Lehrfilm mit gereimten Ratschlägen

Ein kleiner Film als Benutzerhilfe in der Bibliothek des ThS Elstal. Für diesen Film wurden keine echten Bücher mit Kaffee überschüttet. Das ist ein aufwendiger und extrem teurer Special Effect. So teuer, dass wir uns kein 16:9 Format mehr leisten konnten, liebes MBS. Ach ja, Ähnlichkeiten mit echten Studenten in Elstal sind total zufällig. Die Namen sind frei erfunden. 🙂

Dann lernt mal fein 😀

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Auch Internetnutzer haben Rechte

Die Buhmänner oder Frauen der Nation – so mag man als Urheberrechtsinteressierte meine – sind die Internetnutzer. Hier verbreitet sind Raubkopierer, Piraten und Diebe, d.h. alle Gesetzlosen finden sich hier an dieser Stelle zusammen. Und diese müssen verfolgt, überwacht und möglichst ausgesperrt werden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale betreibt Aufklärung und hat eine neue Website mit dem Titel „Surfer haben Rechte“ gestartet. Neben der Vorstellung der einzelnen Dienste und Anbieter (Soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Webmaildienste, Onlinespiele, Tauschbörsen, Auktionen, Bewertungen und Preisvergleiche sowie Onlineshops) wird auch auf rechtliche Themen eingegangen:

Die Website soll aufklären. In der Presseerklärung der Verbraucherzentrale heißt es:

Internetnutzer erfahren auf surfer-haben-rechte.de, was Rechtsthemen wie Urheberrecht, Datenschutz oder Vertragsrecht sind und was sie im Onlinealltag bedeuten. Praxisnah informiert die Webseite, was bei konkreten Angeboten zu beachten ist. Checklisten helfen dabei, die wichtigsten Punkte stets im Blick zu behalten.

Entstanden ist die Seite im Rahmen des Projektes „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)und wurde vom Bundesverbraucherministerium gefördert.
„Surfer haben Rechte“ kooperiert mit dem Projekt Verbraucher sicher Online der Technischen Universität Berlin.

Netzpolitik.de schreibt dazu:

Für die regelmäßigen Netzpolitik-Leser wird da nicht viel Neues dabei sein. Aber schön, dass es mal eine praktische Webseite zur Medienkompetenz-Vermittlung mit vielen Informationen über digitale Verbraucherrechte gibt, die man an weniger informierte Nutzer weiterempfehlen kann.

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Europa und Google Books

Der Bundesregierung und damit auch VG Wort und dem Börsenverein droht eine Niederlage auf europäischer Ebene, wenn es um die umstrittene Internet-Bibliothek von Google geht. Die EU-Kommission und die anderen großen Mitgliedsstaaten sind aktiv für das digitale Buchprojekt. Der Aufschrei, dass Frankreich dazu gehört, war in den letzten Tagen in der Presse zu lesen.

Die New York Times titelt Europe Divided on Google Book Deal und die FAZ sieht Der Kampf um das digitale Buch. Argwöhnisch betrachtet wird, dass die Französische Nationalbibliothek in Gesprächen mit Google ist. Kapituliert Frankreich vor Google? fragte die FAZ vor wenigen Tagen. Die Situation ist wieder in Bewegung.
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Praxiskommentar Urheberrecht in zweiter Auflage

