[Diskussion] – Buch oder E-Book – Fortsetzung

Das ist wieder ein sehr lesenswerter Beitrag bei Tobias Zeumer auf Veweisungsform.de. Eigentlich wollte ich diesen Post als Kommentar hinterlassen, habe aber festgestellt dass dieser dann aber viel zu lang ausgefallen wäre. Ich werde hauptsächlich auf ein paar Punkte eingehen, wo ich denke, dass es da in meiner Argumentation Unverständlichkeiten gab.

[…] kann aber nicht das paralle Lesen in verschiedenen Artikeln oder Büchern (es sei denn man hat mehrere Lesegeräte 😉 ) ersetzen.

Die bezog sich auf die Wahrnehmungmöglichkeit von Texten. Die technische Lösung, die Herr Zeumer vorschlägt, klingt machbar:

Vielleicht gibt es auch noch so eine Art Tab wie im Browser bzw. der Taskleiste bei Windows, damit ich schnell zwischen mehreren Dokumenten hin- und herschalten kann und damit so paralell lesen kann, wie es einem Menschen überhaupt nur möglich ist (es sei denn, dass man Speedreading mit dem Linken und Rechten Auge getrennt beherrscht) 😉

Technisch lässt sich das ein oder andere sicherlich lösen. Neulich habe ich bei einem Anbieter einen Bildschirm entdeckt der aus einem durchgehenden Display in der Länge von drei Bildschirmen bestand und auf dem man verschiedene Dokumente “nebeneinander legen” konnte. Das wird bei den Displaygrößen derzeitiger Reader schwierig werden, aber vielleicht rollen wir ja demnächst den Reader wieder zusammen wie früher Papyrus und hätten somit ein größeres Display immer dabei, auf dem man zwei Seiten nebeneinander betrachten kann.

Die Fragen, die sich mir dabei stellen sind beispielsweise: Wie weit kann die Wahrnehmung und Wahrnehmungsphysiologie (des Gehirns) sich verändern? Wieviel hat Warnehmung auch mit dem zu tun, was wir fühlen? Dass Wahrnehmung sich ändern kann, zeigt das Wort “begreifen”. Mussten unsere Vorvorfahren die Dinge im wahrsten Sinne des Wortes anfassen und befühlen, ist “begreifen” heute eher im Sinne von verstehen aufzufassen. (Upps, das nächste haptisch-gelagerte Wort 😉 )

Die Begriffe Technikaffinität, Trend und Mainstream sind aus einer entwicklungsorientierten Sicht zu verstehen. Auch der Begriff “lohnen” muss sich dieser Entwicklung anpassen.
In der Werbung läuft derzeit ein Spot für den Renault Megan, worin es heißt:

“Weißt du noch? Mädchen fandest du immer total blöd. Du dachtest Handys sind nur was für Angeber. Du wolltest niemals Kinder haben. Und du konntest dir nicht vorstellen, einen Renault zu fahren.” (Quelle)

