Schutzlos der Willkür eines Giganten ausgeliefert

Unter den seit 2004 durch Google digitalsierten Büchern befinden sich auch deutsche Bücher, die noch immer urheberrechtlich geschützt sind. Damit sind viele Betroffene nicht uneingeschränkt einverstanden. Zwar hat sich Google mit amerikanischen Autoren und Verlegerverbänden Herbst 2008 in einem noch durch Gerichte abschließend zu bestätigen Vergleich geeinigt, aber deutsche Urheber und Verlage sind damit nicht eiinverstanden, da hier ungefragt amerikanisches Recht auf deutsche Urheberwerke übertragen wird.

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort möchte für die Rechteinhaber auch jene Rechte kollektiv wahrnehmen, die nach dem Google Settlement den Urhebern zustehen. Dies geht aber nur mit einer Ergänzung der Wahrnehmungsverträge. Die Zeit drängt allerdings. Bis zum 05. Mai 2009 müssen die Vergütungsansprüche für jedes in den USA durch Google digitalisierte Buch geltend gemacht werden. Google bietet eine Entschädigung in Höhe von 60 US-Dollar für jedes gescannte Buch an und eine pauschalisierte Verteilung von 63 Prozent der Werbeeinnahmen an.

Das zweite Ziel der VG Wort ist die Entfernung von vergriffenen und lieferbaren Büchern aus dem Digitalisierungsprogramm. Urheberrechtlich geschützte Werke sollen, sofern es noch berechtigte Rechtsansprüche gibt, nicht durch Google genutzt werden dürfen. Was verspricht man sich dadurch? Die VG Wort und die Rechteinhaber gehen davon aus, dass den Urhebern Schäden dadurch entsteht, dass Google die Bücher digital zugänglich macht. Man erwartet wohl, dass mögliche Verluste höher sind, als die Einmalzahlung und die anteilig ausgezahlte Gewinnbeteiligung von Google. Wie dem auch sein wird, wird die Zeit zeigen.

Ob es wirklich so günstig ist, ganz aus dem Vergleich mit Google auszuscheiden, ist fraglich, denn Google Books hat sicherlich auch eine Art Werbeeffekt für die dort verzeichneten Bücher. Die Frage ist also, ob es nicht sinnvoll sein kann, das Buch trotz Lieferbarkeit bei Google Books zu belassen.

Einen weiteren entscheidenden Punkt dieser Aktion von VG Wort offenbart sich im dritten Ziel der Verwertungsgesellschaft. Man will auf Dauer das Recht eingeräumt bekommen,die digitale Nutzung vergriffener Werke zu lizenzieren. Hier würde dann nur noch einen Ansprechpartner geben. Doch dies ist nur möglich, wenn sich die Rechteinhaber damit einverstanden erklären. Und man überlässt bei lieferbaren Werken natürlich auch Autoren und Verlagen die Möglichkeit, direkt mit Google Nutzungsverträge abzuschließen.

Autoren können auch darüber entscheiden, ob sie ganz aus dem Vergleich aussteigen oder eigene Einwände geltend machen wollen. Die Einwände müssten ebenfalls bis fünften Mai genannt und nicht im Rahmen der VG Wort vertreten werden. Eine individuelle Durchsetzung in den USA gilt als sehr schwierig, so dass die VG Wort davon eher abrät.

Die Situation des deutschen Urheberrechts sieht VG Wort durch all die Möglichkeiten des Internet gefährdet. Eine effektive Verfolgung von Urheberrechtverletzungen ist bis jetzt nicht möglich.

Die Welt hat nun auch einen sachlichen Artikel zum Problem des Google Settlement gebracht. Zwar wirken die Fakten verkürzt und unvollständig, doch verzichtet man auf jegliche Polemik und Verknüpfung falscher Tatsachen, wie es in letzter Zeit bei einigen Zeitschriften der Fall war.

