VG WORT macht einen Rückzieher

Uwe Müller berichtet auf der Mailingliste Inetbib von den gescheiterten Verhandlungen mit der VG-Wort, wenn es um die Vergütung von Texten in Repositorien geht. Die Vergütung von HTML-Dateien nach dem METIS-Verfahren ist kein Problem, jedoch sind die meisten Dateien in Repositorien als PDF-Dateien hinterlegt. Hier funktioniert das Verfahren mit den Zählpixeln nicht.

Die DINI-AG Elektronisches Publizieren hat daher mit der VG WORT seit 2007 zusammengearbeitet, um ein Verfahren zu entwickeln, welches unabhängig von Zählpixeln und dem „Durchschleusen“ der Daten über einen VG-WORT-Server eine Zugriffszählung ermöglicht.

Dazu ist in den letzten 18 Monaten ein Konzept erarbeitet worden, nach dem die Zählimpulse von der Auslieferung der Dokumente entkoppelt werden und direkt durch die betreffenden Repositorien ausgelöst werden („Proxy-Lösung“).

Jetzt war man gerade bei der Vorbereitung einer prototypischen Realisierung mit einigen ausgewählten Repositorien, als nun die Absage der VG WORT kam, die befürchtet, dass ein Missbrauch bei diesem gemeinsam entwickelten Verfahren nicht ausgeschlossen werden kann.

Diese Notbremse seitens VG WORT ist ein herber Rückschlag für die Arbeit der AG, aber auch für alle, die sich in der Open-Access-Bewegung und für Repositorien engagieren.

Uwe Müller schreibt dazu

Nachdem es lange Zeit nach einer vernünftigen Einigung in dieser Sache aussah, hat uns diese Entscheidung sehr überrascht. Sie zeigt, dass die VG Wort an einer praktikablen und ihrem Auftrag gerecht werdenden Lösung kein Interesse hat bzw. Betreibern von Repositorien ein unbrauchbares Verfahren aufzwingt, weil den meisten Autoren natürlich schwer zu vermitteln ist, warum Repositorien nicht umsetzen können, was für eine private Homepage doch so einfach scheint.

Ein Veranstaltungshinweis: "Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie" am 20.01.2010 in Berlin

Der folgende Hinweis auf eine von der Heinrich-Böll-Stiftung organisierten Veranstaltung am 20.01.10 von 19-22 Uhr in Berlin dürfte auch für BibliothekarInnen, InformationswissenschaftlerInnen und LeserInnen von Blogs und Nachrichten im Internet interessant sein. Der provokante Titel, gewählt  in Anspielung auf John Irvings‘ „Gottes Werk und Teufels Beitrag“, macht auf eine hoffentlich interessante Podiumsdiskussion neuigierig:

„Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie“ in der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin

Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der „vierten Gewalt“, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten LeserInnen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.
Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes „Leistungsschutzrecht“, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?
Mit:
Dr. Till Jaeger,
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin
Christoph Keese (Head of Public Affairs, Axel Springer AG, Berlin)
Dr. Eva-Maria Schnurr
(Freie Journalistin, Hamburg)
Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, Berlin)

Moderation:
Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Berlin)

Hierfür ist eine Anmeldung bei Frau Monika Steins (=> Telefonnr. 030-28534-244, E-mail =>  steins@boell.de) erwünscht. Der Veranstaltungsort ist der Sitz der Heinrich-Böll-Stiftung unweit des Deutschen Theaters und der Mensa-Nord in der Schumannstraße 8. Genauers unter dem folgenden Lageplan und der Adresse:

Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin
Raum: Kleiner Saal 1/2
10117 Berlin, Schumannstr. 8
Mit der S-Bahn oder mit der U-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße. Ausgang über die Spree, dann Albrechtstraße, Reinhardtstraße überqueren und nach links in die Schumannstraße.

