Autoren sollen sachlich bleiben

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die “Frankfurter Mahnung” von Vertretern der Schriftsteller und des Buchhandels zum Urheberrecht als unsachlich kritisiert.

Darin heißt es: “Die Pläne für Kürzungen bei den Abgaben für Vervielfältigungsgeräte sollten aufgegeben werden.”

Das klingt, als haben die Urheber hier einen wunden Nerv getroffen, denn BITKOM erwartet eher steigende Pauschalabgaben für die Gerätehersteller. Die Urheberrechtsnovelle hat entsprechende Abgaben auf Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte vorgesehen. Würde der Gesetzentwurf so umgesetzt, könnten sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften nach BITKOM-Berechnungen mindestens verdoppeln.

Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller, Imre Török, sprach von einer “Enteignung der Urheber zu Gunsten der Geräteindustrie”. Die pauschale Geräteabgabe werde praktisch abgeschafft. “Das ist unsachliche Panikmache und eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit”, erwiderte Harms gestern in Berlin.

Harms wirft im Gegenzug den Gesetzgebern ebenfalls fehlendes Augenmaß vor:

Beispielsweise sollen die Verbraucher nach Ansicht der Verwertungsgesellschaften zukünftig eine urheberrechtliche Abgabe für Multifunktionsgeräte (Kombigeräte aus Drucker, Scanner und Fax) in Höhe von mindestens 76,70 Euro bezahlen. Einstiegsmodelle sind aber schon zu Verkaufspreisen ab 50 Euro zu haben.

Die Kritik von BITKOM richtet sich dabei weniger gegen die allgemeine Forderung nach Stärkung des Schutzes von geistig-schöpferischen Leistungen als vielmehr gegen das Ansinnen der Autoren, die im »Zweiten Korb« zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Deckelung von Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte zu beseitigen.

Quelle:
BITKOM: Panikmache bei der Urheberrechtsnovelle unterlassen:x: via de.internet.com
BITKOM: »Autoren betreiben Panikmache«:x: urhberrecht.org

Keine Achtung vor dem Urheberrecht

Der Verband deutscher Schriftsteller (VS), das P.E.N.-Zentrum Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben sich in ihrer “Frankfurter Mahnung” gegen “jegliche Art politischen Zwangs zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken” gerichtet. Ihre Lösung, um das “berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben”, ist eine höhere Investition seitens des Staates in Kultur und Wissenschaft.

Mit “fehlendem Respekt für geistige Schöpfungen” könne Deutschland seine Rolle als eine der “führenden Kultur- und Bildungsnationen” verlieren.

Die Unterzeichner sehen eine hohe Gefahr im Verlust einen starken Urheberrechts. Dies sei eine Garantie, dass Deutschland auch in Zukunft mit seinen geistig-schöpferische Leistungen im Wettbewerb der Informationsgesellschaften bestehen kann. Sie sehen den Staat in der Pflicht, die nötigen Anreize dafür, “dass solche Inhalte auch im digitalen Zeitalter noch entstehen können und in ihre Veredelung und öffentliche Bereitstellung investiert wird” zu schaffen.

Quelle: Schriftsteller warnen vor “fehlendem Respekt vor geistigen Schöpfungen” via heise online

mehr dazu:
Gehring, Robert A.: Schriftsteller und Börsenverein gegen Open Access via golem.de

Bundesrat: Skepsis gegenüber Open Access

Die Fachgremien des Bundesrates können durch die Mitteilung der EU-Kommission über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter nicht zufriedengestellt werden. Sie bleiben zwei bei der Forderung nach einem möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang zu Informationen, die der Zielsetzung der EU entsprechen, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen.

Gemeinsam mit dem Rechtsauschuss betonen sie aber in den Empfehlungen für eine Stellungnahme im Plenum des Bundesrates zugleich, dass dieser Ansatz “in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums” stehe und die Verwertungsrechte der Verlage gefährden könne.

Bei den Verwertungsrechten der Verlage handlt es sich auch um ein anderes Kriterium für den Erfolg des Binnenmarkts und die Förderung von Innovation und kreativem Schaffen.

Was wissenschaftliche Artikel anbelangt, so “beobachtet die Kommission Experimente mit Open-Access-Veröffentlichungen und zieht solche in Betracht.” Beim “Open Access”-Modell geht es um die zeitnahe Publikation von Forschungsergebnissen in speziellen Online-Archiven ohne Kosten für die Nutzung durch die Allgemeinheit.