Quelle
Google digitalisiert auch deutsche Autoren via Welt online

Der beschwerliche Weg zur modernen Bibliothek

Vor einiger Zeit berichtete ich an dieser Stelle von einer Bibliothek ohne Katalog. Die Mitarbeiter dort waren ganz froh, dass sie sich mit dieser Technik nicht auseinander setzen mussten und sahen den OPAC eher als Gefahr und nicht als Service am Nutzer. Auch sonst erinnerte die Bibliothek  in Niederkassel-Ranzel eher an die alten Thekenbibliotheken, als an eine moderne Einrichtung, die gern von jung und alt besucht wird.
Dass dies auch anders geht, zeigt das Beispiel der Bibliothekarin Christiane Golz. Sie betreibt eine One Person Library in Stahnsdorf (Brandenburg) und sie will mehr. Mehr Personal und finanzielle Mittel, um den Service am Nutzer auszubauen. Dabei denkt man erstmal: Welche Bibliothek will das nicht? Doch wenn man dann die bescheidenen Wünsche der Bibliothekarin in der Märkischen Allgemeinen liest, spürt man, wie unterschiedliche die Probleme doch in einer Stadtbibliothek und einer Dorfbibliothek sind. Frau Golz möchte einen Internetauftritt für ihre Bibliothek und eventuell einen elektronischen Katalog. Fast bescheidene Wünsche, die vor allem an der mangelnden Finanzierung und der fehlenden Zeit scheitern, nicht aber am Engagement der Bibliothekarin.
Da bleibt zu hoffen, dass sich zumindest im Interesse der Nutzer der Wunsch nach mehr Personal umsetzen lassen. Denn so wie Frau Golz in dem Artikel wirkt, klappt das mit dem Internetauftritt dann schon ganz von alleine.

Aufmerksam geworden durch:
Plieninger, Jürgen : Modernisierung der Bibliothek erfordert Aufwand via Netbib.de

Die etwas andere Fahrbibliothek II.

Am 28. Oktober 2008 berichtete bereits die Zeitung Welt über eine der wohl ungewöhnlichsten Fahrbibliotheken weltweit. Der kolumbianische Grundschullehrer Luis Soriano bereist seit mehr als 10 Jahren mit seinem Biblioburro, was übersetzt nichts anderes als Bücheresel heißt, an den Wochenenden das kolombianische Hinterland und bringt den Menschen Bücher. Doch er bringt ihnen nicht nur Bücher, er liest ihnen auch vor oder bringt ihnen das Lesen und Schreiben bei, denn vielerorts existiert in dieser Region keine Schule. Und die Menschen sind nicht nur dankbar, sondern sie warten auf ihn und seinen Esel, der ihnen ein kleines Stück der Welt in ihre Dörfer bringt.
Die Geschichte des Biblioburro und seines Betreibers fasziniert. So widmete sich die NDR Sendung Weltbilder vom 7.04.09 mit einem Beitrag Luis Soriano und begleietete ihn auf seiner Tour durch das kolumbianische Hinterland. Und am Ende hat dieser durchaus Recht, wenn er sagt, dass ein Buch die Welt verändern kann.

Aufmerksam geworden durch:
Plieninger, Jürgen: Neues von Biblioburro via Netbib.de

Kindle zwischen den Fronten

Die Kindle-Macher stehen derzeit im Kreuzfeuer. Man kann inzwischen schon fast titeln: “Immer Ärger mit dem Kindle.” Kaum war der Kindle 2 auf dem Markt, da gingen Autoren und Verlage wegen der Vorlesefunktion des Gerätes auf die Barrikaden. Nach dem der US-Autorenverband Authors Guild heftig gegen die Text-to-Speech-Fähigkeit protestiert:engl: hatte, gab Amazon fast zu kampflos nach und überließ Autoren und Verlagen die Entscheidung darüber, ob der Kindle das Buch vorlesen darf.

Nun kritisiert der US-Blindenverband National Federation of the Blind (NFB) Amazons Entscheidung, die Vorlesefunktion des Kindle 2 einzuschränken. Der Vorwurf lautet, dass so die Sehbehinderten und Menschen mit Leseschwäche und Lernschwierigkeiten durch Author Guild und die Verlage diskriminiert würden.
Der technologische Fortschritt und die bessere Verfügbarkeit der E-Books helfen den Betroffenen, einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu erhalten. Da wirkt es schon sehr willkürlich, wenn Autoren und Verlage nun über einen Informationszugang entscheiden können, indem sie über die Text-to-Speechfähigkeit entscheiden können. Diese Diskriminierung könne der Verband nicht akzeptieren.

Das nächste Schlachtfeld, auf dem der Wind eisiger wird, ist Amzons Preisgestaltung bei den elektronischen Büchern.Vielen Kindle-Besitzern sind die Preise der E-Books zu hoch. Auch sie protestieren bei Amazon und zwar direkt auf der Verkaufsplattform.

