DRM schützt vorm Benutzen

Digital Rights Management (DRM) wird von digitalen Content-Anbietern noch immer gerne als Schutz gegen Piraterie angewendet. Dies stellen drei Ökonomen der Rice und der Duke Universität in Frage. Mit ihrer Spieletheorieforschung zeigen Sie einmal auf, dass die Beschränkungen durch DRM illegale Handlungen sogar provozieren können. In vielen Fällen ist es durch die technischen Beschränkungen schon illegal, soetwas wie das Erstellen einer Backup-Kopie heruntergeladener Musik zu erstellen. Wenn dazu noch Nachteile in der Nutzung entstehen, z.B. bei der Installation und dem Spielerlebnis von Games, kann dies die Konsumenten direkt in die Piraterie treiben.

Das besagte Paper trägt den Titel „Music Downloads and the Flip Side of Digital Rights Management Protection„. Darin kommen die drei Wissenschaftler zur Erkenntnis, dass unter gewissen Bedingen der Verzicht auf DRM-Restriktionen sogar zu einer Zunahme des Verkaufs legaler Downloads führen kann. Dies geht aber mit der Abnahme von Verkäufen der traditionellen CDs, aber auch der Piraterie einher. Damit widerspricht der Einsatz von DRM dem eigentlichen Ziel, Piraterie zu verhindern.

Nach einem auf der Spieltheorie beruhenden Test und den daran anschließenden Berechnungen, kommen die drei Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass durch die Einführung DRM-freier Musik ein stärkerer Wettbewerb zwischen traditionellen Formaten und legalen Downloads entstehe und dies zum Sinken der Preise der CD und später der Downloads führen würde. Die sinkenden Downloadpreise würden wiederum einige „Verbraucher“ dazu bringen, vom Diebstahl abzurücken und Downloads legal zu erwerben, womit die Piraterie sinken würde. Aber ein gleiches Ergebnis würde sich ergeben, wenn Downloads mit DRM keine Nachteile gegenüber den DRM-freien hätten.

Die Vorteile für die Käufer überwiegen. Käufer traditineller CDs kaufen billiger, Konsumenten legaler Downloads erhalten die bessere Qualität der DRM-Freien Alben und jene, die Musik stehlen kommen einfacher an ihre Musik, wenn diese generell DRM-frei ist. Letzteres ist sicherlich kein Argument für die Hersteller und Verkäufer, aber zeigt, dass alle Konsumenten des Musikmarktes davon profitieren.

Im Bereich der Musik setzen die große Labels wie EMI, Universal, Warner und auch Apple inzwischen auf DRM-freie Musik (mal abgesehen von forensischen DRM-Maßnahmen wie digitalen Wasserzeichen). Andere Anbieter digitaler Inhalte sind noch nicht bereit, ihre Konsumenten darin zu unterstützen, auf gestohlene Inhalte zu verzichten.

Widerwillig beginnt die Spieleindustrie unter bestimmten Bedingungen auf zu restriktive DRM-Maßnahmen zu verzichten und dem Beispiel der Musikindustrie zu folgen. Z.B. hat EA das Installationslimit für das Spiel „Spore“ angehoben, denn gerade viele Gamer sehen in DRM ein großes Problem. Dank DRM wird es immer schwieriger, sich einfach nur hinzusetzen und zu spielen.

„Game publishers of all stripes are getting greedy, and putting out games that are rushed, buggy, deliberately incomplete, and addled by bone-headed DRM schemes that serve mainly to frustrate legit players.“

Dem Paper der drei Wissenschaftler zufolge ermutigen die sehr starken Beschränkungen durch DRM im Originalspiel von Spore tausende Spieler geradezu, sich eine illegale Kopie zu besorgen.

Durch DRM kann der legale Kauf eines Produkts sehr schnell zu einer Selbstbestrafung werden, denn der Kaufende gibt noch Geld dafür aus, dass er sein Produkt nur eingeschränkt nutzen kann. Hätte er dieses illegal irgendwo herunter geladen, ginge er zwar ein kalkulierbares Risiko ein, erwischt und bestraft zu werden, aber dies ist für eine vollständig nutzbare Version nur ein geringer Preis. Diese Studie hat viele interessante Aspekte, die auch im Verlagswesen einige Punkte zum Nachdenken bieten, wenn es um den Schutz der Inhalte geht. Manche Entscheidungen der Verlage gegen DRM wirken halbherzig.

