Kein Gefühl für Musik

Die Deutschen sind mit ihrer immer wieder so genannten “deutschen Gründlichkeit” mit akribischer Sammelwut dabei. Sie speichern 16,6 Milliarden Musikdateien auf PCs, MP3-Playern und Handys. Damit hat sich die Zahl der Titel im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.

Seit der ersten Erhebung 1999 hat sich die Zahl der Personen, die CDs oder DVDs brennen, von 7,9 Millionen auf 31,4 Millionen nahezu vervierfacht.

Durch die Masse verlieren sie dabei das Gefühl für den Wert von Musik, meint Michael Haentjes, der Vorsitzende der Deutschen Phonoverbände:

“Die fortschreitende Digitalisierung kreativer Inhalte wie Musik, Filme oder Bücher erfordert dringend eine Neubewertung des Urheberrechts. Vom Kopieren können Künstler nicht leben, deshalb brauchen wir eine breite Debatte zum Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt”.

Quellen:
Festplatten zerstören Gefühl für den Wert von Musik via golem.de
Deutschland “brennt” auf IFPI.de
Brennerstudie 2007: DVD ersetzt zunehmend die CD auf Media Infodienst

Die Privatkopie – Betrachtungsweisen

Frank Fechner gibt eine neue Schriftenreihe “Medienrechtliche Schriften” heraus. Gerade ist der erste Sammelband zu aktuellen Fragestellungen des Urheberrechts erschienen. Das Recht auf Privatkopie wird im Rahmen der Korb 2 Diskussion immer wieder in Frage gestellt und ist daher zentrales Thema in diesem Band 1.

Rezension:
Steinhauer, Eric: Sammelband zum Urheberrecht in Bibliotheksrecht

[Kurz] Professoren läuten die Alarmglocken

Viele Professoren aus dem Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” haben bei der Bundesregierung und beim Bundestag gegen die Kommerzialisierung von Wissen, das mit öffentlichen Mitteln erzeugt wurde, im Rahmen der geplanten weiteren Novelle des Urheberrechtsgesetzes Bedenken angemeldet. Sie wandten sich in Briefen an Ministerien, deren Abgeordnete sich den Lehrstuhlinhaber der Sorge der Allianz der Wissenschaftsorganisationen anschließen. Sie befürchten, dass mit den Plänen für den 2. Korb der Urheberrechtsreform “die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden”. Immer lauter fordern die Professoren inzwischen, endlich im Einklang mit dem Koalitionsvertrag ein “bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen”.

Ausführlicher Artikel:
Krempl, Stefan: Professoren schlagen Alarm wegen der Urheberrechtsnovelle via heise online

EU-Bibliotheksrat erkennt eine Notwendigkeit

Der Europäische Bibliotheksrat hat verstanden, das vergriffenen und verwaiste Werke zugänglich bleiben müssen. Im Rahmen der Initiative Digitale Bibliotheken” wurde der Bibliotheksrat neu eingesetzt. Er legte in Brüssel eine Reihe von Vorschlägen für die digitale Konservierung urheberrechtlich geschützter Werke vor und entwarf Modell-Lizenz für den Zugang zu vergriffenen Werken.
Die Verwendung verwaister Werke, bei denen auch nach gewissenhafter Recherche ein Urheber und Rechteinhaber nicht ermittelt werden konnte, sollen nach dem Bericht einer Arbeitsgruppe Urheberrecht des Bibliotheksrates, sowohl kommerziell als auch nicht-kommerziell genutzt werden dürfen.
Für die Nutzung dieser Werke empfielt der Bibliotheksrat auf die Kompatibilität und übereinstimmende Grundprinzipien zu achten.

Nach Ansicht des Bibliotheksrats sollte […] unter anderem klar definiert werden, was unter “gewissenhafter Suche” zu verstehen ist und wann ein potenzieller Nutzer diesem Anspruch genüge getan hat.

Ermert, Monika: EU-Bibliotheksrat will vergriffene und verwaiste Werke zugänglich machen via heise online

Passiver DRM-Schutz wird marktfähig

Forensische DRM-Schutzmaßnahmen werden weniger kritisch hinterfragt als die aktiven technischen Schutzmaßnahmen, weil sie im Verborgenen arbeiten und den Nutzer nicht über Gebühr einschränken.
VTrack :engl: ist ein Angebot von Philips:engl: und ist ein forensisches Wasserzeichen-Schutzverfahren. Pay-TV- und Video-on-Demand-Anbieter können mit VTrack ihre Inhalte zwar nicht vor dem Anfertigen illegaler Kopien schützen, aber es hilft ihnen nachträglich den Ersteller solcher Schwarzkopien zurückzuverfolgen.

VTrack (offenbar ein Synonym für “Video Track”) soll das Videomaterial automatisch mit einem eindeutigen und zudem robusten Waserzeichen versehen.

Digital/Analog-Wandlung, Rekodierung und Formatänderungen sollen dem Wasserzeichen nichts anhaben können.

Das Programm soll in Signalprozessoren von Settop-Boxen integriert werden.

Philips sieht in VTrack eine perfekte Lösung, um auch das so genannte analoge Loch zu schließen, sprich abgefilmte oder über Analogausgänge abgegriffene Schwarzkopien zurückzuverfolgen.

