Drei gegen Google

Sie machen Ernst, die drei größten Konkurrenten von Google. Ich musste einen Moment nachdenken, wer damit gemeint sein könnte, denn neben diesem gigantischen Internetkonzern verblassen alle anderen. So langsam dämmerte es mir dann allerdings. Erz-Rivale Microsoft, der ja gerade mit Bing.com seine große Suchmaschine gestartet hat, muss man genauso wie den Buch-und Suchmaschinen-Anbieter Amazon zu den „großen“ Konkurrenten zählen. Doch beim Dritten musste ich dann ein wenig im Text weiterlesen, nur um gleich zu nicken, als es um Yahoo.com ging. Diese drei sind der „Open Book Allicance“ beigetreten, die gegen Google und sein Google Books Settlement vorgehen wollen. Sie möchten verhindern, dass durch eine gerichtliche Entscheidung Google demnächst ganz legal weitere Millionen von Büchern einscannt und seinen Nutzern den Zugriff darauf erlaubt.

2004 begann Google Buchbestände aus amerikanischen Bibliotheken einzuscannen und einer riesigen Datenbank einzuverleiben. Die urheberrechtlich geschützten Werke wurden nur in kurzen Auszügen angezeigt. Recht schnell wuchs die Gesamtzahl dieser Bücher auf insgesamt rund sieben Millionen Bücher an. Darunter befinden sich unter anderem auch deutschsprachige. Diskussionen ums Urheberrecht der Buchautoren waren vorprogrammiert. Google ließ es darauf ankommen und US-Autorenverbände klagten gegen Google wegen der Verletzung von Urheberrechten.

Oktober 2008 einigten sich Google und US-Autorenverbände auf einen Vergleich, das sog. Google Books Settlement. Google erklärte sich bereit, 125 Millionen Dollar an die Rechteinhaber zu zahlen.

Google soll laut der Vereinbarung bereits gescannte Werke sowohl in Ausschnitten im Netz veröffentlichen, als auch online verkaufen dürfen.

Das habe ich eigentlich immer anders verstanden, nämlich dass der Gigant in Zusammenhang mit diesen Büchern Werbung verkaufen darf, d.h. nicht die Bücher. An den Gewinnen aus diesen Werbeeinnahmen sollen die Autoren im Gegenzug beteiligt werden.
Google war daher in den letzen Wochen auf der Suche nach den vielen Rechteinhabern und bot ihnen die Möglichkeit, sich zu melden und ihre Rechte zu sichern. Jetzt warten alle Parteien nur noch, dass ein Gericht dieser Einigung zustimmt.

Die „Open Book Alliance“ mit Googles Erz-Konkurrenten Microsoft, Yahoo und Amazon will diese Einigung jetzt noch verhindern. Die Alliance wurde vom Internet Archive gegründet und will sich jetzt an das US-amerikanische Justizministerium wenden. Sie sehen in der Vereinbarung zwischen Google und den Autorenverbänden einen Wettbewerbsverstoß. Der Anwalt Gary L. Reback, Experte für Kartellrecht und Berater der Allianz äußerte sich gegenüber der „New York Times“:

“This deal has enormous, far-reaching anticompetitive consequences that people are just beginning to wake up to,” said Mr. Reback, a lawyer with Carr & Ferrell, a firm in Palo Alto, Calif.

Google könnte durch diese Vereinbarung eine Monopolstellung erhalten und so willkürlich die Preise bestimmen. Auch bestände die Gefahr, dass Google so weitere persönliche Daten seiner Nutzer sammle und mit Hilfe seiner Suchmaschine jederzeit nachvollziehen könne, wer welche Bücher gelesen hat. Google schätzt den Gegenwert höher ein. Durchs das Einscannen weiterer Millionen Bücher würden die Kunden nur profitieren, da sonst unzählige Bücher von Bibliotheken den Internetlesern nicht zugänglich wären.

