Weblogs und Publikation

Dieses Thema ist derzeit hoch gehandelt im wissenschaftlichen und bibliothekarischen Bereich, wo die Blogs weniger als Werbeplattform, eher denn als Mitteilungs- und Publikationsplattform genutzt werden. Herr Hobohm weist in seinem Block LIS in Potsdam auf die Diplomarbeit von Heidi Stieger: Fachblogs von und für Bibliothekarinnen: Nutzen und Tendenzen. Mit Fokus auf den deutschsprachigen Raum (Chur März 2007) hin, die in der Reihe Churer Schriften zur Informationswissenschaft erschienen ist.

Quelle:
Hobohm, Hans-Christoph: Publizieren mit Weblogs in LIS in Potsdam

Weitere Informationen:
Stabenau, Edlef: Fach-Weblogs : Bibliotheken und soziale Software Vortrag vom BID Kongress 2007
Hilger, Horst: FachBlogs für BibliothekarInnen Linkliste des BSZ

So nicht Musikindustrie!

Die Musikindustrie will auf Anfrage die persönlichen Daten eines Raubkopierers von den Internetanbietern erhalten, um dann gegen diesen vorgehen zu können. Datenschutz scheint ihnen in diesem Fall ein Fremdwort zu sein.

Der Verband der Internetwirtschaft (eco) lehnte dagegen eine Herausgabe von Daten Beschuldigter ohne richterlichen Beschluss ab. „Das gewährleistet Rechtssicherheit für die Provider“, sagte eco- Vorstandsmitglied Oliver Süme.

Grund für das harte Vorgehen der Musikindustrie gegen ein rechtswidrige, kostenloses Downloaden von Musiktiteln ist der Umsatzrückgang des letzten Jahres das zehnte Mal in Folge.

Vielleicht sollte die Musikindustrie mehr auf „kostengünstige“ Angebote setzen als mit 15.000 Klagen unnötige Kosten zu verursachen?

Eine interessante, neue – und wie mir scheint – gut durchdachte Geschäftsidee bietet die Plattform Sellaband:engl: .
Unter dem Motto „It’s your music. It’s your choice.“ können sich Newcomer einem breiten Publikum vorstellen und Spenden sammeln. Erreichen Sie 50.000 Dollar, bekommen sie die Möglichkeit, sechs Songs in einem richtigen Plattenstudio aufzunehmen. Das Projekt setzt dabei auf Transparenz.

Quellen:
Industrie will Raubkopierer öffentlich machen Netzeitung
SellABand.com – Musikfans erhalten Anteile an der CD-Produktion und am Verdienst auf webmusicbiz.de

FairSharing rügt Musikindustrie

Das Netzwerk Fairsharing rügt die deutschen Phonoverbände für die am gestrigen Donnerstag verkündeten Plänen und Forderungen zur einfacheren Verfolgung von Urheberrechtsverletzern scharf.

„Es ist ungeheuerlich, dass die Musikindustrie auch 15 Jahre nach Erfindung des MP3-Formates und neun Jahre nach Gründung der Tauschbörse Napster immer noch nicht in der digitalen Realität angekommen ist“, beklagt Julian Finn im Namen der zivilgesellschaftlichen Vereinigung. […] Anstatt an echte Alternativen zu denken, werde auf Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) – von Finn als „Digitale Rechte-Minimierung“ abgestempelt –, Strafverfolgung und massive Lobbyarbeit zurückgegriffen.

Es macht keinen Sinn, Schulhöfe zu kriminalisieren, solange keine „fairen“ Alternativen angeboten werden, fürchten die Mitglieder von „FairSharing“ wie dasNetzwerk Freies Wissen, die Grüne Jugend, der Foebud und die Attac AG Wissensallmende.

Quelle:
FairSharing-Netzwerk rügt Kriminalisierungspläne der Musikindustrie auf heise online

Streitwert bei Hörbüchern

Wer geschützte Hörbücher bei eBay als eine so genannte „Raubkopie“ anbietet, muss damit rechnen, dass er mit bis zu 25.000 Euro zur Kasse gebeten werden kann.
So hat das Amtsgericht (AG) Köln entschieden (Urteil vom 23. Januar, Az. 124 C 375/06).

Das Urteil
Urteil zu Abmahngebühren bei Raubkopien-Angebot des Amtsgericht Köln

Quellen:
G Köln: Abmahnkosten bei Online-Anbieten von Raubkopien
25.000 Euro Streitwert bei Raubkopien via Börsenblatt Online

GNU-Licence – Klappe, die Dritte

Die Free Software Foundation (FSF) hat den dritten Entwurf:engl: für die neue Version der GNU General Public License (GPL) vorgelegt.
Ziel ist es, den Einsatz von restriktiven Softwarepatenten und DRM zu verhindern, um weiterhin einen freien Nutzen von Information und Software zu ermöglichen.
Der dritte Entwurf steht ab sofort für zwei Monate zur öffentlichen Diskussion. Gleichzeitig will man die Debatte aber auch nutzen, um Missverständnisse auszuräumen.

Quelle: Diedrich, Oliver: GPLv3 zum Dritten auf heise open

Bibliothek verweigert sich

Die Bibliothekare:engl: des Massachussetts Institute of Technology (MIT) :engl: haben das Abonnement für das Online-Archiv der amerikanischen Society of Automotive Engineers (SAE) :engl: zum Ende des Monats gekündigt. Grund dafür: SAE möchte für seine Fachinformation DRM einsetzen.

