BGH weist Verfahren zu § 52a UrhG zurück ans OLG München

Mein gestrige Beitrag „Der BGH verhandelt den Intranet-Paragrafen 52 a UrhG“ hatte den Sachstand bezüglich des umstrittenen § 52 a UrhG aufgegriffen, der gestern noch vorm BGH verhandelt wurde. Überraschenderweise hat das Gericht das Verfahren (BGH, Urteil vom 20.03.2013 – I ZR 84/11) zurück ans OLG München verwiesen, welches am 24.11.2011 ein Urteil zur Vergütungshöhe gesprochen hatte (OLG München, 24.03.2011 – 6 WG 12/09).

In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu:

Es sei zwar nicht zu beanstanden, dass der Gesamtvertrag einen Vorrang angemessener Angebote der Rechteinhaber und eine Erfassung und Abrechnung einzelner Nutzungen vorsehe. Das Oberlandesgericht habe jedoch nicht überzeugend begründet, weshalb es bei der Festlegung des zulässigen Nutzungsumfangs teilweise von den Regelungen abgewichen sei, die die Parteien im gleichfalls Sprachwerke betreffenden „Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen“ getroffen haben; danach sind unter „kleine Teile eines Werkes“ maximal 12% eines Werkes, „Teile eines Werkes“ maximal 25% eines Werkes (jedoch nicht mehr als 100 Seiten) und „Werke geringen Umfangs“ Druckwerke mit maximal 25 Seiten zu verstehen.

Als nicht sachgerecht erscheint den Richtern des BGHs, dass anders als in den mit den anderen Verwertungsgesellschaften geschlossenen Gesamtvertrag, die Vergütung nach dem Werk(teil) und nicht nach der Zahl der Seiten des Druckwerks, nach Gruppengröße und nicht nach Zahl der Veranstaltungsteilnehmer berechnet wird und die Höhe zunehmend vermindernd und nicht linear bemessen wird.

Was die Höhe der Vergütung angeht, sei nicht zu beanstanden, dass das OLG München als Orientierungen für die Höhe der Kosten die Kopiervergütung herangezogen habe, die nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrag vom 8. März 2007 für Vervielfältigungen nach § 54a Abs. 2 UrhG aF (jetzt § 54c UrhG) zu zahlen sei und 0,008 € (0,8 ct) pro Seite betrage. Die VG Wort hatte sich 0,125 € (12,5 ct) pro Seite erhofft.

In der Verhandlung geht es jetzt um die weitere Vertragsausgestaltung, in der das OLG gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG einen Gesamtvertrag nach “billigem Ermessen” festzusetzen hat oder besser gesagt, den Gesamtvertrag nachbessern muss.

Quellen:
Bundesgerichtshof zur Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen, Nr. 50/2013, Presseerklärung des BGH
BGH verweist 52a-Verfahren zurück nach München : Gesamtvertrag muss neu austariert werden, Boersenblatt.net

Der BGH verhandelt den Intranet-Paragrafen 52 a UrhG

Die einen nennen ihn Intranet-Paragraf, die anderen halten ihn für den wichtigsten Paragrafen für E-Learning-Angebote. Derzeit sind zwei Verfahren zur Auslegung dieses Paragrafen bei den Gerichten anhängig.

Gestern fand eine mündliche Verhandlung zum § 52a UrhG am BGH statt, bei der es um die Höhe der Vergütung ging, welche die Hochschulen an die Verlage für die Nutzung von Werkteilen entrichten sollen.

Der § 52a UrhG erlaubt es Hochschulen, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften digital zu verwenden und sie im Rahmen des E-Learning bzw. für elektronische Semesterapparate öffentlich zugänglich zu machen. Voraussetzung ist, dass die so angebotenen Materialien nur einem kleinen (abgegrenzten) Personenkreis zur Verfügung gestellt werden. Wie bei allen gesetzlichen Schranken des Urheberrechts wird im Gegenzug eine „angemessene Vergütung“ fällig

Vor dem BGH klagt die VG Wort als Intressenvertretung der Rechteinhaber gegen die Bundesländer, die Träger der Hochschuleinrichtungen sind. Ein Gesamtvertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und den Bundesländern scheiterte bisher an der gewünschten Höhe der Vergütung. Hier scheiden sich die Geister. Die VG Wort fordert eine individuelle Abrechnung und hat in ihren Tarifen 0,125 Euro pro Seite und Teilnehmer veranschlagt. Dies wird von den Bundesländern als zu hoch erachtet, da neben dem technischen Aufwand, eine Individualabrechnung möglich zu machen, auch die so entstehenden Kosten für die Länder nicht einschätzbar1 sind.