Quelle:
Gottes Werk und Googles Beitrag
Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie
Boell.de

Schutzlos der Willkür eines Giganten ausgeliefert

Unter den seit 2004 durch Google digitalsierten Büchern befinden sich auch deutsche Bücher, die noch immer urheberrechtlich geschützt sind. Damit sind viele Betroffene nicht uneingeschränkt einverstanden. Zwar hat sich Google mit amerikanischen Autoren und Verlegerverbänden Herbst 2008 in einem noch durch Gerichte abschließend zu bestätigen Vergleich geeinigt, aber deutsche Urheber und Verlage sind damit nicht eiinverstanden, da hier ungefragt amerikanisches Recht auf deutsche Urheberwerke übertragen wird.

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort möchte für die Rechteinhaber auch jene Rechte kollektiv wahrnehmen, die nach dem Google Settlement den Urhebern zustehen. Dies geht aber nur mit einer Ergänzung der Wahrnehmungsverträge. Die Zeit drängt allerdings. Bis zum 05. Mai 2009 müssen die Vergütungsansprüche für jedes in den USA durch Google digitalisierte Buch geltend gemacht werden. Google bietet eine Entschädigung in Höhe von 60 US-Dollar für jedes gescannte Buch an und eine pauschalisierte Verteilung von 63 Prozent der Werbeeinnahmen an.

Das zweite Ziel der VG Wort ist die Entfernung von vergriffenen und lieferbaren Büchern aus dem Digitalisierungsprogramm. Urheberrechtlich geschützte Werke sollen, sofern es noch berechtigte Rechtsansprüche gibt, nicht durch Google genutzt werden dürfen. Was verspricht man sich dadurch? Die VG Wort und die Rechteinhaber gehen davon aus, dass den Urhebern Schäden dadurch entsteht, dass Google die Bücher digital zugänglich macht. Man erwartet wohl, dass mögliche Verluste höher sind, als die Einmalzahlung und die anteilig ausgezahlte Gewinnbeteiligung von Google. Wie dem auch sein wird, wird die Zeit zeigen.

Ob es wirklich so günstig ist, ganz aus dem Vergleich mit Google auszuscheiden, ist fraglich, denn Google Books hat sicherlich auch eine Art Werbeeffekt für die dort verzeichneten Bücher. Die Frage ist also, ob es nicht sinnvoll sein kann, das Buch trotz Lieferbarkeit bei Google Books zu belassen.

Einen weiteren entscheidenden Punkt dieser Aktion von VG Wort offenbart sich im dritten Ziel der Verwertungsgesellschaft. Man will auf Dauer das Recht eingeräumt bekommen,die digitale Nutzung vergriffener Werke zu lizenzieren. Hier würde dann nur noch einen Ansprechpartner geben. Doch dies ist nur möglich, wenn sich die Rechteinhaber damit einverstanden erklären. Und man überlässt bei lieferbaren Werken natürlich auch Autoren und Verlagen die Möglichkeit, direkt mit Google Nutzungsverträge abzuschließen.

Autoren können auch darüber entscheiden, ob sie ganz aus dem Vergleich aussteigen oder eigene Einwände geltend machen wollen. Die Einwände müssten ebenfalls bis fünften Mai genannt und nicht im Rahmen der VG Wort vertreten werden. Eine individuelle Durchsetzung in den USA gilt als sehr schwierig, so dass die VG Wort davon eher abrät.

Die Situation des deutschen Urheberrechts sieht VG Wort durch all die Möglichkeiten des Internet gefährdet. Eine effektive Verfolgung von Urheberrechtverletzungen ist bis jetzt nicht möglich.

Die Welt hat nun auch einen sachlichen Artikel zum Problem des Google Settlement gebracht. Zwar wirken die Fakten verkürzt und unvollständig, doch verzichtet man auf jegliche Polemik und Verknüpfung falscher Tatsachen, wie es in letzter Zeit bei einigen Zeitschriften der Fall war.