Zuerst kommen die sehr technikaffinen Nutzer, die von den neuen Möglichkeiten eines Produktes begeistert sind. Für sie ist das Gerät eine Art Spielzeug und sie loten die Möglichkeiten aus, die eine Verbesserung des Produktes vorantreiben. Aufgegriffen werden die so entstehenden Trends von den Trendsettern, die bereit sind, richtig viel Geld dafür auszugeben, nur um an der Trendfront dabei zu sein. Sie nehmen zwar den hohen Preis in Kauf, haben aber auch entsprechend steigende Ansprüche an Bedienkompfort und Möglichkeiten. Erst wenn diese Punkte stimmen, wird das Produkt vom Mainstream aufgegriffen und hier werden dann andere Kriterien angesetzt (wie beispielsweise der Preis oder der Nutzen für den Einzelnen), um zu sehen, ob es sich “lohnt”. Ob iPod oder Handy dieser Weg lässt sich auch bei ihnen nachvollziehen. Der iPod ist ein Zusatzprodukt, welches sich trotz hohem Preis und z.T. eingeschränktem Nutzungsumfang im Vergleich zu anderen Angeboten sehr gut verkauft. Apple hat es geschafft, weil man aus ihm einen Trend gemacht hat und als Mehrwert für Otto-Normalverbraucher dieses exklusive Gefühl, ein Trendsetter zu sein, gleich mit verkauft.
Dieser Spot greift auf, was bei dieser Entwicklung vom zweiten zum dritten Punkt passiert. Etwas, was man abgelehnt hat wird zum Normal- und Gebrauchsgegenstand. Waren wir mit der ersten Generation der E-Books im Stadium der Technikaffinität, kommen wir nun zum zweiten. Zur Zeit wird das E-Book zums Trend aufgebauscht. Es ist chic, ein E-Book zu besitzen, man ist “up-to-date” und es ist etwas, was noch nicht jeder hat. Wenn das E-Book und sein Reader jetzt den “Gebrauchstest” übersteht, ist es bald ein Produkt, dass wir – d.h. der Mainstream – auch besitzen möchten. Clevere Werbestrategien wie beispielsweise beim iPod führen mit dazu, dass sich das E-Book-Lesegerät durchsetzt und eine Anschaffung mit rein subjektiven “lohnenden” Werten wie einem guten “Bauchgefühl” verknüpft werden. Das “Lohnend” der Anschaffung liegt also sehr stark im Auge des Käufers und ist stark gefühlsabhängig.
Damit komme ich wohl zum gleichen Ergebnis wie Herr Zeumer:

Nun, ich glaube, dass es nicht so unwahrscheinlich ist, dass es mit den Readern auch so kommen wird (und wenn nicht, dann klage ich bei Google, Archive.org etc. die Löschung dieses Beitrags aus dem Archiv ein!). Allerdings könnt ich mir gut vorstellen, dass am Ende eher Preis, Bauchgefühl und der Trend in der “Nachbarschaft” ausschlaggebend sind und weniger andere “objektive” (naja, auch sein Bauchgefühl versucht man meist spätestens beim Griff zum Portmonnaie zu rationalisiseren) Gründe entscheiden werden.

An der Stelle hier nun mein Fazit:
Ein Hype ums E-Book ist nicht das Schlechteste, was den Readern passieren kann. Im Vergleich zum E-Book-Hype um das Jahr 2000 ist etwas dazu gekommen. Die Modelle haben ihr Klobigkeit verloren, sie sind technisch weiterentwickelt, einige Formatprobleme konnten gelöst werden und wichtig und entscheidend meiner Meinung nach ist die Weiterentwicklung der Displays. Nicht alle der damals festgestellten Probleme konnten entgültig gelöst werden, aber jetzt besteht die reelle Chance “massenmarkt-tauglich” zu werden.

Noch ein anderer Punkt, auf den ich gerne eingehen möchte. Ich habe mich dem Thema E-Books im Jahr 2000 aus einer rechtlichen Sicht heraus genähert. Nicht umsonst ist ein wichtiger Punkt in diesem Blog das “Digital Rights Management”:x: .

Sehr interessant finde ich daher die folgende Idee:

Dabei fällt mir (wieder einmal) mein altes Referat zu Digital Talking Books (DAISY) ein. Bei der Forderung nach einem einheitlichen Format (mit DRM bzw. rechtlicher “Sicherheit”) sind Frau Böhner von bibliothekarisches.de wahrscheinlich mit der Mehrheit zunächst einer Meinung. Vielleicht würden Bibliothekare sogar dazu neigen DAISY:engl: als einen solchen Standard zu empfehlen (insofern sie ja nicht unwesentlich daran mitgewirkt und darüber nachgedacht haben).

In der Spezifikation vn DAISY heißt es dazu:

14. Digital Rights Management

(This section is informative.)