Mit der Vergütung, so die Forderung der VG Wort, sollte zugleich ein Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzungen verbunden sein.

In einer Vorsinstanz wurde durch das OLG München bereits ein Gesamtvertrag festgesetzt. Dieser sieht eine Einzelvergütung ab 01.08.2008 vor. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Betrag von 7 bis 13 Euro pro Kurs und Werk, je nach Größe der Teilnehmer2. Festgelegt wurde außerdem, dass „kleine Teile eines Werken“ max. 10% höchstens jedoch 100 Seiten eines Werkes betragen dürfen. Gegen dieses Urteil gingen die Kultusminister der Länder in Revision vor dem BGH. Eine Vergütung, wie sie der § 52a UrhG fordert, wurde auf Grund der strittigen Höhe noch nicht an die VG Wort gezahlt.

Anders sieht das u.a. für die VG BildKunst und die GEMA aus. Hier gibt es bereits einen gültigen Rahmenvertrag (2007, aktuelle Fassung 2010). Im Urteil des OLG München heißt es auf S. 36 zum geforderten Tarif der VG Wort:

Bei einer vergleichbaren Nutzungshandlung [vergleichbar zu den Vereinbarungen mit der GEMA und VG Bildkunst, Anm. d. Verf.] kann der Unterschied sich auf das 240-fache belaufen.

Dieser sehr umstrittene Paragraf trat September 2003 nur befristet in Kraft und wurde seit 2006 alle zwei Jahre – häufig erst in letzter Sekunde – verlängert. Letztmalig wurde der Paragraf Dezember 2012 bis Ende 2014 verlängert. Bis dahin soll eine dauerhafte Lösung gefunden werden.

Der Börsenverein forderte wiederholt3, die Vorschrift gänzlich zu streichen. Bibliotheken und Hochschulen befürchten jedoch bei Streichung des Paragrafen ein Ende des E-Learning4.

Laut Börsenblatt.net ist mit einer Entscheidung des BGH erst in einigen Monaten zu rechnen. Warten wir ab und harren wir der Dinge, die da noch kommen werden, oder besser des Wahnsinns (zumind. bezüglich des Urhberrechts), der da noch auf uns wartet. Ob es je zu einer Wissenschaftsschranke oder einer passenden „Fair use“-Regelung kommt?

Quelle:
Bundesgerichtshof verhandelt zu Paragraf 52 a, Boersenblatt.net
Braun, Ilja: Die Zukunft der elektronischen Semesterapparate, Digitale Linke, 07.11.2012
Nina Breher im Interview mit Thomas Hartmann: Verlängerung des E-Learning-Paragraphen, UnAufgefordert, 14.12.2013
Weiterführende Informationen:
Linksammlung zum § 52a UrhG, IUWIS

  1. Thomas Hartmann sprach von einer Verdopplung der nach § 52a UrhG genutzten Inhalte innerhalb von drei Jahren. Eine Verlangsamung dieser Entwicklung ist auf Grund von Personaleinsparungen, neuer Lern- und Lehrmodelle sowie steigender Studienzahlen nicht zu erwarten. []
  2. Siehe dazu: Urteil vom 24.03.2011, 6 WG 12/09, §4, S. 5. []
  3. Dies geschieht immer wieder mit rethorischem Säbelrasseln, z.B.: Presse-Information : Börsenverein fordert: § 52a Urheberrechtsgesetz muss abgeschafft werden, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, 12.04.2012,
    Skipis, Alexander: Urheberrecht: § 52a – „Eiskalte Enteignung der Wissenschaftsverlage“, Börsenblatt.net, 22.11.2012
    []
  4. vgl. Contzen, Mona: Offline an der Uni : Ende des Jahres schlägt das letzte Stündlein des § 52a des Urheberrechtsgesetzes., Unicum, 02.10.2012
    []

Horizon Report 2013 ist erschienen

New Media Consortium und EDUCAUSE Learning Initiative (ELI) haben heute den 10. NMC Horizon Report (44 S.) veröffentlicht. Fast erwartungsgemäß waren einige der in diesem Jahr ausgemachten 12 Trends (9 Seiten).
Trends, die in einem Jahr oder früher kommen werden:

  • Flipped Classroom
  • Massive Open Online Courses (MOOCs)
  • Mobile Apps und
  • Tablet Computing.

