Ein Blick zurück – mein persönlicher BID-Kongress 2010

Auch von mir ein paar Eindrücke zum gerade zu Ende gegangenen 4. Leipziger Kongress für Information und Bibliothek, bevor der allseits bekannte Alltagstrott wieder das Regiment übernimmt.

Was ist hängen geblieben? Ein paar (persönliche) Schlaglichter:

  • Nationallizenzen werden von Allianzlizenzen abgelöst
  • Allianzlizenzen werden ein Zweitveröffentlichungsrecht zwingend beinhalten
  • “Neues vom Urheberrecht”: gruppenbezogene Schrankenregelung soll Fragmentierung beenden
  • Der OPAC ist tot – es lebe der OPAC
  • Spieltheorie (homo ludens) bei der Vermittlung von Informationskompetenz

Ich hoffe, ich werde in den nächsten Tagen noch dazu kommen, ein wenig detaillierter auf diese Themen einzugehen. Insgesamt kann ich mich Dörtes Eindruck nur anschließen, dass aktuellen Themen (z.B. Open Data oder auch dem Social Web und seiner Bedeutung für Bibliotheken) wenig bis gar kein Raum (im wahrsten Sinne) gegeben wurde. So interessant und ehrenvoll die zahlreichen Aktivitäten der Zukunftswerkstatt (inkl. der Vereinsgründung) auch waren und weiterhin sind, sie machen eines deutlich: zwischen eingeschworenen “Traditionalisten” und den gern als “Junge Wilde” bezeichneten Akteuren besteht ein breiter Graben, den man gut und gerne auch als Digital Divide bezeichnen könnte. Gemeint ist hier nicht die generelle Debatte über die (Ir)Relevanz einzelner Dienste wie etwa Facebook oder Twitter, sondern die Botschaft, die viele dieser Diskussionen unter Bibliothekaren unterschwellig mittransportieren: die latente Angst des Kompetenz- und Bedeutungsverlusts, wenn man sich nur erstmal mit dem “Teufel” eingelassen hat, verbunden mit der Überlegung, welches denn die Kernaufgaben der Bibliothek sind und wie und ob “digitale Angebote” im weitesten Sinne überhaupt in das klassische Bibliotheksportfolio passen.

Ich persönlich denke, dass die nächsten Jahre richtungsweisend und spannend sein werden für die Bibliothek als Institution und auch als Prinzip. In sofern schließe ich den Kreis dieses Postings, indem ich mich jetzt schon mal auf den (hoffentlich mutigeren) 100. BibliothekarInnentag hier in Berlin freue!

LIBREAS Ausgabe #15 ist da

Mit neuem Gewand gibt es die neue Ausgabe von Libreas.

Themenschwerpunkte sind: a semiotic turn und Open Access und Geisteswissenschaften

„Nach der Semantik – Eine neue linguistische Kehrtwende“

Katrin Weller: Ontologien: Stand und Entwicklung der Semantik für das World Wide Web
Jakob Voß: Zur Neubestimmung des Dokumentenbegriffs im rein Digitalen
Cornelius Puschmann: Vom Object Web zum Discourse Web. Metaphern der digitalen Kommunikation im Wandel und ihre Auswirkungen auf die Wissenschaft
Dirk Wissen: Wikigraphie und Mediographie. Zukunft der Bibliographie
Kristen Radcliff Clark: Supporting Youth Boundary Crossing: Intertextuality as a Component of Design for Information and Visual Literacy

„Open Access und Geisteswissenschaften“

Der zweite Schwerpunkt lässt sich als direkte Fortführung der LIBREAS-Ausgabe 14 verstehen und ist selbst ein Beispiel für die veränderten Publikationsstrukturen bei webbasierten Diskursen. Er wurde offen auf Preprint-Ebene im LIBREAS-Weblog geführt (libreas.wordpress.com) und findet in dieser Ausgabe eine vermutlich nahezu willkürlich gesetzte Fixierung, die ebenfalls als Einladung zur Weiterführung des Diskurses gedacht ist. Uwe Jochum, Joachim Eberhardt und Joachim Losehand diskutieren durchaus mit Verve und nicht zuletzt auf dem Pflaster einer den Sommer 2009 bestimmenden harten Diskussion um das Wissenschaftsurheberrecht. [Editorial]

