Schlagwort: Verwerter
Urheberrecht einfach erklärt
Der Film der Heinrich-Böll-Stiftung erklärt die wichtigsten Fakten zum Urheberrecht. Was ist überhaupt das Urheberrecht und wofür ist es gut? Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften? Vor welche Herausforderungen stellt die Digitalisierung das Urheberrecht? Welche Interessen haben Nutzer/innen, Urheber und Verwerter? Wie kann das Urheberrecht modernisiert werden und welche Modelle gibt es für die Zukunft?
Das Video erklärt kurz die Grundlagen des Urheberrechts und warum es entstand. Auf der anderen Seite wird kurz die Entwicklung der Medien angerissen und aufgezeigt, was sich durch die Digitalisierung ändert. Deutlich angesprochen werden die Ängste der Urheber, ob Autor, Journalist oder Filmemacher. Von der Angst vor Entprofessionalisierung ist die Rede. Außerdem bestehe ein Angst davor, dass Nutzer der Medien nicht mehr ausreichend und gerecht für die Nutzung von Medien zahlen würden. Aber auch die Seite der Nutzer wird gesehen. Etwas verwirrend ist die Behauptung, dass sie Angst hätten, der freie Fluss von Informationen könnte behindert werden, wenn nicht sicher ist, was denn in welcher Form verbreitet werden kann. Allerdings ist damit auch gemeint, eine Sicherheit vor unbequemen Abmahnrisiken der Abmahnindustrie, die unter anderem aus fehlenden, einfach zu verstehenden Regelungen entstehen. Das Problem der Bezahlschranken und des freien Informationsflusses im Netz wird ebenfalls thematisiert, zumal hier viele Bemühungen laufen, Lösungen zu finden.
Die Forderung des Videos, nach einer Reform, die alle drei Parteien – Urheber, Verwerter und Allgemeinheit – gleichstellt, den einen Einnahmen sichert und die andere Seite nicht künstlich kriminalisiert, klingt wie die Forderung nach der Quadratur des Kreises.
1000 Dinge – Die Vielseitigkeit der Mediothekskarte
Gottgegebenes Urheberrecht
Zum Glück ist es ja nicht wirklich so, aber viele Aspekte lassen sich doch wiedererkennen… Man beachte den salbungsvollen Vortrag.
Lesenwert ist auch die sich daran anschließende Diskussion.
Wieviel Verbraucher gibt es noch im Verwerter-Urheberrechtsgesetz?
Am heutigen Vormittag passierte der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts den Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FDP, den Gegenstimmen der Linken und ohne Stimmen der Grünen.
Im morgigen Plenum des Bundestages ist die Verabschiedung vorgesehen. Union, SPD und FDP bekräftigten noch einmal übereinstimmend, dass das Gesetz eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode sei. Ziel wäre es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher herzustellen. Die drei Parteien waren sich einig, dass sie diesen Ausgleich geschafft hätten.
Neu geregelt werden soll die pauschale Vergütung, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung, z.B die Privatkopie, erhalten. Die von der Industrie geforderte Fünf-Prozent-Klausel ist gestrichen worden. Nach der neuen Rechtslage regeln die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes die Beteiligten selbst.
In einem vom Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag machen die Koalitionsfraktion aber gleichzeitig deutlich: Sollten sich diese Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen, müsse die Regierung tätig werden. Dies gelte beispielsweise für den Fall, dass die Hersteller von Geräten ins Ausland abwanderten.
Die drei zustimmenden Parteien machten darauf aufmerksam, dass das Urheberrechtsgesetz nicht alle offenen Fragen beantworte und so noch nicht wieder weggelegt werden könnte. So steht nach Aussagen der FDP noch das Verbot des Handels mit gebrauchter Software noch aus, aber auch die automatisierte Aufnahme von Musiktiteln aus Webradio-Angeboten.
Die Grünen kämpften vergeblich um eine so genannte “Bagatellklausel” im Urheberrechtsgesetz. Ihre Sprecher machten deutlich, man “schwinge keineswegs die Fahne der Illegalität”. Aber gerade bei Jugendlichen müsse berücksichtigt werden, dass man auf Schulhöfen nicht die Keule der Justiz einsetzen könne. […] Die Union erwiderte, es wäre ein “fatales Signal”, wenn man die Bagatellklausel im Urheberrecht beibehielte.