Quelle
Google digitalisiert auch deutsche Autoren via Welt online

Netzpolitik – 075. Podcast mit Volker Grassmuck

In der Netzpolitik-Podcast Folge 075 kann man das zweistündige Gespräch von Markus Beckedahl mit dem Medienforscher Dr. Volker Grassmuck über die Kulturflatrate anhören. Die Kulturflatrate ist ein heiß diskutiertes Thema. Die Meinungen gehen von der einzig machbare Alternative bis zum anderen Extrem, der Einführung des Kommunismus. Grassmuck klärt jedoch über Vorurteile und Missverständnisse auf.
Im Podcast spricht Grassmuck über die Idee der Flatrate, über Probleme und eine tecchnische Lösung dieser. Markus Beckedal hat Twitter genutzt, um Fragen für das Gespräch zu gewinnen.

Wie wird der Schlüssel errechnet? Wer bekommt das ganze Geld? Welche Probleme löst die Kulturflatrate, welche Probleme kann auch die Kulturflatrate nicht lösen? Wollen wir als Gesellschaft Kultur fördern? Sollen Tauschbörsen weiterhin bekämpft und eine ganze Generation kriminalisiert werden? Ist das nicht alles eine GEZ oder Zwangssteuer? Sind überhaupt noch Geschäftsmodelle wie iTunes oder Musikflatrates möglich? Ist die Kulturflatrate auch die Rettung für Journalismus und werden damit auch Blogs vergütet? Wer zieht das Geld ein und verteilt es? Wie gehen wir mit neuen Kulturproduktionsformen wie freien Communities um? Gefährdet die Kulturflatrate den Datenschutz und die Netzneutralität?

Dies sind nur einige Fragen, die im Gespräch beantwortet werden.

Ich hoffe, dass man mit dem Podcast ein wenig die gesellschaftliche Debatte entfachen kann, die dringend notwendig ist, Alternativen zum Wettrüsten und dem Abbau von Grundrechten im Netz zu schaffen.

Viele sehen diese Grundrechte durch die zunehmende Verfolgung von Urheberrechtsdelikten in Gefahr. Die Öffentlichkeit muss dies als Problem erkennen und in eine Debatte einsteigen, wie man zukünftig Kultur fördern will.

Die Kulturflatrate könnte ein neuer Sozialvertrag sein, der dies unterstützt: Kompensation ohne Kontrolle und dabei die gesellschaftlichen und technologischen Realitäten akzeptieren: Das nicht-kommerzielle Teilen von Kultur legalisieren und die Künstler dabei vergüten.

Links zum Podcast: MP3 oder OGG

Wer sich an der Diskussion zur Kulturflatrate beteiligen will, kann dies im Netzpolitik-Wiki auf der Seite “Kulturflatrate-FAQ” tun.

Die Kulturflatrate kommt

Vorreiter der Kulturflatrate wird die Isle of Man sein. Die 80.000 Bewohner der Insel sollen egen einen zusätzlichen Aufschlag auf die Monatsgebühr für ihren Breitbandanschluss nach Herzenslust legal Musik aus dem Netz herunterladen können.

Die Höhe des Aufpreises soll nicht mehr als einen Euro betragen. Die Musikbranche stehe dem postiv gegenüber. Britische Provider streben mit den Vertretern der Musikindustrie eine Lizenzlösung an, die jedoch für diesen Preis nicht zu haben ist. Die Frage, ob eine Flatrate oder Lizenzverträge zwischen Internetprovidern und der Musikindustrie besser seien, muss jedoch noch kritisch diskutiert werden.

Einzelverhandlungen und unterschiedliche Deals für unterschiedliche Provider seien zu kompliziert, warnte der ehemalige Vorsitzende des International Music Manager Forum, Peter Jenner. Sowohl Lansman als auch Vertreter der britischen Verbände UK Music und British Phonographic Industry (BPI) sprachen sich übereinstimmend gegen eine Einheitslösung und gegen eine Zwangsgebühr für jeden Nutzer aus.