Uwe Jochum: Der Souverän
Joachim Eberhardt: Wiederholung erzeugt keine Wahrheit. Jochum schreibt immer noch gegen Open Access
Joachim Losehand: Moskenstraumen

Internetrecht – das neue Skript September 2009 ist da

Thomas Hoeren weist in eigener Sache im Beck-blog darauf hin, dass sein neues Skript zum Internetrecht (Stand September 2009) abrufbar ist. Der “Klassiker” wurde umfangreich überarbeitet und zahlreiche Gesetzesvorhaben, so z.B. die Novellierungen zum BDSG und das Zugangserschwerungsgesetz eingearbeitet. Auch in Zahlen macht sich der Fleiß bemerkbar. Fast 200 neue Urteile und viele weiterführende Literaturhinweise wurden ebenfalls integriert.

Änderungen konzentrieren sich u.v.a. auf:

  • die Zulässigkeit von Google-ad,
  • die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound-Sampling,
  • die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing,
  • die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.).

OAPEN: Umfrage zum Open Access

WissenschaftlerInnen der Geistes- und Sozialwissenschaften werden gebeten an dieser Umfrage teilzunehmen, um so Einfluss auf die Entwicklung des EU-geförderten Projekts OAPEN (Open Access Publishing in European Networks) zu nehmen. OAPEN soll die Entwicklung und Bereitstellung eines OA-Publikationsmodells für Veröffentlichungen aus den Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften realisieren.

The project will find useful, exciting and beneficial ways of publishing scholarly work in Open Access, enhancing access to important peer reviewed research from across Europe. Most importantly it will find a financial model which is appropriate to scholarly humanities monographs, a publishing platform which is beneficial to all users and create a network of publishing partners across Europe and the rest of the world.

Investieren Sie bitte 15 Minuten Zeit, um die 23 Fragen zu beantworten und deutlich zu machen, welche Anforderungen Sie an ein solches Modell stellen. Sie können mit Ihrer Teilnahme an der Umfrage das Projekt sinnvoll migestalten.

Mithilfe öffentlicher Mittel gewonnenes wissenschaftliches Wissen wird im Rahmen von Open Access für alle Interessierten frei im Internet zur Verfügung gestellt.

An diesem Projekt sind folgende Institutionen beteiligt:
Amsterdam University Press
Georg-August Universität Göttingen
Museum Tusculanum Press
Manchester University Press
Presses Universitaires de Lyon
Firenze University Press
University of Amsterdam
Leiden University

Quelle:
Nehmen Sie teil: Online-Umfrage zu Open Access
OAPEN

Open Access in Europa angekommen?

Im Rahmen des i2010-Initiative hatte die EU-Kommission bereits 2005 beschlossen, das kulturelle Erbe Gesamteuropas zu digitalisieren un allen Bürgern online zugänglich zu machen. Die erreichten Ergebnisse sind allerdings sehr dürftig.

Der Fehlstart der Europäischen Digitalen Bibliothek Europeana Ende 2008 dürfte den meisten noch lebhaft in Erinnerung sein. Sowohl die technische Ausstattung, d.h. Server,die dem ersten Ansturm nicht standhielten, als auch dürftige Inhalte. Seit ihrem Neustart im Dezember verharrt man in einem daueerhaften Beta-Status, auch wenn man das eigentlich immer von Web 2.0-Angeboten sagt 😉 Fraglich ist, ob sie das, was sie verspricht:

Das ist Europeana – ein Ort für Inspiration und Ideen. Durchsuchen Sie die kulturellen Sammlungen Europas, verbinden Sie sich mit den Suchwegen anderer und teilen Sie Ihre Entdeckungen.

Ob sie das je halten können wird?

