Verwertungsgesellschaften unter Zwang

Die Verwertungsgesellschaften stehen unter dem Zwang, sich angesicht der Migration von Kunst und Kultur ins Netz verändern zu müssen. Dies ist die Message vom Chef der britischen Verwertungsgemeinschaft MCPS-PRS:engl: , Steve Porter heute beim ersten Urheberrechtsgipfel der Dachorganisation der Verwerter (CISAC:engl: ) in Brüssel. Das Muss ist den Vertretern der Verwertungsgesellschaften bekannt, allerdings über die Art und Weise der Veränderung ist man sich uneinig.

Porter kritisierte die beständige Verteidigung der eigenen Position. „Ja, wir müssen uns ändern. Und, ja, wir müssen uns ganz beträchtlich ändern.“

Es sei verkehrt die Schuld bei den Händlern, den Majors der Musikindustrie oder der EU-Kommission zu suchen. Porter schlägt vor, ein Modell zu entwickeln, dass dem Künstler oder Inhaber vor Repertoires die freie Wahl der Verwertungsgesellschaft überlässt.

Um mehr Konkurrenz zu ermöglichen, haben sich z.B. GEMA und MCPS-PRS zum Verwerter CELAS zusammengeschlossen.

Die gemeinsame Gesellschaft vergibt EU-weite Lizenzen für die Online- und Mobilnutzung des Repertoires von EMI. CELAS und die inzwischen entstandene zweite Mega-Verwertungsgesellschaft, in der die französische SACEM (franz.) , die spanische SGAE: (span.) und die italienische Verwertungsgesellschaft vertreten sind, konkurrieren so etwa um das Repertoire von Warner Brothers.

Für kleinere Verwertungsgesellschaften besteht die Gefahr, dass sie dabei auf der Strecke bleiben. Sie kritisierten daher die Forderungen der Kommission.

„Das spielt den großen Playern in die Hände“, warnte Cees Verwoord von der niederländischen Buma/Sterma. Große Rechteinhaber würden ihre Rechte von den kleinen Gesellschaften abziehen.

Die CELAS-Vertreter denken durchaus über Modelle nach, bei denen nationale Verwertungsgesellschaften als lokale Agenten tätig werden sollen.

Viel hängt dabei davon ab, wie die EU-Generaldirektion Wettbewerb:x: in den kommenden Wochen reagiert, die von einem Klienten der Verwerter angerufen wurde.

Ein positives Beispiel für ein Modell der Verwertungsgesellschaften ist: Bei OLA kann die Nutzung von Kunstwerken weltweit über einen One-Stop-Shop lizensiert werden. Für das Massengeschäft der Musik ist so ein Modell allerdings nicht möglich, wo man eher um die größten Anteil am Kuchen ringe, so Gerhard Pfennig, General Manager der Gesellschaft Bild-Kunst.

Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften streiten über Reformen via heise online

Commons ist schlecht fürs Urheberrecht

Die Creative-Commons-Bewegung ist die Steilvorlage für Gegner des klassischen Urheberrechts und des Systems der Verwertungsgesellschaften, behauptet Brett Cottle, Aufsichtsratsvorsitzender der internationalen Dachgesellschaft von Verwertungsgesellschaften CISAC. Dies ist der Vorwurf, den Cottle beim Streitgespräch mit Creative-Commons-Gründer und Standford-Professor Lawrence Lessig beim ersten CISAC-Urheberrechtsgipfel gestern in Brüssel machte. Dieser heftigen Kritik musste Lessig sich vor den versammelten Vertretern von Verwertungsgesellschaften und den anwesenden Künstler stellen.

Die von Lessig 2002 geschaffene Lizenzierungsplattform Creativ Commons will es Musikern, Filmemachern, Autoren und Programmierern ermöglichen, Lizenzen für ihre Produkte nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zusammenzustellen. Damti will er die freie Nutzung geistigen Eigentums fördern.

Die Plattform hat in Cottles Augen falsche Erwartungen bei vielen Autoren geweckt, die im klassischen Urheberrechtssystem kaum Aussicht auf einen finanziellen Erfolg gehabt hätten. Gleichzeitig schwäche das Lizenzmodell die Verwertungsgesellschaften und werde aktiv von denen ausgenutzt, die das Urheberrecht umkrempeln oder ganz abschaffen wollten.

Besonders schwer fällt den Verwertungsgesellschaften die Akzeptanz dieses Lizensystems, weil sie selber häufig als schwerfällig und unflexibel hingestellt werden.