Quelle:
Emert, Monika: Isle of Man will Kulturflatrate erproben via heise online

Mehr zur Diskussion in Deutschland:

Hier in Deutschland setzte sich das Fairsharing- Netzwerk für die Legalisierung von Filesharing bei einer gleichzeitigen Einführung einer Kulturflatrate ein. Allerdings ist auf der Website seit 2006 nichts mehr passiert.

Auch Attac hat sich mit dem Thema im Bereich der Wissensallmende auseinander gesetzt.

Auch Branchenriesen wie Warner Music beginnen über eine Kulturflatrate nachzudenken.

Marcel Weis diskutiert auf netwertig.com, Warum eine Kulturflatrate desaströs wäre

Interessant ist auch der Ansatz des Elektrischen Reporters, der sich fragt: Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?

VG Wort und das Internet

Happy Anniversary VG Wort, 50 Jahre sind kein Pappenstil. Die Feier am Mittwochabend war eine Dusche warmer Grußworte.

Um die Bedeutung seiner Verwertungsgesellschaft hervorzuheben, betonte VG WORT-Vorstand Ferdinand Melichar in seinen Ausführungen unter anderem
ihr kulturelles und soziales Engagementdurch das Autorenversorgungswerk, den Sozialfonds, den Beihilfefonds für wissenschaftliche Autoren und den Förderungsfonds Wissenschaft.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lobte in ihrem Grußwort die „beispiellose Erfolgsgeschichte“ der Verwertungsgesellschaft bei der Wahrnehmung des Urheberrechts. „Damit Autoren von ihren eigenen Worten leben können, brauchen sie auch genug Brot. Dafür sorgt die VG Wort“, deklarierte die SPD-Politikerin bei dem unter dem Motto „Geist und Recht und Geld“ stehenden Festakt.

Weiterlesen

Wie hoch ist hoch genug?

Das Papier ist vom 27.09.2006, aber es beschäftigt sich mit einer wichtigen Frage:

Wie hoch müsste eine allgemeine Medienabgabe zur Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sein, um die Rundfunkgebühr in der nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehenen Höhe zu ersetzen?

Die Berechnungen kommen auf eine pauschale Medienabgabe je nach Anzahl der Befreiungen zwischen 9,16 € und 10,64 €. Sollten auch Firmen Abgaben im vollen Umfang entrichten, würde die günstigste Variante zwischen 8,43 € und 9,79 € liegen.

Quelle:
Fell, Gwendolyn: Zur möglichen Höhe einer allgemeinen Medienabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk : Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags (WD 10 – 58/06) (Download startet sofort)

Kopiervergütung – eine Farce

Schauspiel in x.0-Akten

– Verwertungsindustrie wirft Geräteindustrie im Streit um die Zukunft der Kopiervergütung „Irreführung“ vor

– die GEMA und VG Wort klagen laut: IT-Branchenverband Bitkom will mit „mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen“

– die tauben Schlichter „Koalitionsparteien“ hatten sich doch längst auf Änderungen an dem heftig umstrittenen Regierungsentwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform geeinigt.

– die Wirtschaftsvereinigung BITKOM droht heulend mit dem Scheitern des so genannten 2. Korbs : Ach ja, wenn die Fraktionen nun auch noch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die doch gar nicht hauptsächlich zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden, droht der Ruin und die armen, armen Verbraucher…

– Da schluchzen die Urheberrechtsvertretungen, sie planten ja noch nichtmal, künftig etwa auf Digitalkameras eine Vergütung fürs private Kopieren aufschlagen zu wollen, vergessen gar dabei, dass sie Fotoapparate seit 1985 bereits drangsalieren können.

– BITKOM holt zum Gegenschlag aus: Die bösen Kunden würden bei einer Kopierpauschale für technische Geräte, diese für billiges Geld (Was ist eingentlich billiges Geld?) bei den gierigen ausländischen Nachbarn kaufen.