Protection of intellectual property will continue to be an important issue for national libraries and other agencies serving people with print disabilities. How this responsibility is met in Digital Talking Book distribution programs, however, will vary from country to country due to differences in the legal environment surrounding the distribution of alternative format materials. It will also vary by item depending on whether the material is under copyright or in the public domain. When applicable, however, it is critical that agencies use reasonable administrative and technical measures to protect copyright holders’ rights. It is equally important, though, that agencies ensure access to alternative format materials by their target populations. Thus, DTB producers and distributors that implement DRM systems must do so in a manner that does not limit or prevent access to compliant DTBs by eligible users.

Ob DAISY sich für den rechtlichen Schutz geistigen Eigentums wirklich eignet, kann ich nach den wenigen Informationen der Spezifikation nicht sagen, aber die damit verbundene Forderung, dass niemand aufgrund seiner Behinderung zusätzlich durch DRM-Maßnahmen ausgeschlossen werden darf, muss ich nochmal hervorheben.
Ich halte es nicht für eitel oder falsch, sollten Bibliothekare sich dafür aussprechen, DAISY als ein Teilstandard für E-Books zu etablieren, zumal E-Book-Reader wie der Kindle2 auch Vorlesefunktionen besitzen.

Persönlich hoffe ich und finde es wichtig, dass sich die Bibliothekare, egal ob sie sich bei DAISY beteiligt haben oder nicht, bei E-Books und ihren DRM-Bestimmungen stark machen.

Bibliotheken [sind] gefordert, an der Weiterentwicklung der Rechtebeschreibungssprachen und ihrer Standards mitzuwirken, um Lösungen zu finden, bei denen sich die Schranken des Urheberrechts in den durch Rechtebeschreibung eingeräumten Rechten widerspiegeln.1

Bezug genommen auf das Posting von
Zeumer, Tobias: Kindle 2 und noch ein paar E-Reader Gedanken auf Verweisungsform.de

  1. Böhner, Dörte: Chancen und Risiken Digitaler Rechtebeschreibung für wissenschaftliche Bibliotheken in Deutschland, 2008, S. 97. []

Jeder Dritte ist ein Raubkopierer

Wiedereinmal ein wenig Statistik. Wie glaubwürdig sie ist, ist immer so eine Sache….
Nach einer neuen Studie wird jeder dritte Besitzer eines Breitbandanschlusses zum Räuber, denn er nutzt den Anschluss zum illegalen Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken.

Nun ja, eine Studie mehr. Doch die Studie von Forschern aus Ovum fällt auf. Befragt wurde eine mehr als repräsentattive Gruppe von Personen, die über einen Breitbandanschluss und ein TV-Gerät verfügen. Untersucht wurde ihr Umgang mit Downloaden von Videos aus dem Internet.

Die Ergebnisse der Studie zeigten ein deutliches Bild, wonach ein Drittel der Breitbandkunden (die einen Fernseher besitzen), urheberrechtlich geschützte Filme aus dem Internet herunterladen.

Dass dies rechtswidrig ist, sollten inzwischen alle wissen. Einschränkend auf den Aussagewert der Studie wirkt sich aus, dass ein Verhalten in Bezug auf Musik und Software nicht untersucht wurden. Da ist davon auszugehen, dass die Zahl der Raubkopierer insgesamt höher liegt.
Diese hohe Prozentzahl relativiert sich. Nur vier Prozent gaben an, Videofilme regelmäßig herunterzuladen.

Ein anderes Ergebnis wird die Filmwirtschaft und alle anderen Rechteinhaber weniger erfreuen:

Besonders hervorstechend waren auch die ermittelten Werte bezüglich der moralischen Verwerflichkeit von Urheberrechtsverletzungen. Zwei Drittel der Befragten (darunter auch das eine Drittel, die nie illegal herunterladen), gaben an, dass sie es nicht als falsch im moralischen Sinne verstehen würden.

Muss man bei diesen Ergebnissen die Kampagnen der Content-Industrie als gescheitert ansehen? Immer mehr Zweifel werden auch gerichtlich begründet.