Von den Commons als der jüngeren Organisation sei auch ein gewisser „Respekt“ zu erwarten. Lessig verteidigte das Commons-Projekt als ein „Werkzeug“ für die Autoren und Kreativen, die eine nichtkommerzielle Nutzung ihrer Werke zulassen, dabei aber ihre Urheberrechte wahren wollten.

Ist die Forderung nach „Respekt einer so jungen Organisation“ nicht gerade ein Zeichen dafür, dass man in den Verwertungs langsam „verkalkt“ und eben nicht alle Wünsche von Autoren in das eigene Angebot integrieren kann?

Lessig steht zum derzeitigen Urheberrecht und den Verwertungsgesellschaften. Er fordert aber auch ein Umdenken. Das kommerzielle Modell sei eben nicht das einzig mögliche, denn CC bewiese, es gebe noch ein „zweites wirtschaftliches, das Sharing-Modell“.

50 bis 100 Millionen Treffer führten derzeit zu Werken, die unter Creative-Commons-Lizenzen gestellt wurden. Diese Urheber hätten aber in der Regel „niemals die Absicht gehabt, ihre Werke ins urheberrechtliche Verwertungssystems zu geben“. Als Akademiker sei man zum Beispiel in erster Linie an einer weiten Verbreitung seiner Werke interessiert.

Trotz der aufgeführten Differenzen gehen die Bestrebungen der CC und einiger Verwertungsgesellschaften weiter, dass auch Mitglieder von Verwertungsgesellschaften einzelne Werke unter Commons-Lizenzen veröffentlichen können.

Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften kritisieren Commons-Projekt als urheberrechtsfeindlich via heise online

Zusammenfassung Copyright Summit – Imageprobleme beim Urheberrecht

Eines wurde bereits zu Beginn des Gipfels hervorgehoben: Auf das Urheberrecht kann aus der Sicht von Industrie und Gesellschaft nicht verzichtet werden. Daher muss der Respekt für die Urheberrechte wieder gestärkt werden.
John LoFrumento mit seiner US-Verwertungsgesellschaft ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers) hat dazu unter anderem eine PR-Kampagne für Schulen in den USA entwickelt.

In dieser soll Schülern beispielsweise klar gemacht werden, dass ihre Eltern in Handschellen abgeführt werden, wenn sie illegale Downloads vornehmen. Die ASCAP hat dazu eine Comic-Reihe entwickelt. Unter dem Titel: „Pirate Comics Presents … Donny the Downloader“ erlebt der Held allerlei Negatives, wenn er das Urheberrechte missachtet.

Manuel Medina Ortega (MdEP) konstatierte, dass die Leute die Musik akzeptierten, nicht aber die damit verbundenen Einschränkungen zum Urheberrechtsschutz. Er hebt hervor, dass sich der Konsument meist im Zwangskorsett der Wirtschaft befände. Auch Emma Pike, Vertreterin der British Music Rights, konstatierte ein aktuelles Imageproblem des Urheberrechts.

Grundsätzlich sei das Urheberrecht nicht per se der falsche Ansatz, vielmehr ist es eine Frage, wie mit Lizenzen umgegangen wird. Insbesondere sieht sie dabei für Web-2.0-Anwendungen wie YouTube oder MySpace eine große Herausforderung.

Ein Ansatz, um die Akzeptanz des Urheberrechtes zu stärken, sei eine stärkere Einbindung der Nutzer in die aktuelle Diskussion, die inzwischen gleichzeitig Produzenten sind.
Gerade weil die Konsumenten sehr stark abhängig sind von den Konzernen, muss auch der Verbrauchschutz eine prominente Rolle übernehmen.
Cornelia Kutterer, Vertreterin der Europäischen Verbraucher-Organisation BEUC, forderte die Vertreter der Verwertungsgesellschaften auf, die Nutzung von P2P-Tauschbörsen nicht per se zu dämonisieren und forderte eine offene Debatte. Eine Kriminalisierung ist eindeutig die falsche Antwort auf die komplexen Herausforderungen, denen sich die Akteure im Urheberrecht gegenüber sehen.

Kulturflatrate und Generallizenz könnten neue Modelle der Verwertungsgesellschaften notwendig machen.
Ben Verwaayen (British Telecom) sieht die Kulturflatrate als eine von vielen Modellen möglich. Auch die Einführung einer Generallizenz oder auch Globallizenz wird für möglich gehalten. André LeBel, Vertreter der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN (Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada) hob hervor, dass die Anwendung eines kollektiven Rechtesystems zur finanziellen Abgeltung der Künstler in den vergangenen 100 Jahren erfolgreich gewesen ist und setzt dabei auf eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften, Künstlern und Verbrauchern.

