nach wie vor nur eine verschwindend geringe Zahl an Lesegeräten Kopierschutz überhaupt unterstützt.

Es gibt Geschäftsmodelle, so die von Apple (???) und Amazon (Kindle), die scheinbar gut mit Kopierschutz funktionieren. Die Anbieter sind momentan erfolgreich, was aber an auch den geschlossenen Systemen liegt. Bei ihnen kommen Shop-System, Inhalte und E-Reader aus einer Hand.

Nur in einem solchen Ökosystem funktioniert DRM problemlos – und hat für die Anbieter den nicht uninteressanten Nebeneffekt, dass nicht nur die Inhalte, sondern auch die Kunden geschützt sind.

Damit werden aber die Kunden an den Anbieter (und seine Frenchaise-Nehmer) gefesselt, da sich die E-Books nicht auf Endgeräte anderer Hersteller übertragen lassen.

Das war jetzt eine sehr deutliche Darstellung dessen, was DRM für den zu umwerbenden Kunden bedeutet. Doch, was zieht nun die Raubkopierer an und wie profitieren sie von DRM?

Das Hauptargument seines Beitrages, erwähnt Schild nur kurz und eher nebenbei.
DRM hat Lücken. Raubkopierte E-Books gibt es bereits flächendeckend, wobei diese Kopien nie von den originalen E-Books sondern von eingescannten gedruckten Ausgaben stammen. Diese Kopien unterliegen natürlich keinerlei Kopierschutz. Da gibt es keine Beschränkungen, keine Installations- bzw. Kompatibilitätsprobleme, jedes Lesegerät kann verwendet werden und außerdem sind die Bücher dazu noch kostenlos.

Nicht erwähnt wird der Sportsgeist, der bei so manchem Hacker besteht. Je mehr Nutzer drangsaliert werden, desto eher findet sich auch ein Robin Hood, der sie davor bewahren will und das DRM-System knackt. Den Sport konnte man sowohl bei DVD-Schutz oder bei der Premiereverschlüsselung bemerken.

Nun erwartet man von seinen treuen, rechtmäßig handelnden Kunden, dass sie für ein Produkt mit signifikanten Einschränkungen auch noch fast den gleichen Preis wie für die gedruckte Ausgabe zahlen.

Die Verleger und der Buchhandel sehen wohl jetzt ihre Kundschaft davonlaufen. Wie sollten sie auch dieses Mißverhältnis zwischen Vertrauen und Kosten und der fehlenden Benutzbarkeit und den qualitativen Mängel ihres Handelsgutes erklären? Ziel müsste es sein, die Kunden zu überzeugen, ihnen Vorteile von E-Books näher zu bringen, ihnen einen Vertrauensvorschuss zu geben.

Verlage konnten ab Mitte Juni ihre E-Books an MVB liefern, damit libreka! diese ab 15. Juli mit dem Adobe-DRM-Schutz vertreiben kann. DRM-geschützte Bücher werden dabei um 20 Cent teurer. MVB übernimmt die Server- und Einrichtungskosten für die Rechteverwaltung.

Fast verschämt wies man damals auf die schon bestehende Möglichkeit hin, die E-Books im PDF- und EPUB-Format mit einem digitalen Wasserzeichen zu versehen, welches als psychologischer Kopierschutz dienen soll, denn in dem Watermark sind persönliche Angaben des Käufers hinterlegt.

Schild behauptet im heutigen Beitrag, dass Verlage gezwungen werden, DRM zu verwenden. Er schiebt den schwarzen Peter der Natur der Titel zu, den Autoren oder Agenten.
Nach seinen ganzen Ausführungen bestätigt er, dass wie Anfang des Jahres angekündigt, libreka! den Verlagen auch ab Mitte Juli anbietet, deren Titel DRM-geschützt zu verkaufen. Schilds eindeutige Empfehlung an die Verlage lautet jedoch:

Verzichten Sie auf DRM und versehen Sie Ihre E-Books mit einem psychologischen Kopierschutz, dem Wasserzeichen.

Eine Erkenntnis eines Anbieters, die sich hoffentlich in der Verlegerwelt genauso als Flächenbrandt verbreitet wie sie dies bereits in der Musikindustrie getan hat.