In den nächsten zwei bis drei Jahren, warden sich folgende Trends durchsetzen:

  • Augmented Reality,
  • Game-Based Learning,
  • das Internet der Dinge und
  • Learning Analytics.

Und in etwa vier bis fünf Jahren werden wir über folgende Trends nicht mehr nur sprechen:

  • 3D Printing,
  • Flexible Displays,
  • Batterien der nächsten Generation und
  • Tragbare Technologien.

Zum internationalen Advisory-Board, die diese Trends identifizierten, zählen auch einige deutschsprachige Fachleute, z.B. Helga Bechmann vom MULTIMEDIAKONTOR HAMBURG und Rudolf Mumenthaler der HTW Chur. Weitere Informationen zum Horizon Report finden Sie im dazugehörigen Wiki.

Ich bin schon auf den MOOC OPCO13 gespannt, der sich hoffentlich auch in diesem Jahr wieder findet und der sich mit dem Horizon-Report beschäftigt. Siehe dazu zum OPCO12.de, um zu sehen, was im letzten Jahr gemacht wurde.

Quelle:
Price, Gary: Horizon Report > 2013 Higher Ed Edition Released; MOOCs, Gamification, and 3D Printing Make Final Cut, Infodocet, Library Journal

MOOC, OPCO – E-Learning anders? [Update 01.05.2012]

Einigen Twitter-Menschen und Bloglesern dürfte ein Hash-Tag seit dem 16.04.2012 häufiger begegnen, nämlich #opco12. Dahinter versteckt sich der OpenCourse 2012, eine Online-Weiterbildungsmöglichkeit, die dabei die Trends des Horizon-Reports genauer unter die Lupe nimmt und schaut, inwieweit diese für den E-Learning-Bereich nutzbar sind.

Beim OPCO12 geht es in den ersten beiden Wochen um das Thema „Mobile Apps“ – eine Anwendungsorientierte Sicht. Dazu fand letzte Woche eine Online-Vorlesung statt, die sich jederzeit nachholen lässt, da sie aufgezeichnet wurde.

Der OpenCourse ist ein MOOC, d.h. ein Massive Open Online Course.
Monika E. König fasst diese Veranstaltungen wie folgt zusammen:

  • MOOC => Massive Open Online Course
  • kostet nix, frei zugänglich, online
  • Angebot des Veranstalters: Oberthema, Ablaufplan/Taktung, Inhaltsinput (Online Ressourcen), (teilw.) “technische Infrastruktur”
  • Aufgabe der Teilnehmer: Beziehungsaufbau, Weiterverarbeitung des Inputs und dadurch Generierung und Mitaufbau eines sozialen Lernraumes (Inhalte & Beziehung) oder frei nach Downes & Siemens bezogen auf das Tun: ORIENTIEREN -> ORDNEN -> BEITRAGEN -> TEILEN.

Wer es genauer wissen will, dieses Erklärvideo zeigt, was man unter einem „MOOC“ versteht:

Für Bibliotheken könnte dies eine neue Form der Informationskompetenzvermittlung ermöglichen. So ließen sich entsprechende Kurse dezentral durch Experten gestalten und begleiten. Angereichert würden diese dann durch die selbst erarbeiteten Beiträge.

Die Beiteiligung am OPCO12 wird bspw. Studierenden im Bereich Softskills in der Informatik für das Modul Bachelor/Master-Studierende und des Lehramts im Bereich Medienkompetenz durch Universität Frankfurt anerkannt und mit ECTS-Punkten bedacht.

Diese Kurse erlauben ein vernetztes Lernen, ein Zusammenfinden von Experten und Laien, einen einfachen Austausch über die gestellten Themen. In einer Art und Weise kann man dabei wohl eine Online-Variante des „Open Space Learnings“ sehen, welches durch einen lockeren Lernverband im Netz ermöglicht wird. In eigener Zeiteinteilung werden durch die Lernenden je nach eigener Lernattitüde in einem festgesteckten Zeitraum die Lernziele erarbeitet. Für die Kursleiter bedeutet dies beim Aufwand: einen gewissenen technischen Rahmen zu schaffen, z.B. für Live-Events und einen theoretischen Vorbau zu schaffen (Lese- und Informationsempfehlungen), der sich jedoch im Rahmen hält. Dazu kommt das regelmäßige Screening der Ergebnisse (Blogartikel, Infografiken, Videos etc.). Für die meisten Dinge (zentrale Informations- und Verwaltungsplattform, Veröffentlichung von Ergebnissen) können die Angebote des Social Web (Blog, Twitter, Videoplattformen, Etherpads, Audioboo usw.) hervorragend auch gemeinsam genutzt werden.

