Die „Bibliothèque nationale de France” (BnF – Nationalbibliothek Frankreichs) sammelt das französische Dokumentenerbe, bewahrt es und macht es der Öffentlichkeit zugänglich. Die Sammlungen der BnF sind weltweit einzigartig: vierzehn Millionen Bücher und Druckschriften, aber auch Manuskripte, Stiche, Fotografien, Karten und Pläne, Partituren, Münzen, Medaillen, Tondokumente, Videos, Multimedia, Decors, Kostüme….. Alle geistigen, künstlerischen und wissenschaftlichen Fachrichtungen sind in einem enzyklopädischen Geist vertreten.

Etwa 150.000 Dokumente erweitern jährlich den Fundus durch Pflichtexemplare, Kauf oder Schenkungen. Dank der digitalen Bibliothek Gallica sind heute über eineinhalb Millionen Dokumente abrufbar. Zahlreiche kulturelle Veranstaltungen zeigen diese Reichtümer und machen sie bekannt: das ganze Jahr über werden Ausstellungen, Konferenzen, Kolloquien, Konzerte und Begegnungen programmiert und von Bibliothekaren sowie von Persönlichkeiten der Kulturwelt präsentiert.

Mareike König berichtete vor kurzem über zwei bedenkliche Copyfraud-Abkommen der französischen Nationalbibliothek. Bruno Racine, der Direktor der BnF wehrte sich aber entschieden gegen Vorwürfe einer angeblichen Privatisierung der Public Domain seiner Einrichtung.

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Ab 2008 soll es nun ernst werden mit dem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek zur Sammlung von Netzpublikationen. Zunächst soll – in einer ersten Testphase mit ausgewählten Partnern – mit Monographien begonnen werden. Allerdings sind vor allem auf Verlegerseite noch viele – nicht nur technische – Aspekte unklar. Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Den Verlagen nur etwas zu diktieren, liegt der DNB jedoch fern, wie Schwens immer wieder durchblicken ließ. Die DNB wolle einen gemeinsamen Nenner finden, agiere nach dem Motto: minimaler Aufwand bei maximaler Wirkung.

via börsenblatt online

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Veröffentlicht am 20.06.2007 - 13:42 · AutorIn: ·
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Kategorie(n): Langzeitarchvierung, Netzpublikationen · Tags: , , , , , , , ,

Vom elektronischen Pflichtexemplar betroffen wären Unternehmen und Blog-Betreiber, die zukünftig ihre Artikel regelmäßig bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abliefern sollen.
Dies sieht BITKOM als Grund zu einer Warnung an.

Die so genannte “Pflichtablieferungsverordnung” werde unverhältnismäßig weit gefasst, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin.

Die Verordnung, die im Entwurf des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien schon vorliegt, soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

“Natürlich soll die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können”, erklärte Rohleder. Das sei etwa für die Wissenschaft und zur historischen Dokumentation nützlich.

Rohleder warnt vor zu viel übertriebener Bürokratie und wirft dabei der Bundesregierung vor, über ihr ursprüngliches Ziel hinauszuschießen.

Wenn der Staat bestimmte Internet-Inhalte aufbewahren wolle, müsse er den nötigen Aufwand selbst betreiben. Die Dokumente seien schließlich frei verfügbar.

Die Verordnung solle nur gesetztliche Pflichten klar begrenzen, solle aber nicht zu einer Pflichtverordnung mit einer Menge teurer Pflichten für die Unternehmen werden. BITKOM rechnet, dass die deutschen Unternehmen durch die Pflichtabgabenverordnung mit rund 115 Millionen Euro jährlich belastet würden.

Das hat eine Modellrechnung des BITKOM ergeben, die von einer monatlichen Pflichtablieferung der Web-Seiten ausgeht. Häufig aktualisierte Seiten wie Nachrichtenportale und Blogs könnten einer weitaus intensiveren Meldepflicht unterliegen. Zudem sind in der BITKOM-Berechnung nur Seiten mit “.de”-Endung einkalkuliert. In der Praxis dürfte die Belastung also noch höher ausfallen.

Rohleder sieht dabei statt einer Förderung er Online-Autoren eine zunehmende Behinderung.