Quelle:
33 Prozent der Breitbandnutzer sind Raubkopierer via gulli.com

DRM – geht auch anders?

Es gibt Alternativen zu den klassischen Maßnahmen von Digital Rights Management, so die Forscher des Internet Centre am Imperial College London:engl: .

Die neuen Ansätze, die mit digitalen Wasserzeichen und einer servergestützten Simultan-Nutzungskontrolle übers Internet arbeiten, sollen einige als besonders nutzerfeindlich empfundene Auswirkungen von gängigen Konzepten wie etwa Verfallszeitpunkten, Nutzungszählern, gerätebezogenen Lizenzdateien und Ähnlichem vermeiden.

Dieser Ansatz soll Anwendern die Herstellung von Pirvatkopien sowie die Wiedergabe auf verschiedenen Abspielgeräten weiterhin erlauben, die unerlaubte Weitergabe der Inhalte und ihre massenhafte illegale Verbreitung aber unattraktiv machen

Es wurden zwei verschiedene Spielarten von “nutzerfreundlicher” Kontrolle vorgestellt, die mit robusten individuellen Erkennungscodes (Wasserzeichen) arbeiten. Bei der Vervielfältigung der betreffenden Dateien durch den Nutzer, inclusive des Komprimieren und Dekomprimieren, sollen diese erhalten bleiben. Bei der ersten Variante wird verhindert, dass die Datei eines so gekennzeichneten Stücks gleichzeitig auf zwei Geräten abgespielt wird.

Wenn der Kontrollserver entdeckt, dass ein zum Abspielen vorgesehenes Dateiexemplar bereits irgendwo läuft, sperrt er die neue Abspiel-Anfrage.

Eine Weitergabe der Dateien wird unattraktiv, weil der Nutzer befürchten muss, dass die jeweilige Datei bereits woanders läuft, wenn er sie abspielen will. Damit ist die Weitergabe unattraktiv für ihn.
Der Vorteil dieser Methode, so Rayna, sei die Anonymität, da bei jeder Prüfung nur der SchutzcodBei dieser Methode würden nur die Wasserzeichen übermittelt. Allerdings werden dabei keine personen- oder gerätebezogenen Daten weitergegeben. In diesem Sinne gäbe es wohl kaum Probleme mit dem Datenschutz.

Die zweite Variante schaut beim Shareware-Konzept ab, das vielen aus dem Bereich der Computerprogramme bekannt ist. Verknüpft wird das DRM-Angebot mit Elementen des Pay-per-Use-Modells. Verwendet werden hier Ideen des Potato-DRMs, bei dem der Nutzer aktiver Teilnehmer der Vertriebs-, Verbreitungs- und nicht zuletzt auch der Promotion-Kette wird.

Nach der Vorstellung der Forscher soll man die betreffenden Unterhaltungsdateien oder Programme zunächst frei herunterladen und auch abspielen beziehungsweise anwenden dürfen, wobei jeder Einsatz online protokolliert wird.

Zukünftig soll nach Ablauf einer Testphase, in der die bisherige Art und Dauer der Nutzung ermittelt wird, ein Preis berechnet, der künftig dafür gezahlt werden muss. So würde man für selten abgespielte Musik weniger als für oft gehörte bezahlte. So würde der Kunde geringere Beträge für Produkte bezahlen, die er sonst gar nicht ausprobieren oder nur illegal beziehen würde.

Das mag manche Nachteile von DRM kompensieren, aber dennoch enthalten beide Methoden weiterhin denselben Nachteil, der für viele Nutzer DRM-geschützte Medien inakzeptabel macht. Um die Medien zu nutzen, benötigt man einen ständigen Internetzugang, der bei kleinen MP3-Playern und anderen mobilen Abspielgeräten nicht vorhanden ist. Der Datenverkehr bei mobilen Endgeräten ist noch sehr teuer und viele Kunden sind nicht bereit, Zusatzkosten für die Datenübermittlung beim Abspielen von Musik oder Videos zu berappen.
Das Argument der Befürworter dieser modifizierten DRM-Konzepte, dass die klassischen Methoden wesentlich stärkere Einschränkungen für rechtmäßige Nutzer digitaler Inhalte bedeuteten, etwa die Plattformabhängigkeit und Interoperabilität der Systeme, sind letztendlich nicht überzeugend genug.