Die EU-Kommission will endlich Forschritte sehen. Deshalb hat man das Ende 2008 abgelaufene Mandat hochrangier Experte zu Digitalen Bibliothken um ein weiteres Jahr verlängert. Die hochrangige Expertengruppe die Kommission berät, wie man von europäischer Seite den organisatorischen, rechtlichen und technischen Herausforderungen besser begegnen kann.

Die rechtliche Betrachtung ist sehr wichtig für die erfolgreiche Digitale Bibliothek.

Insbesondere geht es der EU-Kommission um Schrankenbestimmungen im Urheberrecht, um einen verbesserten Onlinezugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte auf freiwilliger Basis, um nutzergenerierte Inhalte und um Verbesserungen beim “freie[n] Zugang zu wissenschaftlichen Informationen sowie […] zu Forschungsdaten”.

Zu dieser Fragestellung zählt auch der Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken.

Die rechtliche Seite wird eine schwere Nuss für die Expertengruppe. Sie soll in einer Zeit beraten, wo in den USA und in Europa heftig über den Umgang mit wissenschaftlichen Publikationen (z.B.) und urheberrechtlich geschützten Büchern (z.B. Google Books) gestritten wird. Gerade die Angst vor einem Monopolisten Google für digitale Publikationen macht die Runde im Publikationswesen.

In Deutschland ist die Diskussion zur Zeit sehr aktiv. Hier ziehen Verlage und prominente Geisteswissenschaftler in den Kampf gegen Open-Access-Pläne. Man spricht gerne von Enteignung und einem Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Man gibt sich nichteinmal die Mühe zwischen Open Access und Googles Vorgehen zu unterscheiden. Die Forderung, mit Steuermitteln finanzierte Forschungsergebnisse frei zugänglich zu machen, wird als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit bezeichnet.

Innerhalb kurzer Zeit haben mehr als tausend Unterzeichner sich dem vom Germanisten Roland Reuß initiierten Heidelberger Appell “Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte” angeschlossen. Erste Unterzeichner haben ihre Unterschrift aber auch bereits zurückgezogen.

Gerade heute hat der Konstanzer Bibliothekar Uwe Jochum und Unterzeichner des Heidelberg Appells noch einmal nachgelegt und die großen deutschen Forschungsorganisationen, die sich für Open Access stark machen, in der Frankfurter Rundschau scharf kritisiert:

Wenn die Allianz nun also meint, sie könne den Wissenschaftlern vorschreiben, unter welchen Bedingungen sie zu veröffentlichen haben, dann zwingt sie die Wissenschaftler zur Preisgabe eines Verfassungsrechts. Im Detail geht das so: Im ersten Schritt fordert die Allianz im Namen der Leser einen entgeltfreien Zugang zu den wissenschaftlichen Publikationen. Im zweiten Schritt erwartet die Allianz von den Wissenschaftlern, “dass die Autoren der Gesellschaft, die ihre Forschung durch Steuermittel möglich macht, einen einfachen Zugang zu ihren Publikationen eröffnen”, indem die wissenschaftlichen Autoren ihre Veröffentlichungen auf Open-Access-Servern bereitstellen.

Ist das nun wirklich der direkte Angriff auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit? Eric Steinhauer hat sich dazu heute in seinem Blog “Wissenschaftsurheberrecht geäußert und auf die zwei Seiten der Medaille hingewiesen.

Die Publikationsfreiheit, deren genauer Inhalt – rechtswissenschaftlich jedenfalls – noch nicht in allen Facetten ausgeleuchtet ist, ist aber nur die eine Seite der Wissenschaftfreiheit. Freie Forschung heißt auch, ungehinderte Recherche. Das ist die andere Seite.

Die derzeit dürftigen Ergebnisse im Rahmen der EU-i2010-Strategie sind sicherlich auch einem sehr restriktiven und für digitale Werke unzureichend angepassten Urheberrecht geschuldet. Die politische Diskussion in Deutschland ist leider in den letzten Monaten sehr ruhig geworden. Doch das Vorgehen der EU-Kommission dürfte nun auch die deutsche Politik zu einer Stellungnahme zwingen. Die Lobbyisten bringen sich derzeit in Position und versuchen auch durch eine heftige Debatte ihren Einfluss geltend machen. Auf welche Seite sich die Politik schlägt, auf die der Verlage und Geisteswissenschaftler oder auf die der Open Access-Bewegung und den Natur- und Technikswissenschaftlern, ist derzeit nicht abzuschätzen. Verhärtete Fronten in diesem Bereich sind auf jeden Fall zu erwarten.