In diesem Zusammenhang forderte Eduardo Bautista, Vertreter der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE (Sociedad General de Autores y Editores), ebenfalls ein kollektives Rechtemanagement. Bei diesem sollen die Endnutzer im Vordergrund stehen. Harald Heker, Chef der deutschen GEMA, brachte es dabei wie folgt auf den Punkt: „Wir müssen einen gemeinsamen Weg des Reagierens finden, um das musikalische Repertoire der Welt verfügbar zu machen.“

Den gesamten Gipfel über wurde klar, dass Veränderungen bei den Verwertungsgesellschaften in der neuen digitalen Welt notwendig sind. Uneinig ist man jedoch bei der Frage, wie eine solche Veränderung gestaltet sein soll. Angefangen bei der freien Wahl der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft, ohne es dabei zu einem zu starken Konkurrenzgerangel kommen zu lassen.

David Ferguson, Sprecher der ESCA (European Composer and Songwriter Alliance), verlangte nochmal ausdrücklich, dass Verwertungsgesellschaften in der Zukunft sich auf die Gründe ihrer Entstehung zurückbesinnen müssen: die Nutzung des verfügbaren Materials garantieren. Nationale Verwertungsgesellschaften sollten deswegen auch in Zukunft über das nationale Repertoire verfügen.

Quelle:
Philipp, Otto: Copyright Summit – Zukunft der Verwertungsgesellschaften via golem.de

Ein Gipfel für das Urheberrecht

Heute und morgen findet in Brüssel der Erste Copyright-Gipfel:engl: statt. Organisiert wird der Gipfel durch International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC):engl: , der Dachgesellschaft von Verwertungsgesellschaften aus aller Welt.

The global debate on the future of copyright has reached fever pitch in the industrial, political and creative arenas, and the Copyright Summit will be the premiere cross-industry forum for the open exchange of ideas on the notion, value and future of copyright as well as the role of creators and the collective management of authors‘ rights.

It affords authors, artists, creative industry leaders, content service providers, broadcasters, telecom operators, technology experts, political figures, and policy-makers the rare opportunity to meet face-to-face, examine the issues from all angles and forge the best path toward the future.

Teilnehmer kommen von Unternehmen wie Google, Yahoo, Microsoft, EMI, sind Drehbuchautoren und Songwriter, stammen von Creative Commons oder sind europäische Politiker. Für eine große Bandbreite der Teilnehmer ist also gesorgt.

Themen der zwei Tage sind:

  • I’ve Seen The Future
  • Creators in a Digital World
  • A new world for creativity?
  • IP & Copyright – Can Rights Owners Get Some R.E.S.P.E.C.T?
  • The value of copyright in the 21st Century.
  • Should it be free for all… really?
  • Author’s societies – building a new model!
  • Authors‘ Rights as the Guarantor of Cultural Diversity
  • The Value of Content in the 21st Century
  • Understanding Mobile and Online Licensing Systems
  • New Revenue Streams… Where’s the money?
  • Creative Industries and Consumer Protection
  • Online Content in the Information Society
  • How can technology improve rights management?
  • Can creators and technology/service providers find a common ground?
  • Are Creators‘ Works like Any Other Goods?

Quellen:
Emert, Monika: Urheberrechtsgipfel diskutiert Künstlerentlohnung in der digitalen Welt via heise online
Opening of the first „Copyright Summit“, an Initiative of CISAC to be held in Brussels on May 30th – May 31st:engl: CISAC
Conference Programme:engl: Copyright Summit

[Kurz] Von Fünf bloggt einer

Jeder fünfte Internetuser bloggt.

Rund acht Prozent der deutschen Internet-Nutzer schreiben mindestens einmal pro Monat Beiträge in eigenen oder fremden Blogs. Weitere zwölf Prozent bloggen gelegentlich. Fast jeder zweite Internet-Nutzer liest Online-Tagebücher. Das teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin mit, Quelle ist die WWW-Benutzer-Analyse von Fittkau & Maaß Consulting.

Quelle:
Jeder fünfte Internet-Nutzer bloggt – Fast jeder Zweite liest Online-Tagebücher auf de.internet.com

Wie aussagekräftig sind eigentlich diese Zahlen? Derzeit wird man mit Studien zu Bloggern und Blogs, Internet und Internetusern nur so zugespamt? Welche Ergebnisse gibt es und wie kann man gewonnene Erkenntnisse umsetzen, außer dem, was jeder, der seit Jahren im Internet veröffentlicht, bereits weiß: publish or die!