Ein großer Kritikpunkt an Open Access ist auf Seiten des Gremiums die Tatsache, dass die
Verlage und speziell die von ihnen herausgegebenen wissenschaftlichen Zeitschriften eine zentrale Rolle im wissenschaftlichen Informationssystem einnehmen und die Verlagswirtschaft gerade in den letzten Jahren erhebliche Investitionen im Bereich Online-Publishing getätigt habe. Sie würden damit bereits zu einer effizienteren Informationsverbreitung beigetragen.

Die Verlage stünden dabei in ständigem Wettbewerb um Autoren und Leser, was letztlich die hohe Qualität der wissenschaftlichen Veröffentlichungen sicherstelle. Einig sind sich die Fachgremien, dass Open-Access-Veröffentlichungen allein einen “ergänzenden Weg der Wissensvermittlung” bei Forschungsergebnissen darstellen könnten.

Quelle:
Krempl, Stefan: Skepsis im Bundesrat gegenüber Open-Access-Publikationen via heise online

Buchpreisbindung in Schweiz (k)ein Thema mehr

Der Schweizer Bundesrat sagt nein zur Buchpreisbindung. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) hält dies für eine falsche kulturpolitische Entscheidung und fürchtet einschneidende Folgen für den Buchmarkt.

Carel Halff, Vorsitzender der Weltbild-Geschäftsführung: “Wir sind nicht glücklich über die Entscheidung des Schweizer Bundesrats. Bücher sind keine reine Handelsware, sondern Kulturgüter. Die Preisbindung für Bücher leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt, auf Seiten der Verlage wie des Buchhandels. Der gleiche Preis für ein Buch, egal ob man es in der Stadt oder auf dem Land kauft, ermöglicht den gleichberechtigten Zugang zum Kulturgut Buch. Weltbild unterstützt die Preisbindung uneingeschränkt.”

Der Börsenverein weist nochmal ausdrücklich in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Kippen der Buchpreisbindung keinerlei Einfluss auf Deutschland und Österreich hat.

Der Börsenverein hofft deshalb auf eine gesetzliche Regelung für die Schweiz in den nächsten Monaten“, so Honnefelder. Durch ein Buchpreisbindungsgesetz könnte die Schweiz – wie in Deutschland und Österreich – den Fortbestand der Buchpreisbindung sichern.

Quellen:

Schweizer Bundesrat fegt Preisbindung vom Tisch via Börsenblatt Online
Medieninformation: Der Schweizer Bundesrat fegt die Preisbindung für Bücher in der deutschsprachigen Schweiz vom Tisch auf SBVV [fälschlicher Weise datiert auf 02.05.2006]
Börsenverein hofft auf Buchpreisbindungsgesetz in der Schweiz via Börsenblatt Online

Informationen über angebotene Alternativen:

Carlo Bernasconi Breitbandmodell für Preisbindungsgesetz via Börsenblatt Online (23.04.2007)
Modell für eine gesamtschweizerische Preisbindung und Preisregelung auf SBVV

Gesamtüberblick:

Dossier Preisbindung für Bücher (SBVV)

[Kurz] Stärkung der (Print-)Verwerter

Das Börsenblatt berichtet, dass gestern ein Grundlagenpapier von der Abgeordnetenversammlung verabschiedet wurde, welches die die Inneren Regeln der Buchbranche ergänzt.

Der Gesetzgeber erkennt die besonderen Aufgaben der Branche an, indem er wesentliche Rahmenbedingungen unseres Handelns schützt. Dazu gehören unter anderem die Bindung des Buchpreises und die Gewährung des Umsatzsteuerprivilegs.