Der Gewinn könnte jedoch jeden der Beteiligten überraschen. So wäre das Ergebnis für die Lernenden, dass sie positiv darin bestätigt werden, beim Aneignen von Wissen. Es gibt einen gewissen Zeitdruck, der widerum einen guten Rahmen für die Aneignung von Neuem bildet. Dabei besteht immer die Möglichkeit, sich eigene Lernschwerpunkte zu schaffen. Die Veranstalter gewinnen ebenfalls ein Mehr an positiver Bestätigung, Verbesserung des eigenen Wissens, neue Perspektiven und ggf. wunderbare neue Vermittlungsmittel, die sie bei anders gearteten Weiterbildungskursen und Lehrveranstaltungen nutzen können.

[Update 01.05.2012]
In diesem Video erklärt Dave Cormier, was von den Lernenden erwartet wird und wie sich „normales“ Lernen vom Lernen in einem MOOC unterscheidet:

Quellen:

[Leseempfehlung] E-Learning 2.0

Das Buch
Bernhardt, Thomas; Kirchner, Marcel: E-Learning 2.0 im Einsatz : „Du bist der Autor!“, vom Nutzer zum WikiBlog-Caster, Hülsbusch, 2007. ISBN: 978-3-940317-16-2

2007 haben Thomas Bernhardt (FB 12) und Marcel Kirchner (TU Ilmenau) ihre Diplomarbeit im vwh-Verlag veröffentlicht. Nach vielen Anfragen ist dieses Buch nun auch als kostenloses E-Book erhältlich.
„Du bist der Autor!“, vom Nutzer zum WikiBlog-Caster.

Das Buch ist nicht nur für E-Learning-Experten in Schulen und Hochschulen geeignet, sondern spricht auch andere interessierte Hochschullehrer, Pädagogen und E-Learning-Berater an, die gerne innovative Lehr- und Lernszenarien im Unterricht, Seminar oder Unternehmen erproben und auswerten wollen. Schließlich richtet sich das Buch auch an E-Learning-Interessierte und Studierende, die ihr Lernen gerne individuell, selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten möchten — und es nicht nur an institutionell vorgegebenen Grenzen ausrichten. [Quelle]

Die Autoren füllen regelmäßig das zum Thema passende Blog E-Learning 2.0.

Wie zitiert man richtig um Plagiatsvorwürfe zu vermeiden?

Nachdem LOTSE mit seinem Tutorial „Plagiate – (k)ein Problem?“ schon die Problematik angesprochen hat, werden nun Hilfestellungen zum Zitieren gegeben, um sich gar nicht erst einem Plagiatsvorwurf auszusetzen. Das neue Tutorial stellt unterschiedliche Zitierstandards vor und zeigt an einem konkreten Beispiel, wie eine gute Zitierweise aussehen kann. (Leider kann das Tutorial auf den Seiten bei LOTSE noch immer nicht gezielt per Link angesprochen werden. Also bis ans Ende der Seite scrollen).

Stefan und die Bibliothekarin widmen sich einigen kniffligen Fragen – alles Wichtige haben wir außerdem im dazugehörigen Skript zusammengestellt.

Das Tutorial kann wie immer an die fachlichen Standards angepasst werden. Es enthält fachliche Platzhalter, so dass die RedakteurInnen die Möglichkeit haben, fachspezifische Details in das Tutorial zu integrieren, zum Beispiel in puncto Zitierstandards. Diese können sich ja schon in einer einzigen Diszplin erheblich voneinander unterscheiden. Wie zu allen Tutorials gibt es auch hier ein entsprechendes Skript.

Diesesmal wird bereits im Lotse-Moodle ein kleines Quiz mitgeliefert (Anmeldung erforderlich), so dass der Lernende sich selbst noch einmal zu vergegenwärtigen, was im Tutorial angesprochen wurde. Gerne hätten die KollegInnen von LOTSE ein Feedback zu dem Tutorial.