Das Urheberrecht ist für Blogger, Forenadministratoren und Websitebetreiber immer wieder mit Gefahren und Fallstricken versehen, die den Betrieb von Online-Angeboten nicht ungefährlich machen. Kompliziertes Recht mit seinen Auslegungen und Graubereichen ist für Laien meist schwer verständlich, daher bedarf es eines praxisnahen Überblicks. Mit der Loseblattsammlung „Heise Online-Recht – Der Leitfaden für Praktiker & Juristen“ legt Heise eine aktualisierte zweiten Auflage vor. Dort können Laien die Erfahrung von heise online und das Know-how von Experten aus Praxis und Lehre nachlesen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Technische Einrichtung
    1. Domainregistrierung: Kennzeichenrecht
      Felix Zimmermann
    2. Vertragsbeziehungen zum Provider
      Nikolaus Bertermann
  2. Inhaltliche Gestaltung
    1. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
      Prof. Dr. Nikolaus Forgó/Fabian Schmieder
    2. Inhalte: Urheber-, Geschmacksmuster- und Äußerungsrecht
      Thorsten Feldmann
    3. Haftung für fremde Inhalte
      Jörg Wimmers/Dr. Carsten Schulz
    4. Gewinn- und Glücksspiele
      Dr. Martin Jaschinski
    5. Jugendmedienschutz
      Sabine Frank/Imme Pathe
  3. Der Betrieb des Dienstes
    1. Bezahlsysteme und Risikomanagement
      Dr. Tina Krügel
    2. Datenschutz
      Marian Alexander Arning/Nils Haag
    3. Rechtsprobleme der E-Mail-Nutzung
      Sven Tschoepe
    4. Computer- und Online-Strafrecht
      Dr. Ulrich Wehner
    5. Abmahnungen und Gerichtsverfahren
      Joerg Heidrich
  4. Gesetzessammlung

Herausgeber sind Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlages und Rechtsanwalt aus Hannover, Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Professor für IT-Recht/Rechtsinformatik an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover, sowie Thorsten Feldmann, Rechtsanwalt aus Berlin.
Für die neue Auflage wurden alle Kapitel überarbeitet und ergänzt, z.B. durch die neuen Urteile im Bereich der Forenhaftung und Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts.

Praxisnah erläuterte Rechtsfragen sollen helfen, rechtliche Konflikte, unnötigen Ärger und gegebenenfalls hohe Kosten zu vermeiden. Zudem erhält man anhand von Checklisten Hilfestellung und Orientierung für die Praxis. Ergänzt durch eine Auswahl der relevanten Gesetze verschafft die Loseblattsammlung Durch- und Überblick;

Bezogen werden kann dieser zweibändige Kommentar als Loseblattsammlung über den Heise online – Kiosk für 99,00 €. Vielleicht kann aber die ein oder andere Frage auch bereits kostengünstiger mit dem frei zugänglichen Script von Thomas Hoeren, welches ebenfalls gerade erst aktualisiert wurde.

Quellen:
Zweite Auflage von „Heise Online-Recht: Der Leitfaden für Praktiker & Juristen“ via heise online
Zweite Auflage von „Heise Online-Recht: Der Leitfaden für Praktiker & Juristen“ Heise online Kiosk

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Erschließungsstandards bei OPLs

One Person Libraries bestechen mit ihrem Aufgabenfeld. Jede in der Bibliothek anfallende Aufgabe muss durch die Bibliothekarin erledigt werden? Wieviel bedeuten da noch Erschließungsstandards, wenn es um pragmatische und zeitsparende Aufgabenerfüllung geht?

Eine Studentin des Studiengangs „Information Science & Engineering/ Informationswissenschaft“ an der Hochschule Darmstadt beschäftigt sich im Rahmen eines Praktikums in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main in der Arbeitsstelle für Standardisierung mit einem neuen Standard „Resource Description and Access“ (RDA).

Sie möchte als Projekt die Veränderungen und Auswirkungen einer möglichen Regelwerksumstellung auf OPLs untersuchen.

Daher benötigt sie Informationen über die derzeitige Situation in OPL. Sie interessiert für eine Projektarbeit über das Thema „Erschließungsstandards in One-Person Libraries“ für die verwendeten Erschließungssstandards. Die Studentin bittet OPL-BibliothekarInnen bis zum 14.09.2009 einen Fragebogen (1,2 MB) auszufüllen und ihr per E-Mail zusenden.

