Nachschlag: Bye, bye DRM!

Auf der gestern einberufenen Pressekonferenz in London hat EMI das Ende von DRM eingeläutet, zumindest für ihr Premiumangebot von 1,29 € pro Song ab Mai.

EMI, bisher in Sachen Kopierschutz und Piraterie-Bekämpfung eine feste Stimme im Chor der Big Four, der vier großen Musikkonzerne, weicht von der bisher eisern verfolgten Linie ab und will das digitale EMI-Repertoire online künftig ohne digitale Kopierschutztechniken verkaufen.

Und zuerst werden diese kopierschutzfreien Stücke bei Apple erhältlich sein. Ob dies ausreicht, die EU zu überzeugen ist fraglich.

Die EU-Kommission hat gegen große europäische Online-Musikhändler ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Betroffen sind Apple, EMI, Sony BMG, die Universal Music Group und Warner Music.

Quellen:
Online-Musik: Die digitale Mauer fällt bei EMI und Apple via heise online
EMI takes locks off music tracks:engl: BBC News
EU-Kommission durchleuchtet Apple iTunes via silicon.de
Apple Unveils Higher Quality DRM-Free Music on the iTunes Store:engl: via apple.com

Pressetexte unterliegen Urheberrecht

Das LG Hamburg (Az.: 308 O 793/06, Urteil vom 31.01.2007) musste entscheiden, ob die Veröffentlichung einer fremden Pressemitteilung auf der eigenen Homepage einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

Das LG Hamburg hat bestätigt, dass ein Verstoß gegen die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Antragstellers vorlag.

Das Gericht klassifizierte die Pressemitteilung als Sprachwerk. Bei solchen ist das Ausdrucksmittel der Sprache der Werkinhalt. Die erforderliche Gestaltungshöhe (Schöpfungshöhe) sei bei einer Pressemitteilung in der Regel erfüllt. Hier gilt der Grundsatz der “Kleinen Münze”. Dieser Begriff bezeichnet die unterste Grenze eines gerade noch urheberrechtlich geschützten Werkes.

Die nicht genehmigte, sprachlich identischen und in nicht unerheblichen Übernahme von Inhalten verstößt somit gegen das Urheberrecht.

Grundsätzlich gelte dies auf jeden Fall dann, wenn bei der Übernahme kein deutlicher Hinweis auf den Verfasser / Urheber angebracht ist und ein übernommener Text teilweise durch Eingliederung eigener Zitate in seiner Gesamtheit als eigenes Werk dargestellt wird.

Also für jeden, der Inhalte aus dem Netz übernimmt, sollte gelten:

  1. Urheber angeben, wenn ermittelbar
  2. Quelle angeben, zumindest URL
  3. Datum angeben, wenn nicht zeitnah zitiert wurde und/oder die Quelle nicht mehr verfügbar ist,

denn

auch Pressemitteilungen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nicht beliebig für eigene Inhalte verwendet oder geändert werden.

Quelle:
Otto, Philipp: Übernahme von Pressemitteilung kann gegen Urheberrecht verstoßen, auf eRecht24

Bye, bye DRM!

Die drittgrößte Plattenfirma EMI wird zukünftig einen Großteil ihrer Songs ohne DRM anbieten.

Bereits in den letzten Wochen und Monaten gab es immer wieder Spekulationen, EMI plane DRM-freie Downloads und damit eine Abkehr vom Kopierschutz. Zudem hatte sich Apple-Chef Steve Jobs öffentlich gegen DRM-Systeme ausgesprochen, eine Partnerschaft mit EMI könnte dies nun unterstreichen.

Sollte EMI diesen Schritt tatsächlich und vor allem konsequent wagen, fragt sich, warum dann nicht der gesamte Katalog ihres Angebots DRM-frei verkauft wird. Auf jeden Fall gäbe es jedoch eine Signalwirkung auf andere Labels.

Der Verkauf kopierschutzfreier Musik würde auch Apple entlasten, da europäische Konsumentenschützer angekündigt haben, verstärkt gegen die Kopierschutzpolitik des iTunes Music Store vorgehen zu wollen.

Quellen:
Läutet EMI das Ende von DRM-Musik ein? auf golem.de
EMI lässt Kopierschutz fallen: auf futurezone.ORF.at

Vollbeschäftigung in Sicht…

Wir schaffen uns unsere Vollbeschäftigung nach dem Baukastenprinzip. Verschärfen wir das Urheberrecht und erschweren somit den Zugang zur Information, benötigen wir mehr Leute, die mit der Informationsbeschaffung oder ggf. “Neuerfindung” von Informationen beschäftigt sind. Dadurch sichern wir auf Dauer die Vollbeschäftigung.

Im Interview meinte Walter M. Miller, Künstler und Ökonom zu Bettina Winsemann:

Analoge Kopien sind ja weiterhin möglich, nur digitale Kopien nicht mehr. So wird jedenfalls §52 des neuen Urheberrechtes interpretiert. Also müsste Subito beispielsweise einfach jedes Mal wieder neue analoge Kopien anfertigen. Meine Vision ist, dass diese Kopien nun von den heutigen Arbeitssuchenden und Sozialhilfeempfängern angefertigt werden.

Das ganze Interview:
Bettina Winsemann im Gespräch mit Walter M. Miller: Das Urheberrecht ist der Schlüssel zur Vollbeschäftigung in Telepolis
(Ein Beitrag zum 1. April)

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