Quellen:
DRM-System von Adobe : libreka! unterstützt ab sofort auch “harten” Kopierschutz
Schild, Ronald: Piraten lieben DRM via libreaka! Blog

E-Books – die Stärkung der Autoren und Schwächung der Verlage?

Auf der re:publica’09 waren E-Books und die mobilen Lesegeräte ebenfalls ein Thema. Joscha Bach sieht die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, welche vor allem den Autoren nützen werden. Der Kommunikationswissenschaftler arbeitet als Visionär bei txtr und zeichnet für die Entwicklung des gleichnahmigen Lesegerätes verantwortlich.
Die Lesegeräte heute sind immer noch absolute Anfangsmodelle. In der Zukunft werden sie mit biegsamen Display ausgetattet sein, eine ständige Onlineverbindung besitzen, den Austausch von Büchern ermöglichen, kleine Animationenabspielen können und auch GPS nutzen.

Welche Geschäftsmodelle können entstehen und wer hat den größten Nutzen davon, ist eine der Fragen, die sich Bach stellt. Eines scheint sicher. Der Hype umd E-Books und mobile E-Book-Reader beschert den Verlagen und dm Buchhandel eine ähnliche Krise wie sie die MP3 und der MP3-Player in der Musikindustrie auslösten.

Die Digitalisierung hat am stärksten den Herstellungsprozess verändert. Nie war es so einfach, selbst zum Autor zu werden und sein Werk im Eigenverlag zu verbreiten. Es besteht die Gefahr, dass ganze Branchen obsolet werden. Zumindest wird die Digitalisierung einen Wandel verursachen. Einschnitte wie sie bereits zu Beginn veränderter Druckverfahren bei den Druckern zun beobachten waren, werden auch die Verlage und davon anbhänige Branchen treffen. Das gedruckte Buche und Verlage werden weiterhin existieren, aber Verleger und Buchhändler werden mit der steienden Popularität drastisch an Bedeutung verlieren.

Die Reaktion der Verlage ist wenig zukunftsweisend. Krampfhaft versucht man traditionelle Geschäftsmodelle zu verteidigen, ohne mit den sich neu bietenden Chancen nach innovativen Lösungen zu suchen. Sie setzen auf Digital Rights Enforcement (DRE, Teil des DRM) oder “trusted authority”. Damit soll verhindert werden, dass digitale Bücher einfach kostenlos vervielfältigt und weitergegeben werden können, ohne dass ein Verlag daran verdient. Dies ist eine Sache, die erwiesenermaßen kontraproduktiv und teuer ist.

Der Bedeutungsverlust der Verlage kann auch eine große Chance fr Autoren sein. “Raubkopien” unbekannter Autoren kann für diese sinnvoll sein, denn damit erhöhen sie die Chancen, bekannt zu werden.

“Unbekannte Autoren haben durch E-Book-Reader nichts zu verlieren, treffen könnte es höchstens einige wenige Bestsellerautoren.”

Bach sieht günstigere Gewinnmargen für die Autoren, wenn Verlage und Zwischennhändler wegfallen. Interessant finde ich hier die genannten Preise:

Wenn die Margen für Verlag und Buchhandel wegfallen, könne ein Autor an einem E-Book, das zwei Euro kostet, durchaus 1,80 Euro verdienen.

Zur Sicherung der Bücher, damit der Autor nicht nur einmal verdient, schlägt Bach einen forensischen DRM-Schutz, d.h. digitale Wasserzeichen vor. diese Wasserzeichen könnten in einem entsprechenden Online-Shop in das Buch eingebaut werden. So wäre das digitale Buch auch problemlos entleihbar, aber das Wasserzeichen mit dem Namen würde davon abhalten, es in Tauschbörsen hochzuladen. Vielen wäre der Aufwand, das Wasserzeicen zu entfernen zu hoch oder sie besitzen die entsprechenden technischen Kenntnisse nicht. Auch ließen sich E-Books mit Wasserzeichen einfacher in Tauschbörsen sperren.