– Nein, protestieren da die Verwertungsgesellschaften: „Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen“, rechnen die Urheberrechtsvertreter vor. „Dementsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

– Ach wie unverständlich wirkt die Diskussion, wo doch die Bundesregierung deutlich ausgedrückt hat in ihrem Schlichtungsspruch, dass von der Vergütungspflicht nur noch Geräte erfasst werden, die in „nennenswertem Umfang“ für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem sah sie eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vor.

– BITKOM hätte fast froh gejubelt, doch dann fällt ihr ein: Beide Begrenzungsvorschläge sollen euch zufolge wegfallen und sieht fragend zu Bundesregierung. Dem Wildwuchs bei der Urheberabgabe ist doch nun Tür und Tor geöffnet.

– Nun zeigen die Verwertungsgesellschaften, dass sie nicht aufgepasst haben. Sie bringen als Argument an, dass bei der Höhe der Vergütung etwa für Multifunktionsgeräte und Drucker zunächst die derzeit geltenden Festschreibungen im Gesetz selbst zu berücksichtigen seien.
Aber genau diese Regeln sollen laut dem Schlichtungsspruch desRegierungsentwurf aber wegfallen.

– Da lautet wohl der Spruch des Tages: Verhandelt und verhandelt und verhandelt ihr beiden selbst über Art und Umfang der Abgabe. Einigt Euch!

Klingt es da nicht seltsam, wenn GEMA und VG Wort mahnend daran erinnern, nicht zu vergessen, „dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht“?

-Der Schlichter hofft: Das neue Gesetz werde Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, „hier Kompromisse zu finden“.

-Nun nach all dem Klagen klingt es dann doch recht interessant, wenn dann die Verwertungsgesellschaft VG-Wort doch davon ausgeht, dass ein Kompromiss gefunden worden ist, mit dem alle Heulsusen in diesem Prozess leben können. Gerade zuvor hatten die Vertreter der Urheber doch immer wieder von einem „Raubbau“ an der Vergütung der Kreativen und einer „Enteignung“ der Rechteinhaber angesichts des Vorstoßes der Regierung gesprochen.

Ach wie schön, denkt sich das erlauchte Publikum: Wer streitet da so schön um unser Geld? Und wer bezahlt den Schlichter? 😉

Grundlage:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: Streit um Pauschalvergütung für Privatkopien geht munter weiter via heise online

Medienabgabe statt GEZ-Gebühr?

Heute gibt es eine Anhörung, die sich um die Höhe der GEZ-GEbühren kümmert.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hofft, dass das Bundesverfassungsgericht dabei die Rundfunkgebühren-Reform vorantreibt.

„Damit unterstreichen die Richter, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem Prüfstand steht“, kommentierte Thomas Mosch von der BITKOM-Geschäftsleitung erwartungsfreudig die Tatsache, dass es eine Anhörung überhaupt gibt.

ARD und ZDF haben die gerichtliche Feststellung der Höhe selbst angestreben, denn ist ist der aktuelle Tarif von monatlich 17,03 Euro zu wenig. Das derzeitige Finanzierungsmodell ist nicht umumstritten, da die GEZ-Gebühren für immer mehr Geräte gelte. Ein besonderer Kritikpunkt des Hightech-Verbandes ist die GEZ-Gebühr auf Computer, die seit kurzem vor allem Freiberufler und Kleinunternehmer zahlen müssen, die den PC aber eigentlich nur für ihre Arbeit nutzen.

Der BITKOM plädiert für eine niedrigere Abgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen müssen, eine so genannte Medienabgabe.

„Dann gibt es keine Schwarzseher mehr und die GEZ kann Bürokratie abbauen.“ so Mosch.

Die Bundesländer möchten bis Herbst ein neues Konzept für 2008 vorlegen.

Quelle:
Bitkom: GEZ-Gebühren müssen runter – Medienabgabe für alle via Golem.de
GEZ-Tarif: BITKOM fordert niedrigere Einheits-Abgabe ab 2008 via de.internet.com