Quelle:
Fragebogen zu Erschließungsstandards in OPLsvia BIB

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Hotels für Bücherfreunde

Welcher Bücherwurm träumt nicht davon einmal in mitten von Büchern zu nächtigen. Dieser Traum lässt sich heute ganz einfach in einem sogenannten Bücherhotel verwirklichen. Diese haben sich darauf spezialisiert, dem Bücherfreunde ein perfektes Umfeld zu bieten. Die Bewertung der Hotels erfolgt ganz nach dem Motto Lesen mit kleinen Büchersymbolen.  So darf der Gast in einem Fünf-Buch-Bibliotel eine Buchauswahl von mindestens 1500 Büchern erwarten.

Zum Service der Häuser gehört es, dass der Gast sich bereits im Vorfeld ein Buch seiner Wahl auf das Zimmer bestellen kann, welches bei der Ankunft für bereit liegt. Zudem ist der ganze Service des Hotels auf die Bedürfnisse einer wahre Leserate abgestimmt. So sind die Essenszeiten flexibel und auch das Lesen bei Tisch ist gestattet. Außerdem warten gemütliche Leseplätze im ganzen Haus auf den Gast.
Die Idee stammt von dem Salzburger Unternehmer Sebastian Mettler, der selbst leidenschaftlich gern liest. Mittlerweile gibt es in Österreich 50 dieser Bibliotels, die sich teilweise sogar auf bestimmte Genre spezialisiert haben.

Doch warum in die Ferne schweifen, auch in Deutschland kann man in einem Bücherhotel nächtigen und natürlich lesen. Das erste Bücherhotel Deutschlands liegt auf dem Gutshof in Groß Breesen in Mecklenburg-Vorpommern im Dreiländereck zwischen Hamburg, Rostock und Berlin. Hier wird man von über 100.000 Büchern erwartet, die in verschiedenen Gebäuden untergebracht sind. Zum einen befinden sich natürlich in den Zimmern selbst Bücher, zum anderen gibt es ein Bücherhaus mit Bücherstube, außerdem ein Gutshaus mit Bibliothek und ein Denkhaus mit Privatbibliothek. Die Bestände des Hotels sind aber weder sortiert noch archiviert, so dass man sich auf gut Glück durch die Bücherberge wühlen muss. Der Gast kann gern eigene Bücher mit bringen und diese mitgebrachten Bücher dann tauschen: für zwei eigene gibt es im Tausch ein Buch aus dem Bestand des Hotels zur Mitnahme.

Eine schöne Idee 💡 finde ich. Der Vorteil, wenn man als bekennende Leserate in einem solchen Hotel absteigt, ist mit Sicherheit, dass man eine Menge an Gepäck spart, denn die eigene Literatur für den Urlaub kann man sich ja getrost vor Ort suchen. Und dass dieses Konzept durchaus funktioniert, zeigt das erste Bücherhotel Österreichs in Bad Kleinkirchheim, welches seit zehn Jahren existiert.

Quelle:
Bibliotels: „Bücherhotels“ erobern neue Gäste via ORF.at

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Libreka ist ärgerlich

Ich habe dieser Tage mal bei Libreka vorbeigeschaut, weil ein Hinweis auf Probekapitel der Longlist des deutschen Buchpreises mich dorthin lockte. Aber die erste Ernüchterung kam rasch: die Probekapitel waren ausschließlich im epub-Format verfügbar. Ich besitze (noch) keinen E-Book-Reader, also habe ich mir einen epub-Converter heruntergeladen, um die Probekapitel im PDF-Format lesen zu können. Ergebnis: von 20 epubs wurden genau 3 (!) fehlerfrei umgewandelt. Einige ließen sich gar nicht öffnen, bei anderen waren offensichtlich 2 verschiedene Zeichenkodierungen verwendet worden, was zu unleserlichen Texten führte.

Auch die Installation eines E-Book-Readers für den PC, der das direkte Lesen der epubs ermöglicht, löste das Problem nicht völlig, einige waren nach wie vor nicht zu öffnen.

Ich bin nur froh, dass die Probekapitel auch noch einmal als Booklet in den Buchhandel kommen, so bin ich auf Libreka nicht angewiesen. Aber ein Armutszeugnis für diese Volltextsuche des Buchhandels ist es trotzdem.

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