Natürlich sind auch deutsche Rechteinhaber betroffen. Problematisch ist die gewählte Klageform.

Bei der Klage der amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände aus dem vergangenen Jahr gegen die Verletzung von Urheberrechten durch Google handelt es sich um eine sogenannte „class action“. Diese Klageform gibt es im deutschen Recht nicht. Das Besondere daran ist, dass die Entscheidung des Gerichts nicht nur für die Kläger gilt, sondern für die gesamte „class“. Dazu gehören dann auch deutsche Autoren und Verlage und somit die Wahrnehmung ihrer Rechte in den USA.

Ich habe zu Reaktionen hier im Blog bereits mehrfach berichtet und auch in welcher Form VG Wort und Börsenverein gegen diesen Deal vorgehen möchten.

Während Autoren, deren Werke aktuell lieferbar sind, dem Abkommen mit Google ausdrücklich zustimmen müssen, gilt für bereits vergriffene Titel, dass nur ein Widerspruch vor der Aufnahme in den einsehbaren Teil der Google-Bibliothek bewahrt.

Die ursprüngliche Frist bis 5. Mai 2009 wurde durch das zuständige New Yorker Bundesgericht kurz vor Fristende bis zum 4. September 2009 verlängert. Die eigentliche Gerichtsanhörung soll nun am 7. Oktober 2009 stattfinden. Erst danach steht fest, ob die Vereinbarung zwischen Google und den US-Autoren- und Verlegerverbänden wirklich gültig wird. Autoren, die über einen Widerspruch nachdenken, sollten noch einmal in sich gehen und darüber klarwerden, ob ein Nein zu Google Books nicht auch ein Nein zu kostenloser Werbung ist.

Konkrete Angaben, wie die „Open Book Alliance“ nun gegen Googles Pläne vorgehen möchte, waren in den vorhandenen Quellen nicht erkennbar.

Quellen
Helft, Miguel: Google Rivals Will Oppose Book Settlement via New York Times
Allianz gegen Google via Spiegel online

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[Studie] Internetbasierte Kooperationen im Social Web

Die Kulturpädagogin Christiane Schulzki-Haddouti hat eine umfangreiche Studie zum Social Web vorgelegt. Die Journalistin begutachtete dafür mehr als 1000 Anwendungen Andwendungsfällt und interviewte 47 Experten.
Diese Studie „Kooperative Technologien in Arbeit, Ausbildung und Zivilgesellschaft“ (BY-NC-SA) konnte sieben Faktoren ermitteln, die für den Efolg und die Akzeptanz eines Social-Web-Angebots notwendig sind. Dazu zählen flexible Strukturen, kontextorientierte Regeln, die Untersützung von partizipativen Identitäten, soziale Umgangsformen aller Beteiligten oder auch das Feedback.
Frau Schulzki-Haddouti entwarf zudem Szenarien für

  • Wissensmanagement in Unternehmen (mit Fallbeispielen, z.B. für IBM, Coremedia)
  • Forschergruppen (mit Fallbeispielen, z.B. für das MPI für Wissenschaftsgeschichte)
  • Berufliche Bildung (mit Fallbeispielen, für Das Produktions-Lern-System (PLS), Daimler AG und Business Learning, Siemens AG)
  • Nichtstaatliche Organisationen (NGO) (mit Fallbeispielen, z.B. Ehrenamtportal Greenpeace, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)

Das klingt nach jeder Menge Lesestoff für die nächste Zeit.
Diese umfangreiche Studie ist eine Analyse für die Innovations- und Technikanalyse (ITA) im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und entstand im Rahmen eines Forschungsprojekts am Fachbereich Media der Hochschule Darmstadt.