Die Daten lassen sich inzwischen über einen XML-Export übernehmen und in das eigene Bibliotheksangebot integrieren. Zudem werden aktive BibliothekarInnen gesucht, die sich aktiv an dem Projekten von LOTSE mit beteiligen.

eLearning-Konzept der UB Würzburg unterstützt das „Studieren ohne Grenzen“

Christiane Maibach stellte am 17.06.2010 auf dem Bayerischen Bibliothekstag das E-Learning-Konzept der UB Würzburg vor. Da der Vortrag so interessant war, werde ich jetzt doch noch darüber berichten, obwohl der Bibliothekstag schon einige Wochen zurück liegt.

Das Konzept der UB Würzburg entstand in den letzten Jahren. Ziel war es, kein isoliertes Lernen zu schaffen, sonder ein integriertes. Nun kann man den Begriff eLearning sehr unterschiedlich auffassen. So kann man eLearning mittlerweile selbstverständlich als Teil der Lehre und als vernetztes Lernen begreifen. Es hat die Diskussion um Didaktik und Methodik in der Hochschullehre (Präsenzlehre) wiederbelebt. Es kann auch als ein Lernen mit neuen Mitteln verstanden werden. Durch eLearning wird ein Mehrwehrt gegenüber der Präsenzlehre geschaffen.

Um diesen oben genannten Anforderungen zu genügen setzt man auf drei verschiedene Bausteine in Würzburg, den WueCampus, CaseTrain und E-Tutorials. Hinter jedem dieser Angebote stehen verschiedene Grundideen.

1. WueCampus
Der WueCampus basiert auf Moodle, welches an der ganzen Uni eingesetzt wird. Darunter kann man einen virtuellen Kursraum verstehen. Über Moodle werden die elektronischen Semesterapparate bereitgestellt, die nur den Teilnehmern der entsprechenden Kurse zugänglich sind. Die Bibliothek nutzt WueCampus für ihre Informationskompetenzkurse mit ETCS-Erwerb. Sie dienen als Ergänzung der Präsenzlehre, sind aber auch keine reine Materialsammlung. Einerseits werden über Moodle Nachrichten und Informationen zum Kurs weitergegeben (einseitig), über ein Kursforum aber auch die Kommunikation untereinander unterstützt. Das Forum wird gut angenommen und für den kursspezifischen Informationsaustausch genutzt. Ein Glossar zur Informationskompetenz und ein FAQ können ebenfalls von den Studierenden ergänzt. Die Ergänzungen werden aber durch die Bibliothekare (Fachleute) moderiert.

Die zugrundeliegende Präsenzveranstaltung findet in 2 x 4 Stunden langen Präsenzblöcken statt. Zwischen den Blöcken gibt es eine Selbstlernphase und der Kurs endet mit einer Multiple-Choice-Klausur, die mit 50% richtig beantwortet sein muss, um den Kurs zu bestehen. Im ersten Teil erhalten die Teilnehmer Informationen zur Bibliothek, einen Rundgang, eine Vorstellung von Fachinformationsmitteln für ihr Fach und Hinweise rund um die Wissensorganisation incl. Literaturverwaltung und Urheberrecht. Dann gibt es Übungen zu den einzelnen Teilbereichen.

Für die Selbstlernphase setzt man auf CaseTrain. In Moodle selbst werden Materialien zur Verfügung gestellt, Skripte, die als Grundlage für die Klausur dienen, Übungsaufgaben, Links zu E-Tutorials, Videos und auch Podcasts. Bei den gestellten Aufgaben setzt man auf die Vermittlung von Medienkompetenz. Die Kursteilnehmer sollen sich auf einer „Spielwiese“ mit verschiedenen Tools, z.B. Wikis auseinandersetzen, die das wissenschaftliche Arbeiten erleichtern können.

2. CaseTrain
Bei diesem eLearning-Angebot wird auf fallbasierte Lerneinheiten gesetzt. Das Angebot selbst ist nur innerhalb des WueCampus zugänglich und wir aktiv an die Anforderungen der Präsenzlehre angepasst (Blended Learning). Die Fälle dienen der Klausurvorbereitung, der Selbstkontrolle und der Kursnachbearbeitung. Die Bibliothek benutzt dieses Angebot auch für eine halbautomatische Klausur.