Pflichten für Internetarchivierung

Juni 2006 wurde das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) novelliert und der Sammelauftrag auf „unkörperliche Werke“ (§14 Abs. 3 DNBG), darunter fallen auch Netzinhalte, erweitert. Dies bedeutet, dass zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden müssen. Das heißt, dass derjenige, der diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, ordnungswidrig handelt und im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen muss.
Wie die Inhalte aus dem Internet zu erfolgen hat, steht nun der Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) vom 21. Mai 2007.

Danach sind Netzpublikationen „in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern“. Die Ablieferung kann dem Entwurf zufolge aktiv durch Einsendung oder passiv durch Bereitstellung zur elektronischen Abholung durch die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen. Nähere Informationen über die technischen Details enthält eine FAQ des Instituts. Danach müssen bei der Ablieferung „alle zur Netzpublikation gehörenden Dateien in eine Archivdatei gepackt“ und mit einer Lieferungsidentifikation per FTP übertragen werden.

Der Verordnungsentwurf ist noch unscharf bei der Abgrenzung der Inhalte, die unter die Archivierungspflicht fallen sollen, bietet allerdings größtenteils Ausschlusskriterien.

So kann die DNB demnach auf Netzpublikationen verzichten, wenn an der Sammlung und Archivierung sowie der Nutzbarmachung kein öffentliches Interesse besteht oder der Aufwand der Archivierung zu groß würde. Als verzichtbar gelistet sind auch „institutionsinterne Medienwerke“, Medienwerke mit amtlichen Inhalten und so genannte Akzidenzien, die „gewerblichen, geschäftlichen oder innerbetrieblichen Prozessen oder rein privaten, häuslichen Zwecken oder dem geselligen Leben dienen“.

Verfügbar gemacht werden müssen nach diesem Entwurf auf jeden Fall: E-Mail-Newsletter mit Webarchiv, netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente, die sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge aufweisen, wie beispielsweise Weblogs.

Ute Schwens, die Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek spricht darüber hinaus auch von „Formen, die originär dem Web entsprungen sind“, wie etwa Wikis und gegebenenfalls Foren.

Aber auch Bilder und Töne fallen unter den Archivierungsauftrag.

Genauer kann man sich aber auch über ein Informationsportal der DNB informieren.

Derzeit bereitet die DNB drei Varianten für die Abgabe der „Pflichtablieferungen“ vor.

  • Direkte Kooperation mit Ablieferern oder Kooperation mit aggregierenden Partnern wie regionalen Pflichtexemplarbibliotheken oder zentralen Fachbibliotheken hinsichtlich der Sammlung einzeln identifizierbarer Online-Publikationen. Entsprechende Verfahren werden bereits genutzt.
  • Implementierung einer generell nutzbaren Schnittstelle auf der Website der Deutschen Nationalbibliothek für die Ablieferung einzeln identifizierbarer Netzpublikationen in einem standardisierten Verfahren. Diese Schnittstelle wird bereits seit einigen Jahren genutzt und in den kommenden Monaten für den Massenbetrieb optimiert.
  • Erprobung von Harvesting-Methoden für die Sammlung bzw. den Abruf definierter Domainbereiche wie .de. In diesen Bereich fällt auch das Einsammeln ganzer Objektgruppen wie etwa Websites aller Bundesbehörden, oder thematische Sammlungen zu besonderen nationalen Ereignissen wie Bundestagswahlen.

Quellen:
Nyenhuis, Katharina: Bundesregierung präzisiert Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten via heise online
Voß, Jakob: Vorbereitungen zur Archivierung von Netzpublikationen bei der DNB via Jakoblog
Gömpel, Renate: Netzpublikationen DNB

[Kurz] In Finnland DVD-Kopiersperre unwirksam

Technische Schutzmaßnahmen müssen wirksam sein, um schützenswert zu sein. In Deutschland gelten sie häufig per se als wirksam. In Finnland hat nun ein Gericht entschieden, dass die Umgehung der DVD-Kopiersperre CSS (Content Scrambling System) nicht verboten sei.