Quellen:
Removal of restrictions can decrease music piracy, Presseerklärung, Rice University
Lasar, Mathew: A game we all win: Dumping DRM can increase sales while reducing piracy, ars technica

Ökonomische und kulturelle Effekte des File Sharing

Die niederländische Studie „Ups and downs – Economic and cultural effects of file sharing on music, film and games“:engl: gibt die Ergebnisse des gemeinsamen Projects der wissenschaftlichen Forschungsinstitute TNO, SEO und des Institutes für Informationsrecht der Universität von Amsterdam wider. Auftraggeber war das Niederländische Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Die empirische Untersuchung basiert auf einer repräsentativen Umfrage bei 1500 Internetnutzern in den Niederlanden.

Diese Studie macht deutlich, dass ökonomische und kulturelle Effekte nicht nur kurzfristig zu betrachten sind. Das Ergebnis der Wissenschaftler, die das File Sharing primär unter Copyright-Aspekten betrachtet haben, wird nicht allen Verfechtern von Urheberrechten gefallen.

The research shows that the economic implications of file sharing for welfare in the Netherlands are strongly positive in the short and long terms. File sharing provides consumers with access to a broad range of cultural products, which typically raises welfare. Conversely, the practice is believed to result in a decline in sales of CDs, DVDs and games. Seite 3

So stehen 200 Millionen Euro „Wohlfahrtsgewinne“ einem geschätzten Gewinn von 100 Millionen Euro der Musikindustrie gegenüber. Die Vorwürfe der Musikindustrie sind wohl jetzt eindeutig entlarvt als „aus der Luft gegriffen“. Eher versuchte man damit Zeit zu gewinnen, um eine verfehlte Firmenpolitik zu verschleiern.

The industry’s defensive strategy has not succeeded in stemming the swelling tide of music sharing and has failed to come up with an early answer to today’s new digital reality. Seite 5

Auch in Zukunft werden die Musikfirmen nicht mehr allein mit dem Verkauf von Musik überleben können. Neue Geschäftsmodelle sind hier in Entwicklung.

In der Filmindustrie sind konstante Einnahmen zu verzeichnen. Kino-Besuche und DVD-Verkäufe nehmen zu, aber andere Marktbereiche wie der DVD-Verleih nehmen ab. File Sharing ist hier weniger zu verzeichnen, da viele einen Film einmal ansehen.

Auch bei Games sind keine negativen Effekte des File Sharing zu verzeichnen. Hier ist noch ein großes Wachstum zu verzeichnen.

The specific platform-restricted hardware-software-content marriage makes the official game release so attractive – compared with a music CD – that this industry might well be able to better prevent or sidestep the file sharing that besets the music business. The hardware-software-content combine also gives large producers and distributors in the industry more scope to ensure profitable operations. Seite 5

Die Einbrüche der Musikindustrie liegen vielleicht auch darin begründet, dass ein Großteil der Jugendlichen ihr Geld, das sie nur einmal verteilen können, lieber in Filme und Games investieren.

Eine deutliche Erkenntnis ist:

Yet we now know that the music industry’s initial defensive strategy of legal measures and DRM protection has not succeeded in stemming the swelling tide of music sharing and that the industry has failed to come up with an early answer to today’s new digital reality. And so it has seen other players, such as Apple, claim key market positions in marketing and delivering digital music files. Seite 116

Die Autoren wenden sich gegen eine Verschärfung des Urheberrechtes. Die rechtliche Situation in den Niederlanden stellt sich anders als in Deutschland dar:

Downloading copyrighted content from file-sharing networks, websites and other sources for one’s own use is permitted by law in the Netherlands. Games – being computer programs – are an exception as they enjoy wider protection. Seite 117

Derzeitige Entwicklungen in Europa, den Endnutzer zu kriminalisieren, kritisieren sie stark. Gerade Rolle von Zwischenakteuren wie Internetprovider, Serviceanbieter, die bei P2P-Vorgängen zwangsweise beteiligt sind, werden in der europäischen Debatte immer stärker diskutiert. Sie sollen herangezogen werden, um sowohl diejenigen ausfindig zu machen, die unauthorisierte Inhalte anbieten, als auch um dann entsprechende Maßnahmen gegen diese zu ergreifen.