Quelle:
Studie über internetbasierende Zusammenarbeit via heise online

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[Kurz] Fritziana

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg kann ihre drei noch erhaltenen Bibliotheken Friedrichs des Großen und die historische Arbeitsbibliothek der Stiftung nun noch um die größte private Sammlung mit Büchern von und über Friedrich den Großen ergänzen. Die Privatbibliothek besteht aus rund 9000 Bänden und wurde in über fünfzig Jahren durch Gerhard Knoll, den ehemaligen Leiter der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Bremen, zusammengetragen. Diese Bibliothek umfasst neben Werkausgaben des Königs die nahezu vollständige zeitgenössische Literatur zu Friedrich dem Großen (1712-1786) und Preußen. Ein Ankauf der Werke wurde durch die Unterstützung des Landes Brandenburg, der Kulturstiftung der Länder und des Vereins Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten möglich. Erstmals präsentiert wird diese Bibliothek morgen in der Villa Liegnitz im Schlosspark Sanssouci in Potsdam.

Quelle:
Fritziana – Preußenstiftung kauft Bibliothek via sueddeutsche.de (ddp-Meldung)

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Internetrecht – das neue Skript September 2009 ist da

Thomas Hoeren weist in eigener Sache im Beck-blog darauf hin, dass sein neues Skript zum Internetrecht (Stand September 2009) abrufbar ist. Der „Klassiker“ wurde umfangreich überarbeitet und zahlreiche Gesetzesvorhaben, so z.B. die Novellierungen zum BDSG und das Zugangserschwerungsgesetz eingearbeitet. Auch in Zahlen macht sich der Fleiß bemerkbar. Fast 200 neue Urteile und viele weiterführende Literaturhinweise wurden ebenfalls integriert.

Änderungen konzentrieren sich u.v.a. auf:

  • die Zulässigkeit von Google-ad,
  • die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound-Sampling,
  • die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing,
  • die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.).
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Wikimedia und der Preis für Wissenschaftsbeiträge

Der Wikimedia Deutschland e.V. hat zusammen mit der „Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur“ sowie der Zeitschrift „Spektrum der Wissenschaft“ loben nun zum dritten Mal eine Zedler-Medaille für den Autor des besten geisteswissenschaftlichen und zum zweiten Mal des besten naturwissenschaftlichen deutschsprachigen Wikipedia-Lexikoneintrag aus. Das Preisgeld für den jeweiligen Gewinnerbeitrag beträgt 2500,00 Euro. Zusätzlich zum Wikipedia-Eintrag werden diese beiden Artikel auch auf der Website von Spektrum der Wissenschaft veröffentlicht.

Eingereichte Artikel sollen ein Thema beschreiben, das von enzyklopädischer Bedeutung ist. In die Wikipedia können dabei auch Lemmata aufgenommen werden, die in herkömmlichen Nachschlagewerken keine oder nur eine unzureichende Darstellung erfahren. Ein Beitrag für eine allgemeine Enzyklopädie muss ihren Gegenstand zwar wissenschaftlich korrekt in einer
fachlich präzisen Sprache darstellen, zugleich aber einem interessierten Laien möglichst allgemeinverständlich den Zugang zum Thema erlauben.

Um eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen, sollen die Zedler-Beiträge nicht mehr als 6.000
Wörter umfassen. Einsendungen müssen bis zum 15. Oktober 2009.

Die Preisverleihung der Zedler-Medaille findet am 8. Dezember 2009 im Senckenberg-Museum in Frankfurt am Main unter dem Motto „Evolution des Wissens“ statt.

Quellen:
Wer schreibt gewinnt Pressemitteilung von Wikimedia Deutschland
Zedler-Medaille via Wikimedia Deutschland

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Es gibt sie: Raubkopierer in Deutschland

Beamte des Landeskriminalamtes in Brandenburg haben in Cottbus Fachbücher sichergestellt, bei denen es sich vermutlich um illegale Nachdrucke handelt. Börsenblatt-Redakteurin Sabine Cronau sieht darin „fast etwas Nostalgisches“.

Das LKA wurde durch ehrliche Kunden aufmerksam.