Lassen wir uns überraschen, wie lang die perfekte Lösung eine solche bleibt. Wer so viel verspricht, muss damit rechnen, dass rasch wieder Hacker das Programm auf ihrem Programm haben.

Quelle:
Illegale Videokopien verfolgen per Wasserzeichen via heise online

LGPLv3 – zweiter Entwurf

Kurze Zeit nach der Vorstellung des Entwurfes der dritten Version der GPL stellt die Free Software Foundation (FSF:engl: ) eine neue Fassung:engl: der LGPL (GNU Lesser General Public License) zur Diskussion. Die Lizenz wurde ursprünglich speziell für den Einsatz von Bibliotheken entwickelt und soll in Version 3 GPL um zusätzliche Regelungen erweitert werden.

Quelle:
Zweiter Entwurf der LGPLv3 via heise online

Pressetexte unterliegen Urheberrecht

Das LG Hamburg (Az.: 308 O 793/06, Urteil vom 31.01.2007) musste entscheiden, ob die Veröffentlichung einer fremden Pressemitteilung auf der eigenen Homepage einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

Das LG Hamburg hat bestätigt, dass ein Verstoß gegen die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Antragstellers vorlag.

Das Gericht klassifizierte die Pressemitteilung als Sprachwerk. Bei solchen ist das Ausdrucksmittel der Sprache der Werkinhalt. Die erforderliche Gestaltungshöhe (Schöpfungshöhe) sei bei einer Pressemitteilung in der Regel erfüllt. Hier gilt der Grundsatz der “Kleinen Münze”. Dieser Begriff bezeichnet die unterste Grenze eines gerade noch urheberrechtlich geschützten Werkes.

Die nicht genehmigte, sprachlich identischen und in nicht unerheblichen Übernahme von Inhalten verstößt somit gegen das Urheberrecht.

Grundsätzlich gelte dies auf jeden Fall dann, wenn bei der Übernahme kein deutlicher Hinweis auf den Verfasser / Urheber angebracht ist und ein übernommener Text teilweise durch Eingliederung eigener Zitate in seiner Gesamtheit als eigenes Werk dargestellt wird.

Also für jeden, der Inhalte aus dem Netz übernimmt, sollte gelten:

  1. Urheber angeben, wenn ermittelbar
  2. Quelle angeben, zumindest URL
  3. Datum angeben, wenn nicht zeitnah zitiert wurde und/oder die Quelle nicht mehr verfügbar ist,

denn

auch Pressemitteilungen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nicht beliebig für eigene Inhalte verwendet oder geändert werden.

Quelle:
Otto, Philipp: Übernahme von Pressemitteilung kann gegen Urheberrecht verstoßen, auf eRecht24

FairSharing rügt Musikindustrie

Das Netzwerk Fairsharing rügt die deutschen Phonoverbände für die am gestrigen Donnerstag verkündeten Plänen und Forderungen zur einfacheren Verfolgung von Urheberrechtsverletzern scharf.

“Es ist ungeheuerlich, dass die Musikindustrie auch 15 Jahre nach Erfindung des MP3-Formates und neun Jahre nach Gründung der Tauschbörse Napster immer noch nicht in der digitalen Realität angekommen ist”, beklagt Julian Finn im Namen der zivilgesellschaftlichen Vereinigung. […] Anstatt an echte Alternativen zu denken, werde auf Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) – von Finn als “Digitale Rechte-Minimierung” abgestempelt –, Strafverfolgung und massive Lobbyarbeit zurückgegriffen.

Es macht keinen Sinn, Schulhöfe zu kriminalisieren, solange keine “fairen” Alternativen angeboten werden, fürchten die Mitglieder von “FairSharing” wie dasNetzwerk Freies Wissen, die Grüne Jugend, der Foebud und die Attac AG Wissensallmende.

Quelle:
FairSharing-Netzwerk rügt Kriminalisierungspläne der Musikindustrie auf heise online

Streitwert bei Hörbüchern

Wer geschützte Hörbücher bei eBay als eine so genannte “Raubkopie” anbietet, muss damit rechnen, dass er mit bis zu 25.000 Euro zur Kasse gebeten werden kann.
So hat das Amtsgericht (AG) Köln entschieden (Urteil vom 23. Januar, Az. 124 C 375/06).

Das Urteil
Urteil zu Abmahngebühren bei Raubkopien-Angebot des Amtsgericht Köln

Quellen:
G Köln: Abmahnkosten bei Online-Anbieten von Raubkopien
25.000 Euro Streitwert bei Raubkopien via Börsenblatt Online

GNU-Licence – Klappe, die Dritte

Die Free Software Foundation (FSF) hat den dritten Entwurf:engl: für die neue Version der GNU General Public License (GPL) vorgelegt.
Ziel ist es, den Einsatz von restriktiven Softwarepatenten und DRM zu verhindern, um weiterhin einen freien Nutzen von Information und Software zu ermöglichen.
Der dritte Entwurf steht ab sofort für zwei Monate zur öffentlichen Diskussion. Gleichzeitig will man die Debatte aber auch nutzen, um Missverständnisse auszuräumen.

Quelle: Diedrich, Oliver: GPLv3 zum Dritten auf heise open

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