Die Begründung ist verständlich, warum SAEs DRM:engl: in diesem Fall mehr als eine Zumutung für die Kunden der Bibliothek ist.

SAE’s DRM technology severely limits use of SAE papers and imposes unnecessary burdens on readers. With this technology, users must download a DRM plugin, FileOpen Systems’ third-party plug-in for Adobe Reader called “FileOpen,” in order to read SAE papers. This plugin limits use to on-screen viewing and making a single printed copy, and does not work on Linux or Unix platforms.

Damit gehen die Bibliothekare einen weiteren Schritt in Richtung eines konsequenten Open Access. Dies ist zu befürworten aus Sicht der Open Access-Anhänger. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie die Bibliothek ein umfassendes (Fach)Informationsangebot anbieten möchte, wenn sie grundlegend DRM ausschließt oder schätzt man dort die eigene Macht so hoch ein, dass man auf diesem Wege DRM verhindern könnte?

Quellen:
MIT Faculty and Libraries Refuse DRM; SAE Digital Library Canceled:engl:
MIT-Bibliothek verweigert DRM-Einsatz auf iRights.info

Copyright – Fragen zum Nachdenken.

In LISNews.org:engl: schreibt ‚Bibliofuture‚ über einen Vortrag vor Law Students und stellt drei Fragen:engl: :

  1. Do you have any personal examples of how copyright law is preventing you from helping your patrons?
  2. Do you feel that copyright law needs to be changed in regards to libraries? If so, how?
  3. As a librarian what do you think the major issues are in regards to copyright and libraries?

Diese Fragen sollte man sich in Bezug auf Urhberrecht in Deutschlands Bibliothekslandschaft auch mal stellen. Ich finde sie gar nicht so unangebracht, gerade in Bezug auf die Änderungen der §§ 52b u. 53a UrhG-E.

Willkommen bei Web 10.0

Jeder, der den inflationären Gebrauch von Web 2.0:engl: , „irgendwas x.0“ fleißig bemängelt hat, kann aufatmen.
Jetzt gibt es ein Zeitbarometer, wie lang uns dieses bei Web x.0 noch verfolgen wird und welche Entwicklungen zu erwarten sind . Der Hype um Web 2.0 :engl: endet spätestens 2010, weil uns dort dann Web 3.0 erwartet. Bis dahin haben wir offiziell das Semantic Web und erwarten unseren ‚personal search agent‘.

Quellen:
Cade Metz: Web 3.0 :engl: PC Magazine
Nova Spivack: How the WebOS Evolves?:engl: via ‚Minding the Planet‘
Nova Spivack: The Third-Generation Web is Coming:engl: via ‚KurzweilAI.net‘

"Information und Ethik"

Dies war das Motto des 3. Leipziger Kongresses für Information und Bibliothek in – wie nicht anders zu erwarten – Leipzig. Im Rahmen dieses Kongresses hat hat Wikimedia Deutschland Empfehlungen für Digitalisierungsprojekte herausgegeben. Unter dem Grundsatz: “Gemeinfreies bleibt gemeinfrei” werden Rechtsempfehlungen ausgesprochen, damit Digitalisate von gemeinfreien Werken auch weiterhin gemeinfrei bleiben. Dies ist dem Open Access-Gedanken verpflichtet, den Wikimedia sowieso folgt. Geschaffen werden soll eine „Digitale Wissensallmende“.

Wikimedia Deutschland will mit seinen Empfehlungen Kultureinrichtungen unterstützen, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind und sich deshalb nicht an dem Versuch beteiligen möchten, gemeinfreie Werke zu remonopolisieren. Gleichzeitig appelliert der gemeinnützige Verein an die Bundesregierung, der Absichtserklärung auf dem UNO-Weltgipfel Taten folgen zu lassen und diesen Aspekt bei der Erarbeitung der nationalen Digitalisierungsstrategie im Rahmen der europäischen digitalen Bibliothek zu berücksichtigen.

Quellen:
Wikimedia veröffentlicht Empfehlungen für Digitalisierungsprojekte auf Wikimedia Deutschland
Gemeinfreies bleibt gemeinfrei, Normdaten fast frei via IB Weblog

Zitatrecht eingeklagt

Was für seltsame Possen das Copyright schlägt, hat gerade eben die Wissenschaftlerin Carol Shloss erleben müssen. Sie wurde gezwungen, ihr Zitatrecht einzuklagen. Im Rahmen von Fair-Use war es bisher möglich, zu zitieren.
Der Nachlass-Verwalter und Enkel des irischen Schriftstellers James Joyce hatte die Literaturprofessorin Shloss wegen der Nutzung von Zitaten verklagt, die die Wissenschaftlerin in einem Buch über die Tochter des Schriftstellers und auf einer Website verwendet hatte. Allerdings hat der Sieg des Fair Use Project:engl: und von Carol Shloss, einen bitteren Beigeschmack, denn es gibt Auflagen:engl: für die Verwendung dieser Zitate.
Sowohl das Veröffentlichungsrecht für die gedruckte als auch die Online-Fassung gelten nur für das Gebiet der USA. Shloss darf außerdem das erstrittene Recht nicht an andere übertragen. Wissenschaftsfreundlich ist diese Auslegung auf keinen Fall. Sollte sie Schule machen, ist die Freiheit von Wissenschaft und Forschung in den USA und dann wohl auch bald in Europa in Gefahr.

Quellen:
US-Wissenschaftlerin darf nun doch James Joyce zitieren auf heise online
Shloss v. Estate of James Joyce: Settlement:engl: via Lawrence Lessig Blog

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