Ist Open Access in Europa angekommen? Das ist momentan nicht zu sagen. In Deutschland spaltet es derzeit zumindest die Lager in Bibliotheken, Verlagen und Wissenschaft.

Quelle
Gehring, Robert A.: EU-Kommission will Open Access fördern via golem.de

P.S. Lesenwert ist auch der Schwerpunkt Open Access und Geisteswissenschaften der aktuellen Ausgabe von LIBREAS

Microsoft Carta – ein Auslaufmodell

Wikipedia wird zum Killer renommierter Enzyklopädien. Dazu kommen Wissenssammlungen, welche durch Internet-Suchmaschinen zugänglich gemacht werden. Die Konkurrenz ist wohl für das profitable Geschäft mit der Microsoft Carta viel zu groß. Microsoft entschied sich daher, die Multimedia-Enzyklopädie Encarta komplett einzustellen. Zum 31.10. werden die Online-Seiten eingestellt, zu Ende Mai der Vertrieb von CDs.
Abonnementen bekommen ihre zu viel gezahlten Abo-Gebühren erstattet.

In Microsofts Erklärung heißt es:

People today seek and consume information in considerably different ways than in years past. As part of Microsoft’s goal to deliver the most effective and engaging resources for today’s consumer, it has made the decision to exit the Encarta business.

Der Gewinn der 1993 gestarteten Carta ging seit 2001 die Abonnement-Einnahmen kontinuierlich zurück.

Der englischsprachige Wikipedia-Eintrag über die Encarta ist – wie sollte es auch anders sein – schon auf dem neusten Stand.
Wieder verschwindet somit ein Stück kontrolliertes Wissen aus der Welt des Netzes. Jürgen Vielmeier meint zurecht:

Nur noch einer Quelle vertrauen zu können, ist keine schöne Vorstellung

Es geht also nicht nur Qualität verloren – worüber man sich sicherlich schreiten kann – sondern hier ist auch ein Verlust an Informationsvielfalt zu beklagen, der durch die Kostenlosigkeit des Netzes verursacht wird.

Quellen:
Microsoft stellt Enzyklopädie Encarta ein via heise online
Vielmeier, Jürgen: Gegen Wikipedia chancenlos: Microsoft stellt Encarta ein auf FreshZweiNull
Microsoft beerdigt Encarta bei Spiegel Online
Microsoft gibt sich Wikipedia geschlagen auf Tagesschau.de
Important Notice: MSN Encarta to be Discontinued via Microsoft

Die Wissenschaftsorganisationen reagieren auf den Heidelberger Appell

Die Allianz-Initiative “Digitale Information”, bestehend aus den im Heidelberger Appell als “Urheberenteigner” geschmähten Wissenschaftsorganisationen, hat endlich reagiert. Die Autoren der Gemeinsamen Erklärung der Wissenschaftsorganisationen bekräftigten nochmal, dass sie genau das Gegenteil der Vorwürfe verfolgen. Ihr Ziel ist es, Studierende und Forschende mit der “bestmöglichen Informationsstruktur” auszustatten, die für ihre Forschung notwendig ist.

Autoren und Verleger lehnen alle Versuche und Praktiken ab, das für Literatur, Kunst und Wissenschaft fundamentale Urheberrecht, das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Presse- und Publikationsfreiheit zu untergraben.

In der Reaktion dern Wissenschaftsorganisationen wird klargestellt, dass Open Access nur für Schriften gefordert werden, die durch öffentliche Gelder finanziert werden, d.h. belletristische und künstlerische Literatur an dieser Stelle überhaupt nicht von dieser Forderung und dem Open Access-Gedanken betroffen ist. Dies wird eigentlich schon deutlich, wenn man die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen gelesen hätte. Joachim Eberhardt stellt im 1. Kommentar zu Ben Kadens Beitrag im IBI-Weblog zurecht fest: Hier zeigt sich gerade das perfide an Reuß’ diversen Äußerungen: er wirft alles in einen Topf, auch Belletristik und Wissenschaft.