Solche Mittel können nur im Rahmen einer gesellschaftlichen Übereinkunft (im Snne des “fair use”) eingesetzt werden. Dabei müssen die Interessen der Nutzer und Öffentlichkeit gegen die der Autoren abgewogen weren. Dies könnte im Rahmen eines Urheberschutz- und eines Werkschutzrechtes geregelt werden.

“Zu klären wäre da etwa noch die Frage des Weiterverkaufs. Was verkaufe ich? Mein Nutzungsrecht an dem Buch – das ich aber theoretisch in Kopie weiter nutzen kann?”, fragt Bach. Antworten darauf müssten noch gesucht werden. “Eine perfekte Lösung ist nicht nötig, nur eine besser funktionierende als die traditionelle.”

Derzeit exprimeniert man noch, so dass neue, unproblematischer Schutzmechanismen und Geschäftsmodelle entstehen können, die den Autoren zugute kommen können. Vorstellbar wäre, dass Blogautoren, deren Blogs über ein E-Book-Lesegerät abonniert wurde, eine kleine Abo-Gebühr erhalten und die Leser somit einen konkreten Blogger unmittelbar unstützen.

In Japan besteht ein Unterhaltungsbedürfnis auf den langen Fahrten zur Arbeit in den öffentlichen Verkehrsmitteln, so dass da eine neue Form des Fortsetzungsromans enstanden ist. Diese Fortsetzungsromane werden auf Handys gelesen. Die Romane entstehen unter Beteiligung der Leser im Internet und können gegen eine Subskriptionsgebühr abschnittsweise aufs Handy geladen werden. Die Preise sind moderat, aber ein Autor kann von etwa 2.000 Leern schon leben und mit 3.000 mehr schon reich werden. Dies ist ein Geschäftsmodell, dass vielleicht auch für Europa erfolgsersprechend ist.

Andererseits sollten wir darauf achten, bei allen Diskussionen die zur zeit rund ums EBookg geführt werden, dass wir hier über einen sehr kleinen Marktsektor sprechen. In den nächsten fünf bis zehn Jahren sind einige Prozent Marktanteil zu erwarten.1 Gerne sprricht man auch von 10-25 Prozent Marktanteil2, aber das halte ich derzeit bei den Preisvorstellungen fürs E-Book, fehlenden passenden Geschäftsmodellen und unzureichend ausgestatteten E-Book-Readern für utopisch. Auch wenn man dabei auf den Erfolg des Kindle in den USA schielt, bei dem innerhalb kurzer Zeit über eine Million Geräte verkauft wurden, schätzungsweise jetzt mit Kindle 2 schon 1,5 Millionen. Die Durchdringung der Bevölkerung ist damit sehr gering bei ca. 306 Mio Bewohnern.
Auffallend ist auch, wer sich derzeit mit Millionenbeträgen im E-Book-Bereich engagiert: Amazon.com– ein Buchhändler, Sony – Unterhaltungsindustrie oder Plastic Logic – Neuentwicklung.

Quelle
Dülffer, Meike: Wie E-Books Autoren stärken und Verlage schwächen: Joscha Bach über die Chancen der Digitalisierung, via golem.de

  1. Bayer, Oliver: eBook: “Letzen Endes entscheidet der Leser, wie er liest” via Wirtschaftsblatt.at []
  2. Buchhandel will Raubkopierer von E-Books verklagen via Schwäbische Zeitung []

Ökonomische und kulturelle Effekte des File Sharing

Die niederländische Studie “Ups and downs – Economic and cultural effects of file sharing on music, film and games”:engl: gibt die Ergebnisse des gemeinsamen Projects der wissenschaftlichen Forschungsinstitute TNO, SEO und des Institutes für Informationsrecht der Universität von Amsterdam wider. Auftraggeber war das Niederländische Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Die empirische Untersuchung basiert auf einer repräsentativen Umfrage bei 1500 Internetnutzern in den Niederlanden.

Diese Studie macht deutlich, dass ökonomische und kulturelle Effekte nicht nur kurzfristig zu betrachten sind. Das Ergebnis der Wissenschaftler, die das File Sharing primär unter Copyright-Aspekten betrachtet haben, wird nicht allen Verfechtern von Urheberrechten gefallen.