Wasserzeichen als Teil von DRM sind nix Neues, und wer Wasserzeichen verwendet, sollte nicht drm-frei auf sein Label setzen. Noch ist die Nutzung von Wasserzeichen personalisiert. Die neuen Methoden entpersonalisieren zwar die Wasserzeichen, aber sie verhindert nicht, dass Massen von Daten gesammelt werden, die dann für eine zielgerichtete Werbung mißbraucht werden können bzw. für ungerechtfertigt hohe individualisierte Bezahlung. Außerdem steigen die Kosten für den Endverbraucher, der nun neben den Dateien auch nachträglich noch ihre Benutzbarkeit bezahlen müssten. Hier sollten die Tüftler nachbessern, denn so ist DRM mit Wasserzeichen keine wirkliche Alternative zum klassischen DRM (sofern Wasserzeichen keine klassischen Bestandteile von DRM sind).

Quelle:
Opitz, Rudolf: Suche nach neuen Wegen für digitales Rechtemanagement via heise online

Wer hat Angst vor Youtube?

MGM zumindest nicht, denn Metro-Goldwyn Mayer ist das erste große Filmstudio, welches Filme und Serienmaterial auf Youtube bereit stellt.

Zu den Inhalten, die MGM Youtube zur Verfügung stellen will, gehören zunächst Folgen aus der 80er-Jahre-Gameshow “Amercian Gladiators” sowie der “Impact”-Channel, über den MGM Ausschnitte aus Actionfilmen wie Rocky oder Ronin anbietet.

Der Western “McQuade, der Wolf” und der Actionfilm “Der kugelsichere Mönch” sollen sogar in voller Länge über Youtube zu sehen sein.

Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem Filmstudio und Google für die USA geschlossen. Für Youtube-Besucher aus anderen Ländern heißt es dabei: “Wir müssen draußen bleiben.”

MGM ist nicht der einzige Anbieter, der mit Youtube zusammen arbeitet. Der Fernsehsender CBS will innerhalb des Monats November Folgen der Fernsehserien “Star Trek” und “Beverly Hills 90210” über diesen Kanal verbreiten.

Quelle:
Filmstudio MGM bietet Filme über Youtube an :x: via golem.de

007 – Die Lizenz zum … TIME OUT

DRM zeigt seinen Schrecken und schlägt zurück. So zumindest muss man wohl die Szenen beurteilen, die Christian Hauschke in seinem Beitrag “007 – Ohne Lizenz zum Aufführen” schildert.

Grund für die peinliche Panne: «Unsere US-Partner hatten uns Passwörter für die Ausstrahlung des Films gegeben, da es ja die Vorpremiere war, aber die sind um 22 Uhr abgelaufen», zitiert das Online-Magazin Mediafax einen Kinovertreter.

Es ist peinlich, was da passiert ist, nicht, weil DRM funktioniert hat, sondern weil das Zeitfenster, in dem so ein Film gestartet wird, nicht entsprechend beachtet wurde. Planung ist alles und DRM zwingt dazu, solche Dinge mitzuplanen!
Nun das war wohl ein ernüchterndes Erlebnis für die Bukarester Besucher der Preview des neuen Bond-Films “Ein Quantum Trost”. Dieses Erlebnis lässt – vermutlich nicht zu unrecht – den amerikanischen Verleihern nur “Ein Quantum Verstand” nahelegen. Tröstlich ist für die Veranstalter sicherlich nicht, dass DRM tatsächlich funktioniert. Das hätte man bestimmt auf eine andere Art früher oder später herausfinden können. Ein wenig Schadenfreude sei dem unbeteiligten Leser da schon gegönnt.