Die Autoren sehen hier bereits ausreichende Möglichkeiten im Gesetz verankert, um gegen entsprechende Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

The law provides right holders with a range of enforcement measures, in particular with respect to unauthorised uploading on a commercial and large scale – preferably in line with, or after new business models have been developed, thus creating real alternatives. In the case of civil enforcement against large-scale uploaders, right holders and other parties in the distribution chain could join forces. This should not, however, be undertaken at the expense of the basic principles of justice such as proportionality, legal certainty and the protection of fundamental rights and procedural justice. Criminal enforcement should serve only as an ultimate remedy – which is in keeping with current government policy in the Netherlands. S. 117 – 118

Ihre Forderungen sind unter anderem:
Innovation in the music industry – Die Musikindustrie sollte neue Geschäftsmodelle entwickeln und differenziertere Vertriebsmöglichkeiten bereitstellen.

A strategy that focuses solely on law suits and DRM is not the best response, in particular as it remains to be seen whether a fully authorised, paid-for downloading market would generate sufficient revenues to revive the music industry. Seite 121

Don’t ‘criminalise’ individual end users – educate them
File Sharing und P2P-Networks sind Innovationsmotoren gewesen. Es wäre dumm, Nutzer zu kriminalisieren, nur weil die Inhalte aus einer illegalen Quelle kommen oder sie auf Grundlage von Peert-to-Peer weitergegeben werden.

said, the provision of information and education is still
vital, if only because research has shown that there is still much uncertainty among both users and suppliers about what is – and is not – permitted. We also saw that many consumers are ill-informed about the techniques used and unaware of the fact that they are often downloading and uploading at the same time. A better awareness of what is and is not lawful is also important in relation to the acceptance of new business models.
There is a role to play here for government – and for the industry itself. Seite 122-123

Enforcement – Bevor es zu einer zwanghaften Durchsetzung von Rechten oder der Verschärfung von Gesetzen kommt, muss die Industrie in Vorleistung gehen und passende Alternativen zum Filesharing anbieten. Außerdem reichen die vorhandenen Gesetze aus.

Criminal enforcement should serve only as an ultimate remedy – which is in keeping with current government policy in the Netherlands. S. 123

Monitoring and research
Die Autoren sehen einen weiterhin bestehenden Bedarf an Beobachtung und Forschung. Zukünftig werden nicht nur die Musik-, Film- und Spieleindustrie vom Feilsharing betroffen sein, sondern auch TV-Sender und E-Books.

Die Studie bezieht sich zwar in vielen Punkten auf den spezifisch niederländischen Rechtsbereich, aber grundlegende Erkenntnisse lassen sich sicherlich auch für Deutschland verallgemeinern.

Quellen:
Huygen, Annelies et al.: Ups and downs : Economic and cultural effects of file sharing on music, film and games:engl: des IVIR
Keller, Paul: Ups and Downs: File-Sharing ist gut für die Ökonomie via Netzpolitik.de

DRM – geht auch anders?

Es gibt Alternativen zu den klassischen Maßnahmen von Digital Rights Management, so die Forscher des Internet Centre am Imperial College London:engl: .

Die neuen Ansätze, die mit digitalen Wasserzeichen und einer servergestützten Simultan-Nutzungskontrolle übers Internet arbeiten, sollen einige als besonders nutzerfeindlich empfundene Auswirkungen von gängigen Konzepten wie etwa Verfallszeitpunkten, Nutzungszählern, gerätebezogenen Lizenzdateien und Ähnlichem vermeiden.