The research shows that the economic implications of file sharing for welfare in the Netherlands are strongly positive in the short and long terms. File sharing provides consumers with access to a broad range of cultural products, which typically raises welfare. Conversely, the practice is believed to result in a decline in sales of CDs, DVDs and games. Seite 3

So stehen 200 Millionen Euro “Wohlfahrtsgewinne” einem geschätzten Gewinn von 100 Millionen Euro der Musikindustrie gegenüber. Die Vorwürfe der Musikindustrie sind wohl jetzt eindeutig entlarvt als “aus der Luft gegriffen”. Eher versuchte man damit Zeit zu gewinnen, um eine verfehlte Firmenpolitik zu verschleiern.

The industry’s defensive strategy has not succeeded in stemming the swelling tide of music sharing and has failed to come up with an early answer to today’s new digital reality. Seite 5

Auch in Zukunft werden die Musikfirmen nicht mehr allein mit dem Verkauf von Musik überleben können. Neue Geschäftsmodelle sind hier in Entwicklung.

In der Filmindustrie sind konstante Einnahmen zu verzeichnen. Kino-Besuche und DVD-Verkäufe nehmen zu, aber andere Marktbereiche wie der DVD-Verleih nehmen ab. File Sharing ist hier weniger zu verzeichnen, da viele einen Film einmal ansehen.

Auch bei Games sind keine negativen Effekte des File Sharing zu verzeichnen. Hier ist noch ein großes Wachstum zu verzeichnen.

The specific platform-restricted hardware-software-content marriage makes the official game release so attractive – compared with a music CD – that this industry might well be able to better prevent or sidestep the file sharing that besets the music business. The hardware-software-content combine also gives large producers and distributors in the industry more scope to ensure profitable operations. Seite 5

Die Einbrüche der Musikindustrie liegen vielleicht auch darin begründet, dass ein Großteil der Jugendlichen ihr Geld, das sie nur einmal verteilen können, lieber in Filme und Games investieren.

Eine deutliche Erkenntnis ist:

Yet we now know that the music industry’s initial defensive strategy of legal measures and DRM protection has not succeeded in stemming the swelling tide of music sharing and that the industry has failed to come up with an early answer to today’s new digital reality. And so it has seen other players, such as Apple, claim key market positions in marketing and delivering digital music files. Seite 116

Die Autoren wenden sich gegen eine Verschärfung des Urheberrechtes. Die rechtliche Situation in den Niederlanden stellt sich anders als in Deutschland dar:

Downloading copyrighted content from file-sharing networks, websites and other sources for one’s own use is permitted by law in the Netherlands. Games – being computer programs – are an exception as they enjoy wider protection. Seite 117

Derzeitige Entwicklungen in Europa, den Endnutzer zu kriminalisieren, kritisieren sie stark. Gerade Rolle von Zwischenakteuren wie Internetprovider, Serviceanbieter, die bei P2P-Vorgängen zwangsweise beteiligt sind, werden in der europäischen Debatte immer stärker diskutiert. Sie sollen herangezogen werden, um sowohl diejenigen ausfindig zu machen, die unauthorisierte Inhalte anbieten, als auch um dann entsprechende Maßnahmen gegen diese zu ergreifen.

Die Autoren sehen hier bereits ausreichende Möglichkeiten im Gesetz verankert, um gegen entsprechende Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

The law provides right holders with a range of enforcement measures, in particular with respect to unauthorised uploading on a commercial and large scale – preferably in line with, or after new business models have been developed, thus creating real alternatives. In the case of civil enforcement against large-scale uploaders, right holders and other parties in the distribution chain could join forces. This should not, however, be undertaken at the expense of the basic principles of justice such as proportionality, legal certainty and the protection of fundamental rights and procedural justice. Criminal enforcement should serve only as an ultimate remedy – which is in keeping with current government policy in the Netherlands. S. 117 – 118

Ihre Forderungen sind unter anderem:
Innovation in the music industry – Die Musikindustrie sollte neue Geschäftsmodelle entwickeln und differenziertere Vertriebsmöglichkeiten bereitstellen.