In der Open Access-Bewegung ist auch kein Rechtsbruch zu sehen. Die OA-Politik belässt die Urheberrechte bei den Autoren, die den Anbietern ihrer Werke i.d.R. im Rahmen des Urhberrechts einfache Nutzungsrechte einräumen. An dieser Stelle werden allein Verlagsinteressen nicht in den von Verlagen gewohnten Umfang berücksichtigt. Hier sehen sich Verlage in ihrer Existenz bedroht. Allerdings kann man sagen:

Die Förderung der Umstellung des wissenschaftlichen Publikationswesens geht mit der Umschichtung von Mitteln einher, die neue, Open-Access-kompatible Geschäftsmodelle ermöglichen.

Hier bieten sich genug Möglichkeiten für Verlage. Immer wieder zeigt es sicht, dass OA auch für Verlage ein funktionierendes Geschäftsmodell sein. Die klaren Regelungen in der Berliner Erklärung sind an das geltende Urheberrecht angepasst, die Erklärung selbst fordert aber auch eine entsprechende Anpassung geltenden Rechts an neue Erfordernisse der Wissensgesellschaft. Der erhobene Vorwurf einer “Enteignung der Urheber” ist haltlos, denn die Wissenschaftler bleiben weiterhin alleinige Urheber ihrer Werke.

Das verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation ist derzeit massiven Angriffen ausgesetzt und nachhaltig bedroht.

Dem Grundrecht der Urheber gegenüber steht die Freiheit der Wissenschaft, als ebenfalls ein hohes im Grundgesetz verankertes Gut. Die im “Heidelberger Appell” aufgestellte Behautptung einer “Nötigung zur Publikation in einer bestimmten Form” zeigt das Verkennen der eigentlichen Situation: Die Wissenschaftsorganisationen überlassen ihren geförderten Wissenschaftlern durchaus die freie Wahl ihrer primären Publikationformen. Allerdings knüpfen sie an durch Steuermittel finanzierte Forschungen und ihre Ergebnisse die berechtigte Forderung, eine weitere Belastung der öffentlichen Hand zu vermeiden und anderen einen einfachen Zugang zu den so entstandenen Publikationen zu ermöglichen. Die Empfehlung der Wissenschaftsorganisationen lautet:

Wo dies primär nicht durch die Veröffentlichung in einem Open-Access-Medium geschehen kann, sollen die Autoren ihre Publikationen über Open-Access-Repositorien verfügbar machen, wo immer dies rechtlich möglich ist. Der Großteil gerade der international agierenden Verlage gestattet dies schon heute.

Eigentum verpflichtet, und es verpflichtet besonders, wenn die bereitgestellten Mittel zum Erwerb des Eigentums von der öffentlichen Hand stammen. Bei öffentlich geförderter Forschung bestreiten die Partner der Allianz die Kosten für die gesamte Kette der Wissensverwertung, d.h. von der Informationsbeschaffung über die erste Lektüre und Laborversuche bis hin zum Kauf der mit öffentlichen Mitten erstellten Veröffentlichungen. Verlagsdienstleistungen, die dazu dienen, primär in OA zu publizieren, werden auch entsprechend aus dem dem für Publikationen vorhandenen Budget der Allianzorganisationen vergütet. Hier gibt es für die Verlage auch weiterhin Möglichkeiten Einnahmen zu erzielen.

[Update]

Das Aktionsbündnis wird mit seinen Forderungen genauer:

Das Aktionsbündnis fordert daher, dass Wissenschaft und Öffentlichkeit ungehinderten Zugang zu den mit öffentlichen Mitteln produzierten Werken haben. Im Urheberrecht sollte daher verankert werden, dass Wissenschaftler, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten, grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter (Verlage) abtreten dürfen. Das Recht der Autoren an einer freien Selbstpublikation und/oder einer Bereitstellung in einem Open-Access-Repository oder z.B. bei Google bleibt somit erhalten. 1

[Update Ende]

Die unglückseelig gestartete Diskussion, die durch den Heidelberger Appell angestoßen worden ist, wird inzwischen auch im Ausland wahrgenommen.