Dieser Ansatz soll Anwendern die Herstellung von Pirvatkopien sowie die Wiedergabe auf verschiedenen Abspielgeräten weiterhin erlauben, die unerlaubte Weitergabe der Inhalte und ihre massenhafte illegale Verbreitung aber unattraktiv machen

Es wurden zwei verschiedene Spielarten von „nutzerfreundlicher“ Kontrolle vorgestellt, die mit robusten individuellen Erkennungscodes (Wasserzeichen) arbeiten. Bei der Vervielfältigung der betreffenden Dateien durch den Nutzer, inclusive des Komprimieren und Dekomprimieren, sollen diese erhalten bleiben. Bei der ersten Variante wird verhindert, dass die Datei eines so gekennzeichneten Stücks gleichzeitig auf zwei Geräten abgespielt wird.

Wenn der Kontrollserver entdeckt, dass ein zum Abspielen vorgesehenes Dateiexemplar bereits irgendwo läuft, sperrt er die neue Abspiel-Anfrage.

Eine Weitergabe der Dateien wird unattraktiv, weil der Nutzer befürchten muss, dass die jeweilige Datei bereits woanders läuft, wenn er sie abspielen will. Damit ist die Weitergabe unattraktiv für ihn.
Der Vorteil dieser Methode, so Rayna, sei die Anonymität, da bei jeder Prüfung nur der SchutzcodBei dieser Methode würden nur die Wasserzeichen übermittelt. Allerdings werden dabei keine personen- oder gerätebezogenen Daten weitergegeben. In diesem Sinne gäbe es wohl kaum Probleme mit dem Datenschutz.

Die zweite Variante schaut beim Shareware-Konzept ab, das vielen aus dem Bereich der Computerprogramme bekannt ist. Verknüpft wird das DRM-Angebot mit Elementen des Pay-per-Use-Modells. Verwendet werden hier Ideen des Potato-DRMs, bei dem der Nutzer aktiver Teilnehmer der Vertriebs-, Verbreitungs- und nicht zuletzt auch der Promotion-Kette wird.

Nach der Vorstellung der Forscher soll man die betreffenden Unterhaltungsdateien oder Programme zunächst frei herunterladen und auch abspielen beziehungsweise anwenden dürfen, wobei jeder Einsatz online protokolliert wird.

Zukünftig soll nach Ablauf einer Testphase, in der die bisherige Art und Dauer der Nutzung ermittelt wird, ein Preis berechnet, der künftig dafür gezahlt werden muss. So würde man für selten abgespielte Musik weniger als für oft gehörte bezahlte. So würde der Kunde geringere Beträge für Produkte bezahlen, die er sonst gar nicht ausprobieren oder nur illegal beziehen würde.

Das mag manche Nachteile von DRM kompensieren, aber dennoch enthalten beide Methoden weiterhin denselben Nachteil, der für viele Nutzer DRM-geschützte Medien inakzeptabel macht. Um die Medien zu nutzen, benötigt man einen ständigen Internetzugang, der bei kleinen MP3-Playern und anderen mobilen Abspielgeräten nicht vorhanden ist. Der Datenverkehr bei mobilen Endgeräten ist noch sehr teuer und viele Kunden sind nicht bereit, Zusatzkosten für die Datenübermittlung beim Abspielen von Musik oder Videos zu berappen.
Das Argument der Befürworter dieser modifizierten DRM-Konzepte, dass die klassischen Methoden wesentlich stärkere Einschränkungen für rechtmäßige Nutzer digitaler Inhalte bedeuteten, etwa die Plattformabhängigkeit und Interoperabilität der Systeme, sind letztendlich nicht überzeugend genug.

Wasserzeichen als Teil von DRM sind nix Neues, und wer Wasserzeichen verwendet, sollte nicht drm-frei auf sein Label setzen. Noch ist die Nutzung von Wasserzeichen personalisiert. Die neuen Methoden entpersonalisieren zwar die Wasserzeichen, aber sie verhindert nicht, dass Massen von Daten gesammelt werden, die dann für eine zielgerichtete Werbung mißbraucht werden können bzw. für ungerechtfertigt hohe individualisierte Bezahlung. Außerdem steigen die Kosten für den Endverbraucher, der nun neben den Dateien auch nachträglich noch ihre Benutzbarkeit bezahlen müssten. Hier sollten die Tüftler nachbessern, denn so ist DRM mit Wasserzeichen keine wirkliche Alternative zum klassischen DRM (sofern Wasserzeichen keine klassischen Bestandteile von DRM sind).