A strategy that focuses solely on law suits and DRM is not the best response, in particular as it remains to be seen whether a fully authorised, paid-for downloading market would generate sufficient revenues to revive the music industry. Seite 121

Don’t ‘criminalise’ individual end users – educate them
File Sharing und P2P-Networks sind Innovationsmotoren gewesen. Es wäre dumm, Nutzer zu kriminalisieren, nur weil die Inhalte aus einer illegalen Quelle kommen oder sie auf Grundlage von Peert-to-Peer weitergegeben werden.

said, the provision of information and education is still
vital, if only because research has shown that there is still much uncertainty among both users and suppliers about what is – and is not – permitted. We also saw that many consumers are ill-informed about the techniques used and unaware of the fact that they are often downloading and uploading at the same time. A better awareness of what is and is not lawful is also important in relation to the acceptance of new business models.
There is a role to play here for government – and for the industry itself. Seite 122-123

Enforcement – Bevor es zu einer zwanghaften Durchsetzung von Rechten oder der Verschärfung von Gesetzen kommt, muss die Industrie in Vorleistung gehen und passende Alternativen zum Filesharing anbieten. Außerdem reichen die vorhandenen Gesetze aus.

Criminal enforcement should serve only as an ultimate remedy – which is in keeping with current government policy in the Netherlands. S. 123

Monitoring and research
Die Autoren sehen einen weiterhin bestehenden Bedarf an Beobachtung und Forschung. Zukünftig werden nicht nur die Musik-, Film- und Spieleindustrie vom Feilsharing betroffen sein, sondern auch TV-Sender und E-Books.

Die Studie bezieht sich zwar in vielen Punkten auf den spezifisch niederländischen Rechtsbereich, aber grundlegende Erkenntnisse lassen sich sicherlich auch für Deutschland verallgemeinern.

Quellen:
Huygen, Annelies et al.: Ups and downs : Economic and cultural effects of file sharing on music, film and games:engl: des IVIR
Keller, Paul: Ups and Downs: File-Sharing ist gut für die Ökonomie via Netzpolitik.de

Gefahr fürs E-Book: DRM und Formatestreit

Über DRM bei Musik haben sich die Konsumenten beschwert, besonders, wenn sie die CD dann nur auf einem bestimmten Gerät abgespielt werden konnte.
Aber genau damit konfrontiert Amazon.com zur Zeit seine E-Book-Konsumenten. Sie können dank DRM ihr Buch nur auf einem einzigen Gerät, dem Kindle nutzen. Der Einsatz dieses Bereichs des Digital Rights Enforcment1 soll einen Mißbrauch der DRM-Technik verhindern.

Hier zeigt sich vielleicht der größte Nachteil digitaler Bücher. Ein Buch kann ich lesen, ohne dass ich dafür eine spezielle Brille benötige. Warum wird dem Leser dann auf der anderen Seite vorgeschrieben, mit welcher Software er ein Buch zu lesen hat.
In der Musikindustrie verabschiedet sich man von Digital Rights Enforcement, da es zu teuer ist und geradezu zu einer Umgehung auffordert.
Andererseits setzt man noch immer auf DRM als Schutz vor Raubkopien bei Software2, DVDs und E-Books.

Im Bereich des E-Books ist der Markt noch nicht gefestigt. Im letzten Jahr wurden 52,4 Millionen Dollar erwirtschaftet:engl: und nur wenige der führenden Verleger sind im Markt aktiv.

Sales of dedicated e-book readers such as Amazon.com Inc.’s Kindle or Sony Corp.’s Sony Reader were slightly better. Last year, just 538,000 e-book readers worth $154 million were shipped, according to the Consumer Electronics Association.

Die Kritiker der erfolgreichsten Mitspieler (Amazon.com und Adobe Systems Inc.) auf dem E-Book-Markt sehen im Einsatz und der starken Unterstützung von DRM eine Gefahr für das Langzeitwachstum der Branche. Sie kritisieren auch die geringe Unterstützung für den “open e-book publishing standard” .epub, nur um ihre eigenen proprietären Formate aufzubauen. So bevorzugt Amazons Kindle das restriktive AZW E-Book-format, d.h. die Nutzer des Kindles können ihre gekauften E-Books weder auf ihrem PC noch auf ihrem Smartphone lesen, auch wenn Amazon verprach, das zukünftig möglich zu machen.