Quellen:
Peinliche Panne: Bond-Film abgewürgt via 20minuten.ch
Hauschke, Christian 007 – Ohne Lizenz zum Aufführen via Infobib.de

Sony hat nicht genug vom alten DRM-GDebakel?

Man möchte meinen, die Root-Kit-Problematik hätte Sony gereicht (wegen häufiger Zitierung verzichte ich mal auf einen verweisenden Link). Doch fehlgedacht:

Unter Führung von Sony Pictures unternehmen eine Reihe großer Hollywood-Studios einen neuen Anlauf zur Etablierung von digitalem Rechtemanagement (DRM). Das “Open Market” getaufte Konzept soll für Interoperabilität und Nutzerakzeptanz sorgen.

Bei diesem Versuch setzt man auf kompatible Geräte, Software und Datenformate, d.h. auf einen “offenen Markt” für digitale Filme mit DRM. Nach einem Bericht von TechCrunch:engl: befinden sich unter anderem Fox, Paramount, Time Warner, Amazon, WalMart und Comcast im Boot und unterstützen das Sony-Konzept; Apple und Disney sind nicht dabei.

Eine Präsentation:engl: von Mitch Singer zeigt wie “Open Market”
funktionieren soll. Ein großes Problem, dass sich dabei abzeichnet ist, dass die Anbieter große Mengen von Informationen zur Mediennutzung des Konsumenten erhält.

Quelle:
Gehring, Robert A.: Sony Pictures will DRM retten – “Open Market” soll für Interoperabilität sorgen via golem.de

Auch das Fernsehen macht Fehler

Ich schau ganz gerne die Sendung “neues”, die ganz gerne auf Themen eingeht, die auch hier im Blog besprochen werden. Im Beitrag :video: (ca. 30 min) vom 17.08.2008 ging es neben dem Weltempfänger 2.0 auch mal wieder um Musik und DRM:video: (2.26 min) . Hier wird erklärt, was passiert, wenn Musikshops wie Sony Connect (März 2008), Yahoo (30.09.2008, Entschädigung) und MSN (2011) ihre DRM-Server abschalten. Wichtig ist, die Dateien nicht “ohne ausdrückliche Gestattung und Hilfestellung” zu kopieren. Damit begeht man nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Der Experte Alexander Setzer-Rubruck empfiehlt, sollten deutsche Musikshops ihre DRM-Server abschalten, sollten die Kunden darauf achten, dass sie eine Umformatierungsmöglichkeit der Songs erhalten und eine Lizenzbestätigung darüber, dass sie die Songs legal erworben haben. Ihr erster Gang sollte sie daher zu den Verbraucherschützern führen.
Die Kommentatorin geht weit darüber hinaus und meint:

“Der Trend geht zu DRM-freier Musik. Unser Rat ist es, sich nur noch rechtefreie Musik [Hervorhebung d.d.Verf.] auf den Computer zu laden.”

:ruhig:
Ich fürchte, das sieht die Musikindustrie und die Rechtsanwaltschaft etwas anders. Es sind immer Rechte mit der Musik verbunden. Allerdings ausschlaggebend sind die Lizenzregelungen, die für das Musikstück gelten. Das bedeutet für den Lizenznehmer von Online-Musik: Auch für DRM-freie Musik gelten die Regelungen des Urheberrechts und des Lizenzvertrages.
Dieser gravierende Fehler ist jedoch nicht im Artikel zum Beitrag zu finden.

GEMA und das Filesharing

Die GEMA:x: ist aktiv in den Kampf gegen das Filesharing mittels Sharehosting gezogen. Sie geht juristisch gegen die so genannten Spreader vor.
Spreader sind Sharhoster, die Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen anbieten, wobei die Dateien dabei über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden können. Die juristische Auseinandersetzung dient der Klärung, welche Prüf- und Kontrollpflichten der Anbieter hat.