Quelle:
Opitz, Rudolf: Suche nach neuen Wegen für digitales Rechtemanagement via heise online

Auch das Fernsehen macht Fehler

Ich schau ganz gerne die Sendung „neues“, die ganz gerne auf Themen eingeht, die auch hier im Blog besprochen werden. Im Beitrag :video: (ca. 30 min) vom 17.08.2008 ging es neben dem Weltempfänger 2.0 auch mal wieder um Musik und DRM:video: (2.26 min) . Hier wird erklärt, was passiert, wenn Musikshops wie Sony Connect (März 2008), Yahoo (30.09.2008, Entschädigung) und MSN (2011) ihre DRM-Server abschalten. Wichtig ist, die Dateien nicht „ohne ausdrückliche Gestattung und Hilfestellung“ zu kopieren. Damit begeht man nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Der Experte Alexander Setzer-Rubruck empfiehlt, sollten deutsche Musikshops ihre DRM-Server abschalten, sollten die Kunden darauf achten, dass sie eine Umformatierungsmöglichkeit der Songs erhalten und eine Lizenzbestätigung darüber, dass sie die Songs legal erworben haben. Ihr erster Gang sollte sie daher zu den Verbraucherschützern führen.
Die Kommentatorin geht weit darüber hinaus und meint:

„Der Trend geht zu DRM-freier Musik. Unser Rat ist es, sich nur noch rechtefreie Musik [Hervorhebung d.d.Verf.] auf den Computer zu laden.“

:ruhig:
Ich fürchte, das sieht die Musikindustrie und die Rechtsanwaltschaft etwas anders. Es sind immer Rechte mit der Musik verbunden. Allerdings ausschlaggebend sind die Lizenzregelungen, die für das Musikstück gelten. Das bedeutet für den Lizenznehmer von Online-Musik: Auch für DRM-freie Musik gelten die Regelungen des Urheberrechts und des Lizenzvertrages.
Dieser gravierende Fehler ist jedoch nicht im Artikel zum Beitrag zu finden.

GEMA und das Filesharing

Die GEMA:x: ist aktiv in den Kampf gegen das Filesharing mittels Sharehosting gezogen. Sie geht juristisch gegen die so genannten Spreader vor.
Spreader sind Sharhoster, die Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen anbieten, wobei die Dateien dabei über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden können. Die juristische Auseinandersetzung dient der Klärung, welche Prüf- und Kontrollpflichten der Anbieter hat.

Spreader potenzieren nun nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft die Gefahr des Verstoßes gegen Urheberrechte. Mit dem „neuen Phänomen im Bereich der illegalen Nutzung von geschützten Inhalten im Internet“ werde die Verbreitung etwa von Musikinhalten über eine Reihe von Sharehostern noch einfacher.

Ein erstes Ziel der GEMA war die Seite Xirror.com:x: , gegen die die Musikverwertungsgesellschaft nach eigenen Angaben:x: im Juni einen Sieg vor Gericht erkämpft hat. Die Plattform selbst teilte mit, dass sie nach mehrfachen Abmahnungen, auf die man mit dem Entfernen der beanstandeten Werke reagiert hat, habe man sich „unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen“ entschieden, den Dienst ganz einzustellen.

Erst danach habe die GEMA eine einstweilige Verfügung auf Basis eines sehr allgemein gehaltenen, auch an Mitbewerber gesandten Schreibens mit Dringlichkeit beantragt und rasch vom Landgericht Düsseldorf bewilligt bekommen.

Die hinter Xirror stehende magdeburger Betreiberfirma toFOUR GmbH:x: möchte nicht in Berufung gehen, obwohl man mittels technischer Verfahren, z.B. dem Abgleich von Prüfsummen, versucht hatte, eine illegale Verbreitung geschützter Werke zu unterbinden. Von den knapp drei Millionen Dateien, die über Xirror verteilt worden sind, sei anhand von Missbrauchsmeldungen ablesbar, dass weniger als ein Prozent „Raubkopien“ darunter gewesen sind.