So bleibt es der Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ab welchem Umfang es bei Verstößen überhaupt zur Anklage kommt.
In der Frage der “Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten” haben die Verwerter weitgehend ihre Interessen durchsetzen können. Hintergrund ist die Problematik des Umgangs mit archivierten Werken.
Die Verwerter hatten sich dafür eingesetzt, an die Stelle der notwendigen Genehmigung ein Widerspruchsrecht der Urheber zu setzen. Sollten diese nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne der neuen Nutzung ihrer Werke widersprechen, so sollte das als Zustimmung und Genehmigung gelten.
Auflage für die Verlage ist es, die Urheber vorher über entsprechende Änderungen zu informieren, um ihnen so Zeit zum Widerspruch zu geben. Nach Ablauf der Frist, erlöscht das Widerspruchsrecht. Den Verwertern ist so eine gesetzliche Zwangslizenz eingeräumt wurden, in deren Rahmen sie für eine Nutzung der Werte eine angemessene Vergütung zu zahlen haben.
Der Vergütungsanspruch soll nur durch die Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können. Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, gehen also wieder leer aus, wie schon bei den Kopierabgaben.
Eine Verschiebung zu Gunsten der Verwerter geschieht auch durch Einschränkungen bei den Bibliotheken und dem Kopienversand gestärkt. Danach dürfen Bibliotheken elektronische Werkskopien nur noch in einem 1:1-Verhältnis von Nutzung und Bestandsexemplar anbieten. Allerdings bei “Belastungsspitzen” sind Ausnahmen vorgesehen.
Der kostengünstige Versand elektronischer Kopien von Artikeln aus Fachzeitschriften, den die Bibliotheken in der Vergangenheit über den Dienstleister Subito abgewickelt haben, wird der Vergangenheit angehören. Eine Ausnahmeklausel ist dafür nicht vorgesehen und vor Gericht war Subito dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Vereinigung internationaler Fachverlage unterlegen.
Golem.de vermutet, dass einzelne Artikel in der Regel zu Preisen um die 25,- Euro angeboten werden. Abonnements kosten ja schon jetzt nicht selten mehrere tausend Euro im Jahr. Problematisch ist auch, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darauf verzichtet, mit der Stärkung der Rolle von “Open Access” ein Gegengewicht zu schaffen. Der Bundesrat hatte zuerst OA befürwortet, dann aber einen Rückzieher gemacht.
Quellen:
Neues Urheberrecht mit den Stimmen von Koalition und FDP angenommen via de.internet.com
Urheberrechtsnovelle auf der Überholspur via golem.de
Erstickt das Internet die Kultur?
„Wer Bücher stiehlt, in dessen Hand soll sich das Buch in eine reißende Schlange verwandeln. Der Schlagfluss soll ihn treffen und all seine Glieder lähmen. Laut schreiend soll er um Gnade winseln, und seine Qualen sollen nicht gelindert werden, bis er in Verwesung übergeht. Bücherwürmer sollen in seinen Eingeweiden nagen.“
(Inschrift in der Bibliothek des Klosters San Pedro in Barcelona)
Im Internet nagen sich bereits tausende von Würmern durch die Eingeweide des Netzes und dennoch lässt es sich nicht kleinkriegen.
Das Urheberrecht, welches auch im Netz gilt und Urhebern einen Verdienst sichern soll – was selten genug auch in der Verlagswelt wirklich funktioniert – beginnt zu bröckeln und ständiger Mißachtung und wird zu einem Schreckensinstrument der Verwerter.
Weil das Urheberrecht trotz seiner Schutzfunktion der Allgemeinheit reichliche Nutzungsmöglichkeiten gibt, ist es der Sauerstoff des Internets. Unter diesem Motto veröffentlich die Süddeutsche Zeitung einen Artikel. Heribert Prantl beweist uns nun, warum wir nicht nur Zwei Klicks vom Abgrund entfernt sind, sondern auch, warum wir das Urheberrecht benötigen, um nicht später sagen zu müssen, ist das Internet: Ende der Kultur?.
Quelle:
Prantl, Heribert: Internet: Ende der Kultur? in der Süddeutschen Zeitung