Spreader potenzieren nun nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft die Gefahr des Verstoßes gegen Urheberrechte. Mit dem “neuen Phänomen im Bereich der illegalen Nutzung von geschützten Inhalten im Internet” werde die Verbreitung etwa von Musikinhalten über eine Reihe von Sharehostern noch einfacher.

Ein erstes Ziel der GEMA war die Seite Xirror.com:x: , gegen die die Musikverwertungsgesellschaft nach eigenen Angaben:x: im Juni einen Sieg vor Gericht erkämpft hat. Die Plattform selbst teilte mit, dass sie nach mehrfachen Abmahnungen, auf die man mit dem Entfernen der beanstandeten Werke reagiert hat, habe man sich “unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen” entschieden, den Dienst ganz einzustellen.

Erst danach habe die GEMA eine einstweilige Verfügung auf Basis eines sehr allgemein gehaltenen, auch an Mitbewerber gesandten Schreibens mit Dringlichkeit beantragt und rasch vom Landgericht Düsseldorf bewilligt bekommen.

Die hinter Xirror stehende magdeburger Betreiberfirma toFOUR GmbH:x: möchte nicht in Berufung gehen, obwohl man mittels technischer Verfahren, z.B. dem Abgleich von Prüfsummen, versucht hatte, eine illegale Verbreitung geschützter Werke zu unterbinden. Von den knapp drei Millionen Dateien, die über Xirror verteilt worden sind, sei anhand von Missbrauchsmeldungen ablesbar, dass weniger als ein Prozent “Raubkopien” darunter gewesen sind.

Eine weitere Firma, gegen die die GEMA seit über eineinhalb Jahren gerichtlich fohrgeht ist
RapidShare:x: . Nach dem für sich verbuchten Erfolg vor dem Kadi gegen Xirror will die GEMA nun weitere Spreader gerichtlich bekämpfen, so etwa Shareonall, Hubupload oder die Plattform Datenschleuder1.
Die GEMA und ihr Vorstandsvorsitzender Harald Heker machen deutlich, dass sie den Musikmarkt im Internet und die Angebot der einzelnen Dienste aufmerksam beobachtet, um den

“Urhebern durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik zu sichern” […]. “Verwehren Dienstbetreiber sich jedoch gegen eine Lizenzierung, gehen wir frühzeitig gegen solche neuen illegalen Phänomene vor, um deren Etablierung im Markt zu verhindern.”

Das klingt zumindest so, als ob man eingesehen hat, dass es wenig nützt, die kleinen Leute zu ärgern und zu verklagen und dass man – wenn man P2P als Übel auffasst – es wenigstens an der infrastrukturellen Wurzel erfassen will. :ei:

Quelle:
Krempl, Stefan: GEMA geht gegen “Spreader” vor [Update]:x: via heise online

  1. Dabei handelt es sich nicht um das gleichnamige offizielle Magazin des Chaos Computer Clubs:x: (CCC). []

Magisterarbeit zu Digital Rights Managment

Ich habe es endlich geschafft, meine Magisterarbeit zum Thema Chancen und Risiken Digitaler Rechtebeschreibung für wissenschaftliche Bibliotheken in Deutschland – Möglichkeiten und Perspektiven von Digital Rights Management auf den Opus-Server des Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB) hochzuladen. 🙂

Weiterlesen

[Kurz] DRM und LoC – eine Frage der Langzeitarchivierung

The Section 108 Study Group Report :engl: : An Independent Report sponsored by the United States Copyright Office and the National Digital Information Infrastructure and Preservation Program of the Library of Congress Executive Summery:engl:

Study Group Issues Report Recommending Changes in Copyright Law to Reflect Digital Technologies:engl: News der LoC, vom 31.03.2008

Anderson, Nate: Library of Congress: DRM a serious obstacle to archiving:engl: in ars technica

Plieninger, Jügen: DRM verhindert sinnvolle Archivierung via netbib

Blake Library of Congress: DRM a serious obstacle to archiving:engl: via LISnews

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