Unter dem Motto “9.99boycott” rufen die Protestierer Gleichgesinnte dazu auf, nicht mehr als 9,99 US-Dollar für ein E-Book zu bezahlen. Alle E-Books, die teurer sind, sollen bei Amazon mit dem Hinweis “9.99boycott” versehen werden.

Bibliothekarin und Kindlebesitzerin Crystal O’Brien begründete im Blog on Wired den “9.99boycott”.

A Kindle book is more restricted in its use than a paper book and therefore should not cost as much.

Es erscheint ihr unfair, für weniger Leistung mehr als 9.99 $ zu zahlen.

“You are not getting something you can lend out to other people, you are not getting a physical item,” […] “So you shouldn’t have to pay so much for a digital copy.”

Das sind nicht die einzigen Argumente:

Kindle books are limited in their use: They cannot be donated to a library, sold to a used-book store or even Amazon’s used marketplace or traded elsewhere. In addition, some books are badly designed and offer little pictorial or other kind of visual relief […].

Indirekt kämpft diese Bewegung damit auch gegen Digital Rights Manangement (DRM), das für viele der Beschränkungen bei den Kindle-E-Books verantwortlich ist.

Quellen:
Gehring, Robert A.: US-Blindenverband protestiert gegen US-Schriftstellerverband via Golem.de
Ganapati, Priya: Kindle Readers Ignite Protest Over E-Book Prices auf Wired Gadget Lab

[Kurz] (Un)Glückskatze wieder aufgetaucht

Vor über fünf Wochen, am 03.03.2009 passierte das bis heute Unfassbare. Das Kölner Stadarchiv stürzte ein und hinterließ einen Trümmerhaufen, der nun mühsam auseinander. Vielen Dank an Dr. Klaus Graf, der uns seit dem regelmäßig und ausführlich informierte. Viele wertvolle Archivalien wurden seit dem im mühevoller Weise geborgen. Jedes gefundene Buch, jede gefundene Seite Papier hilft, ein Stück Kulturerbe zu bewahren.

Das Katertier wurde gestern nach so langer Zeit lebend von zwei Feuerwehrleuten unter dem Schutt gefunden, während man dort nach Archivmaterialien suchte. Der Glückskater ist zwar abgemagert, aber unverletzt und freute sich etwas erschöpft, endlich wieder bei Frauchen Andrea Schröder zu sein.

Quelle:
Ein echter “Felix” dieser Kater : Katze lebend unter Kölner Archiv-Trümmern gefunden Hamburger Abendblatt

Aufmerksam geworden über:
Shaper, Axel: Die Katze ist wieder da! via netbib weblog

E-Book-Preisbindung

In einer Stellungnahme informiert der Börsenverein des Buchhandels über seine Sicht zur Preisbindung von E-Books.
Eindeutig mit Ja beantwortet der Börsenverein die Frage, ob E-Books Bücher sind, die gemäß § 2 Abs. 1 BuchPrG der Buchpreisbindung unterliegen.

Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch
[…]
3.Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind […].

Soweit so gut. E-Books sind also an das Buchpreisbindungsgesetz gebunden, da sie ohne Probleme als verlags- und buchhandelstypisch anzusehen sind. Reproduzieren Sie aber wirklich Bücher? Momentan leider sicherlich, da innovative Ideen, was man mit E-Books weiter verwirklichen kann, noch fehlen. Eine Buchpreisbindung ist als gegeben anzusehen, aber die Frage, die sich stellt ist ja nicht, ob das E-Book einer Buchpreisbindung unterliegt, sondern ob der Preis sich an den Printbüchern orientieren muss.

Fraglich allerdings ist, ob man so das Ziel des Buchpreisbindungsgesetzes, die Vielfalt der Produzenten und Anbieter von Büchern zu erhalten. Der Börsenverein beschwört einmal mehr die Gefahr oligopolistischer oder gar monopolistischer Strukturen für den E-Book-Markt, was auf der anderen Seite einen Verlust von Vielfältigkeit und Verfügbarkeit beim Angebots gedruckter Bücher bedeuten würde.