Ein kleiner Avatar begleitet die Studierenden. Er gibt eine kurze Einleitung. Bei den Übungen werden Multiple-Choice-Fragen gestellt und auf Wunsch erhalt man auch eine kurze Erklärung des Ergebnisses. Ein Fall besteht dabei aus ca. 10 Fragen. Jeder Fall kann im Anschluss auch kurz evaluiert werden. Eine mit CaseTrain durchgeführte Klausur bringt einige Vorteile für die Bibliothek mit. Der Name des Prüflings wird mit der durch das Programm generierten Liste Verknüpft. Auch die Klausurergebnisse werden automatisch überprüft. Die einzelnen Fragen können so variiert werden, dass jeder Prüfling eine völlig andere Klausur erhält. Für den Prüfenden gibt es eine Auswertung, welche Fragen richtig und wie oft richtig beantwortet worden sind. So lässt sich der Schwierigkeitsgrad der Fragestellung besser überprüfen. Wenn alle die Frage richtig beantwortet haben, war sie zu leicht, wenn alle sie falsch beantwortet haben, war sie unverständlich oder zu schwer.

3. E-Tutorials der UB Würzburg
Im Gegensatz zum WueCampus und den CaseTrain sind die E-Tutorials frei zugänglich. Sie dienen als kleine Bedienungsanleitungen, um Datenbanken und andere Suchservices besser verstehen zu können. Die Tutorials sind kleine Flashfilme, die selbständig ablaufen und einfach durch zuschauen konsumiert werden. Die E-Tutorials werden dabei so verlinkt, dass sie unmittelbar beim eigentlichen Service zu finden sind, z.B. bei Datenbanken auch in DBIS. Die E-Tutorials basieren auf einer Powerpoint-Datei, die in Flash konvertiert wird, um so eine schnelle Aktualisierung, z.B. bei Layout-Änderungen zu ermöglichen.

Wichtig ist eine kontinuierliche Evaluation der einzelnen eLearning-Angebote. Welche Schwerpunkte werden von den Studierenden gewünscht. wie werden Übersichtlichkeit und Zugang beurteilt? Ist das Angebot leicht bedienbar und ist die Lerneinheit nicht zu lang? Bestehen Kommunikationsmöglichkeiten und werden diese sinnvoll genutzt? Wird das eLearning sichtbar und sinnvoll/ergänzend in die Präsenzlehre eingebunden? WueCampus und CaseTrain wurden gut beurteilt. Bei den E-Tutorials gab es bisher in Würzburg kaum Rückmeldungen. Hier läuft eine Evaluierung erst seit Mai.

Würzburg möchte WueCampus zukünftig auch für Schülerführungen einzusetzen und das Angebot stärker evaluieren. CaseTrain soll überarbeitet werden. Die E-Tutorials werden durch neue und E-Tutorials aus der Bayerischen Kooperation ergänzt und ältere Lerneinheiten werden überarbeitet.

Beta-Stadium für LOTSE-Tutorial „Einstieg ins Internet“

Wie „Einstieg ins Internet“? Da befinde ich mich doch schon, wenn ich das Tutorial gefunden habe. Der Titel ist auf jeden Fall unglücklich gewählt. „Einstieg in die Recherchewelt des Internets“ würde zumindest klarer machen, dass es thematisch um die Recherche bei Google & Wikipedia geht. Es soll all jenen weitergeholfen werden, die bei einer schnellen Internetrecherche nicht fündig werden:

Dabei lassen sich mit ein paar Kniffen die schärfsten Klippen umschiffen, und dann bietet das Netz einen guten Einstieg für verschiedenste Themen. Im Tutorial „Einstiege ins Internet“ gehen unsere Protagonisten Sofia und Stefan auf die Suche nach ersten Informationen im Internet – und wir wollen Ihnen damit Lust machen, selbst gezielt und effizient im Internet zu suchen.

Sofia und Stefan führen in Dialogform zu Problemen und ihren Lösungen. Dabei geht es um:

  • Was bietet die einfache Suche bei Google? (2:14)
  • Wofür eignet sich Wikipedia und worauf ist zu achten? (4:03)
  • Welche Google-Treffer sind wirklich nützlich? (2:07)
  • Was bietet die erweiterte Suche bei Google? (2:08)
  • Zusammenfassung (0:37)
  • Links & Literatur (0:35)

Noch steht das Tutorial in der Beta-Version, d.h. es ist noch ohne Quiz und ohne Ton.