Quelle:
Grundlagenpapier via Börsenblatt Online

Open Access-Publishing im Kommen

Der Trend für Open Access-Publishing-Angebote geht nach oben.
Der Verlag BioMed Central Ltd. (author-pays-Modell) hält sich an die in den sogenannten BBB-Deklarationen von Bethesda:engl:, Budapest:engl: und Berlin:engl: artikulierten Forderungen zum uneingeschränkten und unentgeltlichen Zugang zu den Ergebnissen der öffentlich finanzierten Forschung.
Für dieses Jahr sind vom Verlag sieben weitere Journale in den Fachdisziplinen Physik, Mathematik und Informatik angekündigt worden. Im Web-Portal PhysMath Central:engl: können ab diesem Monat in drei neuen Zeitschriftenreihen “PMC Physics A” (für die Fachgebiete Elementarteilchen-, Hochenergie- und Kernphysik, Kosmologie, Gravitation), “PMC Physics B” (Atom- und Molekularphysik, Optik, Quantenphysik, Halbleiter und Supraleitung) und “PMC Physics C” (Biophysik, Plasmen und Fluide, Komplexe Systeme und Statistische Mechanik) erste Beiträge eingereicht werden. Andere Zeitschriften sollen später folgen.
Die Kosten (authors fee) für Workflow, Archivierung und Peer Review hat der Verlag bis jetzt nicht bekannt gegeben.

Authors publishing with PhysMath Central retain the copyright to their work, licensing it under the Creative Commons Attribution License:engl: . This license allows articles to be freely downloaded from the PhysMath Central website, and also allows articles to be re-used and re-distributed without restriction, as long as the original work is correctly cited.

Gegen eine Gebühr schalten auch etablierte Wissenschaftsverlage den Link zum elektronischen Volltext des betreffenden Artikels frei.

Die Marktführer Elsevier, Springer und Wiley verlangen dafür von den Autoren eine Einmalzahlung von 3.000 US-Dollar (2.320 Euro).

Zahlreiche Forschungsorganisationen wie DFG, Max-Planck-Gesellschaft, National Science Foundation (USA) haben in ihren Förderrichtlinien bereits verankert, dass die Finanzierung der Veröffentlichungskosten aus den Projektmitteln getätigt werden können.

Quelle:
Open-Access-Publishing expandiert via heise online (mit Linkliste zu älteren Artikeln zum Thema OA)

Darf's ein bißchen mehr sein?

Amazon verkauft in der Schweiz etwa jedes vierte Buch billiger. Wer vier Bücher bei Amazon.ch kauft, bekommt auf das vierte Buch 20% Rabatt. Allerdings haben Kunden aus Deutschland nichts davon, denn das Angebot gilt für alle außerhalb Deutschlands.

“Dazu muss ich Ihnen leider folgendes antworten: Die Preisbindung gilt in der Schweiz noch – zum Glück. Aber der Sammelrevers entfaltet seine Wirkungen seit jeher nur für den innerschweizerischen Handel, d.h. für Lieferungen einer Schweizer Buchhandlung an eine Schweizer Endkundin. Grenzüberschreitende Angebote, z.B. Angebote einer deutschen Internethändlerin wie Amazon an Schweizer Endabnehmerinnen, unterliegen der Schweizer Preisbindung leider nicht. Aus diesem Grund formuliert Amazon die Einschränkung: «Dies gilt… nur für Lieferungen ausserhalb Deutschlands!» (Theres Stämpfli)

Quellen:
Rabatte in der Schweiz in Börsenblatt Online
Amazon darf jedes vierte Buch für 20 Prozent weniger verkaufen / In Deutschland nicht möglich auf Buchmarkt.de

CeBIT – Web 2.0

Auf der gorßen Computermesse ist das Web 2.0 ebenfalls Thema und wird von vielen Seiten beleuchtet.

Das Web 2.0 birgt für die Verleger von Printpublikationen Risiken, aber vor allem Chancen – so in etwa lautet das Fazit des gestrigen ersten Tages des Kongresses “Magazine Media”, den der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, VDZ, gemeinsam mit seinem internationalen Pendant, International Federation of the Periodical Press (FIPP), anlässlich der CeBIT austrägt. Rund 250 Teilnehmer aus 27 Ländern nehmen daran teil.

Derzeitige Umsatzzahlen sollten Verleger nicht davon abhalten lassen, sich Web 2.0 unter ihren eigenen Gesichtspunkten zu betrachten und das Potential auszuschöpfen, was diese Medien bieten.

Quelle: Digitalisierungskongress: Web-2.0-Nachhilfe für Verleger auf heise online

Nur legal ist …

Die Buchmesse nächste Woche wird Kampfplatz für die “Arbeitsgruppe Piraterie” des Börsenvereins, die unter dem Motto “Nur Original ist legal” viel Aufklärungsarbeit leisten will. Hoffen wir mal, dass dies nicht solche Auswüchse annimmt wie die Kampagne der Musikindustrie “Raubkopierer sind Verbrecher”. “Hart aber Gerecht” macht Schüler zu Kriminellen.

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