Eine weitere Firma, gegen die die GEMA seit über eineinhalb Jahren gerichtlich fohrgeht ist
RapidShare:x: . Nach dem für sich verbuchten Erfolg vor dem Kadi gegen Xirror will die GEMA nun weitere Spreader gerichtlich bekämpfen, so etwa Shareonall, Hubupload oder die Plattform Datenschleuder1.
Die GEMA und ihr Vorstandsvorsitzender Harald Heker machen deutlich, dass sie den Musikmarkt im Internet und die Angebot der einzelnen Dienste aufmerksam beobachtet, um den

„Urhebern durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik zu sichern“ […]. „Verwehren Dienstbetreiber sich jedoch gegen eine Lizenzierung, gehen wir frühzeitig gegen solche neuen illegalen Phänomene vor, um deren Etablierung im Markt zu verhindern.“

Das klingt zumindest so, als ob man eingesehen hat, dass es wenig nützt, die kleinen Leute zu ärgern und zu verklagen und dass man – wenn man P2P als Übel auffasst – es wenigstens an der infrastrukturellen Wurzel erfassen will. :ei:

Quelle:
Krempl, Stefan: GEMA geht gegen „Spreader“ vor [Update]:x: via heise online

  1. Dabei handelt es sich nicht um das gleichnamige offizielle Magazin des Chaos Computer Clubs:x: (CCC). []

Der schwere Weg zum endgültigen Abschied von DRM

Viel beschworen, aber scheinbar immer noch nicht da: das Ende von Digital Rights Management (DRM) für Musikdateien. Stichproben, wie die der Musikwebsite Tonspion.de ergeben: DRM ist noch nicht tot.
Tonspion.de versuchte für den Test, die aktuellen deutschen Top-Ten-Alben außerhalb von Tauschbörsen und ohne DRM aus dem Netz zu downloaden. Weiterlesen

Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik

EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy startet einen Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik. Derzeit sind Musiktitel in Europa 50 Jahre lang durch das Urheberrecht geschützt, in Amerika hingegen dauert die Frist 95 Jahre. Als Grund nennt er:

„Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte – ein Zeitraum, der nicht einmal seine Lebensdauer erfasst“

Die IFPI fordert bereits seit längerer Zeit eine Erhöhung der Schutzfristen.
Die Musikindustrie begrüsst diesen Vorstoss. Laut dem Vorsitzenden der Musikindustrie würden die Künstler und Labels dadurch im Vergleich zu den Urhebern gleichberechtigter behandelt und auch die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Ländern würde verstärkt. Sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen – er soll der europäischen Kommission noch vor der Sommerpause in konkretisierter Form vorgelegt werden – wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Filmschaffenden eine Fristverlängerung möchten und dann wieder die Urheber.

Der Vorschlag würde keinerlei negative Auswirkungen auf Verbraucherpreise haben, beteuert McCreevy. Der Preis für Tonträger, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, sei nicht zwangsläufig niedriger […] als jener der geschützten Tonträger, hätten Untersuchungen ergeben.

Wer’s glaubt…

Quellen:
EU-Kommissar will Urheberrechtsschutz für Musiker verlängern via heise online
Deutsche Musikindustrie begrüßt Vorstoß zur Schutzfristenverlängerung via heise online
Musikindustrie begrüßt EU-Vorstoß zu Schutzfristenverlängerung via Bundesverband Musikindustrie

Nun kommt es doch ans Licht: Augenwischerei

Nun ist doch raus. iTunes ist noch immer nicht DRM-frei, sondern setzt auf Wasserzeichen. Okay, es erzwingt nichts, es ist passives DRM, welches die Nutzungsbedingungen nicht einschränkt, aber auch diese Technologie zählt zu den DRM-Technologien.

Auch Universal verkauft seine Musik mit Wasserzeichen als DRM-frei. Wie Wasserzeichen enthalten entgegen Apple :engl: keine persönlichen Informationen und sollen rein statistischen Zwecken dienen. Warum dann der Aufwand, mag sich so mancher fragen. Ganz einfach: Damit wird Zahlenmaterial für die Notwendigkeit von DRM gesammelt. Wer weiß, wie oft unberechtigte Downloads in Tauschbörsen auftaucht, kann eben auch besser gegen Privatkopie und kleinere Freiheiten vorgehen. Damit wird das an Argumenten belegt, was bis jetzt einfach mal so verlautbart worden ist. Wohl kaum werden sich Universal & Co hinterher hinstellen und sagen: Tut uns Leid, hier in Deutschland ist das Ausmaß der Piraterie gar nicht so groß, wie wir immer gedacht haben. Wir verkaufen unsere Musik nur noch DRM-frei.