Technisch gelöst wurden die langen Ladezeiten und auch die optische Gestaltung hat sich verbessert. Dennoch gibt es weiterhin Probleme: Ich hätte gerne auch von hier aus direkt auf das jeweilige Tutorial verlinkt, jedoch startet immer gleich die Flash-Animation (sowohl mit Rechts- als auch Linksklick). Das ist aus meiner Sicht ungünstig. Als Bibliothekarin, die auf dieses Tutorial verweisen möchte, muss ich erst umständlich erklären, welches Tutorial, der sicherlich immer längerwerdenden Liste, ich denn nun tatsächlich meine. Aus Erfahrung weiß ich, dass Studierende bei Anfragen möglichst gleich die Problemlösung (wenn auch Hilfe zur Selbsthilfe) serviert haben möchten.

Ergänzt wird das Tutorial wiederum durch ein Skript und außerdem durch ein Skript zur Funktionsweise von Suchmaschinen.

Gerne möchte ich auch nochmal auf die immer noch laufende Diskussion zu Tutorial und Informationskompetenzvermittlung bei Beitrag LOTSE fragt: Plagiate – (k)ein Problem? vom 15.05.2010.

LOTSE fragt: Plagiate – (k)ein Problem?

„Plagiate – (k)ein Problem?“ heißt es in einem neuen Tutorial von Lotse, welches in der Beta-Version noch ohne Ton heute vorgelegt worden ist. In etwa acht Minuten reißt das Tutorial nur die wichtigsten Problempunkte an.

Bei der Konzeption des Tutorials ging es um die sozio-politische Dimension des Themas. Gerade in einer Zeit, in der heftig um Urheberrechte, OpenAccess und geistiges Eigentum gestritten, in der Wissen als wichtige Ressource gehandelt wird, sind wir der Meinung, dass es den Studierenden nicht reicht, „nur“ um gutes Zitieren und dessen Regeln zu wissen. Ihnen sollte auch deutlich werden, dass es darum eine Debatte und verschiedene Positionen gibt. Denn das gehört zu einer kritischen Informationskompetenz, wie sie Lotse vermitteln will.

Folgende Punkte werden angesprochen:

  • Intro und Begriff Plagiat (2:33)
  • Denkkonzept Plagiat (1:38)
  • Argumente für korrektes Zitieren (1:39)
  • Folgen von unkorrektem Zitieren und Plagiarismus (2:35)
  • Zusammenfassung (1:34)
  • Links & Literatur (00:49)

Nach Fertigstellung des Tutorials wird es neben einer Audiountermalung auch ein Quiz geben.

Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken. (Galileo Galilei)

In bewährter Form werden sich dann Sofia und Stefan über das Thema unterhalten. Folgen wird demnächst ein Tutorial zu „Zitierregeln“. Dieses ist noch mitten in der Konzeptionsphase.

Die Skripte zu den insoweit fertiggestellten Tutorials – außer dem Plagiat-Tutorial gibt es noch eines zum Deep Web – werden in der Lotse-Toolbox zur Verfügung gestellt. Doch gibt es eine Möglichkeit, die Filme (mit Vorlagen, Powerpoint-Grundlage, Tondateien) nachzunutzen? Wünschenswert wäre es außerdem, wenn den Filmen eine Funktion beigefügt wird, mit der sich die Filmchen in andere Angebote einbinden ließen oder zumindest jedes Tutorial einen eigenen Link bekäme.

Bei einer Twitterunterhaltung mit Lambert Heller kam auch die Frage auf, ob Flash-Filme heute noch das Mittel der Wahl ist. Natürlich sind die Inhaltsverzeichnisse innerhalb des Filmchens eine gute Strukturierungsmöglichkeit, aber ist es nicht günstiger, die Filme zu teilen und in kürzeren Teilen über Youtube, MyVideo oder andere typische Plattformen zu veröffentlichen, zumal so eine besser Verbreitung der Filme ermöglicht werden kann?

Quelle:
Steiner, Katrin: Lotse-Tutorial „Plagiate – (k)ein Problem?“ online, Inetbib Mailingliste
Steiner, Katrin: Wem gehören Ideen?, Lotse – das Blog

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