Es gibt sie wirklich: Menschen, die ein Portemonnaie auf der Straße finden und zum Besitzer zurückbringen. Und Kunden, die sich mit einem Buchschnäppchen aus dem Online-Shop an den Verlag wenden – weil sie das Gefühl haben, kein Original in den Händen zu halten.

So informiert haben die Beamten eine eine mutmaßliche Raubkopierer-Werkstatt in Cottbus entdeckt. Bereits am 30.7. durchsuchten sie mit Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichtes Cottbus und durchsuchten fünf Objekte in der Stadt. Ermittelt wurde gegen fünf deutsche Beschuldigte zwischen 39 und 48 Jahren. Die Beschuldigten sollen sein Anfang 2007 „gewerbsmäßig und ohne Einwilligung der Berechtigten“ verschiedene Fachbücher in einer Druckerrei nachgedruckt (vervielfältigt) und im Rahmen einer Firma den Verkauf über Internetauktionsplattformen organisiert haben.

Die Beschuldigten sollen die Bücher zudem als „preisreduzierte Mängelexemplare“ bzw. als aus der „Insolvenzmasse eines Kölner Buchgroßhandels“ stammend deklariert und deshalb wesentlich preiswerter als die Originale angeboten haben, um den Verkauf zusätzlich zu stimulieren.

Die Ermittler entdeckten bei ihren Durchsuchungen neben ca. 90 Transportkisten mit mehreren hundert unberechtigten Buchnachdrucken , auch Druckbögen und zum Vervielfältigen vorbereitete Origianwerke. Außerdem wurden mehrere Terrabyte elektronische Daten sowie zahlreiche Ordner mit Geschäfts- und Vertriebsunterlagen sichergestellt.

Was heißt das für die Branche:
Die braven Kunden beweisen der Buchbranche, dass es noch immer Menschen gibt, die bereit sind für Qualität ihren Preis zu zahlen. Ob allerdings gejubelt werden darf, dass nicht alle beim E-Book-Hype dabei sein wollen? Ist es nicht gerade hier notwendig, den Hype ein wenig zu unterstützen, um dieses Geschäftsfeld in Gang zu bringen und sich dort einen teilnehmenden und gestaltenden Platz zu sichern? Vom „E-Book-Zeitalter“ sind wir doch wohl noch einige Lichtjahre entfernt. Natürlich lohnt es sich immer noch, Kopien anzufertigen, die nicht auf einen Datenträger passen. Aber natürlich, aus Sicht der Fortschritts- und Technikgläubigen hat „der Fall Cottbus […] fast etwas Nostalgisches, gerade wenn es ums Fachbuch geht.“

Die Tapeziertische, auf denen Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre an deutschen Universitäten billige und schlechtgebundene Raubkopien von Lehrbüchern und Bestsellern angeboten wurden, sind damals von oben mal mehr, mal weniger toleriert worden. Die Kosten für den Aufwand bei Verfolgung und die Verluste scheinen sich wohl die Wage gehalten zu haben. Heute geht man da weniger nostalgisch vor:

Dass die geschädigten Verlage jetzt in Cottbus Anzeige erstatten – und die Polizei 90 Kisten und mehrere Tausend Gigabyte elektronische Daten beschlagnahmt, dürfte auch mit dem Thema Internet­piraterie zusammenhängen: Der Druck im Kessel steigt.

Auffällig ist, dass von dieser Aktion nichts in die Presse durchgesickert zu sein scheint, denn hier könnte die Verlagsbranche doch endlich einen schlagkräftigen Beweis für die Piraterientheorien anbringen und lancieren: Raubkopierer gibt es also auch hier in Deutschland und sie arbeiten gewerbsmäßig…

Na, warten wir mal ab, ob man da mehr hört, wenn die Geschäftsunterlagen ausgewertet sind.

Quellen:
Durchsuchungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urheberrecht u.a. in der Internetwache Brandenburg (31.07.2009)
Cronau, Sabine: Druck im Kessel, Kommentar via Börsenblatt.net (06.08.2009)

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