Es gibt mehrere Dinge zu bedenken. Eine pauschale Belastung, wie sie die BITKOM hier mal wieder sieht, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Sicherlich wird es nicht jedem Anbieter von Online-Information möglich sein, Komplettpakete zu schnüren und diese regelmäßig bei der DNB abzuliefern. Auch gibt es technische Möglichkeiten wie RSS-Feeds, Informationen gefiltert vom Layout herunterzuladen. Dies würde Speichervolumen beschränken und zumindest die Blog- oder News-Inhalte könnten so automatisiert von der DNB abgerufen werden, ohne z.B. eine übermäßige Belastung für den Blogger, der häufig auch fremde Dienst nutzt, zu werden.
Die Firmen werden in zunehmenden Maße auch solche standardisierten Schnittstellen zur Verfügung stellen. Hier sollte das Gespräch gesucht werden und nicht von vornherein gestöhnt werden, was es alles kostet. Es ist nicht nur die Wissenschaft und Forschung, die davon profitieren werden. In zweiter Ebene werden es wieder die Unternehmen sein, wieder Menschen, die mit diesem archivierten Informationen etwas Neues schaffen können.

Quelle:
BITKOM kritisiert neue Pflichten für Web-Autoren via de.internet.com

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Juni 2006 wurde das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) novelliert und der Sammelauftrag auf “unkörperliche Werke” (§14 Abs. 3 DNBG), darunter fallen auch Netzinhalte, erweitert. Dies bedeutet, dass zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden müssen. Das heißt, dass derjenige, der diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, ordnungswidrig handelt und im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen muss.
Wie die Inhalte aus dem Internet zu erfolgen hat, steht nun der Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) vom 21. Mai 2007.

Danach sind Netzpublikationen “in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern”. Die Ablieferung kann dem Entwurf zufolge aktiv durch Einsendung oder passiv durch Bereitstellung zur elektronischen Abholung durch die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen. Nähere Informationen über die technischen Details enthält eine FAQ des Instituts. Danach müssen bei der Ablieferung “alle zur Netzpublikation gehörenden Dateien in eine Archivdatei gepackt” und mit einer Lieferungsidentifikation per FTP übertragen werden.

Der Verordnungsentwurf ist noch unscharf bei der Abgrenzung der Inhalte, die unter die Archivierungspflicht fallen sollen, bietet allerdings größtenteils Ausschlusskriterien.

So kann die DNB demnach auf Netzpublikationen verzichten, wenn an der Sammlung und Archivierung sowie der Nutzbarmachung kein öffentliches Interesse besteht oder der Aufwand der Archivierung zu groß würde. Als verzichtbar gelistet sind auch “institutionsinterne Medienwerke”, Medienwerke mit amtlichen Inhalten und so genannte Akzidenzien, die “gewerblichen, geschäftlichen oder innerbetrieblichen Prozessen oder rein privaten, häuslichen Zwecken oder dem geselligen Leben dienen”.

Verfügbar gemacht werden müssen nach diesem Entwurf auf jeden Fall: E-Mail-Newsletter mit Webarchiv, netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente, die sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge aufweisen, wie beispielsweise Weblogs.

Ute Schwens, die Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek spricht darüber hinaus auch von “Formen, die originär dem Web entsprungen sind”, wie etwa Wikis und gegebenenfalls Foren.

Aber auch Bilder und Töne fallen unter den Archivierungsauftrag.

Genauer kann man sich aber auch über ein Informationsportal der DNB informieren.

Derzeit bereitet die DNB drei Varianten für die Abgabe der “Pflichtablieferungen” vor.

  • Direkte Kooperation mit Ablieferern oder Kooperation mit aggregierenden Partnern wie regionalen Pflichtexemplarbibliotheken oder zentralen Fachbibliotheken hinsichtlich der Sammlung einzeln identifizierbarer Online-Publikationen. Entsprechende Verfahren werden bereits genutzt.
  • Implementierung einer generell nutzbaren Schnittstelle auf der Website der Deutschen Nationalbibliothek für die Ablieferung einzeln identifizierbarer Netzpublikationen in einem standardisierten Verfahren. Diese Schnittstelle wird bereits seit einigen Jahren genutzt und in den kommenden Monaten für den Massenbetrieb optimiert.
  • Erprobung von Harvesting-Methoden für die Sammlung bzw. den Abruf definierter Domainbereiche wie .de. In diesen Bereich fällt auch das Einsammeln ganzer Objektgruppen wie etwa Websites aller Bundesbehörden, oder thematische Sammlungen zu besonderen nationalen Ereignissen wie Bundestagswahlen.

Quellen:
Nyenhuis, Katharina: Bundesregierung präzisiert Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten via heise online
Voß, Jakob: Vorbereitungen zur Archivierung von Netzpublikationen bei der DNB via Jakoblog
Gömpel, Renate: Netzpublikationen DNB

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