Auch Adobe empfiehlt Verlegern weiterhin eher drm-geschützte PDF- als die die drm-freien EPUB-Formate für ihre Bücher zu nutzen.

“I’m wary of Adobe,” said Mark Coker, CEO of independent e-book publisher Smashwords Inc.:engl: “Do they really support .epub, or do they want to get people to do .epub within the PDF environment or simply move all of their e-books onto PDF?”

“Nothing beats PDF if you want to print out an e-book on your home computer,” said Coker. “But for most electronic books, PDF is overkill. It’s like driving a tractor to work when a regular car or bicycle would do just fine.”

Begeisterung klingt in einem Interview von Tom Preh, Senior Product Manager von Adobe, im letzten Herbst nur wenig. Dort äußerte sich der Manager zur späten Aufnahme von .epub in den neuen Adobe Content Server 4. Es wäre ein Irrtum gewesen, das PDF alles gewesen wäre, was sie benötigten. DRM würde zudem angeboten, weil diese Option von den Verlegern erwartet wird. Prehn betonte dabei, dass Adobes DRM für .epub es den Lesern erlaubt, das E-Book auf bis zu 6 PCs und sechs mobilen Geräten zu installieren. Das würde es erlauben, den Inhalt auch zu tauschen, ohne dass sich da Restriktionen:engl: bemerkbar machten.

Diese Art einen Mittelweges hilft Adobe Geschäftspartner zu gewinnen.

Although Neelan Choksi, chief operating officer at Lexcycle, has made many public statements against DRM:engl: , the company agreed to support Adobe’s DRM technology to gain access to the e-books that use it.

Coker befürchtet, dass die Amazons Ablehnung von .epub und die starke Unterstützung von DRM die Entwicklung auf dem E-Book-Mark hemmt. Würden die Handyhersteller zusammenarbeiten, könnten sie innerhalb weniger Monate den Kindle vom Markt verdrängen.

Als eine Lösung des Problem mit DRM wird “Social DRM” angesehen. In diesem Rahmen sollen die E-Books ähnlich wie in der Musik digitale Wasserzeichen erhalten, die kein Digital Rights Enforcement beinhalten. Die Wasserzeichen schrecken viele bereits davon ab, diese Dateien illegal weiterzugeben.

Coker favors a total shareware approach, arguing that a pure honor system can work. “Consumers, on the whole, do want to support artists and writers,” he said. “The brave publishers who get rid of DRM will see greater returns from it. So I do think it’s inevitable that it will go away.”

Quelle:
Lai, Eric: DRM a drag on e-book growth, say critics:engl: in Computerworld Security

  1. Unter Digital Rights Enforcement versteht man das Erzwingen der Einhaltung von Rechten, die mit digitalen Inhalten verknüpft sind. Digital Rights Management ist die digitale Verwaltung von Rechten, beinhaltet aber meines Erachtens nicht das technische von Rechten. Siehe dazu auch meine Magisterarbeit:pdf: , S. 26. []
  2. Gerade im Bereich Games wird das zur Zeit kritisch hinterfragt. []

[Mannheim] Onleihe und DRM

Gerade “leide” ich “extrem” unter einer doch sehr einseitigen Darstellung von DRM durch den Redner der Onleihe. Schwer fällt mir zu glauben, was an der digitalen Verwaltung von Rechten an sich schlecht ist. Nun, vielleicht ist da auch mein zu tiefer Blick in die Materie, die mir schwer im Magen liegen lässt, dass Digital Rights Management und das Digital Rights Enforcement durch Digital Rights Management Systeme in einen Topf geworfen wird.
Mehr dazu gibt es morgen bei meinem Vortrag zwischen 16.00 – 18:00 Uhr in Raum Gustav-Mahler I, wo ich der Frage nachgehe: DRM in Wissenschaftlichen Bibliotheken: Chance oder Risiko?

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