Quelle:
Mit Wasserzeichen statt mit DRM gegen Raubkopien medien-gerecht

Kommentar: Augenwischerei bei Apple iTunes

Zur Zeit regen sich die Nutzer von Apple iTunes DRM-freier Musik darüber auf, dass die Daten personalisiert werden. Da hätte man sich vielleicht vorher auch mal kundig machen sollen.

DRM-frei heißt bei Apple eben nur: Wir verzichten auf aktive DRM. Von einem Verzicht auf den Einsatz passiver DRM-Aspekte war in keinster Weise die Rede.
DRM lässt sich nun mal in aktive und passive Technologiebereiche trennen. Zu den aktiven gehören Kopierschutzsperren, die Bindung an spezielle Hardware- und Software-Player. Zu den passiven Bereichen gehören Brandings und Wasserzeichen, in denen beispielsweise auch persönliche Daten in die Musikdatei codiert werden. Auch in Metadaten können persönliche Daten festgehalten werden.

Wer gedacht hat, jetzt wieder mit alten Verhaltensweisen weitermachen zu können, Musik nun wieder tauschen zu können per P2P, sollte schnell wieder Abstand davon nehmen. Er kann seine Dateien unbegrenzt kopieren, auf andere Geräte übertragen, Privatkopien auf CD brennen, aber überall wird nachvollziehbar sein, wer die Datei erworben hat und wer sie in „falschen“ Umlauf gebracht hat.

Apple kann mit Hilfe spezieller Suchmaschinen diese Dateien im P2P-Universum finden und sie zurückverfolgen. Daraus läßt sich dann auch entsprechende Schadensersatzansprüche ableiten. Also: Vorsicht, DRM funktioniert auch auf passive Art. Technisch geschützt sind die Dateien auch so.

Glaubenskrieg DRM

Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) vertritt die Meinung, dass sich die Frage „DRM – Sein oder Nicht-Sein“ schon zu einem Glaubenskrieg entwickelt hat. Der DMV-Ausschuss für U-Musik hat deshalb ein Positionspapier veröffentlicht.
Wichtige Punkte sind:

  • Urheber muss eine angemessene, ihm zustehende Vergütung erhalten (egal ob durch aktiven oder passiven DRM-Schutz
  • Herstellung Interoperabilität zwischen den verschiedenen angebotenen Formaten und den entsprechenden Abspielgeräten
  • Inhaber der Leistungsschutzrechte (Musikverlag) entscheidet über die Ausgestaltung des Endproduktes.
  • Schutzmittel muss wirksam sein und soll sih nicht gegen die Wünsche der Käufer richten (Verkaufsbremse)

Der Kulturflatrate ist vom DMV keine pauschale Absage erteilt worden, sondern in Einzelfällen kann es sich […] um Pauschalzahlungen handeln. Einen generellen ‚Freibrief‘ zur Nutzung von Musik in jeglicher Form gegen ein geringes Entgelt darf es aber nicht geben.

Zu den Verwertungsgesellschaften äußert sich der DMV:

„Alle Verwertungsgesellschaften müssen sowohl ihre Effizienz stärken als auch ihre Transparenz verbessern. Sollte in diesem Bereich ein Wettbewerb bestehen, darf es dabei nicht zu einer Tarifsenkung kommen. Sichergestellt werden muss, dass zum Schutze der Rechteinhaber die kulturelle Vielfalt gewahrt bleibt. In der Frage der Online-Lizenzierung muss die GEMA als eine der am besten funktionierenden Verwertungsgesellschaften in der Welt gestärkt werden“, so der DMV.

Quelle:
DMV: DRM-Debatte hat sich fast schon zu einem Glaubenskrieg ausgeweitet auf Musikmarkt Online

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