Da der Kopierschutz bekanntermaßen unwirksam sei, falle er nicht mehr unter den Schutz des Gesetzes. Ende 2005 hatte eine Gruppe finnischer Computer-Aktivisten eine Website ins Netz gestellt, auf der sie Anleitungen zur Umgehung von CSS gaben. Dann meldeten sie auf einer Polizeistation, sie hätten damit „möglicherweise“ das Urheberrecht verletzt. […]
Jetzt urteilte das Amtsgericht Helsinki, CSS könne nicht mehr als „wirksame“ Kopiersperre betrachtet werden. Das Schutzsystem sei schon 1999 ausgehebelt worden, im Internet stehen mehrere Werkzeuge zur Entschlüsselung zum freien Download bereit. Es gebe sogar Betriebssysteme, bei denen ein Werkzeug zur CSS-Umgehung zum Lieferumfang gehöre.

Quelle: Finnisches Gericht hält DVD-Kopiersperre für „unwirksam“ via heise online

Der dauerhafte Lauschangriff

Es wird zum Lauschangriff geblasen. Sei es in Deutschland, wo das Verfassungsgericht in Karlsruhe keinen Widerspruch des „Großen Lauschangriffs“ zur Unverletzbarkeit der Wohnung sieht, sei es Microsoft, die aus dem Such- und Surfverhalten persönliche Daten des Internetbenutzers abzuleiten versuchen. Wer achtet darauf, wenn Google mit seinem Slogan „Don’t be evil“ verlauten läßt: „Wir sammeln zukünftig mehr persönliche Nutzerdaten“?
Ist es das, wozu das digitale Zeitalter dienen soll? Wird der Mensch nun ernsthaft gläsern – gläsern für das, was in seinem Kopf vorgeht?

Glaubenskrieg DRM

Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) vertritt die Meinung, dass sich die Frage „DRM – Sein oder Nicht-Sein“ schon zu einem Glaubenskrieg entwickelt hat. Der DMV-Ausschuss für U-Musik hat deshalb ein Positionspapier veröffentlicht.
Wichtige Punkte sind:

  • Urheber muss eine angemessene, ihm zustehende Vergütung erhalten (egal ob durch aktiven oder passiven DRM-Schutz
  • Herstellung Interoperabilität zwischen den verschiedenen angebotenen Formaten und den entsprechenden Abspielgeräten
  • Inhaber der Leistungsschutzrechte (Musikverlag) entscheidet über die Ausgestaltung des Endproduktes.
  • Schutzmittel muss wirksam sein und soll sih nicht gegen die Wünsche der Käufer richten (Verkaufsbremse)

Der Kulturflatrate ist vom DMV keine pauschale Absage erteilt worden, sondern in Einzelfällen kann es sich […] um Pauschalzahlungen handeln. Einen generellen ‚Freibrief‘ zur Nutzung von Musik in jeglicher Form gegen ein geringes Entgelt darf es aber nicht geben.

Zu den Verwertungsgesellschaften äußert sich der DMV:

„Alle Verwertungsgesellschaften müssen sowohl ihre Effizienz stärken als auch ihre Transparenz verbessern. Sollte in diesem Bereich ein Wettbewerb bestehen, darf es dabei nicht zu einer Tarifsenkung kommen. Sichergestellt werden muss, dass zum Schutze der Rechteinhaber die kulturelle Vielfalt gewahrt bleibt. In der Frage der Online-Lizenzierung muss die GEMA als eine der am besten funktionierenden Verwertungsgesellschaften in der Welt gestärkt werden“, so der DMV.

Quelle:
DMV: DRM-Debatte hat sich fast schon zu einem Glaubenskrieg ausgeweitet auf Musikmarkt Online

Web 3.0 – Welches Konzept erwartet uns?

Web 3.0 kommt. Es ist unausweichlich. Wir alle werden uns damit beschäftigen müssen. Doch, was ist eigentlich Web 3.0, wenn wir schon Web 2.0 nur schwerlich definieren können. Welche Konzepte stecken dahinter?

The what is web3.0? question has been stewing in my mind for a bit, and like many jargon-weary commentators I thought it best to ignore it and hope the urge would pass, since fluff to the power of fluff is just more fluff.

Basically, if I had to assign a numerical framework for the evolution of the web, what I’d do would be something like this:

Web1.0: Brain & Eyes (=Information)

Web2.0: Brain, Eyes, Ears, Voice & Heart (=Passion)

Web3.0: Brain, Eyes, Ears, Voice, Heart, Arms & Legs (=Freedom)

Mehr Informationen zu Information-Passion-Freedom gibt es unter:
The obligatory 3.0 post: this time with added You-nicorn:engl: auf ThreeDimensionalPeople

1 2 3 5