The most surprising – and annoying – aspect of the current debate in Germany is the intermixture of Open Access and Google Books. These two issues are simply unrelated. Google is neither explicitly nor implicitly pursuing an Open Access agenda with its Google Books project. It does not provide its scanned books openly or for free.

Die Diskussion verfehlt hier an dieser Stelle von beiden Seiten den wichtigsten Punkt, wenn es um Open Access geht. Die Wissenschaftsorganisationen lassen sich hier auf die Diskussion ein, ob Open Access notwendig ist und gegen Urheberrechte verstößt oder nicht. Wichtiger ist doch in zwischen nicht mehr Frage ob und überhaupt, sondern in welcher Form und mit welcher Finanzierung.

Quellen
Hübner, Andreas: Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen Helmholtz Gemeinschaft – Geschäftsstelle
Dobusch, Leonard: The German Open Access Uproar: Missing the point?:engl: via governance across borders
Kaden, Ben: Im Geklüfft der Debatte: Die Entgegnung der Wissenschaftsorganisationen zum Heidelberger Appell ist da. via IBI Weblog

P.S. Hervorhebung in den Zitaten durch die Autorin.

  1. Kuhlen, Rainer: Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft., Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” []

Ruhige Antwort auf den Heidelberger Appell

Ben Kadens Antwort auf den Heidelberger Appell ist so umfassend und meines Erachtens unbedingt lesenswert, dass er nicht in meinen Twitter-Links untergehen soll.

Kaden, Ben: Hunde, sollen sie ewig stehlen? Der Heidelberger Appell und sein argumentatives Umfeld auf Kontext

Wissenschaftlicher Diskurs sieht jedenfalls irgendwie anders aus. Aber darum geht es bei der Gruppenhysterie wohl auch nicht.

Weiter lesenswert:

Steinhauer, Eric: Heidelberger Leimrute auf Wissenschaftsurheberrecht

Graf, Klaus: Heidelberger Leimruten auf Archivalia

Mein Beitrag: Hilflosigkeit und Ohnmacht auf Verlegerseite hier im Blog

Dietrich, Frank P.: Wissen will frei sein, Leserbrief in der TAZ

Spielkamp, Matthias: Open Excess: Der Heidelberger Appell auf Perlentaucher.de

Kaden, Ben: Auf dem Apellplatz: Die Urheber rufen zur Rettung der Zukunft. im IBI Weblog

Helfrich, Silke: Öffentlich finanziert – privat kassiert im CommonsBlog

Roland Reuß im Kreuzzug gegen Open Access auf Netzpolitik.org

Pfennig, Thilo: GoogleBooks in der Kritik via Ritinardo

“Ariadne” – Oktoberausgabe

Die Oktoberausgabe 2008:engl: von Ariadne ist jetzt online. Es gibt einige relevante Texte zu Open Access:

Zu finden ist hier auch der Artikel von Jakob Voss:
Get Tooled Up: SeeAlso: A Simple Linkserver Protocol:engl: Jakob beschreibt die Kombination OpenSearch und unAPI für die Kataloganreicherung.

Abgesang auf eine tolle Sache?

Vor etwas mehr als einem Jahrx: ist Zeno.org gestartet. Ralf Szymanski von Zeno.org schreibt in dem zum Portal gehörigem Blog:

Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, geben die laufenden Einnahmen diese Mittel nicht her, alternative Ertragsmodelle finden kaum Akzeptanz und unsere eigenen Ressourcen sind nicht hinreichend, um eine sinnvolle Fortsetzung und Weiterentwicklung des Projektes zu gewährleisten bis es sich aus eigener Kraft refinanziert.

Das macht deutlich, dass Open Access nur so lange funktioniert, wie Open Access finanzierbar ist.

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