Kommen wir zum nächsten Problem. Was ist nun ein E-Book, das unter den § 2 Abs. 1 BuchPrG fällt? Der Börsenverein und diie Preisbindungstreuhänder gehen davon aus, dass eine verbindliche Entscheidung durch die Gerichte getroffen wird und dass sich eine enge und damit wohl auch konservative Interpretaion des “E-Books” durchsetzen wird. Hier klingt bereits durch, dass Verlage sich ebenfalls sehr konservativ statt innovativ mit dem Thema E-Book beschäftigen werden.

Unter die Preisbindung fallen aus Sicht des Börsenvereins die E-Bücher, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen. Dabei müssen Inhalte zum Printbuch nicht zu 100 Prozent identisch sein. Eine Preisbindungspflicht, da wo es für den Verbraucher vielleicht wünschenswert wäre, z.B. beim Handel mit einzelnen Kapiteln, kann so ausgeschlossen werden.

Als Beispieldefinition des E-Books bringt der Börsenverein folgende Definition:

E-Books im Sinne von § 2 Abs. 1 BuchPrG sind beispielsweise in ihrer Gesamtheit zum Download bestimmte oder auf Datenträgern jeglicher Art handelbare Werke, die geeignet sind, in ähnlicher Form genutzt zu werden wie gedruckte Werke.

Damit sind i.S.d. § 2 BuchPrG keine E-Books reine Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, wenn Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken vorliegen oder es sich um eine Online-Nutzung von vernetzten Inhalten handelt.

Wie eine Drohung nach Innen klingt die FRage, ob der Börsenverein und die Preisbindungstreuhänder die Einhaltung der Preisbindung bei elektronischen Büchern durchsetzen werden.

Ja. Sollte sich herausstellen, dass die Marktteilnehmer beim Handel mit E-Books nicht bereits von selbst mit gebundenen Preisen arbeiten, wird der Börsenverein Musterverfahren anstrengen, um die Preisbindung bei E-Books gerichtlich durchsetzen.

Ganz so säbelrasselnd will man sich dann doch nicht geben, sondern beim Vorgehen berücksichigen, dass der Rechtsrahmen in Bezug auf den Handel mit elektronischen Verlagserzeugnissen bis jetzt nicht abschließend geregelt ist.

Der Börsenverein hat mit diesem Papier seine vorläufige Einschätzung der letzten Jahre revidiert, nach der E-Books preisbindungsrechtlich genauso wie Hörbücher zu behandeln wären, d.h. wie diese nicht der Buchpreisbindung unterliegen. Da sich nun aber die Marktverhältnisse besser einschätzen lassen, kann man diese Einstellung nicht mehr vertreten.

Großzügig will man Verlagen, die bereits seit längerem mit E-Books handeln und bei der Entwicklung ihrer Marketingstrategien die Preisbindungspflicht nicht berücksichtigt haben, innerhalb einer zeitlich begrenzten Umstellungsphase Vertrauensschutz gewähren. Das gilt allerdings nur für Verlage. Die Händler, welche gerade neu in den E-Book-Handel einsteigen, sollten sich von Anfang an die Preisbindung halten.

Eine genauere Verankerung der E-Books im Buchpreisbindungsgesetz wird vom Börsenverein nicht angestrebt, sondern man verlässt sich auf die Einzelfallregelung durch Gerichte.

Grundsätzlich gibt das BuchPrG hinreichend klare Vorgaben zur Preisbindung von E-Books.

Der Verband wird jedoch eine Gesetzesänderung fordern, sollte sich im Markt nachteilige Strukturen für die Preisbindung herausbilden.

Unklar ist nach dieser Stellungnahme, ob zwangsweise eine Koppelung der Preise stattfindet, d.h. ob ein E-Book, das ein Printbuch nachbildet, wirklich genauso viel kosten muss wie das gedruckte Buch. Wie hoch ist derzeit die Gefahr, dass E-Books die Vielfalt des Printbuchs zumindest im belletristischen Bereich gefährdet? Und wie gedenkt der Buchhandel auf die Oligopolisierung bzw. Monopolisierung des E-Book-Marktes durch die Hersteller der Lesegeräte zu reagieren, die auf jeden Fall Auswirkungen auf das Geschäft und Angebot der Verlage und Buchhändler hat. Hier ist das Festhalten an der Buchpreisbindung sicherlich keine Antwort.

Quelle:
Stellungnahme zur Preisbindung von E-Books vom Börsenverein des Buchhandels

Associated Press geht gegen Blogger und Newsaggregatoren vor

We’d better hope it’s not “hot news” that the Associated Press announced “an aggressive effort to track down copyright violators on the Internet” at its annual board meeting Monday. If it is, we could conceivably find ourselves on the wrong end of an “aggressive effort” geared to fend off copycat competition and “misappropriation” in the dwindling market for timely reporting.

Die US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) ist gemeinschaftlich organisiert und hat im Namen ihrer Mitglieder auf der letzten Jahresversammlung ein verschärftes Vorgehen gegen die Betreiber von Webangeboten angekündigt, sollten sie AP-Nachrichtenmaterial verwenden, wofür sie keine Nutzungslizenz erworben haben. Man zeigt sich wütend und zu allem entschlossen.

Vor dem Hintergrund des Zeitungssterbens in den USA sind in den Focus der AP die Blogger gerückt. Diese “zitieren” unter Berufung auf Fair-Use-Regelungen AP-Texte. Noch schlimmer in den Augen der AP sind Newsaggregatoren. Häufig sind dies automatisierte Dienste, die ohne journalistische Arbeit Nachrichten und Schlagzeilen sammeln und in Auszügen auf ihrer Seite veröffentlichen – und durch Klick-Kaskaden PIs erzeugen, die sich wiederum für Werbeeinnahmen nutzen lassen.

Heise nennt als deutsches Beispiel für letzteres Geschäftsmodell xoorg.com. Allerdings jetzt sind dort keine Angebote mehr zu finden:

Anmerkung
Aufgrund der Kritik von Heise.de geschlossen! Da dies ein privates Projekt war und ich keine Lust auf Ärger habe. Der Artikel von Heise.de ist im übrigen auf diese Seite bezogen nicht Verhältnismäßig. Wer möchte kann sich hier ein Bild der “wilden” Artikel-Sammlerei machen: [Klick!]

Bei diesem Angebot waren häufig erste Absätze aus Meldungen von heise online zu lesen. Klickte ein Leser auf “Weiterlesen”, wurde er nicht etwa zur Originalseite weitergeleitet, sondern auf eine weitere Seite des Aggregators. Dort stand ein wenig erweitert der gleiche Text nochmal und erst von dieser Seite wurde auf die Originalquelle verlinkt. Damit bewegte sich xoorg in einer Grauzone. Die großen Newsaggregatoren, z.B. Google, haben entsprechende Lizenzverträge abgeschlossen und zeigen neben den Schlagzeilen nur die Lead-Sätze.

AP will ein System entwickeln, mit dem überprüft werden kann, ob die eigenen Nachrichteninhalte auf legale Weise von einem externen Anbieter im Web verbreitet wurden. Die deutsche dpa kündigte bereits letztes Jahr ähnliche Maßnahmen an. Wie gut das Programm, welches AP verwendet will, tatsächlich funktioniert, muss sich zeigen. Dass es der Nachrichtenagentur ernst ist, sollte nicht bezweifelt werden. So hat AP Juni 2008 versucht von Bloggern, die AP-Quellen zitierten, Geld zu verlangen. Bei den verlangten Preisen müsste man abraten, auch nur ein Wort von AP zu zitieren.

  • 5-25 words: $ 12.50
  • 26-50 words: $ 17.50
  • 51-100 words: $ 25.00
  • 101-250 words: $ 50.00
  • 251 words and up: $ 100.00

AP will spezielle AP-News-Seiten ins Netz stellen, welche dann in Zeitungen, TV- und Radiostationen beworben werden sollen. Zur Erleichterung der wirtschaftlichen Situation der angeschlossenen Zeitungsverlage senkt Associated Press die Abogebühren 2010 um 30 Millionen Dollar. Dieses Zugeständnis wurde notwendig, da die Vertreter von rund 180 Zeitungen (14 Prozent) aus finanziellen Gründen die AP verlassen wollten. Auch die Autoren werden im nächsten Jahr den Gürtel enger schnallen müssen bei AP, da man herbe Verluste erwartet (Einnahmerückgang von 2008 210 Millionen Dollar auf 135 Millionen Dollar 2010).

Auch wenn man 2009 die Dienste noch nicht in der “Tiefe und Breite” verringern will, so kann der Konzern in 2010 nur noch 10% weniger pro geschriebenem Text für seine Autoren bezahlen.

Quellen:
AP wehrt sich gegen Newsaggregatoren und Blogger via heise online
Sanchez, Julian: AP launches campaign against Internet “misappropriation” bei ars technica
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